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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,90
BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68 (https://dejure.org/1970,90)
BVerwG, Entscheidung vom 17.09.1970 - II C 48.68 (https://dejure.org/1970,90)
BVerwG, Entscheidung vom 17. September 1970 - II C 48.68 (https://dejure.org/1970,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Irrtümliche Übernahme von Versorgungslasten durch den Bund - Rückzahlungsanspruch des Bundes gegen eine Gemeinde wegen Übernahme von Versorgungslasten - Einrede des Wegfalls der Bereicherung bei Rückzahlungsansprüchen - Ernennung zum Bürgermeister durch die amerikanische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 108
  • MDR 1971, 161
  • DÖV 1911, 348
  • DÖV 1971, 348
 
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Wird zitiert von ... (81)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Das gleiche müsse auch bei der Anwendung der in § 818 Abs. 3 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsregel gelten; denn auch dieser Rechtsregel liege der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zugrunde (zu vgl. BVerwGE 20, 295 [300]).

    Es kann offenbleiben, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß ohne rechtlichen Grund empfangene Leistungen zurückzugewähren sind, der für das bürgerliche Recht in §§ 812 ff. BGB seinen Niederschlag gefunden und der in Fällen des Über- und Unterordnungsverhältnisses auch für das Öffentliche Recht anerkannt wurde (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219] 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]), irr.

    § 818 Abs. 3 BGB gehört zu den Vorschriften, in denen der Gedanke des Vertrauensschutzes seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerwGE 20, 295 [500]).

  • BVerwG, 11.02.1965 - VIII C 60.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Denn N. sei schon vor Inkrafttreten dieses Gesetzes zum Bürgermeister der beklagten Stadt H. ernannt worden, so daß eine Anwendung des § 23 BWGöD nicht in Betracht komme (zu vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 -).

    - Ob N. auf Grund des in Rede stehenden früheren Beamtenverhältnisses Ansprüche aus dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 hat, kann unerörtert bleiben, weil der in § 23 BWGöD vorgesehene Erstattungsanspruch sich - anders als der in § 42 Abs. 1 Satz 1 G 131 vorgesehene Erstattungsanspruch (vgl. dazu § 42 Abs. 5 G 131) - nicht auch auf die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes, d.h. vor dem 1. April 1951, endgültig übernommenen Beamten bezieht (ebenso Verwaltungsvorschrift zu § 23 BWGöD vom 31. Oktober 1951 [MinBlFin. S. 439] und das Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 -).

    Parteien erörterten Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1965 - BVerwG VIII C 60.64 - kann die Revision nicht herleiten, daß im vorliegenden Fall die Regelung der Ausgleichszahlungen durch Verwaltungsakt erfolgt sei; denn der VIII. Senat hat in jenem Urteil ausgeführt, daß in der - § 42 G 131 vergleichbaren - Vorschrift des § 23 BWGöD (Fassung vom 23. Dezember 1955, BGBl. I S. 820) über die Übernahme anteilger Versorgungslasten durch den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn eine Regelung durch Verwaltungsakt gerade nicht vorgesehen sei.

  • BVerwG, 28.02.1963 - II C 146.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Die Ernennung des N. zum Bürgermeister von T. durch die amerikanische Besatzungsmacht im April 1945 falle in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht ins Gewicht, weil sie vorgenommen worden sei, nachdem der Zusammenbruch im Gebiet von T. stattgefunden hatte; daß dies vor dem 8. Mai 1945 der Fall war, sei ohne Belang (zu vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Februar 1963 - BVerwG II C 146.61 -).

    Ein erst durch eine Maßnahme der Besatzungsmächte begründetes Dienst- oder Arbeitsverhältnis kann daher nicht die Zugehörigkeit der Betroffenen zu dem von Art. 131 GG erfaßten Personenkreis und die Anwendbarkeit des Gesetzes zu Art. 131 GG vermitteln (ebenso schon Urteil des Senats vom 28. Februar 1963 - BVerwG II C 146.61 - [DÖD 1963 S. 135]).

    Da das Gesetz zu Art. 131 GG an das einzelne regelungsbedürftig gewordene Dienst- oder Versorgungsverhältnis anknüpft, nicht also an den bis zum Zusammenbruch geleisteten, öffentlich-rechtlichen Dienst schlechthin, ist der von der Revision hervorgehobene Umstand, daß N. schon vor dem Zusammenbruch im öffentlich-rechtlichen Dienst stand, ungeeignet, die in den Gründen des Urteils des Senats vom 28. Februar 1963 (a.a.O.) vertretene Auffassung in Zweifel zu ziehen, soweit es um das für N. als Bürgermeister der Stadt T. begründete öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis geht.

