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| FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20 AO |
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Anordnung der öffentlichen Zustellung der Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bekanntgabe
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Anordnung der öffentlichen Zustellung der Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der ordnungsgemäßen Bekanntgabe
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung: Zulässigkeit der Zustellung im Ausland - Austausch des Anordnungsgrundes - Beurkundung der Benachrichtigung - Heilung durch Übersendung von Bescheidkopien im Klageverfahren - Bekanntgabewille
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (19)
- BFH, 09.12.2009 - X R 54/06
Ermittlungspflichten des FA vor einer öffentlichen Zustellung wegen "unbekannten …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Unter das Tatbestandsmerkmal "unbekannter Aufenthaltsort des Empfängers" im Sinne des § 10 VwZG könne auch die Konstellation einer nicht erfolgversprechenden Auslandszustellung subsumiert werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06;… Frotscher in Schwarz/Pahlke zu § 10 VwZG, Rn. 2 a. E.).Daher muss das Tatbestandsmerkmal "unbekannt" in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG im Sinne von "allgemein unbekannt" verstanden werden; es genügt nicht, dass der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers der betreffenden Behörde nicht bekannt ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2010, 732 - zu § 15 VwZG a.F.).
Die öffentliche Zustellung ist erst als "letztes Mittel" zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (BFH-Urteil vom 09.12.2009 X R 54/06, BStBl. II 2010, 732).
Rn. 37 Soweit der Beklagte unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 09.12.2009 (X R 54/06 BStBl II 2010, 732) ausführt, dass unter das Tatbestandsmerkmal "unbekannter Aufenthaltsort des Empfängers" im Sinne des § 10 VwZG auch die Konstellation einer nicht erfolgversprechenden Auslandszustellung subsumiert werden könne, vermag dies den Senat nicht zu überzeugen.
- BFH, 05.05.1994 - VI R 98/93
Während Klageverfahren ergehender Änderungsbescheid ist i. d. R. dem …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Denn die Erteilung einer Prozessvollmacht umfasst stets auch die Zustellung und Bekanntgabe von Bescheiden, die den Klagegegenstand betreffen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 05.05.1994 VI R 98/93, BStBl II 1994, 806).Rn. 56 Die Frage, ob eine Heilung nach § 8 VwZG auch dann eintritt, wenn ein Bescheid im Laufe eines Klageverfahrens dem Prozessbevollmächtigten von anderer Seite, z.B. dem Gericht, zugeleitet worden ist, ist - soweit ersichtlich - bislang durch den Bundesfinanzhof nicht entschieden (offen gelassen in BFH-Urteil 05.05.1994 VI R 98/93, BStBl II 1994, 806, Rz. 23).
- BFH, 24.05.2022 - I B 64/21
Anwendbarkeit von § 68 FGO auf Feststellungsklage
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Die Vorschrift ist auch in der - wie im Streitfall vorliegenden - Konstellation einer auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichteten Klage anwendbar (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2022 I B 64/21, BFH/NV 2022, 1058).§ 68 FGO ist auch in der Konstellation einer auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts aufgrund nicht ordnungsgemäßer Bekanntgabe gerichteten Klage anwendbar (vgl. BFH-Beschluss vom 24.05.2022 I B 64/21, BFH/NV 2022, 1058).
- BFH, 14.03.2000 - V B 187/99
Öffentliche Zustellung
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Die Anwendbarkeit des § 8 VwZG ist auch bei einem Verstoß gegen die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nach § 10 VwZG möglich (BFH-Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252 - zu § 15 VwZG a.F.;… Kugelmüller-Pugh in: Gosch, AO/FGO, § 10 Öffentliche Zustellung, Rn. 32;… Schwarz in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, § 8 VwZG, Rn. 9 f.).Eine Heilung ist nach § 8 VwZG auch für den Fall anzunehmen, dass der Bescheid nicht dem in ihm angeführten Adressaten, sondern dessen Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugeht (BFH-Beschluss vom 14.03.2000 V B 187/99, BFH/NV 2000, 1252 m.w.N.).
