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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1443
BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83 (https://dejure.org/1983,1443)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 2 C 26.83 (https://dejure.org/1983,1443)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 2 C 26.83 (https://dejure.org/1983,1443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung - Mitwirkung der Personalvertretung - Beabsichtigte Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 441
  • DÖV 1984, 764
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Diese Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes, die regeln, ob und in welcher Weise der Personalrat an einer beamtenrechtlichen Maßnahme zu beteiligen ist, sind materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen; ihre Auslegung und Anwendung unterliegt daher gemäß § 127 Nr. 2 BRRG der revisionsrichterlichen Prüfung (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [292]; Beschluß vom 10. Juni 1977 - BVerwG 2 B 15.77 - [Buchholz 230 § 127 BRRG Nr. 34]).

    Fehlt es bei der Entlassung eines Beamten an der vorgeschriebenen Beteiligung der Personalvertretung, so ist sie fehlerhaft und auf fristgerechte Anfechtung durch den betroffenen Beamten aufzuheben (vgl. BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81] [294] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 30.08.1977 - 5 B 62.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Letzteres ist hier nach den für das Revisionsgericht gemäß § 137 Abs. 2 VwGO bindenden tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts einschließlich der von ihm beigezogenen Akten betreffend das Verfahren über den Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Entlassungsverfügung (VG 5 D 21/77 - OVG V B 62/77) nicht der Fall:.

    Vielmehr ist dies, wie sich aus dem Schriftsatz des Klägers vom 14. Juli 1977 an das Berufungsgericht im Beschwerdeverfahren (OVG V B 62/77) und aus der unter dem 20. Juli 1977 erfolgten Anzeige des Hauptpersonalrats (L) an den Beklagten ergibt, erst nach Abschluß des Widerspruchsverfahrens - und damit ohne rechtliche Wirkung - geschehen.

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs von einem - bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides andauernden und eine Belehrungspflicht des Beklagten auslösenden - Rechtsirrtum des Klägers ausgegangen ist, beruht dies auf einer Verletzung allgemein gültiger Auslegungs- und Würdigungsgrundsätze; diese Würdigung der festgestellten tatsächlichen Grundlagen ist deshalb für das Revisionsgericht nicht bindend, zumal das Berufungsgericht wesentlichen weiteren Auslegungsstoff nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwGE 25, 318 [323 f.]; 47, 330 [361]; 65, 61 [69]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 4 C 309.59 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom gleichen Tage - BVerwG 2 C 9.82 - entschieden hat, kann die Mitwirkung der Personalvertretung bei einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bis zum Abschluß des Verwaltungsverfahrens, also auch noch während eines Widerspruchsverfahrens, durchgeführt werden.
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs von einem - bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides andauernden und eine Belehrungspflicht des Beklagten auslösenden - Rechtsirrtum des Klägers ausgegangen ist, beruht dies auf einer Verletzung allgemein gültiger Auslegungs- und Würdigungsgrundsätze; diese Würdigung der festgestellten tatsächlichen Grundlagen ist deshalb für das Revisionsgericht nicht bindend, zumal das Berufungsgericht wesentlichen weiteren Auslegungsstoff nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwGE 25, 318 [323 f.]; 47, 330 [361]; 65, 61 [69]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 4 C 309.59 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 13.08.1973 - VI C 26.70

