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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,50293
OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20 (https://dejure.org/2021,50293)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 (https://dejure.org/2021,50293)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. November 2021 - 2 C 355/20 (https://dejure.org/2021,50293)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebieten so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden.[Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.5.2021 - 1 KN 90/19 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 = BRS 80 Nr. 130; sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = BRS 79 Nr. 20)][Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.5.2021 - 1 KN 90/19 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 = BRS 80 Nr. 130; sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = BRS 79 Nr. 20)] Der Grundsatz der zweckmäßigen Zuordnung von unverträglichen Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung.

    Vom Trennungsgrundsatz gemäß § 50 Satz 1 BImSchG sind Ausnahmen zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen, und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen.[Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris)][Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris)].

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.[Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53][Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53] Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.[Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17][Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17] Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs] Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Das setzt voraus, dass er einen eigenen Belang als verletzt benennt, der in der Abwägung von der Gemeinde zu beachten war.[Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ][Vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44, und vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, ebenso Beschluss vom 13.11.2006 - 4 BN 18.06 -, BRS 70 Nr. 58 ] Gelingt ihm das, ist seine Rechtsverletzung "möglich" im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Das BVerwG[Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 4 C 8/11 -, juris] hat die Anforderungen der TA-Lärm hinsichtlich der maximal zumutbaren Werte im bauaufsichtlichen Verfahren (bezogen auf ein Allgemeines Wohngebiet) für verbindlich erklärt.
  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern; …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Ob eine Konfliktbewältigung durch späteres Verwaltungshandeln gesichert oder wenigstens wahrscheinlich ist, hat der Plangeber, da es sich um den Eintritt zukünftiger Ereignisse handelt, prognostisch zu beurteilen.[Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris][Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.12.2020 - 2 C 309/19 -, juris] Im vorliegenden Fall bestehen keine Zweifel daran, dass eine Bewältigung des Lärmkonflikts auf der Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan zu den zulässigen Emissionskontingenten im Baugenehmigungsverfahren möglich ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20

    Antrag eines Plannachbarn auf vorläufige Außervollzugsetzung eines …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Vom Trennungsgrundsatz gemäß § 50 Satz 1 BImSchG sind Ausnahmen zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass von der projektierten Nutzung im Plangebiet nur unerhebliche Immissionen ausgehen, und wenn im Einzelfall städtebauliche Gründe von besonderem Gewicht hinzutreten, die es rechtfertigen, eine planerische Vorsorge durch räumliche Trennung zurücktreten zu lassen.[Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris)][Vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 1 MR 9/20 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 - juris)].
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.[Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17][Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17].
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebieten so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden.[Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.5.2021 - 1 KN 90/19 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 = BRS 80 Nr. 130; sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = BRS 79 Nr. 20)][Vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.5.2021 - 1 KN 90/19 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 16.3.2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116 = BRS 80 Nr. 130; sowie Urteil vom 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, BVerwGE 143, 24 = BRS 79 Nr. 20)] Der Grundsatz der zweckmäßigen Zuordnung von unverträglichen Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung.
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.[Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53][Vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53] Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.[Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17][Vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17] Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.[Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs][Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs] Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans: …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    Daher verlangt das Abwägungsgebot, dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht.[Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17][Vgl. hierzu OVG Saarlouis, Urteil vom 10.7.2014 - 2 C 297/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4, und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 -, BRS 37 Nr. 17].
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20
    In der Rechtsprechung ist in solchen Fällen die Bildung eines Mittelwerts oder Zwischenwerts für die Bestimmung der Zumutbarkeit als zulässig erachtet worden, wobei die Ortsüblichkeit sowie die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind.[Vgl. Gierke/Schmidt-Eichstaedt, Die Abwägung in der Bauleitplanung, 1. Aufl. 2019, Rdnr. 320 mit zahlreichen Nachweisen][Vgl. Gierke/Schmidt-Eichstaedt, Die Abwägung in der Bauleitplanung, 1. Aufl. 2019, Rdnr. 320 mit zahlreichen Nachweisen] So hat das BVerwG beispielsweise die tatsächliche Vorbelastung eines Wohngebiets durch Lärmimmissionen eines außerhalb des Gebiets im Außenbereich gelegenen bestandsgeschützten Gewerbebetriebs für zumutbar erachtet, wenn die Lärmbelastung nicht über das in einem Misch- oder Dorfgebiet zulässige Maß hinausgeht.[BVerwG, Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, NVwZ 1991, 881][BVerwG, Urteil vom 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, NVwZ 1991, 881] Nach Ansicht des VGH München kann eine vorhandene Lärmvorbelastung bei Aufstellung eines Bebauungsplans in der Weise berücksichtigt werden, dass als Richtwerte bzw. Orientierungswerte die eines in der Stufung nachfolgenden, weniger schutzwürdigen Baugebiets angesetzt werden.[VGH München, Urteil vom 19.1.1990 - 20 N 88.1906 -, BayVBl. 1990, 533][VGH München, Urteil vom 19.1.1990 - 20 N 88.1906 -, BayVBl. 1990, 533] Diese von der Rechtsprechung zu Gemengelagen entwickelten Grundsätze greift die TA Lärm in der Nr. 6.7 auf.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines …

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit, …

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe; …

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum; …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen; …

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 29.06.2021 - 4 CN 8.19

    In einem nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO intern durch …

  • BVerwG, 13.11.2006 - 4 BN 18.06

    Windenergienutzung; Regionalplan; Eignungsgebiet; Zielfestlegung; …

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel - …

  • BVerwG, 17.09.1998 - 4 CN 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der …

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets …

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich …

  • OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung …

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse - …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 8 C 10347/21

    Planungsrechtliche Einbeziehung von Grundstücken in ein Gewerbegebiet; Irrelevanz …

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem …

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • OVG Saarland, 10.07.2014 - 2 C 297/12

    Bebauungsplan - Umwandlung von Mischgebietsflächen im Gewerbegebiet in Anpassung …

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager …

  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche …

  • VGH Bayern, 03.08.2021 - 15 B 21.673

    Nachbarklage gegen Arbeiterwohnheim - Festsetzung immissionswirksamer …

  • VGH Bayern, 19.01.1990 - 20 N 88.1906

    Bauleitplanung: Anschluß eines Mischgebiets an ein reines Wohngebiet, Festlegung …

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2021 - 1 KN 90/19

    Bebauungsplan; Bestandsschutz; dynamisch; Gewerbebetrieb; Immission; Immissionen; …

  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 C 121/22

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Forstbetrieb; Erforderlichkeit …

    Das Interesse, von Lärmimmissionen, die von im Plangebiet zugelassenen Nutzungen ausgehen, möglichst verschont zu bleiben, ist grundsätzlich ein für die Abwägung erheblicher privater Belang.[Vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris][Vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris] Die Abwägungsrelevanz dieses Belangs der unmittelbar benachbarten Antragstellerin lag vorliegend auf der Hand, zumal die Antragsgegnerin im Planungsverfahren von sich aus versucht hat, über die Berücksichtigung der von der Beigeladenen vorgelegten gutachtlichen Stellungnahme des TÜV zu den Geräuschemissionen und -immissionen vom Juli 2020 in der Planbegründung und damit auch im Rahmen der Abwägung die Lärmschutzbelange der Nachbarschaft einer Konfliktbewältigung zuzuführen.

    Eine Bauleitplanung ist regelmäßig verfehlt, wenn sie unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz dem Wohnen dienende Gebiete anderen Gebieten so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht soweit wie möglich vermieden werden.[Vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - m.w.Nw. zur Rspr., juris][Vgl. Urteil des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - m.w.Nw. zur Rspr., juris] Der Grundsatz der zweckmäßigen Zuordnung von unverträglichen Nutzungen ist ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung und damit ein elementares Prinzip städtebaulicher Planung.

