Rechtsprechung
| BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GG Art. 33 Abs. 5; LBG NRW a. F. § 88 Satz 2; BVO § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Beihilfe; wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten/Lebenspartners; einkommenssteuerrechtlicher Einkünftebegriff; Bemessungsgrenze, Einkünfte des Ehegatten/Lebenspartners; Fürsorgegrundsatz; Bestimmtheitsgrundsatz, Gesetzesvorbehalt; Rückgriff auf Regelungen des ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 5
Beihilfe; Bemessungsgrenze, Einkünfte des Ehegatten/Lebenspartners; Benehmen mit dem Landtagsausschuss; Bestimmtheitsgrundsatz, Gesetzesvorbehalt; Fürsorgegrundsatz; Gesamtbetrag der Einkünfte; Rückgriff auf Regelungen des Verordnungsgebers; einkommenssteuerrechtlicher ...
- Wolters Kluwer
Eindeutige Festlegung des Kreises der Beihilfeberechtigten sowie des Kreises der berücksichtigungsfähigen Personen durch den Gesetzgeber; Wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Unzumutbare Belastungen des Beihilfeberechtigten trotz ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliches Dienstrecht: Eindeutige Festlegung des Kreises der Beihilfeberechtigten sowie des Kreises der berücksichtigungsfähigen Personen durch den Gesetzgeber; Wirtschaftliche Selbständigkeit des Ehegatten bzw. Lebenspartners; Unzumutbare Belastungen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 03.11.2006 - 26 K 644/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 4678/06
- BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 27.08
- BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 895
- NJ 2010, 87
- DÖV 2009, 914
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 ). - BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale …
Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 ). - BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07
Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …
Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (stRspr, vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94 und vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 ). - BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
Der Gesetzgeber kann bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen (Urteil vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 6 C 187.73 - BVerwGE 51, 193 = Buchholz 238.927 BVO Nr. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16
Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2; …
Zu den tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gehört auch die Festlegung, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (BVerwG, Urteil vom 03.06.2009 - 2 C 27.08 -, NVwZ-RR 2009, 895, juris Rn. 9, vgl. Urteile vom 17.06.2004, a.a.O., vom 20.03.2008 - 2 C 49.07 -, BVerwGE 131, 20 und vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 -, BVerwGE 131, 234).Aus § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG in der maßgeblichen Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/14, wonach die zumutbare Eigenvorsorge bei "nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich nicht unabhängigen" Ehegatten und Lebenspartnern nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der Regel 50 % der Aufwendungen (nach der bis zum 31.12.2012 gültigen Fassung des § 78 Abs. 2 Satz 4 LBG: 70 %) umfasst, ergibt sich, dass die Gewährung der Beihilfe nach § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 2 Nr. 1 LBG durch Rechtsverordnung (nur) für nach der Höhe ihrer Einkünfte wirtschaftlich unabhängige Ehegatten und Lebenspartner ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.1976 - VI C 187.73 -, BVerwGE 51, 193;… Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.; Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.;… Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, a.a.O., § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO , Rn. 44).
Rn. 42 Allerdings kann für die Rechtslage in Baden-Württemberg nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O., juris Rn. 10 f.) herangezogen werden (anderes gilt für die Rechtslage im Saarland, dazu VG Saarland, Urteil vom 26.02.2014 - 6 K 597/13 -, juris).
Zum nordrhein-westfälischen Beihilferecht hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) ausgeführt:.
Anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) entschiedenen Fall zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen hat der Verordnungsgeber in Baden-Württemberg erst auf der gesetzlichen Grundlage des § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 LBG in der Fassung vom 03.02.1986 die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Ehegatten des Beihilfeberechtigten in § 5 Abs. 4 Nr. 3 BVO in der Fassung vom 12.03.1986 (GBl. S. 67) dahingehend neugeregelt, dass Aufwendungen, die für den Ehegatten des Beihilfeberechtigten entstanden sind, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes) des Ehegatten im Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags 30.000,- DM übersteigt.
Rn. 52 Sollte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 03.06.2009 (a.a.O.) zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen davon ausgegangen sein, dass der damals streitgegenständlichen Vorschrift des § 88 LBG NRW nicht eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Legaldefinition des Begriffs des "Gesamtbetrags der Einkünfte" nach § 2 Abs. 3 EStG zu entnehmen war, sondern eine Festlegung auf den in der im Jahr 1975 oder im Jahr 1977 geltenden Fassung des § 2 Abs. 3 EStG, so ist dem für die Rechtslage in Baden-Württemberg jedenfalls nicht zu folgen.
