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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,37308
OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21 (https://dejure.org/2022,37308)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.12.2022 - 2 C 272/21 (https://dejure.org/2022,37308)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 2 C 272/21 (https://dejure.org/2022,37308)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 7 BauGB, Art 14 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Antragsbefugnis im bauleitplanerischen Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwägungsgebot; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Normenkontrolle; Ortslage; Rücksichtnahmegebot; Verschattung; Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren (Bauleitplanung)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Wegfall der Morgensonne" begründet keine Klagebefugnis

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 - 2 C 119/16 -, juris; sowie VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 6.6.2017 - 2 C 119/16 -, juris; sowie VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)].

    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung sind - neben der bloßen Distanz - insbesondere die besonderen Belastungswirkungen aufgrund der Höhe und der Länge des Bauvorhabens auf das benachbarte Wohngebäude.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)] Eine solche erdrückende Wirkung wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bei der Errichtung eines elf- bzw. zwölfgeschossiges Gebäude in naher Entfernung zu einem zweieinhalb geschossigem Wohnhaus[Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, juris] oder bei einer grenznahen, 11, 5 m hohen und 13, 31 m langen, wie eine "riesenhafte metallische Mauer" wirkenden Siloanlage bei einem nur sieben Meter breiten Nachbargrundstück angenommen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.56.1986 - 4 C 34.85 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.56.1986 - 4 C 34.85 -, juris] Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, dass die Umsetzung des Bebauungsplans einen derart unzumutbaren einmauernden oder erdrückenden Effekt zu Lasten des Grundstücks des Antragstellers haben könnte.

    Für die Annahme einer erdrückenden Wirkung eines Nachbargebäudes ist grundsätzlich kein Raum, wenn dessen Baukörper nicht erheblich höher ist als der des betroffenen Gebäudes oder wenn die Gebäude so weit voneinander entfernt liegen, dass eine solche Wirkung ausgeschlossen ist.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)] Südöstlich des Grundstücks des Antragstellers, das mit einem zweigeschossigen Wohnhaus zuzüglich ausgebautem Dachgeschoss bebaut ist, ist in dem Bebauungsplan eine Wohnbebauung bei offener Bauweise mit zwei Vollgeschossen und höchstens zwei Wohnungen vorgesehen.

    Insoweit gilt ebenfalls, dass das Vertrauen, das eigene Grundstück werde von entsprechenden Auswirkungen verschont bleiben, die durch vom Bebauungsplan zugelassene Vorhaben verursacht werden, die die landesrechtlichen Abstandsflächen einzuhalten haben, im Regelfall nicht schutzwürdig und daher nicht abwägungsrelevant ist, weil diese landesrechtlichen Regelungen im Interesse der Wahrung sozialverträglicher Verhältnisse eine ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung von Nachbargrundstücken gerade sicherstellen sollen.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris] Eine Minderung der Besonnung durch ein neues oder verändertes Gebäude in der Nachbarschaft stellt eine typische Folge einer Nachbarbebauung dar und muss folglich in innerörtlichen Lagen vorbehaltlich besonderer Ausnahmefälle von Grundstücksnachbarn grundsätzlich hingenommen werden.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Rn. 11 Die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erfordert in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.[Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - (juris), und vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53][Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - (juris), und vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53] Liegt - wie hier - das Grundstück des Antragstellers eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihm angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.[Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17][Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17] Allerdings verbietet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ][Vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ] eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags zu behandelt wird.

    Rn. 16 Auch eine mögliche Verletzung des bei der Abwägung zu wahrenden Rücksichtnahmegebots - mithin der Verpflichtung der planenden Gemeinde, unzumutbare Beeinträchtigungen benachbarter Grundstücke zu vermeiden[Vgl. BVerwG Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215][Vgl. BVerwG Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215] - scheidet von vornherein aus.

  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Das Rücksichtnahmegebot ist im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten werden.[Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 und vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879][Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 und vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879] Davon ist hier auszugehen.

