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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,13106
OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20 (https://dejure.org/2022,13106)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2022 - 2 C 324/20 (https://dejure.org/2022,13106)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 (https://dejure.org/2022,13106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 7 Abs 3 CoronaVV SL, § 47 VwGO
    Coronapandemie; Normenkontrollverfahren; Feststellung der Unwirksamkeit einer außer Kraft getretenen Norm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags auf "nachträgliche" Überprüfung der Wirksamkeit einer Rechtsnorm i.R.e. Normenkontrollverfahrens; Untersagung des Betriebs für die Erbringung körpernaher Dienstleistungen zur Verhinderung der Ausbreitung des sog. Coronavirus (hier: ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 622
  • NVwZ-RR 2022, 613
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 325/20

    Corona-Verordnung: Kosmetikstudio (Einzelfall)

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Ihr ebenfalls gestellter Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der genannten Vorschriften wurde durch Beschluss des Senats vom 9.11.2020 - 2 B 325/20 - zurückgewiesen.

    In dem Beschluss des OVG des Saarlandes vom 9.11.2020 - 2 B 325/20 - sei der Antrag der Antragstellerin auf Außervollzugsetzung zurückgewiesen worden.

    Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 325/20 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Hinzu komme, dass ein Entschädigungsprozess nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 - offensichtlich aussichtslos wäre.

    Davon kann etwa dann keine Rede sein, wenn die begehrte Feststellung präjudizielle Wirkung für die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines auf die Norm gestützten behördlichen Verhaltens und damit für in Aussicht genommene Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche haben kann.[vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 -, wonach der Staat nicht für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind; juris][vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 -, wonach der Staat nicht für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstanden sind; juris] Dies ist hier aber nicht anzunehmen.

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris][vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

    Rn. 18 Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war[vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983, aaO.][vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983, aaO.].

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899

    Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Voraussetzung hierfür ist, dass eine Klage auf Schadensersatz oder Entschädigung anhängig oder ihre alsbaldige Erhebung mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach etwa eineinhalb Jahren - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.

    Hinzu kommt, dass sie die Behauptung eines eingetretenen Schadens nicht - durch Angaben zur Art des Schadens und zur annähernden Schadenshöhe - substantiiert hat.[vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris][vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris].

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz ist aber dann anzunehmen, wenn offenkundig ist, dass sich für die angegriffene normative Regelung und eine durch sie bewirkte Ungleichbehandlung kein sachlicher Grund finden lässt.[vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ][vgl. dazu etwa BVerfG, Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03 -, BauR 2007, 98, m.w.N. insbesondere zur sog. "Elementelehre" beim Vergleich zu betrachtender Sachverhalte ] So liegt der Fall hier.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Der Art. 19 Abs. 4 GG gewährt nach Maßgabe der Sachentscheidungsvoraussetzungen grundsätzlich einen Anspruch auf Rechtsschutz in der Hauptsache und nicht nur auf Rechtsschutz in einem Eilverfahren.[vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris][vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris] Durch ein Eilverfahren wird das Rechtsschutzinteresse nur vorläufig und anders als im Hauptsacheverfahren erfüllt.
  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[vgl. hierzu bspw. BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 -, NJW 2017, 545][vgl. hierzu bspw. BVerfG, Beschluss vom 6.7.2016 - 1 BvR 1705/15 -, NJW 2017, 545] und des Bundesverwaltungsgerichts[bspw. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 8 C 41/12 -, juris][bspw. BVerwG, Urteil vom 16.5.2013 - 8 C 41/12 -, juris] gebietet das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen zwar gewichtiger, aber in zeitlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche (Hauptsache-)Entscheidung kaum erlangen kann.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Schließung von Tattoo-Studio

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Insoweit ist insbesondere mit Blick auf die Privilegierung für Friseursalons in dem § 7 Abs. 4 Satz 3 VO-CP eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes festzustellen.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - (Tattoo-Studios)][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - (Tattoo-Studios)].
  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts[vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris][vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.
  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für …

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 324/20
    Insoweit ist insbesondere mit Blick auf die Privilegierung für Friseursalons in dem § 7 Abs. 4 Satz 3 VO-CP eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes festzustellen.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - (Tattoo-Studios)][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 - (Tattoo-Studios)].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2014 - 2 A 2507/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung eines beantragten Bauvorbescheids …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2025 - 1 S 767/23

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für ein kosmetisches Nagelstudio und …

