Rechtsprechung
| BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22 |
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1, Art. ... 33 Abs. 5; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ZPO § 322 Abs. 1; BeamtStG § 4 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4; BbgHG 2014 § 40 Abs. 1 Satz 5; BbgHG 2004 § 34 Abs. 2 Satz 1, § 40 Abs. 1 Satz 4
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin
- rechtsinformationen.bund.de
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin
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Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 322 Abs 1 ZPO, § 4 Abs 1 BeamtStG
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Noch bestehendes Beamtenverhältnis als Vorausetzung für die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein solches anderer Art; Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter 'Entfristung' des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin
- rechtsportal.de
Noch bestehendes Beamtenverhältnis als Vorausetzung für die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein solches anderer Art; Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter 'Entfristung' des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin
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Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer erstberufenen Professorin
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die abgelehnte "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Professorin auf Zeit hat bei abgelehnter Entfristung Rehabilitierungsinteresse - Professorin auf Zeit hat bei abgelehnter Entfristung Rehabilitierungsinteresse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein solches anderer Art
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter Entfristung des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer Professorin
- haufe.de (Kurzinformation)
Rehabilitierungsinteresse bei abgelehnter "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15
Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Ob bereits die Organisationsentscheidung zur Umwandlung der ursprünglichen Stelle in eine W 1-Juniorprofessur im Jahr 2017 zur Erledigung geführt hat - wofür im Hinblick auf die Abhängigkeit des subjektiven Bewerbungsverfahrensanspruchs von der organisationsrechtlichen Entscheidung, ob und wann eine Stelle besetzt werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 34), vieles spricht -, kann im Ergebnis offenbleiben.Hat ein Beamter den Anspruch auf Ersatz eines ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn entstandenen Schadens bereits zum Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens gemacht, besteht daher kein Bedürfnis, ihm daneben noch Rechtsschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn rechtswidrig gewesen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 16).
Rn. 31 Zwar liegt in der Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit und damit auch der Ablehnung einer "Entfristung" für sich genommen keine durch behördliches Handeln verursachte "Stigmatisierung" (BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 - BVerwGE 156, 272 Rn. 21).
- BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 5.98
Alkoholverbot im Dienst; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage, …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Dies ist im Hinblick auf ein Rehabilitierungsinteresse der Fall, weil auch gegenwärtig noch abträgliche Nachwirkungen der beanstandeten Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 5.98 - NVwZ 2000, 574 Rn. 16 m. w. N.). - BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01
Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung, …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Auf diese erstreckt sich die materielle Rechtskraftwirkung des Urteils indes nicht (…vgl. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Vor § 322 Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 ;… Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 18.18 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 110 Rn. 12).
- BVerwG, 30.10.2018 - 3 B 18.18
Rechtskraftwirkung bei Aufhebung eines Verwaltungsakts wegen Unzuständigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Auf diese erstreckt sich die materielle Rechtskraftwirkung des Urteils indes nicht (…vgl. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, Vor § 322 Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 C 4.01 - BVerwGE 115, 111 ; Beschluss vom 30. Oktober 2018 - 3 B 18.18 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 110 Rn. 12). - BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09
Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Die Aufhebung dieser Ernennung unter Abweichung vom Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 …und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff.) kommt nicht in Betracht, weil die Klägerin auch ohne entsprechende Mitteilung des Beklagten damit rechnen musste, dass die Stelle nach Ablauf ihres Zeitbeamtenverhältnisses anderweitig vergeben wird. - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Dem entspricht, dass das Hochschullehrern übertragene Amt durch das ihnen übertragene Fach bestimmt und konkretisiert wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 - BVerfGE 122, 89 und vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - BVerfGE 126, 1 ). - BVerfG, 24.04.2018 - 2 BvL 10/16
Regelungen zum Hochschulkanzler auf Zeit verfassungswidrig
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Aus der zitierten Passage im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2018 - 2 BvL 10/16 - (BVerfGE 149, 1 Rn. 24) folgt nichts anderes. - BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18
Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Die Aufhebung dieser Ernennung unter Abweichung vom Grundsatz der Ämterstabilität (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 und vom 13. Dezember 2018 - 2 A 5.18 - BVerwGE 164, 84 Rn. 22 ff.) kommt nicht in Betracht, weil die Klägerin auch ohne entsprechende Mitteilung des Beklagten damit rechnen musste, dass die Stelle nach Ablauf ihres Zeitbeamtenverhältnisses anderweitig vergeben wird. - BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Dem entspricht, dass das Hochschullehrern übertragene Amt durch das ihnen übertragene Fach bestimmt und konkretisiert wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2008 - 1 BvR 462/06 - BVerfGE 122, 89 und vom 13. April 2010 - 1 BvR 216/07 - BVerfGE 126, 1 ). - BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11
Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat; …
Auszug aus BVerwG, 14.09.2023 - 2 C 9.22
Dementsprechend ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung (…vgl. BVerwG, Urteile vom 16. April 1980 - 6 C 49.78 - juris Rn. 23 sowie vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 8 für die Umwandlung des Soldatenverhältnisses) und Literatur (…vgl. etwa Spitzlei, in: GKÖD, § 10 BBG Rn. 17 m. w. N.), dass die Umwandlung ein bestehendes Beamtenverhältnis ohne Unterbrechung voraussetzt. - BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13
Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2017 - 4 S 2.17
Keine vorläufige Verlängerung des Beamtenverhältnisses auf Zeit für den Kanzler …
- OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21
Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit
- BVerwG, 16.04.1980 - 6 C 49.78
Beamtenrecht - Ruhensregelung - Übertritt in ein Kommunalbeamtenverhältnis - …
- LG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 S 27/13
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.07.2026 - 4 B 5.24
Beamtenverhältnis auf Zeit, "Entfristung" des Beamtenverhältnisses auf Zeit einer …
Rn. 26 Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - wurde das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2021 aufgehoben, soweit es den Antrag, festzustellen, dass die Klägerin am 31. März 2013 einen Anspruch auf Umwandlung ihres Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gehabt habe, zurückgewiesen hat.Rn. 27 Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Begründung der Entscheidung (vgl. dazu näher im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 11 ff.) unter anderem ausgeführt: Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens sei die Revision begründet.
Rn. 35 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. März 2025 - 2 BvR 297/24 - die Verfassungsbeschwerde der Klägerin, insbesondere unmittelbar gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Februar 2024 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 -, nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig sei.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Februar 2021 aufgehoben, soweit es den Antrag, festzustellen, dass die Klägerin am 31. März 2013 einen Anspruch auf Umwandlung ihres Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit gehabt habe, zurückgewiesen hat.
Rn. 56 2. Die Klägerin verfügt unter Beachtung von § 144 Abs. 6 VwGO auch über das nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO analog erforderliche berechtigte Interesse an der begehrten Feststellung unter dem Gesichtspunkt der Rehabilitierung (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - Rn. 11 u. 30 ff.).
Vielmehr liege es nahe, dass die Umstände der Beendigung ihrer Professur an der Universität im Rahmen eines künftigen Bewerbungsverfahrens einer Betrachtung unterzogen würde (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 35).
Diese Stelle sei durch die Berufung einer anderen Professorin in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Jahr 2021 dauerhaft besetzt worden (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 21 bis 25).
"Umgewandelt" werden kann aber schon begrifflich nur ein bestehendes Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 13 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 8. Januar 2026 - OVG 4 S 42/25 - juris Rn. 37).
Gefordert wird also nur "eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns" (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 30).
Hat das beklagte Land das Zeitbeamtenverhältnis bei erstberufenen Professorinnen und Professoren (vgl. § 41 Abs. 1 Satz BbgHG) in der Sache zum Zweck der Erprobung eingesetzt und entsprach es der ständigen Verwaltungspraxis, eine "Entfristung" bei positivem Votum der zuständigen Hochschulorgane zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 16), dann ist dem zuständigen Hochschulorgan damit hinsichtlich der von der erstberufenen Klägerin erbrachten Leistung im Beamtenverhältnis auf Zeit in Forschung und Lehre eine Beurteilungskompetenz eingeräumt.
Nach § 41 Abs. 1 Satz 1 BbgHG 2008 konnten mit Professoren Angestelltenverhältnisse oder Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit oder auf Zeit begründet werden; eine Probezeit war nicht zurückzulegen, woraus folgt, dass die beamtenrechtlichen Regelungen über die Probezeit für Hochschullehrer ausdrücklich ausgeschlossen waren (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 16).
Ein Beamtenverhältnis auf Zeit ist grundsätzlich nicht auf Verlängerung angelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 31).
"Demgemäß entspricht es ständiger Verwaltungspraxis, eine Entfristung bei positivem Votum der zuständigen Hochschulorgane zu gewähren" (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 16).
Es spricht von einer "generellen Praxis des Beklagten zur Bearbeitung von Entfristungsanträgen erstberufener Professoren" (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 34) und unterstellt eine "Verwaltungspraxis des beklagten Landes, eine Entfristung im Fall der positiven Leistungsbeurteilung zu gewähren" (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 32).
Das Gericht hebt darauf ab, dass eine "Entfristung" bei positivem Votum der "zuständigen Hochschulorgane" entsprechend der Verwaltungspraxis zu gewähren sei (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 19).
Dies gilt auch für die Revision, weil das Bundesverwaltungsgericht die Kostenentscheidung dieser Schlussentscheidung vorbehalten hat (BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - juris Rn. 37).
- OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24
Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).
Aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt, dass ein Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag auf Ernennung zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgeführt werden kann (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 Juris, Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ).Dies ergibt sich bereits aus dem Normgefüge des § 8 Abs. 1 BeamtStG; es folgt überdies daraus, dass die Umwandlung einer Ernennung bedarf (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG) und diese nicht rückwirkend (§ 8 Abs. 4 BeamtStG) verfügt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 14;… Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ).