    Das Bauplanungsrecht vermittelt keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken; die Möglichkeit der Einsichtnahme ist grundsätzlich nicht städtebaulich relevant.[Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060][Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060] Darauf, ob der Antragsteller bodentiefe Fenster eingebaut hat oder nicht, kommt es dabei nicht an.

  • VGH Bayern, 18.07.2014 - 1 N 13.2501

    Bebauungsplan als Grundlage für Mittenwalder Hotel wirksam

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166][Anders etwa im Fall eines geplanten besonders mächtigen Baukörpers, der nach festgesetzten Baulinien nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden soll, vgl. OVG Münster, Urteil vom 21.8.2015 -.

    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166] Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers liegt an der rückwärtigen, südöstlichen Grenze seines Grundstücks auch keine derart gravierende Steigung vor, dass eine Grenzmauer zum Ausgleich der Steigung notwendig wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 D 61/14

    Beeinträchtigung von Abstandsflächen bei geplanter Errichtung eines Parkhauses im …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166][Anders etwa im Fall eines geplanten besonders mächtigen Baukörpers, der nach festgesetzten Baulinien nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden soll, vgl. OVG Münster, Urteil vom 21.8.2015 -.

    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166] Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers liegt an der rückwärtigen, südöstlichen Grenze seines Grundstücks auch keine derart gravierende Steigung vor, dass eine Grenzmauer zum Ausgleich der Steigung notwendig wäre.

  • VGH Bayern, 14.12.2021 - 1 NE 21.2369

    Kein Rechtsmissbrauch, wenn in einem Bebauungsplanverfahren lediglich ein Konzept …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Rn. 14 Eine erdrückende Wirkung in Folge des Nutzungsmaßes eines Bauvorhabens kann grundsätzlich nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommen.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 -, juris] Entscheidend ist, ob nach Maßgabe des streitgegenständlichen Bebauungsplans in der Nachbarschaft des Grundstücks des Antragstellers die Entstehung einer baulichen Anlage möglich erscheint, die dem Wohngebäude des Antragstellers förmlich "die Luft nimmt", weil diese derartig übermächtig wäre, dass sein Wohngebäude nur noch oder überwiegend wie von einem "herrschenden" Gebäude dominiert und ohne eigene Charakteristik wahrgenommen würde.

    Auch angesichts der Entfernung von über 15 Metern zwischen dem Wohngebäude des Antragstellers und dem nächstgelegenen Baufenster, für das eine maximale Wandhöhe von 6, 1 m festgesetzt ist, erscheint die Annahme einer erdrückenden Wirkung abwegig.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 -, juris][Vgl. VGH München, Beschluss vom 14.12.2021 - 1 NE 21.2369 -, juris] Im Übrigen liegen bei einem Nebeneinander von jeweils zweigeschossigen und damit vergleichbar großen Gebäuden für die Ortslage geradezu typische Verhältnisse vor, so dass auch von daher eine erdrückende Wirkung der durch die Planung zugelassenen Gebäude auf das Anwesen des Antragstellers offensichtlich ausscheidet.

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 1 N 11.2087

    Bebauungsplan mit Sonder- und Mischgebietsausweisungen an zentraler Stelle einer …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166][Anders etwa im Fall eines geplanten besonders mächtigen Baukörpers, der nach festgesetzten Baulinien nahe an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden soll, vgl. OVG Münster, Urteil vom 21.8.2015 -.

    Az. 7 D 61/14.NE - BRS 83 Nr. 54; vgl. oder im Fall der Verschattung eines Beherbergungsbetriebs durch ein auf dem Nachbargrundstück geplantes mächtiges Hotelgebäude, vgl. VGH München, Urteile vom 31.1.2013 - 1 N 11.2087 u.a. - juris und vom 18.7.2014 - 1 N 13.2501 - BayVBl. 2015, 166] Entgegen dem Vorbringen des Antragstellers liegt an der rückwärtigen, südöstlichen Grenze seines Grundstücks auch keine derart gravierende Steigung vor, dass eine Grenzmauer zum Ausgleich der Steigung notwendig wäre.

