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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3551
BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88 (https://dejure.org/1990,3551)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1990 - 2 C 29.88 (https://dejure.org/1990,3551)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 2 C 29.88 (https://dejure.org/1990,3551)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Beamter auf Probe - Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit - Ruhestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung eines dienstunfähigen Probebeamten in den Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 50.87

    Ermessensentscheidung des Dienstherrn; Dienstunfähiger Beamter auf Probe; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Anforderungen an die vom Dienstherrn zu treffende Ermessensentscheidung, einen dienstunfähigen Beamten auf Probe nicht in den Ruhestand zu versetzen, sondern zu entlassen (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393>).

    Eine Zurruhesetzung gemäß Abs. 1 dieser Bestimmung scheidet hier schon deshalb aus, weil Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstbeschädigung vom Kläger weder vorgetragen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393> jeweils m.w.N.) noch sonst ersichtlich sind.

    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - (DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393 m.w.N.) ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, dem wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausscheidenden Beamten ausnahmsweise dann eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und angemessen erscheint, um der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen (…Urteil vom 6. April 1989 a.a.O.).

    Der Dienstherr ist selbst dann nicht gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG verpflichtet, einen dauernd dienstunfähigen Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, wenn die sich aus dieser Bestimmung ergebende Frist bereits abgelaufen ist (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70] m.w.N.; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393>).

    Die Verpflichtung, diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG zu treffen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn bis zu diesen Zeltpunkt eine solche Entscheidung tatsächlich getroffen werden konnte, die Sache also entscheidungsreif war (vgl. BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70

    Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Der Dienstherr ist selbst dann nicht gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG verpflichtet, einen dauernd dienstunfähigen Beamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, wenn die sich aus dieser Bestimmung ergebende Frist bereits abgelaufen ist (BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70] m.w.N.; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393>).

    Die Verpflichtung, diese Entscheidung bis zum Ablauf der Frist des § 8 Abs. 2 Satz 1 LBG zu treffen, gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, wenn bis zu diesen Zeltpunkt eine solche Entscheidung tatsächlich getroffen werden konnte, die Sache also entscheidungsreif war (vgl. BVerwGE 41, 75 [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 83.86

    Heilung fehlerhafter Prozesshandlung durch spätere Genehmigung gegenstandslos - …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Die Begründung, mit der der Beklagte die Versetzung des Klägers in den Ruhestand abgelehnt hat, genügt den Anforderungen, die an eine nach dieser Vorschrift zu treffende Ermessensentscheidung zu stellen sind (vgl. hierzu Urteil vom 6. April 1989 - BVerwG 2 C 83.86 - DÖV 1989, 944> m.w.N.).

    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - (DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393 m.w.N.) ausgeführt hat, besteht der Zweck dieser Vorschrift darin, dem wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausscheidenden Beamten ausnahmsweise dann eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und angemessen erscheint, um der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen (Urteil vom 6. April 1989 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Eine Zurruhesetzung gemäß Abs. 1 dieser Bestimmung scheidet hier schon deshalb aus, weil Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Dienstbeschädigung vom Kläger weder vorgetragen (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81]> und vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 50.87 - <DVBl. 1990, 305 = DÖV 1990, 393> jeweils m.w.N.) noch sonst ersichtlich sind.
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Ferner darf der Dienstherr haushaltsmäßige Überlegungen in seine Erwägungen einbeziehen (BVerwGE 22, 215 [BVerwG 14.10.1965 - II C 3/63]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeiten; Streitwert ; Auffangstreitwert; …

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Grundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. hierzu Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 27.88

    Streitwert in beamtenrechtlichen Statusangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1990 - 2 C 29.88
    Dabei hat der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis in Streitsachen, die die Begründung oder Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Probe zum Gegenstand haben, pauschalierend den halben Jahresbetrag des Grundgehalts als Anhaltspunkt für die Bemessung der Bedeutung der Sache zugrunde gelegt (vgl. hierzu Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 27.88 - sowie BVerwG-Entwurf eines Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ 1989, 1042 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.04.2019 - 1 L 40/19

    Entlassung eines Probebeamten wegen Dienstunfähigkeit

    Das würde der Regelungssystematik des § 28 Abs. 1 und 2 BeamtStG, wonach Beamte auf Probe nur dann zwingend in den Ruhestand zu versetzen sind, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen haben, dienstunfähig geworden sind, und speziell dem Zweck des § 28 Abs. 2 BeamtStG, der darin besteht, dem wegen Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ausscheidenden Beamten eine Versorgung nur dann zukommen zu lassen, wenn und soweit es nach den Umständen des Einzelfalls notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 1989 - 2 C 83.86 -, juris Rn. 21…, vom 16. November 1989 - 2 C 50.87 -, juris Rn. 23, und vom 26. Juni 1990 - 2 C 29.88 -, juris Rn. 19), nicht gerecht.

