Rechtsprechung
| BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Nds. Beamtengesetz § 75 a; ; Nds. Hochschulgesetz § 63 Abs. 4; ; BGB § 197; ; BGB § 201
- Wolters Kluwer
Nebentätigkeitsvergütung - Alimentationsgrundsatz - Fälligkeitszeitpunkt - Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst - Nebentätigkeitsgenehmigung - Verjährung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung; Abrechnung; Alimentationsgrundsatz; Fälligkeitszeitpunkt; Kalenderjahr; Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst; Nebentätigkeitsvergütung; Nebentätigkeitsgenehmigung; regelmäßig wiederkehrende Leistung, Verjährung; Hemmung der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 15.07.1998 - 3 A 77/96
- OVG Niedersachsen, 21.09.2000 - 5 L 1896/00
- BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Papierfundstellen
- BVerwGE 115, 218
- NJW 2002, 3190 (Ls.)
- NVwZ 2002, 608
- DVBl 2002, 778
- DÖV 2003, 291
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83
Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Diese Vorschrift ist auch im öffentlichen Recht anwendbar (vgl. z.B. Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 10.83 - Buchholz 237.0 § 87 BaWüLBG Nr. 1 S. 6).Dass sie je nach dem Umfang der Nebentätigkeit und/oder je nach der Höhe der erzielten Einnahmen schwankt, unter Umständen auch einmal entfallen kann, steht ihrer Einordnung als regelmäßig wiederkehrende Leistung nicht entgegen (vgl. Urteil vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 f. m.w.N.; BGHZ 80, 357 ; BGHZ 103, 160).
Dass Ansprüche auf das Nutzungsentgelt der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB unterliegen, hat der Senat bereits entschieden (Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1 S. 13 und vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 f.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - BVerwGE 23, 166) kann die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn und soweit der Beamte selbst durch pflichtwidrig unzutreffende Angabe seiner Bruttoeinnahmen verhindert hat, dass der Dienstherr von dem weitergehenden Entgeltanspruch erfuhr und daraufhin Schritte zu dessen Geltendmachung und zur Unterbrechung der Verjährung unternehmen konnte.
- BGH, 06.04.1981 - II ZR 186/80
Verjährung des gesellschaftsvertraglichen Gewinnanspruchs
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Dass sie je nach dem Umfang der Nebentätigkeit und/oder je nach der Höhe der erzielten Einnahmen schwankt, unter Umständen auch einmal entfallen kann, steht ihrer Einordnung als regelmäßig wiederkehrende Leistung nicht entgegen (…vgl. Urteil vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 f. m.w.N.; BGHZ 80, 357 ; BGHZ 103, 160).Zu Unrecht verweist die Beklagte auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der von einer wiederkehrenden Leistung nicht gesprochen werden kann, wenn die Höhe des Anspruchs für jede einzelne Periode erst von einem "rechtsbegründenden Akt" abhängt, wie etwa Gewinnansprüche der Gesellschafter von der Bilanzfeststellung (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 1981 - II ZR 186/80 - BGHZ 80, 357 ).
- BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 12/87
Kostenersatz bei Ehelichkeitsanfechtung
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Dass sie je nach dem Umfang der Nebentätigkeit und/oder je nach der Höhe der erzielten Einnahmen schwankt, unter Umständen auch einmal entfallen kann, steht ihrer Einordnung als regelmäßig wiederkehrende Leistung nicht entgegen (…vgl. Urteil vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 f. m.w.N.; BGHZ 80, 357 ; BGHZ 103, 160).Leistungen, die ihrer Natur nach nicht aus dem Kapitalvermögen des Schuldners, sondern aus seinen regelmäßigen Einkünften zu tilgen sind, sollen nicht zu solcher Höhe anwachsen, dass sie den sorglos gewordenen Schuldner wirtschaftlich gefährden können (BGHZ 103, 160 m.w.N.).
