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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2197
BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81 (https://dejure.org/1981,2197)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1981 - 2 C 19.81 (https://dejure.org/1981,2197)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1981 - 2 C 19.81 (https://dejure.org/1981,2197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsdienstalter - Anrechnung von Vortätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 27.67

    Berücksichtigung der Studienzeit, des Vorbereitungsdienstes als …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Durch diese pauschalierende Regelung sollen im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (vgl. BVerwGE 27, 159 [161]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972 110, 111]; Schwegmann-Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. I [1980], § 28 RdNr. 2).

    Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Anrechnung nach § 6 Abs. 3 BBesG auf genau umschriebene Tatbestände begrenzt ist (vgl. BVerwGE 27, 159 [161 f.]), daß hiervon nicht erfaßte Tätigkeiten, auch soweit sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich oder nützlich sind, bereits durch § 6 Abs. 2 BBesG pauschal abgegolten werden (vgl. BVerwGE 45, 201 [203]) und daß § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG, den § 7 Abs. 3 BBesG lediglich ergänzt, typischerweise solche Fälle im Auge hat, bei denen die Vortätigkeit bestimmender oder doch mitbestimmender Grund für die spätere Übernahme als Beamter ist.

  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 28.73

    Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Während der Regelung des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG der Gedanke der - durch Anrechnung beim Besoldungsdienstalter auszugleichenden - Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnvoraussetzungen zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 32, 148 [151]; 45, 201 [205];… Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [a.a.O.]), stellt der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG die dort genannten Zeiten vorangegangener hauptberuflicher Tätigkeit im Dienste eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 7 Abs. 1 und 2 BBesG) besoldungsrechtlich dem Beamtendienst gleich.

    Dabei kann nicht außer Betracht bleiben, daß die Anrechnung nach § 6 Abs. 3 BBesG auf genau umschriebene Tatbestände begrenzt ist (vgl. BVerwGE 27, 159 [161 f.]), daß hiervon nicht erfaßte Tätigkeiten, auch soweit sie für die Wahrnehmung des Amtes förderlich oder nützlich sind, bereits durch § 6 Abs. 2 BBesG pauschal abgegolten werden (vgl. BVerwGE 45, 201 [203]) und daß § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG, den § 7 Abs. 3 BBesG lediglich ergänzt, typischerweise solche Fälle im Auge hat, bei denen die Vortätigkeit bestimmender oder doch mitbestimmender Grund für die spätere Übernahme als Beamter ist.

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Soweit diese Erwägung ihren Ausgangspunkt in einer von der Praxis der Beklagten abweichenden weiten Auslegung des Begriffs "mitbestimmend" nimmt, beruht sie auf einem Verstoß gegen die für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften maßgeblichen, revisiblen allgemeinen Auslegungsgrundsätze und verletzt dadurch sachliches Recht (vgl. BVerwGE 52, 193 [201]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).

    Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht wie Gesetze, sondern wie Willenserklärungen entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 133 BGB nach dem in ihnen zum Ausdruck gekommenen Willen des Erklärenden (hier: des Vorschriftengebers) unter Heranziehung der vom Urheber der Vorschrift gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]; 44, 136 [138]; 52, 193 [199]; 58, 45 [50 ff.]; Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Soweit diese Erwägung ihren Ausgangspunkt in einer von der Praxis der Beklagten abweichenden weiten Auslegung des Begriffs "mitbestimmend" nimmt, beruht sie auf einem Verstoß gegen die für die Auslegung von Verwaltungsvorschriften maßgeblichen, revisiblen allgemeinen Auslegungsgrundsätze und verletzt dadurch sachliches Recht (vgl. BVerwGE 52, 193 [201]; Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).

    Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht wie Gesetze, sondern wie Willenserklärungen entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 133 BGB nach dem in ihnen zum Ausdruck gekommenen Willen des Erklärenden (hier: des Vorschriftengebers) unter Heranziehung der vom Urheber der Vorschrift gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]; 44, 136 [138]; 52, 193 [199]; 58, 45 [50 ff.]; Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Es hat die von der Behörde als zunächst nur intern verbindliche Ermessensrichtlinie erlassene Vorschrift, die Außenwirkung erst über Art. 3 Abs. 1 GG entfaltet (vgl. BVerwGE 34, 278 [280 f.]; Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 8]; Beschluß vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [NJW 1980, 75]), wie ein von vornherein außenwirksames Gesetz ausgelegt.

    Eine von den Ermessensrichtlinien und der an ihnen ausgerichteten Praxis abweichende Entscheidung wird hier auch nicht durch besondere Umstände des Einzelfalles gefordert (vgl. hierzu BVerwGE 15, 196 [202]; 19, 48 [55]; 31, 212 [213 f.]; Beschlüsse vom 4. November 1977 - BVerwG 6 B 30.77 - [Buchholz 237.0 § 39 LBG Baden-Württemberg Nr. 1] und vom 1. Juni 1979 - BVerwG 6 B 33.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 19.70

    Besoldung eines Beamten - Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Durch diese pauschalierende Regelung sollen im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (vgl. BVerwGE 27, 159 [161]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [DÖD 1972 110, 111]; Schwegmann-Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Bd. I [1980], § 28 RdNr. 2).

