Rechtsprechung
| BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 75, Art. 98 Abs. 3; DRiG §§ 40, 71 Abs. 1; BRRG § 42 Abs. 2; HRiG § 7 h Abs. 1, § 7 i
Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Berufsausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Nebentätigkeitsgenehmigung; Nebentätigkeitsvergütung; jährliche Vergütungsgrenze; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Ansehen der Justiz; Integrität ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 75, Art. 98 Abs. 3
Ansehen der Justiz; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Freiheit der Berufsausübung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Integrität des öffentlichen Dienstes; Nebentätigkeitsgenehmigung; Nebentätigkeitsvergütung; Rahmengesetzgebung; allgemeine Handlungsfreiheit; ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 75; ; GG Art. 98 Abs. 3; ; DRiG § 40; ; DRiG § 71 Abs. 1; ; BRRG § 42 Abs. 2; ; HRiG § 7 h Abs. 1; ; HRiG § 7 i
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Versagung einer Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Richter im Falle der Überschreitung des Richtergrundgehalts in Höhe von 30 Prozent; Beurteilung der Vereinbarkeit einer derartigen Handhabung mit der Verfassung; Regelung der Rechtsstellung der Richter ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßige Regelungen zur Versagung der Nebentätigkeit von Richtern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Beschränkung der Nebentätigkeitsvergütungen von Richtern in Hessen unbedenklich
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 12.11.2001 - 9 E 5148/00
- VGH Hessen, 17.12.2003 - 1 UE 2541/02
- BVerwG, 24.09.2004 - 2 B 36.04
- BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Papierfundstellen
- BVerwGE 124, 347
- NJW 2006, 1538
- NVwZ 2006, 1075 (Ls.)
- DVBl 2006, 637
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfGE 30, 292 ; 65, 116 ; 94, 372 ; BVerwG…, Urteil vom 6. Dezember 1989 a.a.O. ).Er ist erforderlich, wenn kein anderes gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht, bei dessen Einsatz das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar eingeschränkt wird (BVerfGE 30, 292 ; 39, 210 ; 77, 308 ).
Hier darf der Gesetzgeber Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 77, 308 ).
- BVerwG, 30.06.1983 - 2 C 57.82
Arbeitsrichter dürfen auch im eigenen Bezirk bei Streit im Betrieb vermitteln
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).Sie enthält jedoch keine erschöpfende Regelung für die Ausübung von Nebentätigkeiten als Schiedsrichter oder Schlichter (Urteil vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).
Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (…Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).
- BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85
Arbeitnehmerweiterbildung
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Er ist erforderlich, wenn kein anderes gleich wirksames Mittel zur Verfügung steht, bei dessen Einsatz das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar eingeschränkt wird (BVerfGE 30, 292 ; 39, 210 ; 77, 308 ).Hier darf der Gesetzgeber Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Vordergrund stellen (BVerfGE 7, 377 ; 30, 292 ; 77, 308 ).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78
Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten - …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Dies setzt voraus, dass bei verständiger Würdigung der Umstände des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nebentätigkeit Erfordernisse von einigem Gewicht beeinträchtigt werden, die unmittelbar die dienstlichen Aufgaben betreffen oder mit den gesetzlichen Pflichten von Beamten oder Richtern in Zusammenhang stehen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 und vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 ).Das durch § 7 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 7 i Satz 1 HRiG begründete Nebentätigkeitsverbot stellt einen Eingriff in das jedenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Recht von Richtern dar, ihre Arbeitskraft in der Freizeit gegen Entgelt zu verwerten (Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. …und vom 30. Juni 1983 a.a.O. ).