- BVerwG, 18.04.1986 - 8 A 1.83
Verjährung - Bundesdarlehn - Sozialer Wohnungsbau
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Zwar genügt die Möglichkeit einer Feststellungs- oder Stufenklage (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - Buchholz 454.4 § 19 II. WoBauG Nr. 1 S. 13 m.w.N.).Die Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB ist deswegen mit seiner Fälligkeit gleichzusetzen (stRspr, vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - a.a.O. S. 13; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90 - BGHZ 113, 188 m.w.N. Der Anspruch der Beklagten auf Ablieferung eines Teils der vom Kläger während eines Kalenderjahres insgesamt vereinnahmten Nebentätigkeitsvergütung wurde fällig, nachdem das jeweilige Kalenderjahr abgelaufen war. Das folgt aus der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht. Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr. Erst nach dessen Verstreichen kann der Dienstherr die Abrechnung und die Zahlung des (sachlich und rechnerisch zutreffend) errechneten Abführungsbetrages verlangen.
- BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Die Entstehung des Anspruchs im Sinne des § 198 BGB ist deswegen mit seiner Fälligkeit gleichzusetzen (…stRspr, vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 A 1.83 - a.a.O. S. 13; BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - VIII ARZ 5/90 - BGHZ 113, 188 m.w.N. Der Anspruch der Beklagten auf Ablieferung eines Teils der vom Kläger während eines Kalenderjahres insgesamt vereinnahmten Nebentätigkeitsvergütung wurde fällig, nachdem das jeweilige Kalenderjahr abgelaufen war. Das folgt aus der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht. Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr. Erst nach dessen Verstreichen kann der Dienstherr die Abrechnung und die Zahlung des (sachlich und rechnerisch zutreffend) errechneten Abführungsbetrages verlangen. - BVerwG, 31.01.1974 - II C 36.70
Rechtsstellung des Direktors medizinischer Universitätskliniken; Stationäre …
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Dass Ansprüche auf das Nutzungsentgelt der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB unterliegen, hat der Senat bereits entschieden (Urteile vom 31. Januar 1974 - BVerwG 2 C 36.70 - Buchholz 237.5 § 81 HessBG Nr. 1 S. 13 …und vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 f.). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 31.10.2001 - 2 C 61.00
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 12. März 1987, a.a.O. S. 6 unter Bezugnahme auf das Urteil vom 26. Januar 1966 - BVerwG 6 C 112.63 - BVerwGE 23, 166) kann die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn und soweit der Beamte selbst durch pflichtwidrig unzutreffende Angabe seiner Bruttoeinnahmen verhindert hat, dass der Dienstherr von dem weitergehenden Entgeltanspruch erfuhr und daraufhin Schritte zu dessen Geltendmachung und zur Unterbrechung der Verjährung unternehmen konnte.
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 15.21
Verjährung von Ansprüchen auf Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von …
In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) hat der Senat darüber hinaus betont, dass auch der Zweck des § 197 BGB a.F. für die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist sprach.Rn. 26 a) Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) zur Frage der Fälligkeit als Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt liegt nicht vor.
Dementsprechend ging es in dieser Entscheidung nicht um eine durch Erlass eines Verwaltungsakts bestimmte Fälligkeit des Anspruchs auf Nutzungsentgelt auf der Grundlage einer nach § 75c Abs. 4 NBG 1985 erlassenen Verordnung, sondern um die in der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht des § 75a NBG 1985 selbst bestimmte Fälligkeit des Anspruchs (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
- BVerwG, 21.07.2022 - 2 B 1.22
Nebentätigkeitsvergütung; Ablieferungsanspruch des Dienstherrn; Einrede der …
Es reicht aus, wenn dem Gläubiger eine Klage auf Feststellung zumutbar ist; hier kommt eine bloße Feststellungs-, aber auch eine Stufenklage in Betracht (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).Rn. 10 In der Rechtsprechung zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist anerkannt, dass die Verjährung beginnt, wenn dem Gläubiger die Erhebung der Klage, sei es auch nur in Form der Feststellungsklage, Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos, möglich ist (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ; BGH, Urteile vom 31. Oktober 1989 - VI ZR 84/89 - NJW-RR 1990, 222 f…, vom 14. Oktober 2003 - VI ZR 379/02 - NJW 2004, 510 m. w. N., vom 9. November 2007 - V ZR 25/07 - NJW 2008, 506 Rn. 15 …und vom 27. Mai 2008 - XI ZR 132/07 - NJW-RR 2008, 1495 Rn. 32).