Durch die Beendigung des Zeitbeamtenverhältnisses der Antragstellerin mit Ablauf des 20. Dezember 2023 hat sich daher das Verpflichtungsbegehren, soweit es sich auf eine Umwandlung bezieht, erledigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 14).
Rn. 98 Aus dem Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgt, dass das Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf mit dem Antrag fortgeführt werden kann, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 17;… Senatsbeschluss vom 30. Juli 2021 - 2 EO 445/21 - Juris, Rn. 22 ;… hierzu auch OVG Bln.-Brbg., Beschluss vom 20. Februar 2017 - OVG 4 S 2.17 - Juris, Rn. 11 bis 13, Beschwerdeentscheidung zu VG Cottbus…, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 L 477/16 - Juris, Rn. 12 ff.).
Zwar ist die Ablehnung der begehrten Entfristung geeignet, ihr berufliches Fortkommen zu beeinträchtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 34).
Rn. 132 Zwar ist die Versagung einer Entfristung in der Fachöffentlichkeit geeignet, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen, weil damit bei verständiger Würdigung die Annahme einer fehlenden Bewährung verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 32).
In der Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit und damit auch der Ablehnung einer Entfristung liegt für sich genommen keine durch behördliches Handeln verursachte Stigmatisierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 31).
Rn. 141 Auch die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9/22 - Juris, Rn. 17) betrifft, wie die Antragstellerin selbst anführt (vgl. S. 28 f. der Beschwerdebegründung), ein Hauptsacheverfahren und insoweit (lediglich) die Festlegung, dass das Begehren auf Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit nach dessen Ablauf "mit dem Antrag, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt zu werden, fortgeführt werden kann".
In diesem Zusammenhang hat der Antragsgegner auch zurecht darauf hingewiesen, dass damit zugleich die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. September 2023 (Az. 2 C 9/22, Juris, Rn. 20) geforderte Sicherung der Stelle auch gewährleistet werde; denn die (konkrete) Professur werde nicht anderweitig vergeben und die (konkrete) Stelle nicht dauerhaft neu besetzt.
- BVerwG, 11.06.2026 - 2 C 8.25
Kein versorgungsrechtlicher Nachteil durch die schulferienbedingte Lücke zwischen …
Rn. 17 Dass eine Zäsur durch allgemein arbeitsfreie Tage (Samstag, Sonntag und Feiertag) unbeachtlich ist und die Vorschrift damit nicht an die Voraussetzungen einer beamtenrechtlichen Umwandlung anknüpft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14. September 2023 - 2 C 9.22 - BVerwGE 180, 164 Rn. 14), wird in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 25. Mai 2004 - 5 LB 261/03 - juris Rn. 31 f.;… Schachel, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Stand Oktober 2023, § 85 BeamtVG Rn. 10 jeweils m. w. N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2026 - 4 S 42.25
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Hochschulkanzlerin …
- BVerwG, 01.02.2024 - 2 C 20.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge und Gegenvorstellung; Annahme einer Erledigung …
Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung der Klägerin gegen das Urteil vom 14. September 2023 - BVerwG 2 C 9.22 - werden zurückgewiesen. - BVerwG, 17.06.2022 - 2 B 20.21
Revisionszulassung; Stellenbesetzung W 2 Professur
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 9.22 fortgesetzt. - VG Potsdam, 05.03.2024 - 13 L 83/24 Das für eine Umwandlung erforderliche noch bestehende Beamtenverhältnis (BVerwG, Urt. v. 14. September 2023, - 2 C 9.22 -, Leitsatz 1, juris) liegt demnach derzeit vor.
Zwar könnte das Begehren auch später noch mit einem Antrag auf Ernennung zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgeführt werden, wenn sich ein auf Umwandlung gerichtetes Verfahren durch Zeitablauf des bestehenden Beamtenverhältnisses auf Zeit erledigt hat, BVerwG, Urt. v. 14. September 2023, a. a. O., Leitsatz 2. Überdies dürfte dem Antragsteller ohne eine Umwandlung seines Beamtenverhältnisses ab dem 1. April 2024 ein Übergangsgeld nur für bis zu sechs Monate in Höhe der aktuellen Dienstbezüge zustehen.
- VGH Bayern, 17.02.2025 - 3 ZB 25.79
Fortsetzungsfeststellungsinteresse hinsichtlich des Verbots der Führung der …
Maßgebend ist vielmehr, ob bei objektiver und vernünftiger Betrachtungsweise abträgliche Nachwirkungen der beanstandenden Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungshandelns wirksam begegnet werden könnte (stRspr vgl. BVerwG, U.v. 14.9.2023 - 2 C 9.22 - NVwZ-RR 2024, 237 - juris Rn. 30;… U.v. 11.11.1999 - 2 A 5.98 - NVwZ 2000, 574 - juris Rn. 16).
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