    Rn. 113 (2) Gemessen an diesen Anforderungen war die in der fortgesetzten Untersagung des Betriebs von Kosmetik- und Nagelstudios in § 4 Abs. 1 Nr. 14 CoronaVO im Zeitraum vom 04.05.2020 bis 10.05.2020 liegende Ungleichbehandlung gegenüber Friseuren durch Sachgründe gerechtfertigt, die sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung bewegten und dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen waren (…so im Ergebnis auch OVG MV, Urt. v. 16.04.2024 - 1 K 779/20 OVG - juris Rn. 86 ff.;… OVG NRW, Beschl. v. 11.11.2020 - 13 B 1635/20.NE - juris Rn. 65;… SächsOVG, Urt. v. 10.08.2022 - 3 C 62/20 - juris Rn. 51 ff.;… OVG SH, Urt. v. 13.12.2023 - 3 KN 42/20 - juris Rn. 85 ff.; a. A. soweit ersichtlich allein SaarlOVG, Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 - juris Rn. 22 f.).

    Rn. 115 Die Frage, ob die Annahme des Antragsgegners, dass der Betrieb eines Kosmetik- und Nagelstudios gegenüber einem Friseursalon unter Berücksichtigung des Übertragungsweges des Coronavirus mittels Tröpfcheninfektion regelhaft mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden ist, weil die dort angebotenen Dienstleistungen typischerweise mit einem noch engeren und direkteren Körperkontakt einhergehen (sogenannte "face-to-face"-Behandlung, direkter Handkontakt) und besonders infektionsanfällige Körperstellen (Mund-Nasen-Öffnungen) betreffen (…s. a. OVG MV, Urt. v. 16.04.2024 - 1 K 779/20 OVG - juris Rn. 88: keine Mund-Nasen-Bedeckung bei Anwendung von Permanent Make-Up im Gesicht; a. A. SaarlOVG, Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 - juris Rn. 23), tatsächlich zutrifft, bedarf dabei keiner abschließenden Klärung.

    Rn. 118 Die sachliche Rechtfertigung der bevorzugten Wiederöffnung von Friseuren wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass Friseure neben der Grundversorgung der Bevölkerung weitere Friseurdienstleistungen wie etwa das Färben von Haaren und Haarverlängerungen anbieten (…vgl. OVG MV, Urt. v. 16.04.2024 - 1 K 779/20 OVG - juris Rn. 88;… SächsOVG, Beschl. v. 26.11.2020 - 3 B 354/20 - juris Rn. 34; a. A. SaarlOVG, Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 - juris Rn. 23).

    Mit der Entscheidung, den Betrieb einer bestimmten Einrichtung und nicht das Angebot einer konkreten Dienstleistung zum Gegenstand der in § 4 Abs. 1 CoronaVO geregelten Verbote zu machen (anders etwa § 7 Abs. 4 der Saarländischen Corona-Verordnung i. d. F. v. 30.10.2020, der die "Erbringung körpernaher Dienstleistungen" untersagte, vgl. hierzu SaarlOVG, Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 - juris und später auch der baden-württembergische Verordnungsgeber, vgl. § 17 Abs. 2 CoronaVO v. 15.09.2021 i.d.F. v. 24.11.2021), bewegte sich der Verordnungsgeber noch im Rahmen seiner Befugnis, vielgesichtige Massenerscheinungen durch typisierende Regelungen zu erfassen, und trug dabei in zulässiger Weise dem praktischen Bedürfnis der Verwaltung Rechnung, die Verbote ohne weitere Ermittlungen zu dem vielfältigen Dienstleistungsangebot einer gewerblichen Einrichtung im Einzelfall effektiv durchsetzen zu können.

  • OVG Sachsen, 05.12.2025 - 3 C 17/21

    Zur Schließung von Sonnenstudios im Frühjahr 2021 zur Bekämpfung des Coronavirus; …

    Sie verweise auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Mai 2020 - 2 C 324/20 -.

    Der diesbezüglichen Entscheidung des Verordnungsgebers liegt ein sachlicher Differenzierungsgrund zugrunde (…st. Rspr. des Senats, Beschl. v. 26. November 2020 - 3 B 354/20 -, juris Rn. 34, und - 3 B 53/21 -, juris Rn. 56 ff.;… ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 26. März 2021 - 1 B 112/21 -, juris Rn. 10;… OVG LSA, Beschl. v. 8. Mai 2020 - 3 R 77/20 -, juris Rn. 38; anders: OVG Saarland, Urt. v. 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 -, juris Rn. 23 für Kosmetikstudios).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für …

    Insoweit ist der Sachverhalt auch nicht mit jenem vergleichbar, der der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis (Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 -, juris ) zugrunde lag.

    Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat seine Entscheidung ferner damit begründet, dass der Entwurf zur (im Saarland geltenden) Verordnung die unterschiedliche Behandlung lediglich feststellt hat, aber keine Begründung hierfür hergab (siehe OVG Saarlouis, Urt. v. 31.05.2022 - 2 C 324/20 -, juris Rn. 23).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2024 - 1 K 779/20

    Corona-Krise; Schließung von Kosmetikstudios; Mecklenburg-Vorpommern

    Rn. 86 Diese Ausführungen zum Maßstab, die sich der erkennende Senat zu eigen macht (vgl. dazu auch bereits OVG Greifswald…, Beschluss vom 7. Mai 2021 - 1 KM 189/21 OVG -, juris Rn. 64), zugrunde gelegt, stellt der Umstand, dass Friseurbetriebe nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Corona-LVO M-V von der Schließung ausgenommen waren, keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG dar (so auch OVG Bautzen…, Urteil vom 10. August 2022 - 3 C 62/20 -, juris Rn. 49 ff.; OVG Schleswig…, Urteil vom 13. Dezember 2023 - 3 KN 42/20 -, juris Rn. 83 ff.; OVG B-Stadt…, Beschluss vom 3. März 2021 - 11 S 22/21 -, juris Rn. 45 ff.; a.A. OVG Saarlouis, Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 -, juris Rn. 20 ff.; VG Schwerin…, Beschluss vom 8. April 2021 - 7 B 635/21 SN -, juris Rn. 11 ff. für die Privilegierung von Friseuren im Verhältnis zu Tattoo-Studios bei Inzidenzwerten über 150).
  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Dieser Eingriff wirkt umso schwerer, als die Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - wie hier des Möbelmarktes der Antragstellerin - bereits seit dem 16. Dezember 2020 (vgl. Art. 1 § 8 Abs. 2 und Art. 4 der Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020 [GVBl. S. 631]) und damit über einen längeren Zeitraum andauerte (zu ähnlichen Sachverhalten vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 3 K 55/20 - juris Rn. 59 f.; OVG des Saarlandes, Urteil vom 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 - juris Rn. 19; OVG Bremen…, Urteil vom 19. April 2022 - 1 D 126/21 - juris Rn. 51 ff.).
  • OVG Sachsen, 16.01.2025 - 3 C 85/21

    Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit von Regelungen der …

    Zwar erscheinen dem Senat die insoweit zu fordernden Darlegungsanforderungen noch nicht abschließend geklärt (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 31. Mai 2022 - 2 C 324/20 -, juris Rn. 18, …und Urt. v. 15. September 2022 - 2 C 62/21 -, juris Rn. 41;… BayVGH, Urt. v. 6. Oktober 2022 - 20 N 20.794 -, juris Rn. 40;… NdsOVG, Urt. v. 17. August 2023 - 14 KN 48/22 -, juris Rn. 70;… OVG Bremen, Urt. v. 23. März 2022 - 1 D 349/20 -, juris Rn. 31;… OVG MV, Urt. v. 6. Dezember 2022 - 1 K 266/20 OVG -, juris Rn. 71), aber vorliegend ist jedenfalls nicht zur Überzeugung des Senats erkennbar, dass er die Durchsetzung etwaiger Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche ernsthaft beabsichtigt.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 325/20

    Corona-Verordnung: Kosmetikstudio (Einzelfall)

    Mit einem am 4.11.2020 gestellten Normenkontrollantrag (2 C 324/20) wendet sie sich gegen verschiedene Regelungen der aktuellen, nach ihrem § 14 Abs. 2 VO-CP bis zum 15.11.2020 befristeten Verordnung des Antragsgegners "zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (VO-CP) vom 30.10.2020.[vgl. die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, Artikel 2 der Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020, Amtsblatt 2020 I, 1049 ff. vom 31.10.2020][vgl. die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, Artikel 2 der Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020, Amtsblatt 2020 I, 1049 ff. vom 31.10.2020] Im vorliegenden Eilverfahren beantragt die Antragstellerin, diese Regelungen im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen.
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