Dies gilt sowohl für § 75a NBG 2001 als Rechtsgrundlage (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ) als auch für § 10 Abs. 3 NNVO.
Rn. 20 In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass die Einrede der Verjährung seitens des Beamten dann als unzulässige Rechtsausübung zu werten sein kann, wenn und soweit der Beamte selbst durch pflichtwidrig unzutreffende Angabe seiner Bruttoeinnahmen verhindert hat, dass der Dienstherr von dem weitergehenden Anspruch erfuhr und daraufhin Schritte zu dessen Geltendmachung und zur Unterbrechung der Verjährung unternehmen konnte (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 10.83 - Buchholz 237.0 § 87 BaWüLBG Nr. 1 S. 6 und vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
Diese Vorschrift ermächtigt die zuständige Behörde zur Festsetzung des vom Beamten abzuliefernden Betrags (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20
Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit
Rn. 40 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unterlagen Ansprüche auf Entrichtung des Nutzungsentgelts für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn bei Ausübung einer beamtenrechtlichen Nebentätigkeit, die noch nicht in den zeitlichen Geltungsbereich der Verjährungsvorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) fielen, der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a. F., da sie "regelmäßig wiederkehrende Leistungen" im Sinne dieser Norm betrafen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1987 - 2 C 10.83 -, BeckRS 2009, 39871, und vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris Rn. 14).Zur zweckentsprechenden Anwendung der - früher - vierjährigen Verjährung auf die Pflicht des Beamten, seinem Dienstherrn (im Hauptamt) die für eine Nebentätigkeit erhaltenen Vergütungen abzuliefern, hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der Dienstherr diese Abführungsansprüche, sofern sie nicht der relativ kurzen Verjährung unterlägen, über Jahre gegen den Beamten auflaufen lassen könnte und dass eine derartige Handhabung der Ablieferungspflicht nicht nur dem Interesse des Beamten widerspräche, der gezwungen wäre, Rücklagen für seinen Dienstherrn zu bilden, um nicht durch plötzliche Zahlung eines sehr hohen Betrags in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu geraten, sondern auch den fiskalischen Interessen des Dienstherrn selbst, der gehalten ist, den Rückfluss dem Staat geschuldeter Mittel alsbald geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001, a. a. O. Rn. 15).
Rn. 42 Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass das Bundesverwaltungsgericht bei der Ablieferung von Nebentätigkeitvergütungen die Entstehung des dem Dienstherrn zustehenden Anspruchs mit seiner Fälligkeit gleichgesetzt hat, weil nur der fällige Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden könne (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001, a. a. O. Rn. 20).
- VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 1481/09
Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten
Rn. 92 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - BVerwG 2 C 6.01 -, juris, und VG Wiesbaden, Urteil vom 10.05.2006 - 8 E 2503/03 -, juris Rn. 95, sowie - zur Abführung von Nebentätigkeitsvergütung - BVerwG, Urteil vom 31.10.2001 - BVerwG 2 C 61.00 -, juris Rn. 16, und OVG Sachsen, Beschluss vom 11.03.2010 - 2 A 145/09 -, juris .Rn. 126 - vgl. Urteil vom 31. Oktober 2001 - BVerwG 2 C 61.00 -, BVerwGE 115, 218, auch in juris (…Rn. 11) -.
Rn. 128 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001, a.a.O., juris Rn. 12 und 15 m.w.N.
Rn. 171 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001, a.a.O..