- BVerwG, 06.12.1989 - 6 C 52.87
Soldatengesetz - Beschäftigungsuntersagung - Erwerbstätigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit, dass die hoheitlichen Aufgaben gesetzmäßig wahrgenommen und hierbei die sich aus dem Beamten- und Richterstatus ergebenden besonderen Pflichten beachtet werden, trägt entscheidend zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei (Urteile vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 , vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 2 C 37.95 - BVerwGE 102, 326 und vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 23.97 - BVerwGE 113, 229 ).Dies bedeutet, dass der gesetzliche Eingriff zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein muss (BVerfGE 30, 292 ; 65, 116 ; 94, 372 ; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1989 a.a.O. ).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Dieser weite Einschätzungsspielraum gilt auch für die Regelung von Nebentätigkeitsverboten für Richter: Zum einen unterliegen sie ebenso wie Beamte einer besonderen Pflichtenbindung, aus der sich Beeinträchtigungen der Grundrechtsausübung aus Rücksicht auf dienstliche Belange ergeben (BVerfGE 7, 155 ; 39, 334 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477). - BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Hierfür ist dem Gesetzgeber ein Bewertungsspielraum eröffnet, dessen Reichweite von der Eigenart des jeweiligen Regelungsbereichs und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter abhängt (BVerfGE 50, 290 ; 57, 139 ). - BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Die Wahrnehmung des Hauptamts soll nicht darunter leiden, dass Richter sich durch anderweitige Beschäftigungen etwas hinzuverdienen müssen (BVerfGE 21, 329 ; 37, 167 ; 44, 249 ). - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
Auszug aus BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 32.04
Aus dem Charakter der Rahmengesetzgebung folgt der Auslegungsgrundsatz, dass rahmenrechtliche Regelungen im Zweifel auf Ausfüllung angelegt sind und inhaltlich nicht weiterreichen als dies ihr Wortlaut zwingend erfordert (BVerfGE 93, 319 ). - BVerfG, 27.07.2004 - 2 BvF 2/02
Juniorprofessur
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
- BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90
Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte
- BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86
Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des …
- BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73
Mühlenstrukturgesetz
- BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 23.97
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahme bei verbotener Geschenkannahme
- BVerwG, 12.12.1996 - 2 C 37.95
Recht der Soldaten - Untersagung der Erwerbstätigkeit nach Ausscheiden aus dem …
- BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82
Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte
- BVerfG, 07.05.1974 - 2 BvR 276/71
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnungsregelung in § 96 Abs. 3 BDO
- BGH, 03.01.1969 - RiZ(R) 6/68
Kritik an richterlicher Tätigkeit durch Dienstaufsichtsbehörde
- BGH, 11.12.1987 - RiZ(R) 8/87
Widerruf von Sonderurlaub zur firstgemäßen Absetzung der Urteilsgründe
- BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06
Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf …
Das Rahmenrecht war von vornherein auf Ausfüllung durch die Länder angelegt, musste den Ländern also einen gewissen Gestaltungsspielraum überlassen (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ; BVerfG, Urteil vom 27. Juli 2004 - 2 BvF 2/02 - BVerfGE 111, 226 ).In der Sache muss die Einschränkung des Grundsatzes geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein, um die vom Gesetzgeber verfolgten Zielsetzungen zu fördern (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).
- BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches …
Der Grundrechtseingriff muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein sowie bei der Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Belange noch die Grenze der Zumutbarkeit wahren (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 m.N. zur Rspr des Bundesverfassungsgerichts). - BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05
Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …
a) § 25 Abs. 1 Satz 3 BRRG schränkt als Vorschrift des Rahmenrechts im Sinne des Art. 75 GG a.F. die Gesetzgebungskompetenz eines Landes im Zweifel nicht weiter ein, als dies ihr Wortlaut zwingend erfordert (BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319 ; BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ff.).Bei der Auslegung einer Vorschrift des Landesrechts ist daher zu beachten, dass das Rahmenrecht auf inhaltliche Konkretisierung und Gestaltung durch die Länder angelegt ist und diesen substanzielle Freiräume lassen muss, damit sie mit eigenem politischem Gestaltungswillen Recht setzen können (Urteil vom 24. November 2005 a.a.O.).
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13
Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …
Öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten, etwa das arbeitsmarktpolitische Interesse an der Einstellung von Berufsanfängern, können ein Nebentätigkeitsverbot nicht rechtfertigen (Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 = Buchholz 237.2 § 29 LBG Berlin Nr. 1 S. 4, vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287 = Buchholz 238.5 § 40 DRiG Nr. 1 S. 3 ff., vom 25. Januar 1990 - BVerwG 2 C 10.89 - BVerwGE 84, 299 = Buchholz 237.2 § 29 BlnLBG Nr. 2 S. 2 f. und vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 = Buchholz 230 § 42 BRRG Nr. 3 S. 5 f.).Es muss bereits der Eindruck vermieden werden, der Beamte könne seine Dienstpflichten nicht umfassend und ordnungsgemäß erfüllen, weil er möglicherweise nicht mehr unparteiisch sei (stRspr;… vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 a.a.O. S. 257 f. bzw. S. 4 f., vom 30. Juni 1983 a.a.O. S. 293 f. bzw. S. 5 f. und vom 24. November 2005 a.a.O. S. 350 f. bzw. S. 3 f.).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15
Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden
Insofern gelten im Wesentlichen keine anderen Maßstäbe als zu Art. 2 Abs. 1 GG dargestellt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ff., juris Rn. 21 ff. m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG ). - BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20
Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine …
Rn. 57 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Richter nicht verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit feste Dienststunden im Sinne der jeweils geltenden Arbeitszeitverordnung für Beamte einzuhalten (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1981 - 6 C 95.78 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 1 S. 3; Beschlüsse vom 21. September 1982 - 2 B 12.82 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 2 S. 6 und vom 27. März 1985 - 2 B 126.83 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 4 S. 10; Urteile vom 29. Oktober 1987 - 2 C 57.86 - BVerwGE 78, 211 , vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 …und vom 30. März 2006 - 2 C 41.04 - BVerwGE 125, 365 Rn. 19; vgl. auch OVG Münster…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 A 3306/08 - juris Rn. 9).Rn. 58 Die richterliche Dienstleistung unterliegt damit im Grundsatz keiner Dienstzeitregelung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. März 1985 - 2 B 126.83 - Buchholz 238.5 § 46 DRiG Nr. 4; Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ; OVG Münster…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 1 A 3306/08 - juris Rn. 9).