    Dienstunfall bei Teilnahme an einem Faustballspiel - Einladung zu einem Spiel als …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Sie findet auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Stütze: Hiernach folgt aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht keine generelle Verpflichtung des Dienstherrn, seine Beamten über alle sich aus ihrem Dienstverhältnis ergebenden Rechtsfragen und über die für sie einschlägigen Vorschriften zu belehren (vgl. BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] [44]; 52, 70 [79]; Urteile vom 9. März 1967 - BVerwG 2 C 4.67 - [Die Personalvertretung 1969, 61] und vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 183.67 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 5, insoweit in BVerwGE 35, 146 nicht abgedruckt]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 64.78 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 14]; vgl. auch Urteile vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 20]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Militärische Ausbildung - Studium - Ehemaliger Berufssoldat - Offizier auf Zeit - …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Sie findet auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Stütze: Hiernach folgt aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht keine generelle Verpflichtung des Dienstherrn, seine Beamten über alle sich aus ihrem Dienstverhältnis ergebenden Rechtsfragen und über die für sie einschlägigen Vorschriften zu belehren (vgl. BVerwGE 44, 36 [BVerwG 13.08.1973 - VI C 26/70] [44]; 52, 70 [79]; Urteile vom 9. März 1967 - BVerwG 2 C 4.67 - [Die Personalvertretung 1969, 61] und vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 183.67 - [Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 5, insoweit in BVerwGE 35, 146 nicht abgedruckt]; Beschluß vom 15. November 1979 - BVerwG 2 B 64.78 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 14]; vgl. auch Urteile vom 30. April 1970 - BVerwG 6 C 45.66 - [Buchholz 232 § 181 b BBG Nr. 2] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 58.78 - [Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 20]).
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 36.79
    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Vielmehr verfolgt sie den davon getrennten Zweck, den Mitarbeiter zu dem nach dem Personalvertretungsgesetz in seiner Entscheidungsfreiheit liegenden Entschluß zu veranlassen, ob die Personalvertretung in seiner Angelegenheit in einem Beteiligungsverfahren zwischen ihr und der Dienststelle tätig werden soll, in dem nicht in erster Linie seine Individualinteressen, sondern vornehmlich das Wohl aller Beschäftigten und die Verhältnisse in der Dienststelle als Ganzes die Richtschnur des personalvertretungsrechtlichen Handelns darstellen (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 36.79 - [Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 2 = ZBR 1983, 307, 308]; vgl. auch §§ 63, 84 Abs. 1 sowie § 2 PersVG) oder ob er zur Abwehr eines Eindringens in seine Persönlichkeitssphäre auf eine Einschaltung der Personalvertretung verzichten und deshalb den zur Schutz seiner individuellen Rechtsstellung einer Beteiligung der Personalvertretung vorgeschalteten Antrag (…vgl. hierzu BT-Drucks. 7/176, S. 26 [Allgemeine Begründung];… Fischer-Goeres a.a.O., K § 76 Rz 54, § 78 Rz 20;… Lorenzen-Eckstein a.a.O., § 75 RdNr. 95) nicht stellen will.
  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs von einem - bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides andauernden und eine Belehrungspflicht des Beklagten auslösenden - Rechtsirrtum des Klägers ausgegangen ist, beruht dies auf einer Verletzung allgemein gültiger Auslegungs- und Würdigungsgrundsätze; diese Würdigung der festgestellten tatsächlichen Grundlagen ist deshalb für das Revisionsgericht nicht bindend, zumal das Berufungsgericht wesentlichen weiteren Auslegungsstoff nicht berücksichtigt hat (vgl. BVerwGE 25, 318 [323 f.]; 47, 330 [361]; 65, 61 [69]; Urteil vom 21. Dezember 1960 - BVerwG 4 C 309.59 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 10.07.1963 - VI C 91.60

    Vertrauenschutz des Bürgers bezüglich der Fortdauer der Zuständigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83
    Nach den auch für die Auslegung von Willenserklärungen des Bürgers gegenüber einer Behörde geltenden Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB (vgl. auch BVerwGE 16, 198 [203]) kann die von einem Rechtsanwalt verfaßte Widerspruchsbegründung, der Beklagte habe § 72 PersVG verletzt, weil er den zuständigen Personalrat nicht eingeschaltet habe, und bereits aus diesem Grunde sei die Entlassung rechtswidrig, schon für sich gesehen nicht ohne weiters dahin gewürdigt werden, der Kläger habe sich über die Voraussetzungen des Mitwirkungsrechts der Personalvertretung in einer eine Belehrungspflicht des Dienstherrn auslösenden Weise geirrt.
  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 64.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzurechenbarem Fristversäumnis durch …

  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 C 58.78

    Festsetzung des Besoldungsdienstalters - Anforderung an die Festsetzung eines …

  • BVerwG, 10.06.1977 - 2 B 15.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 183.67

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BVerwG, 30.04.1970 - VI C 45.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.04.1983 - 2 B 9.83

    Anforderungen an die Unterrichtung eines Beamten von der beabsichtigten …

  • BVerwG, 09.03.1967 - II C 4.67

    Rückforderung zuviel gezahlten Kinderzuschlags infolge der Verheiratung des …

  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 309.59

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1982 - 1 A 1957/80
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung - …

    Die vom Berufungsgericht herangezogenen Urteile des erkennenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - (BVerwGE 68, 189) sowie - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441) vermögen eine gegenteilige Auffassung nicht zu stützen.

