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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2864
BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 37.00 (https://dejure.org/2001,2864)
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  • Judicialis

    VwGO § 52 Nr. 4; ; VwGO § 74; ; VwGO § 60; ; GVG § 17 a Abs. 2 Satz 3; ; GVG § 17 b Abs. 1 Satz 2; ; SG § 31; ; WBO § 15

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit - Verwaltungsgericht - Soldat - Klagefrist - Auslegung - Klageschrift - Rechtshängigkeit - Verschulden - Prozessvertreter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 768
  • NVwZ 2002, 1126 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1999 - 3 B 36.99

    Anforderungen an die Revision rechtfertigende Rechtssache von grundsätzlicher …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).

    Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in den Verantwortungsbereich eines zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts mag sich zwar grundsätzlich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr auswirken, weil beide darauf vertrauen dürfen, dass der Schriftsatz rechtzeitig weitergeleitet wird (vgl. BVerfGE 93, 99 ).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Das ergibt eine Auslegung der Klageschrift nach den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N. und Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis - …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Das ergibt eine Auslegung der Klageschrift nach den für die Auslegung von Willenserklärungen des bürgerlichen Rechts geltenden Grundsätzen (vgl. Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 m.w.N. und Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 S. 4).
  • BVerwG, 11.06.1981 - 2 ER 401.81

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Anrufung des Bundesverwaltungsgerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Hat der Kläger keinen dienstlichen Wohnsitz und auch keinen Wohnsitz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Behörde, die den ursprünglichen Bescheid erlassen hat, ist nach § 52 Nr. 4 Satz 2 VwGO örtlich zuständig das Verwaltungsgericht, in dessen Bezirk diese Behörde ihren Sitz hat (vgl. Beschluss vom 11. Juni 1981 - BVerwG 2 ER 401.81 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 22 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 146.67

    Maßgebender Zeitpunkt für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 37.00
    Eine solche setzt eine Vorschrift des Inhalts voraus, dass eine am dienstlichen Wohnsitz begründete örtliche Zuständigkeit bestehen bleibt, obwohl der dienstliche Wohnsitz des Bediensteten sich verändert oder entfällt (vgl. dazu etwa Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG 8 C 146.67 - BVerwGE 35, 141 ).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …

    Es handelte sich nicht um so genannte Irrläufer, die formlos an das zuständige Gericht hätten abgegeben werden müssen (stRspr BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 37.00 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 38; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13 S. 8).
  • VG Saarlouis, 24.01.2019 - 3 K 118/17

    Wohngeldanspruch; Verkürzung des Bewilligungszeitraums; Tilgung eines Darlehens; …

    Die Einlegung einer Klage bei einem sachlich unzuständigen Gericht - hier dem Sozialgericht für das Saarland - ist dann fristwahrend, wenn die Klage - wie vorliegend geschehen - gewollt und nicht versehentlich (als sog. Irrläufer) an dieses Gericht übermittelt worden ist,(Vgl. zur fehlenden Fristwahrung bei sog. Irrläufern: BVerwG, Urteil vom 31.10.2001 - 2 C 37.00 -, NJW 2002, 768 …sowie Urteil der Kammer vom 28.02.2013 - 6 K 913/11 -, Rn. 25 - 26, juris.) wobei durch die nachfolgende Verweisung an das zuständige Gericht (vgl. § 17a GVG) die Befassung des zuständigen Gerichts mit der Rechtssache gewährleistet ist.
  • BVerwG, 09.07.2026 - 1 W-VR 13.26

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für statusrechtliche Angelegenheiten eines …

    Nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses mit Ablauf des 30. Juni 2026 hat die Antragstellerin keinen dienstlichen Wohnsitz mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 37.00 - NJW 2002, 768), sodass auf ihren Wohnsitz abzustellen ist.
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