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.06.2024 - 1 M 39/24
Untersagung einer Nebentätigkeit
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann sich die für ein Nebentätigkeitsverbot ausreichende Möglichkeit der Ansehensbeeinträchtigung nicht nur aus der Art der Nebentätigkeit und ihrem Umfang, sondern auch aus der Höhe der Nebentätigkeitsvergütung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 17).Deshalb ist die grundsätzliche Bewertung gerechtfertigt, aus hohen Nebeneinkünften könnten nachteilige Schlüsse auf die Wahrnehmung des Hauptamts gezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 24 f.).
Das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit, dass die hoheitlichen Aufgaben gesetzmäßig wahrgenommen und hierbei die sich aus dem Beamtenstatus ergebenden besonderen Pflichten beachtet werden, trägt entscheidend zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 15;… OVG NRW, Beschlüsse vom 13. April 2016 - 6 A 881/15 -, juris Rn. 5, …und vom 4. April 2019 - 6 A 2171/17 -, juris Rn. 6).
Die durch die gebotene Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums bedingten Einschränkungen seiner Persönlichkeitsentfaltung muss der Beamte hinnehmen, zumal er sich diesen Grundsätzen durch den freiwilligen Eintritt in das Beamtenverhältnis unterworfen hat (…vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 37.78 -, juris Rn. 22…, vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 -, juris Rn. 28, und vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 21).
Das dienstliche Interesse erfasst dabei jeden Belang, der die Erledigung der dienstlichen Aufgaben und die integere Amtsführung der Beamten betrifft oder sich darauf auswirken kann, nicht aber öffentliche Interessen ohne Bezug zu dem Hauptamt und den für die Amtsführung geltenden Dienstpflichten(…vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 -, juris Rn. 29, vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 14, …und vom 26. Juni 2014 - 2 C 23.13 -, juris Rn. 22).
Zur exorbitanten Höhe der Nebentätigkeitseinnahmen tritt hinzu, dass die Antragstellerin ihre Nebentätigkeiten nach den von ihr vorgelegten jährlichen Übersichten regelmäßig und an zahlreichen, oft unmittelbar aufeinanderfolgenden Kalendertagen - etwa von Montag bis Freitag - betrieben hat (insgesamt im Jahr 2022 an 217 Tagen, im Jahr 2023 an 186 Tagen), vielfach auch beide Nebentätigkeiten an ein und demselben Tag, so dass keine Rede davon sein kann, dass diese Tätigkeiten nach Art und Umfang "offensichtlich nur eine geringe Belastung" für sie dargestellt hätten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn. 28).
Dem Nebentätigkeitsverbot kommt keine existenzielle Bedeutung zu, weil der angemessene Lebensunterhalt der Antragstellerin bereits durch die Alimentation sichergestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 32.04 -, juris Rn 23).
- BVerwG, 31.03.2011 - 2 C 12.09
Abführung; Ablieferung; Nebentätigkeit; Vergütung; Aktiengesellschaft; …
Der Beamte darf diese Nebentätigkeiten gegen Entgelt ausüben, wenn und soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden (vgl. Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ; vom 6. Dezember 1989 - BVerwG 6 C 52.87 - BVerwGE 84, 194 und vom 24. November 2005 - BVerwGE 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ). - BVerwG, 27.02.2008 - 2 C 27.06
Beamteter Chefarzt; Nebentätigkeit; persönliches Behandlungsrecht; …
Aus Art. 12 Abs. 1 GG folgt schon deshalb kein weitergehender Schutz, weil die Freiheit der Berufsausübung aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, das durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).Dem Verordnungsgeber steht für die Konkretisierung ein Bewertungsspielraum zu, der sich aus der Eigenart des zu regelnden Sachbereichs ergibt (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).
