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Rechtsprechung
   ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3855
ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer konstitutiven oder deklaratorischen Regelung; Unterrichtung der Arbeitsvertragsparteien über Inhalt gesetzlicher Regelungen; Wirkung eines dynamischen tariflichen Verweises auf ein Gesetz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2056
  • NZA-RR 1997, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Das BAG vertritt in ständiger Rechtsprechung zur in Rede stehenden Problematik dagegen seit der Senatsentscheidung vom 28.01.1988 - NZA 1989 S. 228; NZA 1996 S. 539 die Auffassung, daß insbesondere die inhaltliche Wiedergabe und ebenso die einzelne pauschale Verweisung auf "gesetzliche Vorschriften" bei einer ansonsten umfassenden tarifvertraglichen Regelung gegen einen eigenen Normsetzungswillen zur verwiesenen Gesetzesmaterie sprechen, wenn die Tarifvertragsparteien einen deutlichen Hinweis auf die gewollte Eigenständigkeit der Regelung unterlassen.

    Denn dann kann nur angenommen werden, daß der Hinweis auf die geltende Gesetzeslage im Interesse der Übersichtlichkeit nur deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, um die Arbeitsvertragsparteien möglichst umfassend über die jeweils geltende Gesetzeslage außerhalb des Tarifvertrages zu unterrichten, vgl. BAG in Der Betrieb 1996 S. 1187; BAG in AP Nr. 1 zu § 1 TVG; BAG in NZA 1997 S. 97 (98), Buchner in NZA 1996 S. 1177 (1182).

    Gesetze gelten aber in ihrer jeweils gültigen und aktuellen Fassung, vgl. zur Auswirkung deklaratorischer Verweisungen BAG in NZA 1996 S. 539 (542) und vor allem BAG im Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 in II 5 b der Gründe n.v.

    Hinzunehmen ist bei einer nur deklaratorischen Verweisung auf die gesetzlichen Regelungen die Folge, daß bei Änderung des Gesetzes die mit Tarifverträgen bezweckte Übersichtlichkeit und Vollständigkeit zum Teil verfehlt wird, vgl. LAG Köln in LAGE Nr. 19 zu § 622 BGB; BAG in NZA 1996 S. 539 (541).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Für die bei Zweifeln darüber zusätzlich mögliche Berücksichtigung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keine bestimmte Reihenfolge, vgl. BAG in NZA 1985 S. 160; NZA 1997 S. 97 (98).

    Für das Vorliegen einer konstitutiven Regelung kann aber auch sprechen, wenn bei der Gesamtbetrachtung des tariflichen Regelungswerkes die Tarifvertragsparteien etwa in einem Falle eine geltende gesetzliche Norm wörtlich in den Tarifvertrag übernehmen und damit mehr tun, als nur ihre Mitglieder auf die Geltung der gesetzlichen Norm hinzuweisen, vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 1 TVG, und die Tarifvertragsparteien zugleich in anderen tariflichen Regelungen nur auf die "dafür geltenden Gesetze" verweisen, vgl. BAG in NZA 1997 S. 97 (99), ohne daß andere gegen eine eigenständige Regelung sprechende Kriterien für die Vertragstextdifferenzierung ersichtlich sind.

    Denn dann kann nur angenommen werden, daß der Hinweis auf die geltende Gesetzeslage im Interesse der Übersichtlichkeit nur deklaratorisch in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, um die Arbeitsvertragsparteien möglichst umfassend über die jeweils geltende Gesetzeslage außerhalb des Tarifvertrages zu unterrichten, vgl. BAG in Der Betrieb 1996 S. 1187; BAG in AP Nr. 1 zu § 1 TVG; BAG in NZA 1997 S. 97 (98), Buchner in NZA 1996 S. 1177 (1182).

    Die Kenntnis der aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung kann von den Tarifvertragsparteien erwartet werden, vgl. BAG in NZA 1997 S. 97.

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Für die Abgrenzung des tarifautonomen Bereichs der Koalitionen ist bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Lichte von Artikel 9 Abs. 3 GG gerade auf Herkommen und auf Üblichkeit der tariflichen Regelungen abzustellen, vgl. BVerfG in NZA 1996 S. 1157.

    Dabei genießen bestehende tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich einen stärkeren Schutz als die Tarifautonomie in Bereichen, die die Tarifvertragsparteien selbst ungeregelt gelassen haben (vgl. BVerfG in NZA 1996 S. 1157).

    Dem Gesetzgeber steht in dem oben genannten Bereich eine eigene Regelungskompetenz zu, wenn er sich dabei auf Grundrechte Dritter oder andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte stützen kann, vgl. BVerfG in NZA 1996 S. 1157 (1158).

  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 470/95
    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Gesetze gelten aber in ihrer jeweils gültigen und aktuellen Fassung, vgl. zur Auswirkung deklaratorischer Verweisungen BAG in NZA 1996 S. 539 (542) und vor allem BAG im Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 in II 5 b der Gründe n.v.