  • BVerwG, 21.09.1966 - V C 155.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Es kann offenbleiben, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß ohne rechtlichen Grund empfangene Leistungen zurückzugewähren sind, der für das bürgerliche Recht in §§ 812 ff. BGB seinen Niederschlag gefunden und der in Fällen des Über- und Unterordnungsverhältnisses auch für das Öffentliche Recht anerkannt wurde (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219] 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]), irr.
  • BVerwG, 19.12.1956 - V C 118.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Es kann offenbleiben, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß ohne rechtlichen Grund empfangene Leistungen zurückzugewähren sind, der für das bürgerliche Recht in §§ 812 ff. BGB seinen Niederschlag gefunden und der in Fällen des Über- und Unterordnungsverhältnisses auch für das Öffentliche Recht anerkannt wurde (BVerwGE 4, 215 [BVerwG 19.12.1956 - V C 118/55] [219] 6, 1 [10]; 20, 295 [297]; 25, 72 [76]), irr.
  • BVerwG, 02.07.1969 - V C 88.68

    Hilfeleistung im Eilfall - Erstattungspflichten zwischen dem Träger der …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Verhältnis zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts allgemein gilt (vgl. hierzu BVerwGE 32, 279 [282]).
  • RG, 29.10.1909 - VII 572/08

    Reichsstempel; Verzinsungspflicht des Fiskus

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Für Vertrauensschutz mit der Folge, daß sich eine Gemeinde gegenüber dem Anspruch des Landes oder des Bundes auf Erstattung der ihr zu Unrecht gezahlten öffentlichen Mittel schuldbefreiend auf den Wegfall der Bereicherung berufen könnte, ist jedoch in Fällen der vorliegenden Art selbst dann kein Raum, wenn unberücksichtigt bleibt, daß es bei den in eine allgemeine öffentliche Kasse fließenden Geldbeträgen in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, das Schicksal der Einzelbeträge dahin zu verfolgen, wie sie verwendet werden (ebenso RGZ 72, 152 [153]), daß sich also in aller Regel nicht die tatsächlichen Feststellungen treffen lassen, die bei Zulässigkeit der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung erforderlich würden:.
  • BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei …

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilen vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 - (BVerwGE 23, 25 [30]) und vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 - (BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66]) überzeugend ausgeführt, daß eine Behörde sich gegenüber einer anderen Behörde nicht auf Vertrauensschutz berufen könne, weil das Institut des Vertrauensschutzes in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 242 BGB im Verwaltungsrecht entwickelt worden sei, um den Staatsbürger unter gewissen Voraussetzungen in seinem Vertrauen auf Maßnahmen der Verwaltung zu schützen.
  • BVerwG, 20.06.1967 - V C 175.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinen Urteilen vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 21.64 - (BVerwGE 23, 25 [30]) und vom 20. Juni 1967 - BVerwG V C 175.66 - (BVerwGE 27, 215 [BVerwG 20.06.1967 - V C 175/66]) überzeugend ausgeführt, daß eine Behörde sich gegenüber einer anderen Behörde nicht auf Vertrauensschutz berufen könne, weil das Institut des Vertrauensschutzes in Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 242 BGB im Verwaltungsrecht entwickelt worden sei, um den Staatsbürger unter gewissen Voraussetzungen in seinem Vertrauen auf Maßnahmen der Verwaltung zu schützen.
  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68
    Die Rüge, daß das Gericht den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt habe, kann nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, welche die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (ebenso schon Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21] unter Hinweis auf Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Auflage 1962, S. 169).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 142.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Deshalb - und nicht etwa nur, weil ein Wegfall der Bereicherung aus tatsächlichen Gründen selten nachweisbar sein wird - ist ihr grundsätzlich versagt, sich auf eine Entreicherung zu berufen (vgl. BVerwGE 36, 108 [113 f.];… Erichsen/Martens, a.a.O. S. 305;… Maurer, a.a.O. S. 595;… Ossenbühl, a.a.O. S. 219).
  • BVerwG, 18.01.2001 - 3 C 7.00

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch; Vertrauensschutz; Treu und Glauben; …

    Zwar können nach dieser Rechtsprechung öffentlich-rechtliche Körperschaften wie die Kommunen nicht in gleicher Weise wie der Bürger Vertrauensschutz für sich in Anspruch nehmen (vgl. BVerwG, Urteile vom 17. September 1970 - BVerwG II C 48.68 - BVerwGE 36, 108, 113, und vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - BVerwGE 71, 85, 89).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch …

    Ebenso kommt es nicht darauf an, ob sich der Kläger als Träger öffentlicher Gewalt auf eine Entreicherung iS des § 818 Abs. 3 BGB analog, wie dies in der Rechtsprechung (s zB BVerwG Urteil vom 17.9.1970 - II C 48.68 - BVerwGE 36, 108, 113 f; BVerwG Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 25/07 - BVerwGE 131, 153 = juris RdNr 30) sowie im Schrifttum (…s zB Gurlit in Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl 2010, § 35 RdNr 27;… Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl 2011, § 29 RdNr 26;… Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl 2012, RdNr 1251) ganz überwiegend abgelehnt wird, berufen kann.
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