    In der im Verwaltungsstreitverfahren BVerwG 2 C 26.83 getroffenen Entscheidung ist - ebenso wie in dem bereits erwähnten, in BVerwGE 68, 197 (201) [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] abgedruckten Urteil - zu den Anforderungen an die personalvertretungsrechtlich vorgeschriebene vorherige Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme ausgeführt, daß der Beamte zu dem auch in seiner Entscheidungsfreiheit liegenden Entschluß veranlaßt werden soll, ob er auf eine Einschaltung der Personalvertretung verzichten und deshalb den Antrag nicht stellen will.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1992 - D 17 S 20/92

    Disziplinarverfahren - zur Belehrung über die Mitwirkung des Personalrats; zur …

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  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Soweit im Schrifttum zum Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. den Landespersonalvertretungsgesetzen aus der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 197; BVerwG Urteile vom 24. November 1983 - 2 C 26.83 - und vom 23. Februar 1989 - 2 C 76.86 - DVBl. 1984, 441 und DVBl. 1989, 771) teilweise weitergehende Folgerungen hergeleitet werden (…Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, Stand November 1989, § 72 Rz 214;… Altvater, BPersVG, 3. Aufl., § 77 Rz 12; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand März 1993, § 77 Rz 21;… Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 7. Aufl., § 77 Rz 6;… Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 77 Rz 12; einschränkend Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, BayPVG, Stand Juli 1990, Art. 78 Rz 198), wird dabei nicht hinreichend berücksichtigt, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stets zu Fällen ergangen ist, in denen die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers, den Arbeitnehmer auf die beabsichtigte Maßnahme hinzuweisen, gesetzlich normiert war (…vgl. im übrigen die eine Hinweispflicht des Arbeitgebers ablehnende Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1988, aaO).
  • BVerwG, 28.11.1988 - 2 ER 205.88

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen die …

    Eine personalvertretungsrechtliche Hinweispflicht sieht in diesem Zusammenhang der Wortlaut des hier anzuwendenden LPersVG nicht vor, anders als in den Fällen der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 27.82 - (BVerwGE 68, 197 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82]) und - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441).

    Der Hinweis des Klägers, die Beschwerde sei auch nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO statthaft, da das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441) abweiche, könnte die Zulassung der Beschwerde wegen Divergenz nicht begründen.

  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 65.81

    Hinausschiebung des für die Besoldung maßgeblichen Lebensalters eines Richters um …

    Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn geht nicht so weit, daß der Dienstherr generell verpflichtet wäre, den Beamten (Richter) über alle sich aus seinem Dienstverhältnis ergebenden Rechtsfragen und über die für ihn einschlägigen Vorschriften zu belehren und ihn auf die Notwendigkeit eines Antrages aufmerksam zu machen (vgl. Urteile des Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 27.82 - <BVerwGE 68, 197, 200 f.> [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 27/82] und BVerwG 2 C 26.83 - <DVBl. 1984, 441> mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90

    Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig …

    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Entscheidungen des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 9.82 - (BVerwGE 68, 189) und - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984, 441) ab, wonach die Mitwirkung des Personalrats bei der Entlassung eines Beamten bis zum Abschluß des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens nachgeholt werden kann, weil bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheids die Willensbildung des Dienstherrn noch nicht endgültig abgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 68, 189 [BVerwG 24.11.1983 - 2 C 9/82]; 81, 277 [BVerwG 23.02.1989 - 2 C 44/86]; Urteil vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 26.83 - <DVBl. 1984, 441/442/>).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1986 - 4 S 1132/86

    Entlassung eines Rechtsreferendars - Mitwirkung des Ausbildungspersonalrats

    Ob der Antragsteller in gehöriger Form (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.1983 - 2 C 26.82 -, DVBl. 1984, 441) von der beabsichtigten Entlassung rechtzeitig in Kenntnis gesetzt worden ist, ist nicht eindeutig.
  • BVerwG, 13.06.1986 - 2 B 39.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Ohne Erfolg meint die Beschwerde weiter, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984 S. 441) ab, nach dem sich eine Hinweispflicht auf das Antragsrecht für eine Beteiligung der Personalvertretung nicht aus der Fürsorge pflicht des Dienstherrn herleiten lasse.
  • BVerwG, 13.06.1986 - 2 B 37.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Ohne Erfolg meint die Beschwerde weiter, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 24. November 1983 - BVerwG 2 C 26.83 - (DVBl. 1984 S. 441) ab, nach dem sich eine Hinweispflicht auf das Antragsrecht für eine Beteiligung der Personalvertretung nicht aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn herleiten lasse.
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