Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO
Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Zulassung zu einer mündlichen staatlichen Laufbahnprüfung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 04.10.2016 - 2 E 967/16
- OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
- OVG Thüringen, 16.03.2017 - 2 EO 830/16
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04
Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".
Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
Legt man das Tatbestandsmerkmal "mindestens mit der Note 'ausreichend' " - unter Anwendung des Zuordnungskatalogs des § 35 Satz 1 ThürAPOgD - so aus, dass die jeweilige Aufsichtsarbeit mindestens mit der Durchschnittspunktzahl 5, 0 bewertet worden sein muss, ist es vorliegend nicht erfüllt (zur Regelung der Bestehensgrenze für eine schriftliche Prüfungsleistung beim juristischen Staatsexamen vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Juris, Rn. 7 ff., m. w. N.).Angesichts fehlender Rundungs- und Kollisionsregelungen könnte fraglich sein, ob die Vorschriften der §§ 30 und 35 ThürAPOgD noch den sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Bestimmtheitsanforderungen genügen oder eine Regelungslücke aufweisen (zum Erfordernis der rechtsatzmäßigen Regelung der Benotung berufsbezogener Prüfungsleistungen vgl. nur BVerwG…, Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Juris, Rn. 3 m. w. N., und Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Juris, Rn. 8).
- BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
Damit wird die Hauptsache lediglich für die Zeit der Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung "vorweggenommen" (zum verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die Versagung der Zulassung zu einer berufsbezogenen Prüfung vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - Juris, Rn. 21 m. w. N.; ferner ThürOVG, Beschluss vom 19. April 2002 - 1 EO 278/02 - n. v.).Gewichtige öffentliche Belange sind insoweit nicht berührt, weil im Falle ihres Unterliegens im Hauptsacheverfahren die vorläufig vermittelte Rechtsposition rückwirkend entfiele und insofern ihre Teilnahme an der mündlichen Prüfung aufgrund der Regelungsanordnung auf eigenes Risiko erfolgt (zur gebotenen Einbeziehung dieses Umstands in die Folgenabwägung vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 - Juris, Rn. 21 m. w. N.; zur Vernachlässigbarkeit gegenläufiger öffentlicher Belange im Rahmen der Folgenabwägung für die Zulassung zu einer Abiturprüfung vgl. ferner ThürOVG, Beschluss vom 19. April 2002 - 1 EO 278/02 - n. v.).
- BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
Denn damit würde die Effektivität dieses Verfahrens und damit des gerichtlichen Rechtsschutzes insgesamt geschwächt (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 1998 - 2 BvR 378/98 - Juris, Rn. 17 m. w. N.). - OVG Thüringen, 21.09.2005 - 2 EO 870/05
Recht der Richter; Überprüfung einer Beurteilung im Konkurrentenstreitverfahren …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
Rn. 7 Sie genügt insbesondere den Anforderungen des Darlegungsgebots gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (zur st. Senatsrechtsprechung zu den Darlegungsanforderungen bei der Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO vgl. nur Beschluss vom 21. September 2005 - 2 EO 870/05 - Juris, Rn. 41 m. w. N.). - BVerwG, 20.11.1979 - 7 B 236.79
Befugnis der zuständigen Behörde zur Berücksichtigung der dritten Dezimalstelle …
Auszug aus OVG Thüringen, 14.12.2016 - 2 EO 830/16
Angesichts fehlender Rundungs- und Kollisionsregelungen könnte fraglich sein, ob die Vorschriften der §§ 30 und 35 ThürAPOgD noch den sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Bestimmtheitsanforderungen genügen oder eine Regelungslücke aufweisen (zum Erfordernis der rechtsatzmäßigen Regelung der Benotung berufsbezogener Prüfungsleistungen vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. November 1979 - 7 B 236.79 - Juris, Rn. 3 m. w. N., …und Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Juris, Rn. 8).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2022 - 6 E 288/22
Streitwer; Prüfungsrecht; Laufbahnprüfung; Wiederholungsprüfung; vorläufige …
OVG, Beschluss vom 14.12.2016 - 2 EO 830/16 -, ThürVBl 2019, 37 = juris Rn. 19,. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1232/22
Eilrechtsschutz zur erneuten Ablegung einer Klausur im Bachelorstudiengang der …
OVG, Beschluss vom 14.12.2016 - 2 EO 830/16 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 11.5.2015 - 3 CE 15.889, juris Rn. 30; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.7.2014 - OVG 10 S 5.14 -, NVwZ-RR 2014, 889 = juris Rn. 21; ferner BVerfG, Beschluss vom 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 21; und Dieterich in: Fischer/Jeremias/. - VG Hamburg, 14.06.2021 - 17 E 2207/21
Erfolgloser Eilantrag eines Personaltrainers auf Erteilung einer vorläufigen …
Insbesondere brächte ein neues Antragsverfahren unter anderem den Nachteil mit sich, dass der Antragsteller zunächst auch die - im streitgegenständlichen Erteilungsverfahren erfolgreich bestandene - schriftliche Prüfung wiederholen müsste, verbunden mit der damit einhergehenden Dauer des Erlaubniserteilungsverfahrens (vgl. auch OVG Weimar, Beschl. v. 14.12.2016, 2 EO 830/16, juris Rn. 9).
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| OVG Thüringen, 16.03.2017 - 2 EO 830/16 |
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