- VG Aachen, 01.06.2026 - 1 K 291/25
Ehemaliger Dürener Landrat muss weitere Einnahmen aus Gremientätigkeiten abführen
Rn. 35 Vgl. zur Heranziehung von Beamten zu Nutzungsentgelten: BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 23.98 -, juris Rn. 17 - 20; zudem BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris Rn. 14 "Für die Abführungspflicht […] gilt nichts anderes als für die Pflicht, das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn bei Ausübung der Nebentätigkeit abzuliefern."; zu Abgaben- oder Beitragsbescheiden, die lediglich als belastende Bescheide angesehen werden: u.a. BayVGH, Beschluss vom 20. September 2019 - 4 ZB 19.572 -, juris Rn. 14; Urteil vom 29. April 2010 - 20 BV 09.2010 -, juris Rn. 75; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2005 - 4 M 701/04 -, juris Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2015 - 12 A 1258/14 -, juris Rn. 87.Rn. 38 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 6 A 26/18 -, juris Rn. 24.
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61/00 -, juris Rn. 16.
Rn. 109 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, juris sowie - zur Abführung von Nebentätigkeitsvergütung - BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris.
- VG Aachen, 01.06.2026 - 1 K 3362/25
Ehemaliger Dürener Landrat muss weitere Einnahmen aus Gremientätigkeiten abführen
Rn. 28 Vgl. zur Heranziehung von Beamten zu Nutzungsentgelten: BVerwG, Urteil vom 2. September 1999 - 2 C 23/98 -, juris Rn. 17 - 20; zudem BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61/00 -, juris Rn. 14 "Für die Abführungspflicht […] gilt nichts anderes als für die Pflicht, das Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn bei Ausübung der Nebentätigkeit abzuliefern."; zu Abgaben- oder Beitragsbescheiden, die lediglich als belastende Bescheide angesehen werden: u.a. BayVGH, Beschluss vom 20. September 2019 - 4 ZB 19.572 -, juris Rn. 14; Urteil vom 29. April 2010 - 20 BV 09.2010 -, juris Rn. 75, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2005 - 4 M 701/04 -, juris Rn. 13, juris; OVG NRW, Urteil vom 8. Juni 2015 - 12 A 1258/14 -, juris Rn. 87.Rn. 31 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, jeweils juris; OVG NRW, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 6 A 26/18 -, juris Rn. 24.
Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris Rn. 16.
Rn. 104 Vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - 2 C 6.01 -, juris sowie - zur Abführung von Nebentätigkeitsvergütung - BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 -, juris.
- VG Freiburg, 10.06.2008 - 3 K 452/07
Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung an den Dienstherrn
Da es sich bei dem Anspruch des Dienstherrn auf Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung um einen Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt, sind die dafür maßgeblichen Vorschriften des BGB anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.2001 - 2 C 61.00 - DÖV 2003, 291).Die Entstehung des Anspruchs i.S.d. § 198 BGB ist deswegen mit seiner Fälligkeit gleichzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.2001, a.a.O. m.w.N. aus der Rechtspr. des BGH).
Vor dem Entstehen der Abrechnungspflicht kann der Zahlungsanspruch nicht fällig werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.10.2001 a.a.O.).
Die Kammer folgt jedoch der im Urteil des erkennenden Gerichts vom 10.12.2003 (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2004 - 4 S 631/04-, mit dem der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zum Teil abgelehnt wurde) vertretenen Auffassung, wonach sich die Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung darstellt, weil der Kläger selbst durch pflichtwidrig unzutreffende Angaben über seine Einnahmen verhindert hat, dass das Landratsamt ... die Ablieferung der Vergütung in vollem Umfang geltend machen und Schritte zur Unterbrechung der Verjährung unternehmen konnte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 31.10.2001, a.a.O.).
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 16.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) hat der Senat darüber hinaus betont, dass auch der Zweck des § 197 BGB a.F. für die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist sprach.Rn. 26 a) Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) zur Frage der Fälligkeit als Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt liegt nicht vor.
