Rechtsprechung
| FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstück in Sachsen nach den Regelungen des BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 nicht verfassungswidrig
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Dies bedeutet insbesondere, dass Steuerpflichtige den Nachweis auch ohne die formalisierten Nachweispflichten des § 198 BewG führen können, der zum Nachweis eines unter dem einfachgesetzlich festgestellten Bedarfswert liegenden Werts entweder ein Gutachten des zuständigen Gutachterausschusses im Sinne der §§ 192 ff. BauGB bzw. eines besonders bestellten oder zertifizierten Sachverständigen oder Gutachters für die Wertermittlung von Grundstücken (§ 198 Abs. 2 BewG) oder einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommenen Kaufpreis über das zu bewertende Grundstück verlangt (§ 198 Abs. 3 BewG, Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2023 - 4 V 1429/23, zitiert nach juris).Der Nachweis ist auch durch ein Wertgutachten (so unter anderem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. November 2022 - II R 39/20, zitiert nach juris), aber alternativ auch in anderer geeigneter Art und Form möglich (Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2023, a.a.O.).
- BFH, 16.11.2022 - II R 39/20
Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der …
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Extrem über das normale Maß hinausgehend hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen angenommen, wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40% oder mehr übersteigt (u.a. Urteil vom 16. November 2022 - II R 39/20 und Beschluss vom 23. Oktober 2002 - II B 153/01, jeweils zitiert nach juris).Der Nachweis ist auch durch ein Wertgutachten (so unter anderem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. November 2022 - II R 39/20, zitiert nach juris), aber alternativ auch in anderer geeigneter Art und Form möglich (…Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. November 2023, a.a.O.).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Rn. 21 Maßgeblich für die Entscheidung des vorliegenden Falles ist die Neuregelung des Gesetzgebers zur Grundsteuer aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14, zitiert nach juris).Jedenfalls muss das so gewählte und ausgestaltete Bemessungssystem, um eine lastengleiche Besteuerung zu gewährleisten, in der Gesamtsicht eine in der Relation realitäts- und damit gleichheitsgerechte Bemessung des steuerlichen Belastungsgrundes sicherstellen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, a.a.O.).
- BFH, 27.05.2024 - II B 78/23
AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Rn. 48 Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 sind verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 27. Mai 2024 - II B 78/23, zitiert nach juris.) Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist. - BFH, 24.08.2022 - II R 14/20
Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Rn. 42 Von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Gutachterausschüssen (zuletzt: Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. August 2022 - II R 14/20, zitiert nach juris, m.w.N.) hat sich auch der Gesetzgeber leiten lassen. - BFH, 12.01.2021 - II B 61/19
Zeitpunkt des Bestehens ernstlicher Zweifel bei Nachweis eines niedrigeren …
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Er sieht in der Heranziehung von Bodenrichtwerten eine unbedenkliche typisierende Bewertungsmethode, die der Vereinfachung der Grundsteuerwertermittlung dient (Bundestagsdrucksache 19/11085, Seite 109 und so auch: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. Januar 2021 - II B 61/19, zitiert nach juris, m.w.N.). - BFH, 23.10.2002 - II B 153/01
Grundstücksbewertung bei Gebäuden auf fremdem Grund/Boden
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Extrem über das normale Maß hinausgehend hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen angenommen, wenn der vom Finanzamt festgestellte Wert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40% oder mehr übersteigt (u.a. Urteil vom 16. November 2022 - II R 39/20 und Beschluss vom 23. Oktober 2002 - II B 153/01, jeweils zitiert nach juris). - BFH, 02.07.2004 - II R 22/02
Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Bedarfsbewertung - Übermaßverbot
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Verfassungsgemäß ist solch eine typisierende Regelung aber nur solange, wie ein Verstoß gegen das Übermaßverbot im Einzelfall entweder durch verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift oder durch eine Billigkeitsmaßnahme abgewendet werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 2. Juli 2004 - II R 22/02, zitiert nach juris). - BFH, 13.08.1996 - IX B 71/96
Anforderungen an die Ablehnung einzelner Mitglieder des Gutachterausschusses
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Rn. 43 Die Bewertungen des Gutachterausschusses sind im Übrigen nicht deswegen angreifbar, weil sich aus der Institution des Ausschusses und den gesetzlichen Vorgaben für seine Zusammensetzung ergibt, dass Mitarbeiter der Finanzämter mitwirken (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 13. August 1996 - IX B 71/96, zitiert nach juris). - BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte
Auszug aus FG Sachsen, 01.10.2024 - 2 K 211/23
Er darf jedoch für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zu Grunde legen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 2006 - 2 BvL 2/99, zitiert nach juris, m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3142/23
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 04.12.2024 - 3 K …
Nach vorläufiger Auffassung des BFH in zwei Verfahren betreffend Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (Beschlüsse vom 27.05.2024 II B 78/23 (AdV), Bundessteuerblatt -BStBl- II 2024, 543, und II B 79/23 (AdV), BStBl II 2024, 546), denen sich zwischenzeitlich mehrere Finanzgerichte -FG- auch in Hauptsacheentscheidungen angeschlossen haben (FG Köln…, Urteil vom 19.09.2024 4 K 2189/23, juris, Rn. 47; Sächsisches FG, Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 77, 2 K 211/23, juris, Rn. 49;… 2 K 212/23, juris, Rn. 44), ist bei erheblichen Abweichungen des typisierten Grundsteuerwerts zur Vermeidung des Übermaßverbots ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zuzulassen.Dasselbe gilt für die Nichtberücksichtigung von Einzelfallbesonderheiten wie Baulasten, Denkmalschutz-Auflagen, Immissionen, Baumängel und Heizungsart bzw. ein besonders guter Erhaltungszustand oder die Durchführung einer energetischen Sanierung (in diese Richtung auch Sächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70; Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 58, 2 K 211/23, juris, Rn. 39;… 2 K 212/23, juris, Rn. 34), einmal abgesehen davon, dass denkmalrechtliche Einschränkungen nach § 15 Abs. 5 GrStG nunmehr im Messbetragsverfahren zu berücksichtigen sind.
