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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,939
BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64 (https://dejure.org/1968,939)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1968 - II C 16.64 (https://dejure.org/1968,939)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1968 - II C 16.64 (https://dejure.org/1968,939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des Armenrechts - Ablehnung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist - Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entschuldigungsgründe für die Versäumung der Berufungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
    Zwar kann die Fehlerhaftigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im Revisionsverfahren als Verfahrensmangel geltend gemacht werden, wenngleich eine in zweiter Instanz erfolgte Ablehnung der Wiedereinsetzung nicht gemäß § 152 VwGO selbständig mit der Beschwerde anfechtbar ist (ebenso BVerwGE 13, 141).
  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
    Das Revisionsgericht darf also nicht Wiedereinsetzungsgründe berücksichtigen, die erst nach Ablauf der Antragsfrist geltend gemacht worden sind, und ferner auch nicht ein tatsächliches Vorbringen, das zwar nur dazu bestimmt ist, das rechtzeitige Vorbringen über die Wiedereinsetzungstatsachen zu ergänzen oder es glaubhaft zu machen, das aber erst nach Abschluß des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag geltend gemacht worden ist (vgl. hierzu Bundesgerichtshof a.a.O., der dort unter Hinweis auf BGHZ 2, 342 [345] bemerkt hat, allenfalls könnten solche nachträglich vorgebrachten Erklärungen berücksichtigt werden, die der Vervollständigung des ursprünglichen tatsächlichen Vorbringens dienen, soweit das Gericht von sich aus nach § 139 ZPO auf eine Klarstellung hätte hinweisen müssen).
  • BVerwG, 24.08.1965 - VI B 2.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zu dieser Rechtsfrage zwar schon die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß das Vorbringen tatsächlichen Inhalts zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages einer tatsächlichen Feststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO gleichstehe, soweit das Gericht der letzten Tatsacheninstanz diese tatsächlichen Angaben als glaubhaft angesehen hat(Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 13]); eine Bindung durch § 137 Abs. 2 VwGO scheint in Fällen der vorliegenden Art auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bejahen zu wollen(Beschluß vom 24. August 1965 - BVerwG VI B 2.65 -).
  • BVerwG, 12.10.1961 - VIII C 353.59
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1968 - II C 16.64
    Der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat zu dieser Rechtsfrage zwar schon die Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß das Vorbringen tatsächlichen Inhalts zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages einer tatsächlichen Feststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO gleichstehe, soweit das Gericht der letzten Tatsacheninstanz diese tatsächlichen Angaben als glaubhaft angesehen hat(Urteil vom 12. Oktober 1961 - BVerwG VIII C 353.59 - [Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 13]); eine Bindung durch § 137 Abs. 2 VwGO scheint in Fällen der vorliegenden Art auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bejahen zu wollen(Beschluß vom 24. August 1965 - BVerwG VI B 2.65 -).
  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - …

    Aus dem Sinn und dem Zusammenhang dieser Regelungen ergibt sich, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der Antragsfrist vorzubringen sind (vgl. Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 16.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53] OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326];… Eyermann-Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 60 RdNr. 17; Redeker-von Oertzen, VwGO, § 60 Anm. 13).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Der Antrag ist - ohne daß es insoweit weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf - schon nach dem vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt (zur Frage der Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen in bezug auf einen Wiedereinsetzungsantrag vgl. Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - Buchholz 310 § 60 Nr. 53) zulässig und begründet.
  • BVerwG, 24.04.2019 - 2 B 1.19

    Keine Wiedereinsetzung wegen fehlender Notierung einer Vorfrist für …

    Abgesehen davon, dass dieser neue Vortrag nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist (§ 21 ThürDG i.V.m. § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO) erfolgt und deshalb nicht zu berücksichtigen ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1968 - 2 C 16.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53 S. 20 und vom 21. Oktober 1975 - 6 C 170.73 - BVerwGE 49, 252 , Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 1 B 4.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 221 S. 1 f. und vom 6. Dezember 2000 - 2 B 57.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 236 S. 24), erfüllt die beschriebene Praxis zur Wiedervorlage der Akten im Büro des Prozessbevollmächtigten des Beklagten nicht den Zweck, der einer Vorfrist zukommt.
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden …

    Aus dem Sinn und dem Zusammenhang dieser Regelungen ergibt sich, daß die Tatsachen, die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags dienen sollen, mit dem Antrag oder jedenfalls innerhalb der Antragsfrist vorzubringen sind (vgl. Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 16.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53]; OVG Koblenz, Beschluß vom 24. August 1972 - 2 B 119/72 - [NJW 1972, 2326];… Eyermann-Fröhler, VwGO, 6. Aufl., § 60 RdNr. 17; Redeker-von Oertzen, VwGO, § 60 Anm. 13).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 10.87

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch unvollständige …

    Der Antrag ist - ohne daß es insoweit weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf - schon nach dem vom Verwaltungsgerichtshof festgestellten Sachverhalt (zur Frage der Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen in bezug auf einen Wiedereinsetzungsantrag vgl. Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - Buchholz 310 § 60 Nr. 53) zulässig und begründet.
  • BVerwG, 05.08.1970 - II B 13.70

    Einfluss "höherer Gewalt" auf die Entschlussfassung zur Einlegung eines …

    Von diesen Anforderungen ist das Berufungsurteil ausgegangen; es hat sie - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht etwa dem insoweit unergiebigen Urteil des beschließenden Senats vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 16.64 - (teilweise veröffentlicht in Verw.Rspr. 19 S. 764) entnommen, sondern dieses Urteil nur ergänzend für seine Auffassung herangezogen, daß hier keine "höhere Gewalt" vorgelegen habe, weil der Kläger fähig gewesen sei, dritte Stellen aufzusuchen, um diesen seinen Fall zu schildern und sich über die in Betracht kommenden Rechtsbehelfe beraten zu lassen.

    Eine Abweichung der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von dem übrigens ebenfalls ungenau bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 16.64 - (Verw.Rspr. 19 S. 764) hat die Beschwerde ebenfalls nicht dargetan.

  • BVerwG, 29.07.2004 - 9 B 23.04

    Bestehen einer richterlichen Pflicht zur Mitteilung des Verständnisses und …

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vorlagen, waren nur die zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags innerhalb der Antragsfrist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, und außerdem war festzustellen, ob diese Tatsachen bis zum Abschluss des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag glaubhaft gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1968 - BVerwG II C 16.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53 S. 20 und vom 21. Oktober 1975 - BVerwG VI C 170.73 - BVerwGE 49, 252 ; Beschluss vom 16. Februar 1999 - BVerwG 8 B 10.99 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 222 S. 4).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 217.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der …

    Nach § 60 Abs. 2 VwGO sind innerhalb der Antragsfrist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die zur Begründung des Antrags dienenden Tatsachen vorzubringen (Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53];… Beschluß vom 9. Juli 1975 - BVerwG 6 C 18.75 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 86]).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 2 B 42.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …

    Auch wenn die Fehlerhaftigkeit der Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensmangel geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwGE 13, 141 [144 f.]; Urteile vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53] und vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 85]), bleibt diese Rüge ohne Erfolg.
  • BVerwG, 02.05.1978 - 1 B 116.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Geltendmachung der Ablehnung eines …

    Zwar ist es grundsätzlich zulässig, die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages durch das Oberverwaltungsgericht als Verfahrensmangel geltend zu machen, obwohl die Entscheidung nach § 152 Abs. 1 Satz 1 VwGO unanfechtbar ist (vgl. BVerwGE 13, 141 [145]; Urteil vom 29. Februar 1968 - BVerwG 2 C 16.64 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 53]; Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG 7 B 94.76 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 94]).
  • OVG Bremen, 25.05.1976 - II BA 59/75

    Entscheidung über einen erledigten Teil eines Klageantrags; Voraussetzungen für …

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