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Rechtsprechung
   VG Weimar, 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14730
VG Weimar, 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We (https://dejure.org/1999,14730)
VG Weimar, Entscheidung vom 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We (https://dejure.org/1999,14730)
VG Weimar, Entscheidung vom 08. September 1999 - 2 E 2860/99.We (https://dejure.org/1999,14730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Praktische Konkordanz zwischen der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG und der Chancengleichheit der Parteien gem. Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 21 Abs. 1 GG; Verpflichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten zur Zulassung zu einem Fernsehduell von Politikern

Papierfundstellen

  • afp 2000, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1990 - 5 B 3282/90
    Auszug aus VG Weimar, 08.09.1999 - 2 E 2860/99
    Die Nichtberücksichtigung des Kandidaten der Antragstellerin bei dieser Sendung beruht auf einem hinreichenden journalistischen Konzept des Antragsgegners, das im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz zwischen der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz einerseits und der Chancengleichheit der Parteien gemäß Art. 3 Abs. 1, 21 Abs. 1 Grundgesetz andererseits die von den großen Parteien SPD und CDU abweichende Behandlung der Antragstellerin rechtfertigt (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 27.11.1990, NVwZ 1992, S. 68 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2002 - 8 B 1444/02

    "TV-Duell" ohne Westerwelle

    Zu Sendungen, die sich ausschließlich mit den beiden allein aussichtsreichen Spitzenkandidaten vor Landtags- oder Bundestagswahlen befassen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27.11.1990, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 24.10.1974, a.a.O.; OVG Hamburg, a.a.O., VG Weimar, Beschluss vom 8.9.1999 - 2 E 2860/99.We -, ThürVBl.
  • VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17

    Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl

    Rn. 24 Neben den bei vorangegangenen Wahlen erzielten Ergebnissen ist für die Bewertung der Bedeutung auch maßgeblich, welche realistischen Chancen die Partei bei der bevorstehenden Wahl hat.(u.a. VG Weimar, Beschlüsse vom 08.09.1999 - 2 E 2860/99.We - und 09.09.1999 - 2 E 2871/99.We -, beide juris) Im konkreten Fall trägt das vom Antragsgegner gewählte Konzept gerade auch bezogen auf den Antragsteller dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit Rechnung, weil es die aktuelle Situation der Wahlbewerber berücksichtigt und der zurückgegangenen Bedeutung des Antragstellers Rechnung trägt.
  • VG Weimar, 09.09.1999 - 2 E 2871/99

    Zum Anspruch einer politischen Partei auf Beteiligung an redaktionellen …

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