Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entscheidung über die Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als eine selbstständig anfechtbare Nebenentscheidung; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes oder eines anderen Bevollmächtigten im Vorverfahren
Verfahrensgang
- VG Dresden, 06.02.2008 - 3 K 1153/07
- OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 542
- DÖV 2009, 424
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- OVG Sachsen, 07.08.2007 - 5 E 164/07
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erledigung; Zuständigkeit des Senates
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
§ 87a Abs. 1 Nr. 2 VwGO will eine Befassung des gesamten Spruchkörpers dann entbehrlich machen, wenn nach der Rücknahme der Hauptsache im erledigten Verfahren nur noch Nebenentscheidungen zu treffen sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7.8.2007 SächsVBl. 2007, 291, für die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Ablehnung von Prozesskostenhilfe nach Erledigung der Hauptsache).Die Tatsache, dass es sich bei § 87a Abs. 1 Nr. 3 VwGO um eine Ausnahmevorschrift zur grundsätzlichen Kammer- oder Senatszuständigkeit handelt, spricht dagegen, sie über ihren Wortlaut hinaus erweiternd auszulegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 7.8.2007 a. a. O. u. m. w. N.).
- OVG Sachsen, 31.08.2005 - 5 E 134/05
Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Bei der Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.8.2005 - 5 E 134/05 - juris).2000, 95 [Leitsatz], Beschl. v. 31.8.2005 - 5 E 134/05 - juris).
- OVG Sachsen, 20.06.2006 - 5 E 49/06
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Berichterstatter, …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Aus den gleichen Gründen ist die Entscheidung des Senates über die Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung keine Kostenentscheidung im Sinne des § 87a Abs. 1 Nr. 5 VwGO (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20.6.2006, DÖV 2007, 34, für die Entscheidung über die Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss). - BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 85.06
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren; Bedeutung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Entscheidend ist, ob sich ein verständiger Widerspruchsführer mit gleichem Kenntnisstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwaltes bedient hätte, weil es ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten in der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Beschl. v. 1.2.2007 - 6 B 85.06 - juris, sowie SächsOVG, Urt. v. 11.3.2008, SächsVBl. 2008, 189 m. w. N.). - OVG Sachsen, 11.03.2008 - 4 B 699/06
Vorverfahren; Rechtsanwalt; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2008 - 2 E 108/08
Entscheidend ist, ob sich ein verständiger Widerspruchsführer mit gleichem Kenntnisstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwaltes bedient hätte, weil es ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten in der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwG, Beschl. v. 1.2.2007 - 6 B 85.06 - juris, sowie SächsOVG, Urt. v. 11.3.2008, SächsVBl. 2008, 189 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - 1 E 185/19
Untätigkeitswiderspruch
Rn. 3 Vgl. Insoweit OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Oktober 2014 - 1 E 1024/14 -, n. v., BA S. 2, m. w. N., und vom 18. Juli 2006 - 13 E 705/06 -, juris, Rn. 1, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, juris, Rn. 2; ferner Bamberger, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 87a Rn. 16, und Kunze, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand: 1. April 2020, § 162 Rn. 84, m. w. N. - OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2018 - 3 L 195/18
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Anwaltsgesellschaft, die sich im …
Rn. 28 Soweit die Klägerin hinsichtlich der Fragestellung zu Ziffer 3. im Wesentlichen ausführt, diese sei von entscheidungserheblicher Bedeutung, weil sie nicht abschließend durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG…, Urteil vom 16. Oktober 1980, a. a. O. [mit Verweisung auf das Urteil des Senates vom 14. November 1979, a. a. O.]) beantwortet sei und die Oberverwaltungsgerichte (OVG NRW, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 10 E 431/97 - Beschluss vom 21. Juni 1989 -3 B 521/87 - Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, alle juris; OVG MV…, Beschluss vom 30. April 2002, a. a. O.) in ihrer Auffassung differierten, vermag der Senat weder die Entscheidungserheblichkeit noch die Klärungsbedürftigkeit zu erkennen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2018 - 1 A 2394/16 Rn. 4 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 6 B 85.06 -, juris, Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, juris, Rn. 4; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 103, jeweils m. w. N.
- OVG Sachsen, 06.02.2024 - 3 E 2/24
Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren
Rn. 2 Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern (§ 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO), da es sich nicht um eine allein durch den Berichterstatter zu treffende Entscheidung über Kosten (§ 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO), sondern eine Entscheidung zum Umfang der vom Pflichtigen zu erstattenden Kosten, mithin eine Kostenfestsetzungsentscheidung handelt, die wegen § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausnahmsweise vom Gericht zu treffen ist (SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 25.05.2009 - 4 E 37/08
Vorverfahren; Hinzuziehung; Gemeinde
Sie beziehen sich nicht auf das selbständige Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO (SächsOVG, Beschl. v. 4.12.2008 - 2 E 108/08 - zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 10.05.2022 - 3 E 19/22
Kostenfestsetzung; Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren; …
Rn. 2 Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern (§ 9 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 VwGO), da es sich - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - nicht um eine allein durch den Berichterstatter zu treffende Entscheidung über Kosten (§ 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO), sondern eine Entscheidung zum Umfang der vom Pflichtigen zu erstattenden Kosten, mithin eine Kostenfestsetzungsentscheidung handelt, die wegen § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ausnahmsweise vom Gericht zu treffen ist (SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, juris Rn. 2). - VG Schwerin, 28.12.2009 - 4 A 817/04
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - hier: …
Nach den zutreffenden Erwägungen im den Beteiligten bekannten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. April 2002 (Az.: 2 O 42/00 -, NordÖR 2002, 363 f. = NVwZ 2002, 1129 ff. = juris; ähnlich bereits der 3. Senat dieses Obergerichts im Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 O 12/00 -, S. 3 des amtlichen Umdrucks; vgl. aus neuerer Zeit etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 4. Dezember 2008 - 2 E 108/08 -, NVwZ 2009, 542, 543 m. w. N., dort zur entsprechenden Fragestellung bei einem Richter am Oberverwaltungsgericht als Widerspruchsführer in einem Beihilfeverfahren, der bereits dafür einen Anwalt eingeschaltet hatte) ist hier auf Folgendes hinzuweisen:. - VG Schwerin, 21.10.2015 - 6 A 275/13
Anerkenntnisurteil im Verwaltungsprozess und Zuziehungsbeschluss
Dazu zählt nicht nur die allgemeine Kostenlastentscheidung, sondern auch die hier zu treffende Entscheidung nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO (…Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 87a Rn. 12; a.A. - tragend aber nur für die Beschwerdeentscheidung und im Hinblick auf den hier nicht gegebenen Fall der erledigten Hauptsache - Sächs. OVG, Beschluss vom 04.12.2008 - 2 E 108/08 -, juris, Rn. 2).
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