Dementsprechend ging es in dieser Entscheidung nicht um eine durch Erlass eines Verwaltungsakts bestimmte Fälligkeit des Anspruchs auf Nutzungsentgelt auf der Grundlage einer nach § 75c Abs. 4 NBG 1985 erlassenen Verordnung, sondern um die in der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht des § 75a NBG 1985 selbst bestimmte Fälligkeit des Anspruchs (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 19.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) hat der Senat darüber hinaus betont, dass auch der Zweck des § 197 BGB a.F. für die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist sprach.Rn. 26 a) Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) zur Frage der Fälligkeit als Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt liegt nicht vor.
Dementsprechend ging es in dieser Entscheidung nicht um eine durch Erlass eines Verwaltungsakts bestimmte Fälligkeit des Anspruchs auf Nutzungsentgelt auf der Grundlage einer nach § 75c Abs. 4 NBG 1985 erlassenen Verordnung, sondern um die in der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht des § 75a NBG 1985 selbst bestimmte Fälligkeit des Anspruchs (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 17.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
In seiner Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) hat der Senat darüber hinaus betont, dass auch der Zweck des § 197 BGB a.F. für die Anwendung der kurzen Verjährungsfrist sprach.Rn. 26 a) Die mit der Beschwerde geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - (BVerwGE 115, 218 ) zur Frage der Fälligkeit als Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Nutzungsentgelt liegt nicht vor.
Dementsprechend ging es in dieser Entscheidung nicht um eine durch Erlass eines Verwaltungsakts bestimmte Fälligkeit des Anspruchs auf Nutzungsentgelt auf der Grundlage einer nach § 75c Abs. 4 NBG 1985 erlassenen Verordnung, sondern um die in der gesetzlichen Regelung der Ablieferungspflicht des § 75a NBG 1985 selbst bestimmte Fälligkeit des Anspruchs (BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 2001 - 2 C 61.00 - BVerwGE 115, 218 ).
- BVerwG, 05.11.2021 - 2 B 18.21
Festsetzung eines Nutzungsentgelts gegenüber einem Universitätsprofessor für die …
- VG Ansbach, 22.07.2019 - AN 13b D 18.01662
Nichtabführung der Vergütung aus Nebentätigkeit
- OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07
Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 4 LB 559/07
Rundfunkgebühren für ein Radio in einem Kraftfahrzeug; Zulässigkeit der Erhebung …
- BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 49.11
Ablieferung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten; Verzicht auf den …
- VG Minden, 07.04.2011 - 4 K 567/11
Kreisbeamter darf Vergütungen weitgehend behalten
- OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 10 PA 118/05
Rundfunkgebührenrecht: Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 2 L 66/03
Verjährung, Zinsanspruch, Zuwendung (Subvention)
- OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 253/05
Besoldung und Versorgung; Beamtenrecht: Festsetzung von Entgelt für die …
- VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07
Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme
- VG Düsseldorf, 21.08.2015 - 26 K 9086/13
Verpflichtung eines Beamten zur Herausgabe einer Vergütung für eine wie eine …
- OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 4 LB 719/07
Beachtlichkeit einer Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2026 - 11 A 26/24
- VG Göttingen, 28.02.2006 - 2 A 61/05
Anmeldepflicht; Anspruch; Anzeigepflicht; Einrede; Rundfunkgebühr; …
- VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 426/03
Ablieferungspflicht für Nebentätigkeitsvergütungen
- VG Berlin, 05.09.2007 - 7 A 270.05
Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung überzahlter Dienstbezüge nach …
- LG Braunschweig, 29.10.2003 - 2 S 317/03
Freizeitangebot; Freizeitcharakter; Freizeitveranstaltung; Harz und Heide; …
- LG Braunschweig, 15.04.2004 - 4 S 643/03
Abgrenzung; Begriffsbestimmung; Drucksituation; Entscheidungsfreiheit; …
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