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Hauptkriterien bei der Beurteilung einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung sind - neben der bloßen Distanz - insbesondere die besonderen Belastungswirkungen aufgrund der Höhe und der Länge des Bauvorhabens auf das benachbarte Wohngebäude.[Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)][Vgl. VGH München, Beschluss vom 8.5.2019 - 15 NE 19.551 -, juris (m.w.N.)] Eine solche erdrückende Wirkung wurde in der Rechtsprechung zum Beispiel bei der Errichtung eines elf- bzw. zwölfgeschossiges Gebäude in naher Entfernung zu einem zweieinhalb geschossigem Wohnhaus[Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 -, juris] oder bei einer grenznahen, 11, 5 m hohen und 13, 31 m langen, wie eine "riesenhafte metallische Mauer" wirkenden Siloanlage bei einem nur sieben Meter breiten Nachbargrundstück angenommen.[Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.56.1986 - 4 C 34.85 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.56.1986 - 4 C 34.85 -, juris] Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, dass die Umsetzung des Bebauungsplans einen derart unzumutbaren einmauernden oder erdrückenden Effekt zu Lasten des Grundstücks des Antragstellers haben könnte.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Das Rücksichtnahmegebot ist im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten werden.[Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 und vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879][Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 und vom 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879] Davon ist hier auszugehen.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus OVG Saarland, 15.12.2022 - 2 C 272/21
    Rn. 11 Die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erfordert in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.[Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - (juris), und vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53][Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.3.2015 - 2 C 382/13 - (juris), und vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53] Liegt - wie hier - das Grundstück des Antragstellers eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihm angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.[Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17][Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17] Allerdings verbietet sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[Vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ][Vgl. hierzu insbesondere BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ] eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, dass eine "an sich gebotene Sachprüfung" als Frage der Zulässigkeit des Antrags zu behandelt wird.
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

  • OVG Sachsen, 15.05.2018 - 1 C 13/17

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Plannachbar; Abwägungsgebot; …

  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 C 119/16

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag - Anwohner ausserhalb des …

  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer …

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche …

  • OVG Saarland, 05.09.2023 - 2 B 96/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Aussetzungsverfahren)

    Rn. 13 Soweit die Antragsteller zur Begründung ihres nachbarlichen Abwehranspruchs erkennbar bezogen auf das räumliche Umfeld ihres Wohnhauses an der A-Straße erneut einen Verstoß gegen das im §§ 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltene beziehungsweise - inhaltsgleich - für eine hier nach Aktenlage allerdings sehr fernliegende Außenbereichslage des Bauplatzes mangels Privilegierung dem § 35 Abs. 2, 3 BauGB zu entnehmende Gebot der Rücksichtnahme reklamieren, bleibt festzuhalten, dass das Bauplanungsrecht keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken vermittelt und die Rücksichtslosigkeit eines Bauvorhabens sich auch nicht mit dem drohenden Verlust bisheriger "unverbauter" Aussichtsmöglichkeiten begründen lässt.[vgl. Urteil des 2. Senats vom 15.12.2022 - 2 C 272/21 -, Juris, m.w.N., und Beschluss vom 24.1.2022 - 2 B 264/21 -, Juris, insbesondere zur Bebauung einer an die Ortslage angrenzenden Außenbereichsfläche etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68][vgl. Urteil des 2. Senats vom 15.12.2022 - 2 C 272/21 -, Juris, m.w.N., und Beschluss vom 24.1.2022 - 2 B 264/21 -, Juris, insbesondere zur Bebauung einer an die Ortslage angrenzenden Außenbereichsfläche etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, BRS 55 Nr. 68] Auf das von den Antragstellern thematisierte bisherige Fehlen einer "Vorbelastung" der vermeintlichen "Ruhezone" muss nicht weiter eigegangen werden; die Argumentation ist allerdings nach den bei den Akten befindlichen Luftaufnahmen und nach dem Katasterauszug in der Bauakte mit Blick auf die dort ersichtliche Bebauung links des G-Wegs (Anwesen Nrn. 1 bis 7a) nicht nachzuvollziehen.
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