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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32016
OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10 (https://dejure.org/2012,32016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04.10.2012 - 2 C 305/10 (https://dejure.org/2012,32016)
OVG Saarland, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 2 C 305/10 (https://dejure.org/2012,32016)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen eines Vorhabenplans und Erschließungsplans und eines Durchführungsvertrages i.S.d. § 12 BauGB; Zulassung eines großflächigen Einzelhandels zur Sicherung einer wohnortnahen und örtlichen Grundversorgung bei Vorhandensein der erforderlichen Bevölkerungszahl für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen eines Vorhaben- und Erschließungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen eines Vorhabenplans und Erschließungsplans und eines Durchführungsvertrages i.S.d. § 12 BauGB; Zulassung eines großflächigen Einzelhandels zur Sicherung einer wohnortnahen und örtlichen Grundversorgung bei Vorhandensein der erforderlichen Bevölkerungszahl für ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 17
  • BauR 2013, 130
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Sofern sich im Baugenehmigungsverfahren die Erforderlichkeit von Lärmschutzwänden ergibt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615 m.w.N.) das Rücksichtnahmegebot zumindest aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht verletzt, wenn die landesrechtlichen Abstandsflächen, die der Wahrung der nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung, Belüftung und der Vermeidung einer erdrückenden Wirkung eines Baukörpers dienen, eingehalten sind.

    Eine erdrückende Wirkung baulicher Anlagen hat die Rechtsprechung daher nur in Ausnahmefällen angenommen(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossigen Hauses zu einem 12-geschosssigen Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohen Silos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: Höhendifferenz von einem Geschoss bei Gebäudeabstand von 10 bis 12 m unbedenklich).

  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Der Gutachter habe die Bedenken des Antragstellers im Einzelnen widerlegt; insofern sei auf den Vortrag in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes - 5 L 2221/10 - zu verweisen.

    Rn. 35 Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verfahren 5 L 2221/10 - 2 B 20/11 und 5 K 491/12 und der Akten des Planaufstellungsverfahrens (3 Aktenordner) sowie der Akten des Baugenehmigungsverfahrens "Verbrauchermarkt Schmelz-Hüttersdorf" einschließlich der Vorgänge betreffend bauaufsichtliche Beanstandungen (3 Aktenordner, 1 Hefter), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Saarland, 22.04.1993 - 2 N 5/90

    Gemeinderatsmitglied; Befangenheit; Auftrag; Bauinteressent; Bebauungsplan; …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Mit dieser Festsetzung hat der Satzungsgeber in planerischer Zurückhaltung(Vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1993- 2 N 5/90 -, juris) zum Ausdruck gebracht, dass jede Stellplatzanordnung zulässig sein soll, die den nachbarlichen Lärmschutzinteressen, zu deren Wahrung er u.a. neben einer Einhausung der Laderampe und einer Asphaltierung der Fahrgassen auch Festsetzungen gemäß § 9 I Nr. 24 BauGB (Flächen für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen) vorgenommen hat, Rechnung trägt.

    Es ist zulässig, Konkretisierungen, die für die städtebauliche Ordnung und eine gerechte Interessenabwägung nicht unerlässlich sind, der Planverwirklichung zu überlassen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.4.1993 - 2 N 5/90 -, juris) Von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan darf die Gemeinde Abstand nehmen, wenn bei vorausschauender Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist.

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB § …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Rn. 35 Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verfahren 5 L 2221/10 - 2 B 20/11 und 5 K 491/12 und der Akten des Planaufstellungsverfahrens (3 Aktenordner) sowie der Akten des Baugenehmigungsverfahrens "Verbrauchermarkt Schmelz-Hüttersdorf" einschließlich der Vorgänge betreffend bauaufsichtliche Beanstandungen (3 Aktenordner, 1 Hefter), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die insoweit nach dem LEP Siedlung zur Entscheidung berufene Landesplanungsbehörde hat indes in einem Schreiben vom 3.5.2010 an die mit der Planung beauftragte ARGUS concept GmbH die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Realisierung eines Verbrauchermarkts mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.600 qm ausdrücklich als aus landesplanerischer Sicht unbedenklich beurteilt.(vgl. Schreiben der Abteilung C des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr vom 3.5.2010 - Az. C/2 - 423-2/10 Be -, Blatt 302 der Gerichtsakte 2 B 20/11) Dafür, dass hierin eine Fehleinschätzung der Standortqualität(vgl. dazu Begründung zum Abschnitt 2.5.2 des LEP Siedlung 2006, wonach über die kommunale Bauleitplanung sichergestellt werden soll, dass sich der großflächige Einzelhandel an städtebaulich integrierten Standorten entfalten kann und Standorte dann in diesem Sinne als "integriert" anzusehen sind, wenn sie in einem engen räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem zentralen, innerörtlichen Versorgungskern der betreffenden Stadt oder Gemeinde stehen und in das "vorhandene Siedlungsgefüge städtebaulich eingebunden sind".) zu sehen wäre, spricht nichts.