Darüber hinaus gilt auch für beamtete Chefärzte, dass die Nebentätigkeitsvergütung keine existenzielle Bedeutung hat, weil der Lebensunterhalt durch die Alimentation für das Hauptamt sichergestellt wird (vgl. Urteil vom 24. November 2005 a.a.O. ).
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06
Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle …
Aus der Rechtsstellung der Richter ergeben sich keine Besonderheiten, die der Anwendung des Nebentätigkeitsrechts für Beamte auf Richter entgegenstehen könnten (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - BVerwGE 124, 347 ).Er ist erforderlich, wenn kein anderes gleichwirksames Mittel zur Verfügung steht, dessen Einsatz das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkt (Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 32.04 - a.a.O. S. 353 m. Hinweis auf die Rspr des BVerfG).
Unterfiele die Ausübung von Nebentätigkeit nicht dem Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG, sondern demjenigen des Art. 12 Abs. 1 GG, wäre die Anzeigepflicht als bloße Berufsausübungsregelung durch die vernünftige und gemeinwohlorientierte Erwägung, dass die Beobachtung des Ausmaßes der Nebentätigkeit eines Beamten zum Schutze der ordnungsgemäßen Wahrnehmung seines Hauptamtes geboten ist, gerechtfertigt (Urteil vom 24. November 2005 a.a.O ).
- VG Aachen, 12.03.2015 - 1 K 1032/14
Genehmigung für Nebentätigkeit eines Polizisten in Fernsehproduktion zu Unrecht …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 14 LB 1/21
Entfernung aus dem Dienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 3d A 3489/18
Klage gegen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Wesentlicher Mangel des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2019 - 6 A 2171/17
Nebentätigkeit; Nebentätigkeitsgenehmigung; Ansehensbeeinträchtigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2016 - 6 A 881/15
Kriminalhauptkommissar durfte an Fernsehproduktionen mitwirken
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - 6 A 1659/19
Abführungspflicht eines Polizeibeamten bezüglich Vergütungen für Nebentätigkeiten …
- VG Trier, 17.11.2015 - 3 K 2121/15
Dienstentfernung wegen Verstrickung ins Rotlichtmilieu
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07
Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von …
- BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09
Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - 1 A 1745/16
Gewährung einer höheren Vergütung eines Richters für bestimmte (Teil-)Tätigkeiten …
- BVerwG, 14.05.2018 - 1 WNB 1.18
Berufsausübungsregelung; Berufsfreiheit; Genehmigung einer Nebentätigkeit; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.08.2013 - 3 M 202/13
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien
- BVerwG, 24.09.2004 - 2 B 36.04
Zulassung der Revision
- VG Koblenz, 30.01.2007 - 6 K 1033/06
Beamter muss sich Einkünfte aus Fremdenführertätigkeit anrechnen lassen
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 1 M 99/16
Verbot des Führens einer Gaststätte als Nebentätigkeit bleibt sofort vollziehbar
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05
Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der …
- OLG Hamm, 20.09.2007 - 27 U 214/06
Insolvenzanfechtung: Nachweis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners gemäß …
- VGH Bayern, 15.05.2020 - 3 ZB 20.863
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung - private Nebentätigkeit trotz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2019 - 6 A 3706/18
Anspruch auf Schadensersatz aufgrund entgangener monatlicher …
- VG Arnsberg, 15.08.2012 - 2 K 591/11
Ablieferung eines Teils der Vergütungen eines Richters am OLG i.R.v. rechtmäßig …
- VGH Bayern, 27.04.2020 - 3 CS 20.535
Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung wegen Dienstunfähigkeit
- VG Meiningen, 03.05.2010 - 1 K 611/07
Zu den Anforderungen an Regelungen für das Bestehen von Klausuren in einer …
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2021 - 1 L 557/21
Nebentätigkeit bei Dienstunfähigkeit; Ansehensbeeinträchtigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 1 A 2025/06
Voraussetzungen der Genehmigung einer Nebentätigkeit eines Beamten
- VG Berlin, 11.11.2022 - 26 K 246.22
Nebentätigkeitsgenehmigung: Ausübung einer Nebenbeschäftigung; Antrag auf …
- VG München, 21.12.2021 - M 5 K 20.4486
Verbot von Waffen- und Munitionshandel bei Nebentätigkeitsgenehmigung für …
- VG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 K 5383/05
Suspendierung eines Beamten unter Fortgewährung seiner Besoldung vom Dienst aus …
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