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 15 N 21.2243

    Gliederung eines Industriegebiets durch die Festsetzung immissionswirksamer …

    Da die Festsetzungen zu den immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln sowohl in der Umgebung als auch im Geltungsbereich des Bebauungsplans "B." für einen hinreichenden Lärmschutz sorgen sollen, erscheint es für den Fall, dass diese an einem zur Unwirksamkeit führenden Rechtsfehler leiden sollten (s.u. 2.), nicht von vornherein ausgeschlossen, dass Lärmabwehrinteressen der Antragsteller in der Abwägung zum "Deckblatt Nr. 3" nicht hinreichend berücksichtigt worden sind (…zum Ganzen vgl. BayVGH, U.v. 25.10.2022 a.a.O.;… ThürOVG, U.v. 27.4.2021 - 1 N 352/17 - BeckRS 2021, 47301 Rn. 27; OVG Saarl., U.v. 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris Rn. 14;… OVG SH, B.v. 31.5.2022 - 1 MR 4/22 - juris Rn. 49;… SächsOVG, U.v. 7.4.2022 - 1 C 1/20 - SächsVBl 2022, 228 = juris Rn. 22;… OVG NW, U.v. 10.11.2021 - 7 D 28/19.NE - BauR 2022, 439 = juris Rn. 38).
  • OVG Saarland, 14.11.2024 - 2 C 170/23

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Abwägung von …

    Das Interesse, von Lärmimmissionen, die von im Plangebiet zugelassenen Nutzungen ausgehen, möglichst verschont zu bleiben, ist grundsätzlich ein für die Abwägung erheblicher privater Belang.[Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris][Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris].
  • OVG Saarland, 08.05.2024 - 2 C 149/23

    Normenkontrolle: Bebauungsplan "Rettungszentrum"

    Das Interesse, von Lärmimmissionen, die von im Plangebiet zugelassenen Nutzungen ausgehen, möglichst verschont zu bleiben, ist grundsätzlich ein für die Abwägung erheblicher privater Belang.[Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris][Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris].
  • OVG Saarland, 10.10.2023 - 2 C 133/22

    Normenkontrolle: Bebauungsplan (Rettungszentrum), Formeller Fehler

    Das Interesse, von Lärmimmissionen, die von im Plangebiet zugelassenen Nutzungen ausgehen, möglichst verschont zu bleiben, ist grundsätzlich ein für die Abwägung erheblicher privater Belang.[Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris][Vgl. die Urteile des Senats vom 1.6.2013 - 2 C 121/22 - und vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris] Dass es sich hier nur um geringfügige Beeinträchtigungen handelt, die bei der Abwägung außer Acht bleiben können, kann nicht festgestellt werden.
  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 15 N 22.861

    Unwirksamer Bebauuungsplan - fehlende Festsetzung von Teilflächen mit …

    Denn das Interesse, von Lärmimmissionen, die von im Plangebiet zugelassenen Nutzungen ausgehen, möglichst verschont zu bleiben, ist grundsätzlich ein für die Abwägung erheblicher privater Belang (vgl. OVG Saarl., U.v. 30.11.2021 - 2 C 355/20 - juris Rn. 13;… OVG SH, B.v. 31.5.2022 - 1 MR 4/22 - juris Rn. 49;… SächsOVG, U.v. 7.4.2022 - 1 C 1/20 - SächsVBl 2022, 228 = juris Rn. 22;… OVG NW, U.v. 10.11.2021 - 7 D 28/19.NE - BauR 2022, 439 = juris Rn. 38).
  • OVG Saarland, 13.05.2024 - 2 C 33/23

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Verlagerung der Konfliktbewältigung auf …

    Ist insoweit bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung die künftige Entwicklung hinreichend sicher abschätzbar, so darf er dem bei seiner Abwägung Rechnung tragen.[vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.2015 - 4 CN 4/14 -, juris, Rn. 14; siehe auch Urteile des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 -, juris, Rn. 26, und vom 1.10.2020 - 2 C 300/19 -, juris, Rn. 35][vgl. BVerwG, Urteil vom 5.5.2015 - 4 CN 4/14 -, juris, Rn. 14; siehe auch Urteile des Senats vom 30.11.2021 - 2 C 355/20 -, juris, Rn. 26, und vom 1.10.2020 - 2 C 300/19 -, juris, Rn. 35].
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