Rechtsprechung
| FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Entstehung der Schenkungsteuer für eine Zuwendung mit aufschiebender Bedingung
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
§§ 7, 9 ErbStG
Erbschaftsteuer; Schenkung einer "Besserungsabrede-Forderung" - Judicialis
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 1 Abs. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BewG § 4
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 7 ; ErbStG § 9
Schenkung einer "Besserungsabrede-Forderung" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbringung einer Forderung in eine Vermögensverwaltungsgesellschaft als schenkungsteuerlich relevanter Vorgang; Zuwendung von Anteilen an einer GmbH unter Lebenden; Schenkungssteuerliche Bewertung einer (unentgeltlichen) Abtretung einer erst künftig entstehenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schenkung einer "Besserungsabrede-Forderung"
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Schenkung - Wertansatz bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede
Verfahrensgang
- FG Saarland, 11.11.2007 - 2 K 2236/04
- FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
- BFH, 21.04.2009 - II R 57/07
Papierfundstellen
- DB 2008, 897
- EFG 2008, 393
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.06.1999 - II R 70/97
Bezugsrechtsübertragung aus einer Lebensversicherung
Auszug aus FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
Dementsprechend führt die (unentgeltliche) Abtretung einer erst künftig entstehenden Forderung (zunächst) nicht zur Schenkungsteuerpflicht, auch wenn dem Erwerber dadurch eine geschützte Rechtsposition eingeräumt wird (…BFH vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; BFH vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BStBl. II 1999, 742).Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BStBl. II 1999, 742) stellt die Einräumung eines Bezugsrechts an einer Kapitallebensversicherung eine Abtretung künftiger Forderungen des Versicherungsnehmers aus dem von ihm abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag dar.
Schenkungsteuerrechtlich relevant ist erst der nachfolgende Erwerb des Vollrechts, d.h. die Entstehung des unbedingten Anspruchs in der Person des Erwerbers, mit dem diesem die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand einer solchen Schenkung bildet (BFH, Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BStBl. II 1999, 742).
- BGH, 19.09.1983 - II ZR 12/83
Vorausabtretung einer Auseinandersetzungsforderung
Auszug aus FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
Ihre volle Wirkung kann die Abtretung aber erst entfalten, wenn und sobald alle Voraussetzungen für die Entstehung der Forderung in der Person des Abtretenden erfüllt sind, gleichgültig, ob sie dann unmittelbar oder erst nach einem Durchgangserwerb des Abtretenden dem Abtretungsempfänger zusteht (BGH, Urteil vom 19. September 1983 II ZR 12/83, BGHZ 88, 205, 206 f.). - BFH, 29.01.2003 - I R 50/02
Dauerschulden bei Forderungserlass unter Besserungsvorbehalt
Auszug aus FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
Unabhängig von den zur Wirkung einer solchen Abrede (dazu BFH vom 29. Januar 2003 I R 50/02, BStBl. II 2003, 768) und zur zivilrechtlichen Einordnung einer Besserungsabrede (dazu Herlinghausen, EFG 2002, 1187) vertretenen Meinungen ist für die Entscheidung im Streitfall folgende Überlegung maßgebend: Sicherlich wollte der Vater der Klägerinnen diesen im Zeitpunkt der Gründung der GbR keine "Null-Forderung" zuwenden. - BFH, 21.05.2001 - II R 48/99
Geschäftsanteil - GmbH - Nießbrauch - Gesamtrechtsnachfolge - Übergabevertrag - …
Auszug aus FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
Dementsprechend führt die (unentgeltliche) Abtretung einer erst künftig entstehenden Forderung (zunächst) nicht zur Schenkungsteuerpflicht, auch wenn dem Erwerber dadurch eine geschützte Rechtsposition eingeräumt wird (BFH vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; BFH vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BStBl. II 1999, 742).
