Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2398
BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82 (https://dejure.org/1983,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1983 - 2 C 6.82 (https://dejure.org/1983,2398)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1983 - 2 C 6.82 (https://dejure.org/1983,2398)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2398) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsbezüge - Anrechnung von Renten - Rentenanteil aus freiwilligen Beiträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 320/82

    Anrechnung gesetzlicher Renten auf Versorgungsbezüge der Beamten

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß die seit der Rentenreform von 1957 dynamisierte Rente nicht mehr ausschließlich beitragsbezogen ist und aufgrund des geltenden modifizierten Umlageverfahrens nur noch zu einem Bruchteil als aus den früheren Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert erscheint (…vgl. hierzu im einzelnen BT-Drucks. IV/2174, S. 17 ff.;… Kümmel a.a.O., RdNr. 3.2; vgl. auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 320/82 - [ZBR 1982, 242] und vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 282/82 - [NVwZ 1982, 553 [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]]).

    § 55 BeamtVG wirkt sich nur auf die Höhe der zu gewährenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus (vgl. BVerfG, ZBR 1982, 242 [243]. Insofern geht Art. 33 Abs. 5 GG als Sondervorschrift dem Art. 14 GG vor (vgl. BVerfGE 17, 337 [355]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 55 Rz 3).

    - Die den angefochtenen Bescheiden zugrundeliegende Ruhensregelung verletzt aber auch den gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu wahrenden Alimentationsgrundsatz nicht (vgl. BVerfG, ZBR 1982, 242 f. mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 2 BvR 282/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 55a SVG

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß die seit der Rentenreform von 1957 dynamisierte Rente nicht mehr ausschließlich beitragsbezogen ist und aufgrund des geltenden modifizierten Umlageverfahrens nur noch zu einem Bruchteil als aus den früheren Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert erscheint (…vgl. hierzu im einzelnen BT-Drucks. IV/2174, S. 17 ff.;… Kümmel a.a.O., RdNr. 3.2; vgl. auch die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 93 a Abs. 3 BVerfGG vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 320/82 - [ZBR 1982, 242] und vom 22. Juni 1982 - 2 BvR 282/82 - [NVwZ 1982, 553 [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]]).

    Die einheitliche Versorgungshöchstgrenze dient bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise gerade der versorgungsrechtlichen Gleichbehandlung wesentlich gleicher Lebenssachverhalte, nämlich der nach einem erfüllten Arbeitsleben zu erwartenden Alterssicherung (vgl. BVerfG, NVwZ 1982, 553 f. [BVerfG 22.06.1982 - 2 BvR 282/82]).

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    § 55 BeamtVG wirkt sich nur auf die Höhe der zu gewährenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge aus (vgl. BVerfG, ZBR 1982, 242 [243]. Insofern geht Art. 33 Abs. 5 GG als Sondervorschrift dem Art. 14 GG vor (vgl. BVerfGE 17, 337 [355]; Fürst, GKÖD I, Teil 3, 0 § 55 Rz 3).

    Auch der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes sowie das Sozialstaatsprinzip haben ihre besondere Konkretisierung durch Art. 33 Abs. 5 GG erfahren (BVerfGE 17, 337 [355]; 55, 372 [396]).

  • BVerwG, 11.01.1982 - 2 B 154.81

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren und das Beschwerdeverfahren (BVerwG 2 B 154.81) auf je 4.800 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 1 GKG).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Dieses aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der anzuwendenden Bestimmungen abgeleitete Ergebnis findet seine Bestätigung in den Gesetzesmaterialien (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 59, 128 [153]), zu deren Heranziehung und Auswertung auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]).
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Fachausbildung - Militärische Spezialkenntnisse - Ausbildung eines Berufssoldaten …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Dieses aus Wortlaut, Systematik sowie Sinn und Zweck der anzuwendenden Bestimmungen abgeleitete Ergebnis findet seine Bestätigung in den Gesetzesmaterialien (vgl. hierzu allgemein BVerfGE 59, 128 [153]), zu deren Heranziehung und Auswertung auch das Revisionsgericht befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 [89]).
  • BVerwG, 06.05.1981 - 6 C 65.78

