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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,194
BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74 (https://dejure.org/1976,194)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1976 - II C 15.74 (https://dejure.org/1976,194)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1976 - II C 15.74 (https://dejure.org/1976,194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 301
  • DÖV 1977, 132
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.10.1971 - VI C 99.67

    Rechtswidrigkeit einer internen Behördenauskunft wegen Verstoßes gegen den in § …

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74
    Pflicht zur Amtshilfe kann auch Übersendung von Vorgängen gebieten, die nicht in den Personalakten aufzubewahren sind (im Anschluß an BVerwG 12.10.1971 VI C 99.67 = BVerwGE 38, 336).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 45.13

    Notar; Erbverträge; Auskünfte; Kostenfreiheit; amtliche Verwahrung; Amtshilfe.

    Über Inhalt und Umfang der Rechts- und Amtshilfe sagt die Vorschrift nichts aus (BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 1971 - BVerwG 6 C 99.67 - BVerwGE 38, 336 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 13 und vom 8. April 1976 - BVerwG 2 C 15.74 - BVerwGE 50, 301 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 20;… Beschluss vom 10. August 2011 - BVerwG 6 A 1.11 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 305 Rn. 8).
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht; …

    Zwar ergibt sich dieser Anspruch aus der Verfassung, aber Art. 35 Abs. 1 GG sagt nichts über den Umfang der Verpflichtung zur Amtshilfe aus, insbesondere nichts darüber, inwieweit aus einfachem Recht oder dem Grundgesetz Schranken der Verpflichtung zum gegenseitigen Beistand herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 1971 - 6 C 99.67 - BVerwGE 38, 336 und vom 8. April 1976 - 2 C 15.74 - BVerwGE 50, 301 ).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine …

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    Einen Entfernungsanspruch hat das Bundesverwaltungsgericht unter Berücksichtigung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 85 LBG = § 79 BBG) nur hinsichtlich solcher Vorgänge anerkannt, die in die Personalakten gelangt sind, obwohl sie der Sache nach nicht dorthin gehören und geeignet sind, dem Beamten Nachteile zuzufügen (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74]; 56, 102 [104]; vgl. auch BAG, Urteil vom 9. Februar 1977 - 5 AZR 2/76 - [NJW 1978, 124]).

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat in dem in BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74] abgedruckten Urteil vom 8. April 1976 - BVerwG 2 C 15.74 - entschieden, daß Vorgänge über erfolglose Bewerbungen jenes Klägers um übernähme in den höheren Justizdienst nicht zu den anläßlich des Vorbereitungsdienstes angelegten Personalakten gehören und aus den Personalakten wieder zu entfernen sind, weil der Bewerber nicht mehr Referendar und ein neues Dienstverhältnis noch nicht begründet war.

    Vorgänge "betreffen" den Beamten nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nicht in seinem Dienstverhältnis im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 LBG bzw. der entsprechenden Vorschriften des Bundes und der anderen Länder und gehören nicht zu den Personalakten, wenn kein innerer Zusammenhang zwischen dem angefallenen Aktenmaterial mit dem konkreten Beamtenverhältnis oder doch jedenfalls mit der Beamtendienstzeit (BVerwGE 50, 301 [BVerwG 08.04.1976 - II C 15/74] [306]) besteht, wobei es entscheidend auf den Zweck ankommt, dem die Vorgänge zu dienen bestimmt sind.

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