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz, die Ebene unausweichlicher Erkenntnis(Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass Außenwohnbereiche zwar grundsätzlich - tagsüber - schutzwürdig sind, allerdings nicht in gleichem Maße wie der Innenwohnbereich und dass nach dem Bundesverwaltungsgericht30(Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075/04 -, NVwZ 2006, 927 (Ausbau des Flughafens Berlin- Schönefeld)) die Grenzziehung bei einem Dauerschallpegel von 62 dB(A) dem Erfordernis gerecht wird, rechtliche Folgen schon an Lärmbeeinträchtigungen zu knüpfen, die noch nicht die Schwelle der Gesundheitsgefährdung erreichen und unzumutbare Störungen auf dem Felde der Kommunikation und der Erholung nicht erwarten lassen.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Eine erdrückende Wirkung baulicher Anlagen hat die Rechtsprechung daher nur in Ausnahmefällen angenommen(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossigen Hauses zu einem 12-geschosssigen Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohen Silos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: Höhendifferenz von einem Geschoss bei Gebäudeabstand von 10 bis 12 m unbedenklich).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Eine erdrückende Wirkung baulicher Anlagen hat die Rechtsprechung daher nur in Ausnahmefällen angenommen(bejaht: BVerwG, Urteile vom 13.3.1981 - 4 C 1/78 -, DVBl. 1981, 928 (2 1/2 -geschossigen Hauses zu einem 12-geschosssigen Hochhaus in 15 m Entfernung) und vom 23.5.1986 - 4 C 34/85-, DVBl. 1986, 1271 (drei 11, 50 m hohen Silos im Abstand von 6 m zu einem 2-geschossigen Wohnhaus); verneint etwa: BayVGH, Beschluss vom 15.9.1998 - 1 B 96.4115 - (zwei 2-geschossige Sechsfamilienwohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss (6,36 m Wandhöhe, 9,50 m Firsthöhe) zu 3 m hohem Flachdachbungalow), zitiert nach juris, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, BauR 1999, 615; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 7.2.1994, BayVBl. 1994, 307: Höhendifferenz von einem Geschoss bei Gebäudeabstand von 10 bis 12 m unbedenklich).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Regelung zur Verhängung einer Fahrtenbuch-Auflage

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Eine Grundstückswertminderung stellt daher keinen eigenständigen Abwägungsposten dar.(BVerwG, Beschluss vom 9.2.1995 - 4 NB 17/94 -, BRS 57 Nr. 42 = BauR 1995, 499) Im Übrigen hat sich die Antragsgegnerin mit dem entsprechenden Vortrag des Antragstellers in ihrer Abwägungsentscheidung auseinander gesetzt.
  • BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96

    Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …

    Auszug aus OVG Saarland, 04.10.2012 - 2 C 305/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 11.4.1996 - 4 B 51/96 -, BRS 58 Nr. 82) stehen die beiden Hauptnutzungsarten des Mischgebiets nicht in einem Rangverhältnis, vielmehr ist das Mischgebiet nach seiner typischen Eigenart für Wohnen und nicht störendes Gewerbe gleichermaßen offen, beide Nutzungen stehen als gleichwertige Funktionen nebeneinander.
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …

  • BVerwG, 02.10.2007 - 4 B 39.07

    Nachwirkende Prägung einer aufgegebenen Nutzung

  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 2.85

    Rechtsnatur von gerichtlich vorgenommenen Rechenoperationen; Planbetroffenheit …

  • VGH Bayern, 15.09.1998 - 1 B 96.4115
  • VGH Bayern, 07.02.1994 - 2 B 89.1918
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet; …

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der …

  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung …

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel - …

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf …

  • VG Saarlouis, 16.01.2013 - 5 K 491/12

    Klage gegen die auf einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan beruhende …

    Rn. 22 Am 25.10.2010 stellte der Kläger beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Normenkontrollantrag - 2 C 305/10 - und beantragte die Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplans.

    Rn. 29 Das Gericht hat auf Antrag der Beteiligten mit Beschluss vom 16.07.2012 das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf das beim OVG anhängige Normenkontrollverfahren 2 C 305/10 angeordnet.

    Rn. 30 Mit Urteil vom 04.10.2012 - 2 C 305/10 - hat das OVG des Saarlandes den Normenkontrollantrag des Klägers abgewiesen.

