Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Eingriff in den Rechtsstand von Beamten mit Anwartschaft auf Versorgungsbezüge und Rente - Ruhen von Versorgungsbezügen durch Rentenanrechnung - Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge - Anrechnung von Witwenrente auf Witwengeld - Anrechnung von Rententeilen aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 320/82
Anrechnung gesetzlicher Renten auf Versorgungsbezüge der Beamten
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß die seit der Rentenreform von 1957 dynamisierte Rente nicht mehr ausschließlich beitragsbezogen ist und aufgrund des geltenden modifizierten Umlageverfahrens nur noch zu einem Bruchteil als aus den früheren Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert erscheint (…vgl. hierzu im einzelnen BT-Drucks. IV/2174, S. 17 ff.;… Kümmel a.a.O., RdNr. 3.2; vgl. auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 320/82 - [ZBR 1982, 242] und vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 282/82 - [NVwZ 1982, 553 [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]]).§ 160 a BBG a.F., § 55 BeamtVG wirken sich nur auf die Höhe der zu gewährenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus (vgl. BVerfG, ZBR 1982, 242 [243]).
- Die den angefochtenen Bescheiden zugrundeliegende Ruhensregelung verletzt aber auch den gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu wahrenden Alimentationsgrundsatz nicht (vgl. BVerfG, ZBR 1982, 242 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62
Vordienstzeiten
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Insofern geht Art. 33 Abs. 5 GG als Sondervorschrift dem Art. 14 GG vor (vgl. BVerfGE 17, 337 [355]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, O § 55 Rz 3).Auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie das Sozialstaatsprinzip haben ihre besondere Konkretisierung durch Art. 33 Abs. 5 GG erfahren (BVerfGE 17, 337 [355]; 55, 372 [396]).
- BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 282/82
Verfassungsmäßigkeit des § 55a SVG
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß die seit der Rentenreform von 1957 dynamisierte Rente nicht mehr ausschließlich beitragsbezogen ist und aufgrund des geltenden modifizierten Umlageverfahrens nur noch zu einem Bruchteil als aus den früheren Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert erscheint (…vgl. hierzu im einzelnen BT-Drucks. IV/2174, S. 17 ff.;… Kümmel a.a.O., RdNr. 3.2; vgl. auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 320/82 - [ZBR 1982, 242] und vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 282/82 - [NVwZ 1982, 553 [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]]).Die einheitliche Versorgungshöchstgrenze dient bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise gerade der versorgungsrechtlichen Gleichbehandlung wesentlich gleicher Lebenssachverhalte, nämlich der nach einem erfüllten Arbeitsleben zu erwartenden Alterssicherung (vgl. BVerfG, NVwZ 1982, 553 f. [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]).
- BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76
Richterbesoldung III
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie das Sozialstaatsprinzip haben ihre besondere Konkretisierung durch Art. 33 Abs. 5 GG erfahren (BVerfGE 17, 337 [355]; 55, 372 [396]). - BVerwG, 16.04.1980 - 6 C 49.78
Beamtenrecht - Ruhensregelung - Übertritt in ein Kommunalbeamtenverhältnis - …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Die dafür maßgebliche Erwägung, einen ändernden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse, wie sie sich nach geltendem Recht entwickelt hatten, zu vermeiden (…vgl. BT-Drucks. IV/3632, S. 1 f.), war sachgerecht und frei von Willkür (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 2, K § 160 a Rz 3 a; Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - [Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1]). - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Dieses aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der anzuwendenden Bestimmungen abgeleitete Ergebnis findet seine Bestätigung in den Gesetzesmaterialien (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 59, 128 [153]), zu deren Heranziehung und Auswertung auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]). - BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Dieses aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der anzuwendenden Bestimmungen abgeleitete Ergebnis findet seine Bestätigung in den Gesetzesmaterialien (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 59, 128 [153]), zu deren Heranziehung und Auswertung auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]). - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 30.81
Rententeil - Freiwillig geltender Beitrag - Anwendung
- BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78
Versorgungsbezüge - Berücksichtigung von Rententeilen - Gesetzliche …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren. - BVerwG, 28.04.1964 - II C 182.60
Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach § 4 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 33.81
Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren.
- BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 102.83
Beamtenrecht - Ruhensregelung - Verfassungsmäßigkeit
Der beschließende Senat ist hinsichtlich der früheren, den Stichtag des 31. Dezember 1965 enthaltenden Fassung der Vorschrift - § 55 BeamtVG a.F. - in seinen Beschlüssen vom 24. August 1982 - BVerwG 2 B 142.82 - und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 74.81 - und auch in den Urteilen vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 -, - BVerwG 2 C 33.81 -, - BVerwG 2 C 39.81 - und - BVerwG 2 C 6.82 - von deren Gültigkeit ausgegangen (in Übereinstimmung mit dem Urteil des 6. Senats vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - [Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".