    Eben dieser für die behördliche Ermessensausübung maßgebliche Normzweck (vgl. § 40 VwVfG), der die Einbeziehung verschiedenartiger Erwägungen einschließlich haushaltsmäßiger Überlegungen sowie der Möglichkeit der Gewährung eines Unterhaltsbeitrags verlangt und zulässt, rechtfertigt es, in der Ruhestandsversetzung nach § 28 Abs. 2 BeamtStG eine Ausnahme zu erblicken (…so auch zu inhaltlich entsprechenden früheren landesrechtlichen Vorschriften BVerwG, Urteile vom 16. November 1989, a. a. O. Rn. 22 - "Ausnahmeregelung" -, und vom 26. Juni 1990, a. a. O. Rn. 18 f. - "Ausnahmeregelung", "ausnahmsweise" - ebenso Summer, in: Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, Bayerisches Beamtenrecht, Loseblatt-Kommentar, § 28 BeamtStG Rn. 13 - Verweigerung der Versetzung in den Ruhestand als "Regelentscheidung" -).

  • DGH Thüringen, 15.12.2021 - DGH W 1/21

    Rechtsbeugung im Bereitschaftsdienst: Tochter richtet im Fall des eigenen Vaters

    Anderenfalls wird der Ablauf der Frist gehemmt und die Pflicht des Dienstherrn bis zur Aufklärung des Sachverhalts hinausgeschoben (so auch BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1990 - 2 C 29/88 Rn. 20, juris).
  • VG Darmstadt, 30.09.2004 - 1 G 1749/04

    Entlassung eines Probebeamten wegen fortdauernder Dienstunfähigkeit

    Rn. 34 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.10.1965 - II C 3.63 -, BVerwGE 22, 215;… Urteil vom 16.11.1989 - 2 C 50/87 -, abgedruckt in ZBR 1990, S. 302; Urteil vom 26.06.1990 - 2 C 29/88 -, zitiert nach juris) besteht der Zweck der Ermächtigung zur Ruhestandsversetzung darin, dem wegen Dienstunfähigkeit ausscheidenden Beamten auf Probe eine Versorgung zukommen zu lassen, wenn und soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und angemessen erscheint, um damit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu genügen.

    Wenn sich dann aber diese Hoffnungen nicht erfüllen, ist es im Rahmen der nach § 55 Abs. 2 HBG zu treffenden Ermessensentscheidung nicht sachwidrig, dass die Behörde - ausgehend von der Entlassung des dienstunfähig gewordenen Beamten als Regelfall (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.06.1990 a.a.O.) - an die Versorgungsbedürftigkeit besonders hohe Anforderungen stellt.

    Rn. 44 Dieser Geschehensablauf belegt, dass jedenfalls ab dem Sommer 2001 bis zum Erlass der angefochtenen Verfügung auch in Ansehung des § 11 HBG eine Pflicht der Behörde, die Antragstellerin in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen, nicht bestanden hat, weil eine unabdingbare Voraussetzung, nämlich die uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, nicht vorgelegen hat, mithin die Angelegenheit im Sinne einer Umwandlung des Probebeamtenverhältnisses in ein solches auf Lebenszeit nicht entscheidungsreif war (zu dieser Voraussetzung vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1990 a.a.O. mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

  • VG Ansbach, 10.12.2013 - AN 1 K 12.00737

    Keine Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Fahrten zu Kontrolluntersuchungen …

    Deshalb lässt sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.6.1999, 2 C 29/88) ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 78 BBG (vgl. auch § 45 BeamtStG) obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen.
  • VG Würzburg, 20.05.2021 - W 1 K 20.2026

    Beihilfe in Bayern: Fahrten zur Nachbehandlung bei ambulanten Operationen …

    Deshalb lässt sie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 10.6.1999, 2 C 29/88) ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 78 BBG (vgl. auch § 45 BeamtStG) obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen.
  • VG Saarlouis, 12.05.2009 - 2 K 814/08

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Ermessen bei Dienstunfähigkeit

    Rn. 34 vgl. BVerwG, Urteile vom 06.04.1989 -2 C 83/86-, DÖV 1989, 944 und vom 26.06.1990 -2 C 29/88-, zitiert nach juris.
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