Rechtsprechung
| ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 626, 133 BGB
Ordentliche Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" - arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer aufgrund der Nichtvorlage von angeforderten Tankbelegen ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung; Kündigung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt"
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
- LAG Düsseldorf, 28.08.2014 - 5 Sa 1251/13
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Rn. 59 Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (st. Rspr., BAG Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 mwN, AP BGB § 626 Nr. 213 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 21).Allerdings darf er, wenn ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach § 74 HGB nicht vereinbart ist, schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zeit nach seinem Ausscheiden die Gründung eines eigenen Unternehmens oder den Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen vorbereiten (vgl. Senat 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15 mwN, aaO).
Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, aaO, BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 -, juris).
- BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95
Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche …
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Dem Arbeitgeber soll dieser Bereich uneingeschränkt und ohne die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offenstehen (Senat 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, EzA BGB § 626 nF Nr. 162;… 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94 - Rn. 21, EzA BGB § 626 nF Nr. 155).Ihm ist ebenso wenig gestattet, einen Wettbewerber des Arbeitgebers zu unterstützen (Senat 21. November 1996 - 2 AZR 852/95 - Rn. 20, aaO; BAG 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP HGB § 60 Nr. 8).
- LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11
Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit einer Kündigungserklärung …
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem Kündigungstermin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könnte (…vgl. BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 Rn. 27, zuletzt Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 06. April 2011 - 6 Sa 9/11 -, juris).Rn. 75 Im Gegensatz zu dem vom Kläger zitierten Fall (LAG Hamm - 6 Sa 9/11 - a.a.o.) bestehen vorliegend gar keine Alternativen bezüglich des Beendigungszeitpunktes.
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., BAG Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08;JURIS; Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32;… Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 m.w.N., AP BGB § 626 Nr. 220;… Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 17, BAGE 118/10). - BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 676/11
Arbeitszeitkonto - Kürzung von Zeitguthaben
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Rn. 105 Die Beklagte und Widerklägerin ist hier darlegungs- und beweisfällig, denn der Arbeitgeber darf das auf einem Arbeitszeitkonto ausgewiesene Zeitguthaben des Arbeitnehmers nur mit Minusstunden verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zu Grunde liegende Vereinbarung die Möglichkeit dazu eröffnet (vgl nur: BAG Urteil vom 21.03.2012 - 5 AZR 676/11, juris).Hierzu fehlt jedwede Darlegung. - BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 700/09
Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers, darüber zu rätseln, zu welchem Kündigungstermin der Arbeitgeber die Kündigung gewollt haben könnte (vgl. BAG 01. September 2010 - 5 AZR 700/09 Rn. 27, zuletzt Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 06. April 2011 - 6 Sa 9/11 -, juris). - BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
In diesem Zusammenhang stützt sich der Kläger auf die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur Frage der Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung, 6 AZR 805/11. - BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Aus einer Kündigungserklärung muss sich ergeben, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet werden soll (BAG 15. Dezember 2005 - 2 AZR 148/05 - Rn. 24). - BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Bloße Vorbereitungshandlungen, die in die Interessen des Arbeitgebers nicht unmittelbar eingreifen, erfüllen diese Voraussetzungen nicht (BAG…, Urteil vom 26. Juni 2008 - 2 AZR 190/07 - Rn. 15, aaO, BAG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 1008/08 -, juris). - BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus ArbG Wesel, 29.08.2013 - 2 Ca 404/13
Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., BAG Urteil vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08;JURIS;… Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 626 Nr. 32;… Urteil vom 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - Rn. 21 m.w.N., AP BGB § 626 Nr. 220;… Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - Rn. 17, BAGE 118/10). - BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
- BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen …
- BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72
Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe - …
- BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74
Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen - …
- BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14
Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. August 2014 - 5 Sa 1251/13 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Wesel vom 29. August 2013 - 2 Ca 404/13 - festgestellt hat, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 1. Februar 2013 nicht zum 31. März 2013 beendet worden ist. - LAG Düsseldorf, 28.08.2014 - 5 Sa 1251/13
Anforderungen an die Bestimmtheit des Kündigungszeitpunkts der Kündigung des …
Wesel vom 29.08.2013 - 2 Ca 404/13 - teilweise abgeändert und wie.Rn. 46 Mit Urteil vom 29.08.2013 hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Wesel - 2 Ca 404/13 - die außerordentliche Kündigung für rechtsunwirksam und die ordentliche Kündigung für wirksam erklärt, die Beklagte zur Zahlung restlicher Vergütung verurteilt und die Widerklage abgewiesen.
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