    Versorgungsbezüge - Berücksichtigung von Rententeilen - Gesetzliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren.
  • BVerwG, 16.04.1980 - 6 C 49.78

    Beamtenrecht - Ruhensregelung - Übertritt in ein Kommunalbeamtenverhältnis - …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Die dafür maßgebliche Erwägung, einen ändernden Eingriff in bestehende Rechtsverhältnisse, wie sie sich nach geltendem Recht entwickelt hatten, zu vermeiden (…vgl. BT-Drucks. IV/3632, S. 1 f.), war sachgerecht und frei von Willkür (vgl. Fürst, GKÖD I, Teil 2, K § 160 a Rz 3 a; Urteil vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - [Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 28.04.1964 - II C 182.60

    Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe nach § 4 Abs. 3 Gesetz zur Regelung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 6.82
    Mit der Regelung des § 74 Abs. 3 G 131 sollte ebenfalls - in anderer Weise als durch teilweise Erstattung - ein Ausgleich für unnötig geleistete Pflichtbeiträge geleistet werden (vgl. BVerwGE 62, 185 [190]; Urteil vom 28. April 1964 - BVerwG 2 C 182.60 - [NDBZ 1964, 206]): Durch die in Art. 1 Nr. 59 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 19. August 1953 (BGBl. I S. 980) eingefügte Fiktion des § 74 Abs. 3 G 131 wurden unmittelbar freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung begründet, auch wenn die für eine freiwillige Versicherung bestehenden gesetzlichen Voraussetzungen an sich nicht erfüllt waren.
  • BVerwG, 19.04.1989 - 2 B 51.89

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …

    Wie der beschließende Senat im Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - entschieden hat, "besteht kein Anhaltspunkt dafür, daß die auf den Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis 31. März 1951 entfallenden, als freiwillig fingierten Beiträge etwa im Hinblick auf die Begünstigung dieses Zeitraumes bei der Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten auch im Rahmen der später geschaffenen Ruhensregelung besonders behandelt und die durch sie begründeten Rententeile systemwidrig aus der Ruhensberechnung auch dann herausgenommen werden müßten, wenn der Arbeitgeber die Beiträge mindestens zur Hälfte getragen hat".

    Da sie zudem nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts mindestens zur Hälfte von dem damaligen Arbeitgeber des Klägers erbracht (geleistet) worden sind, ist der auf sie entfallende Rententeil gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG bei der Ruhensberechnung nach § 55 Abs. 1 und 2 BeamtVG mit zu berücksichtigen (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - ).

  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 B 102.83

    Beamtenrecht - Ruhensregelung - Verfassungsmäßigkeit

    Der beschließende Senat ist hinsichtlich der früheren, den Stichtag des 31. Dezember 1965 enthaltenden Fassung der Vorschrift - § 55 BeamtVG a.F. - in seinen Beschlüssen vom 24. August 1982 - BVerwG 2 B 142.82 - und vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 74.81 - und auch in den Urteilen vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 -, - BVerwG 2 C 33.81 -, - BVerwG 2 C 39.81 - und - BVerwG 2 C 6.82 - von deren Gültigkeit ausgegangen (in Übereinstimmung mit dem Urteil des 6. Senats vom 16. April 1980 - BVerwG 6 C 49.78 - [Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1]).
  • BVerwG, 24.01.1989 - 2 B 3.89

    Anrechnung eines Rententeils aufgrund freiwilliger Weiterversicherung auf das …

    Zum Sinnzusammenhang der Regelung hat der Senat im Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 6.82 - und in dem weitgehend wortgleichen, zum entsprechenden früheren § 160 a Abs. b BBC a.F. ergangenen Urteil vom 20. Oktober 1983 - BVerwG 2 C 30.81 - (RiA 1984, 68 = NVwZ 1984, 312) ausgeführt, daß Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich im vollen Umfang zu berücksichtigen sind und nur ausnahmsweise mit den Teilen außer Ansatz bleiben, die - jedenfalls überwiegend - auf freiwillig erbrachten Eigenleistungen des Versorgungsempfängers beruhen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht