Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter - Aufhebung einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Auslegung eines von den Parteien nach Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geschlossenen Arbeitsvertrages - Anspruch auf Zahlung der vollen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DVBl 1972, 956
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Das ergibt sich daraus, daß das Arbeitsverhältnis in einer Zeit begründet wurde, die dem Zeitpunkt (Ablauf des 31. Januar 1958) folgte, zu dem die Beklagte die Entlassung des Klägers aus dem Beamtenverhältnis verfügt hatte und von dem an die Entlassung des Klägers bei dessen Unterliegen im Anfechtungsprozeß bleibend wirksam geworden wäre (vgl. BVerwGE 24, 92 [98]).Angesichts dieses Umstandes mußten sie sich auch der Möglichkeit einer Aufhebung der Entlassungsverfügung im Verlaufe des Anfechtungsverfahrens bewußt sein und der daraus sich ergebenden rechtlichen Folge, daß in einem solchen Falle das Beamtenverhältnis rückwirkend als fortbestehend anzusehen ist und die Rechtsgrundlage für den Anspruch des betroffenen Beamten auf(Weiter-)Zahlung seiner beamtenrechtlichen Dienstbezüge bildet (vgl. auch hierzu BVerwGE 24, 92 [98]).
- BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52
Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Dem Richter obliegt mithin die Beantwortung der Frage, wie die Parteien bei Berücksichtigung der soeben erwähnten Umstände das im Arbeitsvertrag nicht behandelte Verhältnis zwischen dem Arbeitslohn des Klägers und den ihm im Falle der Aufhebung der Entlassungsverfügung für denselben Zeitraum nachzuzahlenden Dienstbezügen geregelt haben würden, wobei er zugleich den Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten hat (vgl. BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] [278]). - BVerwG, 13.02.1969 - II C 42.66
Rechtsgrundsatz der Vorteilsausgleichung im Beamtenrecht - Anrechnung erhaltener …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Der Übertragung der dort getroffenen Regelungen auf das Beamtenrecht stehe die Wesensverschiedenheit des Dienstvertrags- oder des Arbeitsverhältnisses als eines gegenseitigen Austauschvertragsverhältnisses und des Beamtenverhältnisses als eines öffentlichrechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses entgegen (BVerwGE 31, 253).
- BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69
Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Anspruch auf Versorgungsbezüge
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -). - BVerwG, 25.11.1960 - II B 42.59
Prüfung von Ernennungen in ihrer zeitlichen Reihenfolge - Entzug von …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -). - BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65
Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses - …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -). - BVerwG, 29.01.1965 - VI C 63.64
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69
Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -).
- BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87
Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag - …
- BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 7.21
Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen
Das Berufungsgericht hat diese Frage offengelassen, so dass der Senat den Inhalt des Schreibens selbständig auslegen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1971 - 2 C 36.69 - Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 18 S. 4 …sowie vom 9. Dezember 2015 - 9 C 28.14 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 126 Rn. 24 m. w. N.). - BVerwG, 12.06.1984 - 2 C 12.84
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Entlassung aus …
Soweit es darum geht, dem Kläger einstweilen einen Teil seiner Bezüge aus dem Beamtenverhältnis zu belassen, sind zuungunsten des Klägers auch Zweifel daran zu berücksichtigen, ob er im Falle seines Unterliegens im Hauptsacheverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 2 C 36.69 -DVBl. 1972, 956, 957>, Beschluß vom 8. April 1963 - BVerwG 6 C 37.63 - ).
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