    Rn. 37 Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Gerichtsakten des einstweiligen Verfahrens - 5 L 222/10 und 2 B 20/11 (OVG) - und des Normenkontrollverfahrens 2 C 305/10 sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Von der Verbindlichkeit dieser Planung ist auszugehen, weil das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes den Normenkontrollantrag des Klägers mit Urteil vom 04.10.2012 - 2 C 305/10 - rechtskräftig abgewiesen hat.

    Denn das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat im Normenkontrollverfahren 2 C 305/10, dessen Akten von der Kammer beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, am 16.01.2012 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und aufgrund derer im rechtskräftigen Urteil vom 04.10.2012 auf den Seiten 29 - 31 den Gebietscharakter ausführlich als Gemengelage zwischen Gewerbe- und Wohngebiet bestimmt, für das immissionsschutzrechtlich die Zumutbarkeitsgrenze von 60 dB(A) tagsüber gilt.

    Rn. 63 Zu den Einwendungen des Klägers gegen das Lärmgutachten (Verkaufsfläche, Gesamtfläche, getrenntes bzw. zusammengefasstes Verfahren, Bewegungshäufigkeit, "worst-case-Betrachtung, Öffnungszeiten, Parkplatzlärmstudie, Ausbreitung der Geräuschspitzen, Außenwohnbereich) hat das OVG des Saarlandes im Urteil vom 04.10.2012 - 2 C 305/10 - umfangreich Stellung genommen.

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB § …

    Rn. 7 Der Antragsteller hat Ende Oktober 2010 einen Normenkontrollantrag hinsichtlich des Bebauungsplans gestellt, der beim Senat unter der Geschäftsnummer 2 C 305/10 anhängig ist.

    Insofern vermag auch der Art. 19 Abs. 4 GG keine Vorwegnahme einer damit dem Hauptsacheverfahren beziehungsweise dem von dem Antragsteller derzeit parallel betriebenen Normenkontrollverfahren (2 C 305/10) vorzubehaltenden abschließenden Prüfung zu rechtfertigen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 2 D 38/12

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans unter Berücksichtigung des Rechts auf …

    Rn. 186 Vgl. OVG Saarl., Urteil vom 4. Oktober 2012 - 2 C 305/10 -, juris Rn. 42; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Februar 2010 - 1 C 10852/09 -, juris Rn. 39.
  • OVG Bremen, 25.06.2018 - 1 D 19/17

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans - Abwägungsgebot; …

    § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB sieht insoweit Einschränkungen von der Bindung an das Entwicklungsgebot vor (OVG Saarland, Urteil vom 04.10.2012 - 2 C 305/10 -, Rn. 49, juris).
  • OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18

    Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Hotel)

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist eine konkrete und eindeutige Beschreibung des Projekts nach Art und Maß der baulichen Nutzung.(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.12.2012 - 2 C 305/10 -, juris;… sowie Kukk: in Schrödter, BauGB-Kommentar, 8. Aufl., § 12 Rdnr. 15).
  • OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12

    Bebauungsplan - Umwandlung von Mischgebietsflächen im Gewerbegebiet in Anpassung …

    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz.(BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4) Insoweit gehört es zu den Aufgaben der Gerichte, die vorgenommene Abwägung nachzuvollziehen und zu prüfen, ob die Bilanz der für und wider die letztlich beschlossene Planung sprechenden öffentlichen und privaten Belange bei objektiver Würdigung eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung erkennen lässt.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.10.2012 - 2 C 305/10 -, BauR 2013, 130 (LS), m.w.N.) Da im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, durchgreifende, speziell private eigentumsbezogene, gegen die Planung sprechende Belange insbesondere der Antragstellerinnen weder vorgetragen noch dem Stadtrat der Antragsgegnerin bekannt waren, ist eine unverhältnismäßige Fehlgewichtung einzelner Interessen vorliegend nicht erkennbar und bewegt sich die getroffene Planungsentscheidung mit Blick auf die mit ihr verfolgten gewichtigen städtebaulichen Zielsetzungen auch unter Berücksichtigung der Nutzungseinschränkungen der Grundstücke der Antragstellerinnen im Rahmen des der Antragsgegnerin zuzubilligenden und von den Gerichten zu respektierenden Abwägungsspielraums.
  • VG Saarlouis, 23.12.2010 - 5 L 2221/10

    Eilantrag gegen eine auf einem vom Antragsteller im Normenkontrollverfahren …

    Rn. 25 Am 25.10.2010 hat der Antragsteller beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes einen Normenkontrollantrag - 2 C 305/10 - gestellt und die Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplans beantragt.
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