Allerdings ergeben sich aus der der gesetzlichen Regelung im Wege der Auslegung zu entnehmenden Bezugnahme auf § 2 Abs. 3 EStG keine Anhaltspunkte für die konkrete Höhe der Einkünfte, bei deren Vorliegen von wirtschaftlicher Unabhängigkeit auszugehen ist (anders für die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen möglicherweise BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.;… Beschluss vom 22.07.1994, a.a.O.;… Urteil vom 20.10.1976, a.a.O.) kann der Gesetzgeber bei der Gestaltung des Beihilferechts die wirtschaftliche Situation des Ehegatten oder Lebenspartners im Rahmen verfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich berücksichtigen, ohne damit gegen den Fürsorgegrundsatz zu verstoßen.
Damit wurde im Wesentlichen lediglich eine Anpassung an die Euroumstellung vollzogen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.2009, a.a.O.).
Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht (…vgl. Urteile vom 10.10.2013, a.a.O. und vom 03.06.2009, a.a.O.) eine Einkünftegrenze von 35.000,- DM und hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…vgl. Beschluss vom 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664 -, juris Rn. 8) eine Einkünftegrenze von 17.000,- EUR (§ 4 Abs. 1 BBhV) nicht beanstandet.
- BVerwG, 21.03.2024 - 5 C 5.22
Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden-Württemberg ist unwirksam
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - 6 A 1040/12
Schadensersatzbegehren eines Beamten bzgl. der vom Land ersparten Aufwendungen …
Auf die hiergegen eingelegte Revision hob das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 3. Juni 2009 (2 C 27.08), dem beklagten Land am 21. August 2009 zugestellt, die entgegenstehenden Entscheidungen auf.Rn. 65 - 2 C 27.08 -, juris,.
Rn. 107 - 2 C 27.08 -, a. a. O., Rn. 9 f.,.
Rn. 115 - 2 C 27.08 -, a. a. O.,.
Rn. 146 - 2 C 27.08 -, a. a. O.,.
- BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08
Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …
Nach der Rechtsprechung des Senats verlangt dies nicht nur die Festlegung, welche Risiken erfasst, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben, sondern auch, für welche weiteren Personen der Beamte Beihilfeleistungen beanspruchen kann (vgl. Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 123, vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 94, vom 26. Juni 2008 - BVerwG 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234 = Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 17 und vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6 = NVwZ-RR 2009, 895). - BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12
Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen; …
Zu den tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gehören insbesondere die Bestimmung des Leistungssystems, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, die Festlegung der Risiken, die abgedeckt werden, des Personenkreises, der Leistungen beanspruchen kann, der Grundsätze, nach denen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und die Anordnung, welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben (stRspr, z.B. Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6 Rn. 9 m.w.N.). - BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 23.09
Feststellungsklage; Subsidiaritätsgrundsatz; Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; …
Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 2285/12
Nichtigkeit des § 2 Abs. 1 Nr. 1b BVO NRW im Hinblick auf den Bruttorentenbetrag …
Mit Urteil vom 3. Juni 2009 (2 C 27.08) stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Beklagte über die Anträge des Klägers auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen seiner Ehefrau auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BVO NRW in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung zu entscheiden habe.Rn. 34 Diesem rechtlichen Ansatz steht jedoch entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem zwischen den Beteiligten dieses Verfahrens geführten Rechtstreit mit Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27.08 - ohne zeitliche Begrenzung rechtskräftig festgestellt hat, dass der Beklagte über Anträge des Klägers auf Beihilfe zu krankheitsbedingten Aufwendungen seiner Ehefrau auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der BVO NRW in der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung zu entscheiden hat.
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27.08 -, NVwZ-RR 2009, 895 = juris, Rn. 10 f.
- OVG Thüringen, 19.05.2025 - 4 KO 121/23
Bezugspunkt für Ermittlung des Einkommens des Ehegatten einer …
Rn. 47 Dem steht nicht entgegen, dass der dort verwandte unbestimmte Rechtsbegriff des "wirtschaftlich nicht unabhängigen Ehegatten" als solches dem Wortlaut nach keine hinreichend bestimmte Grenze beinhaltet, unter deren Anwendung festgestellt werden kann, ob ein Ehegatte zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen im Sinne des § 87 Abs. 2 Satz 1 ThürBG a. F. gehört oder von der Gewährung einer Beihilfe ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27/08 - juris Rn. 9 zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen 2003/2004 und BVerwG…, Urteil vom 28. März 2019 - 5 C 4/18 - juris Rn. 13 zur Rechtslage in Baden-Württemberg in 2013).Rn. 52 Aus dem Inhalt der Übergangsregelung, die auf die Beihilfevorschriften des Bundes zum Stand 30. Januar 2004 Bezug nimmt, ist zu schlussfolgern, dass der parlamentarische Landesgesetzgeber in Thüringen bei Erlass des § 87 ThürBG a. F. seinerzeit den sich aus den am 30. Januar 2004 geltenden Beihilfevorschriften des Bundes ergebenden Beihilfestandard ausdrücklich in seinen Willen aufgenommen hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 3. Juni 2009 - 2 C 27/08 - juris Rn. 11…, vom 28. März 2019 - 5 C 4/18 - juris Rn. 15 …und vom 11. August 2022 - 5 CN 1/21 - juris Rn. 13, wonach die bei Erlass der Ermächtigungsgrundlage "vorgefundenen" Beihilfebestimmungen und der sich daraus ergebende Beihilfestandard auch ohne ausdrückliche Regelung in den gesetzgeberischen Willen aufgenommen sind).