- FG Berlin-Brandenburg, 04.12.2024 - 3 K 3170/22
Verfassungsmäßigkeit des neuen grundsteuerlichen Bewertungsrechts (Bundesmodell) …
Nach vorläufiger Auffassung des BFH in zwei Verfahren betreffend Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (Beschlüsse vom 27.05.2024 II B 78/23 (AdV), Bundessteuerblatt -BStBl- II 2024, 543, und II B 79/23 (AdV), BStBl II 2024, 546), denen sich zwischenzeitlich mehrere Finanzgerichte -FG- auch in Hauptsacheentscheidungen angeschlossen haben (FG Köln…, Urteil vom 19.09.2024 4 K 2189/23, juris, Rn. 47; Sächsisches FG, Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 77, 2 K 211/23, juris, Rn. 49;… 2 K 212/23, juris, Rn. 44), ist bei erheblichen Abweichungen des typisierten Grundsteuerwerts zur Vermeidung des Übermaßverbots ein Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zuzulassen.Dasselbe gilt für die Nichtberücksichtigung von Einzelfallbesonderheiten wie Baulasten, DenkmalschutzAuflagen, Immissionen, Baumängel und Heizungsart bzw. ein besonders guter Erhaltungszustand oder die Durchführung einer energetischen Sanierung (in diese Richtung auch Sächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 24.10.2023 2 K 574/23, juris, Rn. 70; Urteile vom 01.10.2024 2 K 737/23, juris, Rn. 58, 2 K 211/23, juris, Rn. 39;… 2 K 212/23, juris, Rn. 34), einmal abgesehen davon, dass denkmalrechtliche Einschränkungen nach § 15 Abs. 5 GrStG nunmehr im Messbetragsverfahren zu berücksichtigen sind.
- FG Sachsen, 15.01.2025 - 5 K 612/24
Grundsteuer - Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren ist …
Die Ermittlung von Bodenrichtwerten werde explizit einer außerhalb der Finanzverwaltung stehenden Stelle, den Gutachterausschüssen, aufgegeben, da diesen auf Grund ihrer besonderen Sach- und Fachkenntnis und ihrer größeren Ortsnähe sowie der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung eine vorgreifliche Kompetenz bei der Feststellung von Bodenrichtwerten zukommt (Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 1. Oktober 2024, 2 K 211/23, zitiert nach juris). - FG Bremen, 16.05.2025 - 2 V 46/25
Ermittlung der Grundsteuerwerte nach dem Bundesmodell grundsätzlich …
Rn. 34 Soweit Finanzgerichte bereits über Klagen zu den §§ 218 ff. BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 ("Bundesmodell") entschieden haben, haben sie diese nach Änderung von § 220 BewG im Anschluss an den BFH-Beschluss vom 27. Mai 2024 II B 78/23 (BStBl II 2024, 543) für verfassungsgemäß gehalten (z. B. Finanzgericht Köln, Urteil vom 19. September 2024 4 K 2189/23, EFG 2024, 1885, juris Rz 28 ff.; Sächsisches Finanzgericht, Urteile vom 1. Oktober 2024 2 K 737/23, EFG 2025, 336, juris Rz 39 ff.; 2 K 211/23, EFG 2025, 201, juris Rz 20 ff.; 2 K 212/23, juris Rz 15 ff.; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 4. Dezember 2024 3 K 3170/22, juris Rz 72 ff.; 3 K 3142/23, juris Rz 70 ff.; Finanzgericht Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 26. Februar 2025 11 K 2309/23 BG, juris Rz 44 ff., zur Bewertung von Wohnungseigentum für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022).
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