    Gesetze gelten jedoch in der jeweils aktuellen Form, vgl. BAG im Urteil vom 14.02.1996 zu 2 AZR 470/95 a.a.O.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Danach können alle arbeitsrechtlichen Gestaltungsfaktoren, zu denen etwa auch das Gesetz gehört, im Verhältnis zu bestehenden rangniederen Regelung regelmäßigen nicht daraus fließende Verbesserungen ausschließen, vgl. eingehend dazu BAG - GS 1/82 im Beschluß von 16.09.1986 - Der Betrieb 1987 S. 383 f (385 f).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Die grundgesetzlich durch Artikel 9 Abs. 3 GG geschützte Betätigungsfreiheit der Tarifvertragsparteien ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern für eine Ausgestaltung durch den Gesetzgeber offen, vgl. BVerfGE 28, 295 f (296) [BVerfG 26.05.1970 - 2 BvR 664/65], soweit Fragen betroffen sind, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können.
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Im übrigen entspricht eine Fortgeltung verfassungskonformer eigenständiger tariflicher Regelungen auch der Rechtsprechung und herrschenden Literatur, vgl. BAG in Der Betrieb 1994 S. 1425; Worzalla in NZA 1994 S. 145 (147).
  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Ein dynamischer Verweis der Tarifvertragsparteien muß dagegen ausdrücklich im Tarifvertrag durch eine sog. "Jeweiligkeitsklausel", vgl. BAG in Der Betrieb 1989 S. 180, vereinbart werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.07.1988 - 6 Sa 305/88

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, deklaratorische Natur tariflicher Bestimmungen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    Nicht gefolgt werden kann schließlich der z.T. von der Rechtsprechung, vgl. LAG Rheinland-Pfalz in NZA 1989 S. 482, vertretenen Schlußfolgerung aus dem Vorliegen einer deklaratorischen Regelung, daß die ursprünglich deklaratorische Regelung mit der nachfolgenden Gesetzesänderung selbst nachträglich eine eigenständige materielle Bedeutung gewinne, indem sie den seit dem Inkrafttreten des Tarifvertrages bis zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen geltenden Tarifzustand für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages nunmehr festschreibe.
  • LAG Düsseldorf, 16.12.1988 - 2 Sa 553/88

    Tägliche Arbeitszeit; Tägliches Arbeitszeitende; Tarifliche Regelung; …

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß unter solchen Umständen auch tariflich nicht geregelte Fragen von der Friedenspflicht mit umfaßt werden können, vgl. LAG Düsseldorf im Urteil vom 16.12.1988 - 2 Sa 553/88 in AiB 1980 S. 159 (160).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 107/55

    Dienstordnungen - Außer Kraft treten - Tarifordnung

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 924/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- …

    Rn. 52 Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, daß letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303; Kamanabrou, Die Auslegung tarifvertraglicher Entgeltfortzahlungsklauseln - zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der Tarifautonomie zu zwingenden Gesetzen, RdA 1997, 22 ff., 26).

    Gesetze gelten nämlich stets in der jeweils aktuellen Form (BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 - unveröffentlicht; Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997, a. a. O., S. 303).

  • LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97

    Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Fehltagen wegen einer Maßnahme der …

    Die Möglichkeit, 100% Lohnfortzahlung zu erhalten, verschafft dem Arbeitnehmer nur das Wahlrecht gemäß § 4a EFZG , dessen Ausübung in sein Belieben gestellt ist (Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 2 Ca 8213/96).

    Wie bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf (9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 NZA-RR 1997, 300) überzeugend entschieden hat, dokumentieren die Tarifvertragsparteien durch den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen einen Regelungswillen in doppelter Hinsicht.

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Rn. 94 Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, daß letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303;… Kamanabrou, a. a. O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 8 (10) Sa 2087/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder BRTV Bau

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, dass letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303;… Kamanabrou, a.a.O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 27.01.1998 - 8 (9) Sa 1104/97

    Entgeltfortzahlung: konstitutive oder deklaratorische Regelung des Tarifvertrags …

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, dass letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303;… Kamanabrou, a.a.O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 17.09.1997 - 4 Sa 668/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTS

    Rn. 30 das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - abzuändern und.
  • LAG Düsseldorf, 08.05.1998 - 10 Sa 87/98

    Entgeltfortzahlung: Höhe - MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende …

    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.3.1997­ 2 Ca 8213/96 ­ S. 192 ff GA, das durch das LAG Düsseldorf durch Urteil vom 17.9.1997 ­ 4 Ca 668/97 ­ LAGE § 4 TVG Nr. 6 bestätigt wurde, die Auffassung vertreten, die streitige Tarifklausel begründe auch die tarifvertragliche Friedenspflicht, weil es danach dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung zum Gegenstand der tariflichen Regelung zu machen.
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