- BFH, 08.03.2022 - VI R 37/19
Zustellung von Steuerbescheiden in der Schweiz
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Rn. 13 Mit Blick auf das vor dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 37/19 anhängige Revisionsverfahren rege er aus Zweckmäßigkeitserwägungen eine Ruhendstellung des hiesigen Klageverfahrens an.Hierzu hat der BFH in dem seitens der Beteiligten zur Ruhendstellung des Klageverfahrens angeführten Revisionsverfahren (VI R 37/19) zwischenzeitlich entschieden, dass eine Zustellung von Steuerbescheiden an einen in der Schweiz wohnhaften Steuerpflichtigen unmittelbar durch die Post völkerrechtlich erstmals für Besteuerungszeiträume ab dem 01.01.2018 zulässig ist (vgl. BFH-Urteil vom 08.03.2022 VI R 37/19, BStBl II 2023, 547).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Zwar bedürfe es keines aktualisierten Bekanntgabe-/Zustellungswillens der Behörde (auch) für die nachträgliche Kenntniserlangung durch den Adressaten, wenn die Behörde Einsicht in die Akten gewähre (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.04.1997, 8 C 43/95, BVerwGE 104, 301 ff., Rn. 29). - BFH, 06.06.2000 - VII R 55/99
Bekanntgabe durch öffentliche Zustellung
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Diese Kenntnis vermittelt auch eine Fotokopie, wenn sie das Original vollständig wiedergibt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 55/99, BStBl II 2000, 560). - BVerfG, 26.10.1987 - 1 BvR 198/87
Rechtliches Gehör - Öffentliche Bekanntmachung - Zustellungsform
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Die Zustellungsvorschriften des VwZG dienen insofern keinem Selbstzweck, sondern lediglich dazu, zu gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem zuzustellenden Schriftstück nehmen und infolgedessen seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.10.1987 1 BvR 198/87, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 2361). - FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 79/08
Abgabenordnung: Zur Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung und zur Wahrung der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Solange dieser durch die fehlerhafte Zustellung dokumentierte Bekanntgabewille nicht durch ausdrückliche Erklärung oder konkludentes Verhalten zurückgenommen worden ist, wirkt er fort (…BFH-Urteil vom 15.01.1991 VII R 86/89, BFH/NV 1992, 81; Finanzgericht - FG - Hamburg, Urteil vom 17.06.2010 5 K 79/08, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 200). - BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 22.89
Wehrpflicht - Bekanntgabe des Einberufungsbescheides - Zustellung
Auszug aus FG Düsseldorf, 08.11.2023 - 2 K 2158/20
Zur Gewährung von Akteneinsicht durch das Gericht hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine vom Verwaltungsgericht gewährte Akteneinsicht grundsätzlich keine Heilung bewirke, weil es an dem erforderlichen behördlichen Zustellungswillen fehle (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1990, 8 C 22/89, BVerwGE 85, 213 ff., Rn. 9 m.w.N.). - BFH, 13.09.2017 - III R 6/17
Festsetzungsverjährung bei leichtfertiger Steuerverkürzung nach fehlerhafter …
- BFH, 16.03.2000 - III R 19/99
Anforderungen an "förmliche Zustellung"
- BFH, 15.01.1991 - VII R 86/89
Zulässigkeit einer Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines wirksamen …
- BFH, 28.08.1990 - VII R 59/89
Nichtigkeit eines Haftungsbescheides mangels ordnungsgemäßer Zustellung - …
- FG Hamburg, 23.05.2013 - 2 K 348/12
Abgabenordnung: Heilung von Bekanntgabefehlern - Definition: Verwaltungsakt
- FG Bremen, 27.04.2022 - 1 K 259/18
Versteuerung eines geldwerten Vorteils als Arbeitslohn beim Erwerb neuer Aktien …
- BFH, 12.01.2011 - I R 37/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Öffentliche Zustellung - Höhere Gewalt
- BFH, 30.08.2012 - III R 46/10
Öffentliche Zustellung - Verjährung
- BFH, 16.09.2004 - VII B 20/04
Bekanntgabemängel; Revisionszulassungsgründe
- VG Köln, 13.06.2024 - 22 L 942/24 Rn. 25 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 13 B 696/11 -, juris, Rn. 48 m. w. N.; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2023 - 2 K 2158/20 AO -, juris, Rn. 49.
Rn. 27 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. November 2020 - 16 B 854/20 -, juris, Rn. 8 und vom 28. August 2019 - 16 B 794/19 -, n. v.; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2023 - 2 K 2158/20 AO -, juris, Rn. 52 ff.; a. A.: Danker, in: Danker, Verwaltungszustellungsgesetz, 1. Auflage 2012, § 8 VwZG, Rn. 7 m. w. N.
- VG Köln, 20.07.2024 - 22 K 2718/24 Rn. 31 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 13 B 696/11 -, juris, Rn. 48 m. w. N.; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2023 - 2 K 2158/20 AO -, juris, Rn. 49.
Rn. 33 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. November 2020 - 16 B 854/20 -, juris, Rn. 8 und vom 28. August 2019 - 16 B 794/19 -, n. v.; FG Düsseldorf, Urteil vom 8. November 2023 - 2 K 2158/20 AO -, juris, Rn. 52 ff.; a. A.: Danker, in: Danker, Verwaltungszustellungsgesetz, 1. Auflage 2012, § 8 VwZG, Rn. 7 m. w. N.
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