Aufgabe des Verordnungsgebers war es lediglich, die Regelung des § 2 Abs. 3 EStG in der am 30. Januar 2004 geltenden Fassung in die Zeit zu stellen, d. h. an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung anzupassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 2009 - 2 C 27/08 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 46.09
Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle; …
Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9). - BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09
Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle; …
Der Kreis der Beihilfeberechtigten und der einbezogenen Familienmitglieder ist vom Gesetzgeber zu bestimmen (Urteil vom 3. Juni 2009 - BVerwG 2 C 27.08 - Buchholz 237.7 § 88 NWLBG Nr. 6, LS und Rn. 9). - BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 92.09
Einführung der Kostendämpfungspauschale in Hamburg; Legitimation durch den …
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 96.09
Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 94.09
Kriterien für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Wahrung eines …
- BVerwG, 27.06.2018 - 2 B 64.17
Schadensersatzanspruch eines Ruhestandsbeamten für die Mehraufwendungen der …
- BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 93.09
Anspruch auf Beihilfe i.H.d. nach § 17a Beihilfeverordnung Hamburg (HmbBeihVO) …
- BVerwG, 16.03.2017 - 5 B 57.15
Verpflichtung des parlamentarischen Gesetzgebers zur Festlegung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2011 - 13a F 3/11
Ersatzansprüche für zusätzliche, als Folge einer Änderung der Beihilfenverordnung …
- VG München, 30.03.2023 - M 17 K 20.415
Ermittlung der Einkommensgrenze für die Beihilfe eines Ehegatten, der …
- VG Saarlouis, 26.02.2014 - 6 K 597/13
Beihilfe zu Aufwendungen des Ehegatten; maßgebliches Ehegatteneinkommen
- VG München, 30.03.2023 - M 17 K 22.813
Keine beihilferechtliche Berücksichtigung von steuerbefreiten Einkünften eines …
- BVerwG, 13.10.2016 - 5 B 15.16
Bestehen einer Vermutung für ein Vertretenmüssen oder Verschulden des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 258/21
Beihilfe; Ausschluss; Angehörige; Behandler; Fürsorge
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2020 - 1 A 1691/19
Beihilfe Aufwendungen Erstattungsfähigkeit Ausschluss …
- VGH Bayern, 08.01.2015 - 14 C 12.2496
Prozesskostenhilfe; eigenständige Beihilfeberechtigung einer Halbwaise; …
- OVG Thüringen, 24.08.2022 - 2 KO 609/21
Konkurrenzregelung bei mehreren Beihilfeberechtigungen
- OVG Thüringen, 15.11.2022 - 2 KO 801/20
Beihilfeberechtigung; Eigenbeteiligung bei stationären wahlärztlichen Leistungen; …
- VGH Bayern, 01.09.2017 - 14 ZB 15.1664
Nichtberücksichtigung der Ehefrau als Angehörige im Rahmen des Beihilferechts …
- VG Düsseldorf, 09.03.2012 - 13 K 7562/09
Schadensersatz Fürsorgepflicht Beihilfe Beihilfeverordnung Ehegatte …
- VG Aachen, 13.09.2013 - 7 K 1825/12
Beihilfefähigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für den nicht selbst …
- VG Düsseldorf, 11.09.2012 - 26 K 4571/11
Gewährung einer Beihilfe für die krankheitsbedingten Aufwendungen der Ehefrau …
- VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1113/19
Zum Wegfall der Beihilfeberechtigung bei Überschreitung des steuerlichen …
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Rechtsprechung
| AG Karlsruhe, 28.03.2008 - 2 C 27/08 |
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 28.03.2008 - 2 C 27/08
- LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 37/08
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 90/09
Wird zitiert von ...
- LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 S 37/08
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Beitragserstattung an …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 28. März 2008, Az. 2 C 27/08, wird zurückgewiesen.Rn. 16 Mit der Berufung verfolgt die Klägerin ihr erstinstanzliches Begehren weiter und beantragt, unter Aufhebung des amtsgerichtlichen Urteils vom 28. März 2008 - 2 C 27/08 -.
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| BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 27.08 |
Volltextveröffentlichung
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- VG Düsseldorf, 03.11.2006 - 26 K 644/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 4678/06
- BVerwG, 27.03.2008 - 2 C 27.08
- BVerwG, 03.06.2009 - 2 C 27.08
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