    Während der Regelung des § 6 Abs. 3 Nr. 1 BBesG der Gedanke der - durch Anrechnung beim Besoldungsdienstalter auszugleichenden - Laufbahnverzögerung durch Erfüllung der vorgeschriebenen Laufbahnvoraussetzungen zugrunde liegt (vgl. BVerwGE 32, 148 [151]; 45, 201 [205]; Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 19.70 - [a.a.O.]), stellt der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 3 Nr. 3 in Verbindung mit § 8 BBesG die dort genannten Zeiten vorangegangener hauptberuflicher Tätigkeit im Dienste eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 7 Abs. 1 und 2 BBesG) besoldungsrechtlich dem Beamtendienst gleich.

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und auch aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nichts dafür, daß etwa nur im Falle des Klägers - abweichend von einer sonst geübten, anderweitigen Praxis - in dieser Weise entsprechend dem Wortlaut der Verwaltungsvorschriften verfahren worden ist (vgl. hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 und BVerwG 2 C 8.12.79 -).
  • BVerwG - 2 C 8.12 (anhängig)
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und auch aus dem Vorbringen des Klägers ergibt sich nichts dafür, daß etwa nur im Falle des Klägers - abweichend von einer sonst geübten, anderweitigen Praxis - in dieser Weise entsprechend dem Wortlaut der Verwaltungsvorschriften verfahren worden ist (vgl. hierzu die Urteile des erkennenden Senats vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 und BVerwG 2 C 8.12.79 -).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht wie Gesetze, sondern wie Willenserklärungen entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 133 BGB nach dem in ihnen zum Ausdruck gekommenen Willen des Erklärenden (hier: des Vorschriftengebers) unter Heranziehung der vom Urheber der Vorschrift gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]; 44, 136 [138]; 52, 193 [199]; 58, 45 [50 ff.]; Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).
  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 19.81
    Verwaltungsvorschriften der vorliegenden Art sind aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht wie Gesetze, sondern wie Willenserklärungen entsprechend dem allgemeinen Grundsatz des § 133 BGB nach dem in ihnen zum Ausdruck gekommenen Willen des Erklärenden (hier: des Vorschriftengebers) unter Heranziehung der vom Urheber der Vorschrift gebilligten oder doch geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen (vgl. BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6/73] [6]; 44, 136 [138]; 52, 193 [199]; 58, 45 [50 ff.]; Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 6 C 57.68 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 13] und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 -).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …

  • BVerwG, 26.10.1973 - VII C 25.72

    Festsetzung eines Säumniszuschlages - Herabsetzung einer Vorauszahlungsschuld

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1962 - III C 75.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den …

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 57.68

    Wegfall von Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung im Revisionsverfahren - …

  • BVerwG, 04.11.1977 - 6 B 30.77

    Überprüfung der Anwendung von Normen des Landesbeamtenrechts durch das …

  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

  • BVerwG, 30.03.1981 - 2 B 67.80

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Teilzeitbeschäftigung von Lehrern - …

  • BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache …

  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 4.68

    Berücksichtigung von Tätigkeiten bei Besatzungstreitkräften und …

  • BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R

    Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung - …

    Inhaltlich handelt es sich dabei also um Verwaltungstätigkeit und nicht um Rechtsetzung (…vgl allgemein dazu BSGE 29, 246, 247 f = SozR Nr. 1 zu § 1307 RVO Bl Aa 1 f;… BSGE 31, 258, 259 = SozR Nr. 6 zu § 1237 RVO Bl Aa 5;… BSGE 50, 33, 37 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 11 S 24; s auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 - 2 C 19/81 - juris RdNr 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2008 - 6 A 310/06

    Verwaltungspraxis bei der Übernahme von aufgrund erfolgreicher …

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1981 - 2 C 19/81 -, DokBer B 1982, 57 und vom 11. Februar 1982 - 2 C 18/81 -, RiA 1982, 165.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 4 S 1267/88

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters eines Beamten - Hansische …

    Im übrigen sollen bereits durch die pauschalierende Regelung des § 28 Abs. 2 BBesG, wonach bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters von dem Zeitraum, um den der Beamte älter als 21 Jahre ist, eine Hälfte ohnehin angerechnet wird, im Einzelfall unter Umständen schwierige Tatsachenermittlungen und Wertungen, ob eine Vortätigkeit für das aufgenommene Dienstverhältnis förderlich oder ob die Verzögerung "notwendig" war, vermieden werden (…BVerwG, Urteil v. 16.12.1971 a.a.O.; Urteil v. 22.10.1981 -- 2 C 19.81 --).
  • VG Berlin, 10.11.1982 - 1 A 56.82

    Randale in Berlin: Punks, Popper und doch kein Tumultschadensfall

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