Rechtsprechung
| FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Genehmigung der Ist-Versteuerung bei Gefährdung des Steueraufkommens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11
- BFH, 18.11.2015 - XI B 74/15
- BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14
- FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 2 K 2071/16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- FG Niedersachsen, 21.02.2008 - 16 K 385/06
Besteuerung von Umsätzen nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten; …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11
Der Beklagte verweist insoweit auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 21.02.2008 16 K 385/06, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1077 .Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210 , Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008, 1077 ).
Im Streitfall liegt jedoch ein atypischer Fall vor, weil nach ganz überwiegender Auffassung auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG eine Ablehnung des Antrags möglich ist, etwa wenn die Ist-Versteuerung zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Steueranspruchs oder zu einer Erschwerung bei der Prüfung der Umsätze führen würde (…vergleiche Frye in Frye - Rau/Dürrwächter, Kommentar zum Umsatzsteuergesetz , § 20 Rz. 205 mit weiteren Nachweisen; Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008, 1077 ).
- BFH, 28.08.2002 - V B 65/02
Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11
Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Beschlüsse des BFH V B 93/10 und V B 65/02.Der bloße Umstand, dass das Finanzamt einen Antrag auf Gestattung der Ist-Versteuerung nicht abgelehnt hat, stellt noch keine hinreichend eindeutige Genehmigung dar (vgl. BFH-Beschluss vom 28.08.2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210 , Urteil des Niedersächsischen FG vom 21.02.2008 16 K 385/06, EFG 2008, 1077 ).
- BFH, 11.05.2011 - V B 93/10
Konkludenter Antrag auf Ist-Besteuerung durch Abgabe einer Erklärung nach …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11
Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Beschlüsse des BFH V B 93/10 und V B 65/02. - BFH, 31.01.2006 - V B 79/04
NZB: Uneinbringlichkeit i. S. des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 2 K 2149/11
Angesichts des Umstands, dass die Rechnungen gegenüber dem Schornsteinfegerunternehmen erst Ende Oktober 2010 gelegt wurden, bestand zudem bis zum Jahresende 2010 noch kein Anlass zu einer Berichtigung der zu versteuernden Umsätze von 23.515,00 EUR und 37.920,78 EUR nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 Nr. 1 UStG , weil bis dahin die Entgeltforderungen noch nicht für geraume Zeit ausgefallen waren (BFH-Urteil vom 31.01.2006 V B 79/04/NV 2006, 1166).
- BFH, 18.11.2015 - XI R 38/14
Zur konkludenten Gestattung der Istbesteuerung (§ 20 UStG)
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Juni 2014 2 K 2149/11 aufgehoben.Während des anschließenden Klageverfahrens, das beim Finanzgericht (FG) unter dem Aktenzeichen 2 K 2149/11 geführt wurde, erging am 14. März 2012 ein Umsatzsteuerbescheid für 2010, in dem das FA die von der Klägerin auf Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärten Umsätze --ebenso wie im Vorauszahlungsbescheid-- um 61.436 EUR erhöhte.
Die hiergegen erhobene Klage, die beim FG das Aktenzeichen 2 K 2340/13 erhielt, wurde vom FG mit dem Verfahren 2 K 2149/11 (betreffend den Umsatzsteuerbescheid für 2010) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
Rn. 8 Das FG wies die Klagen mit Urteil vom 18. Juni 2014 2 K 2149/11 ab.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1192/18
Widerruf einer Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten …
Dabei entspricht es allgemeiner Auffassung, dass die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG die Erlaubnis zu erteilen hat, wenn nicht besondere Umstände des Falles eine andere Entscheidung gebieten, da insoweit von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2014 - 2 K 2149/11, in juris; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2008 - 16 K 385/06, EFG 2008, 1077; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 02. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740).Da nach ganz überwiegender Auffassung auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG eine Ablehnung des Antrags möglich ist, wenn die Ist-Versteuerung zu einer Gefährdung oder Beeinträchtigung des Steueranspruchs oder zu einer Erschwerung bei der Prüfung der Umsätze führt (…vgl. Frye in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, Rn. 205 zu § 20; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2014 - 2 K 2149/11, in juris), ist auch der Widerruf einer unter Widerrufsvorbehalt erteilten Erlaubnis gem. § 131 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO in den gesetzlichen Grenzen des Ermessens zulässig, wenn die Finanzbehörde aufgrund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, die Erlaubnis nicht zu erteilen und eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.
Auch wenn die Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG die Erlaubnis zu erteilen hat und insoweit in eine Ermessensreduzierung vorliegt (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Juni 2014 - 2 K 2149/11, in juris; Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2008 - 16 K 385/06, EFG 2008, 1077; Finanzgericht Berlin, Urteil vom 2. März 1999 - 7254/96, EFG 1999, 738-740) und die gleichen Ermessensmaßstäbe auch bei einem Widerruf der Gestattung anzulegen sind, liegt eine Ermessensreduzierung hinsichtlich einer Fortdauer der Gestattung nur dann vor, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG -weiterhin- gegeben sind.
- BFH, 12.07.2023 - XI R 5/21
Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und …
Eine Ermessensreduzierung auf Null, von der das FG (in seinem Urteil vom 24.11.2020 - 3 K 1192/18, EFG 2021, 790, Rz 16) unter Hinweis auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung (Niedersächsisches FG vom 21.02.2008 - 16 K 385/06, EFG 2008, 1077, Rz 39; FG Berlin-Brandenburg vom 18.06.2014 - 2 K 2149/11, juris, Rz 22) ausgegangen ist (vgl. ebenso z.B. Frye in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 20 Rz 202; Schüler-Täsch in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 20 Rz 73; Radeisen in Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG, § 20 Rz 102;… Mrosek in Wäger, UStG, 2. Aufl., § 20 Rz 14; für Ermessen hingegen Michel in Offerhaus/Söhn/Lange, § 20 UStG Rz 142; Friedrich-Vache in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 20 Rz 19;… Bunjes/Korn, UStG, 21. Aufl., § 20 Rz 27; Mann in Küffner/Zugmaier, Umsatzsteuer, Kommentar, § 20 Rz 27; BeckOK UStG/Müller, 38. Ed. [17.09.2023], UStG § 20 Rz 123 ff.), hat der BFH bisher jedoch noch nicht bejaht (vgl. BFH-Beschluss vom 10.12.1993 - V B 100/93, juris, Rz 8). - FG Nürnberg, 28.09.2015 - 2 V 408/15
Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten für Angehörige der Freien Berufe
Offen bleiben kann dabei, ob dem Antragsteller überhaupt durch die widerspruchslose Übernahme von Steuererklärungen, in denen Umsätze vermutlich und nicht ohne Weiteres erkennbar nach vereinnahmten Umsätzen erklärt wurden, konkludent die Genehmigung gemäß § 20 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) erteilt worden ist (dagegen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2015 7 V 7309/14, EFG 2015, 941 und Urteil vom 18.06.2014 2 K 2149/11, Juris: STRE201570041; Revision anhängig XI R 38/14). - FG Berlin-Brandenburg, 03.09.2012 - 2 V 2230/12
Ist-Versteuerung nur bei nach außen erkennbarer Genehmigung durch die …
Im Hauptsacheverfahren 2 K 2149/11 hat die Antragstellerin ergänzend vorgetragen, dass sie nicht nur durch die Gewerbeanmeldung selbst, sondern auch wiederholt und konkludent durch die laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, bei denen die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten deutlich erkennbar dargestellt sei, Anträge auf Ist-Versteuerung gestellt habe.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".