- BFH, 21.04.2009 - II R 57/07
Steuerentstehung bei Schenkung einer Forderung mit Besserungsabrede
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 393 veröffentlicht. - FG Saarland, 16.11.2011 - 1 K 1071/08
Schenkungbesteuerung eines zugewendeten Geldbetrages beim Beschenkten bei …
Ungeachtet des Umstandes, dass weder in der Entscheidung des FG des Saarlandes über die Schenkungssteuer (vom 13. November 2007, 2 K 2236/04) noch in dem bestätigenden Urteil des BFH (vom 21. April 2009 II R 57/07, BStBl II 2009, 606) explizit die Aussage getroffen wurde, dass ein Zinsanspruch (separat) schenkweise übertragen worden wäre [es wurde keine Differenzierung zwischen dem Kapitalstamm und dem Zinsanteil vorgenommen], ist zwar unstreitig, dass der Wertzuwachs in Höhe dieser Zinsen bereits der Schenkungsteuer unterlegen hat; dennoch sieht der Senat vorliegend keinen denknotwendigen Ausschluss der Besteuerung des Vorteils mit Schenkungsteuer einerseits und mit Einkommensteuer andererseits.
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Rechtsprechung
| VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beamter hat Anrecht auf Potenzmittel - Beihilfe für seelisch bedingte Erektionsstörungen
- 123recht.net (Kurzinformation, 8.3.2005)
Beamter hat Anrecht auf Potenzmittel // Verschriebene Medikamente sind grundsätzlich beihilfefähig
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung von Beihilfe für ein wegen erektiler Dysfunktion verordnetes Arzneimittel; Ausschluss von "Lifestyle-Arzneimitteln" von der Beihilfefähigkeit; Abgrenzung zwischen "Lifestyle-Arzneimitteln" und als medizinisch notwendig angesehenen Arzneimitteln
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.10.2003 - 2 C 26.02
Ausschluss der Beihilfefähigkeit; behandlungsbedürftige Krankheit; Beihilfe; …
Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 2 C 26/02 - den grundsätzlichen Ausschluss der Beihilfefähigkeit solcher Präparate als rechtswidrig und für die Gerichte nicht bindend erkannte, ließ die Wehrbereichsverwaltung West eine amtsärztliche Begutachtung des Klägers vornehmen.Wie bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. Oktober 2003 - 2 C 26/02.
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84
Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen
Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei den Regelungen der Beihilfevorschriften des Bundes nicht, wie sonst allgemein bei Verwaltungsvorschriften üblich, die vom Urheber der Vorschriften gebilligte oder doch geduldete tatsächliche Verwaltungspraxis heranzuziehen; vielmehr sind diese Vorschriften aus sich heraus in gleicher Weise wie Rechtsvorschriften auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 1985, BVerwGE 72, 119 [121 f.] m.w.N.). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11755/01
Viagra für Beamten kostenlos (Beihilfefähig)?
Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04
Nach den weiteren Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts ist es mit diesen Grundsätzen unvereinbar, die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wirksame und verordnete Arzneimittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion generell auszuschließen (in diesem Sinne bereits Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 17. Mai 2002, - 2 A 11755/01.OVG). - BVerwG, 21.11.1994 - 2 C 5.93
Beihilfe auch zu den Mehrkosten eines Zweibettzimmers mit Nasszone - …
Auszug aus VG Koblenz, 23.02.2005 - 2 K 2236/04
- (vgl. NJW 2004, 1339 ff.) feststellte, vermögen solche Verwaltungsvorschriften weder das Gericht zu binden noch einen Rechtsanspruch des Beamten auszuschließen, der sich aus seiner Beihilfeberechtigung selbst ergibt (vgl. dazu auch BVerwG in NJW 1995, 2430).
- VG Mainz, 25.10.2006 - 6 K 178/06
Beihilfefähigkeit bei ärztlicher Verschreibung von Viagra.
20 Soweit der Kläger eine Beihilfenfähigkeit für das Arzneimittel "Viagra" unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23. Februar 2005 - 2 K 2236/04.KO - als gegeben ansieht (vgl. insoweit Seite 2 der Widerspruchsbegründung vom 23. August 2005, Blatt 15 der Widerspruchsakten), vermag sich die Kammer dem nicht anzuschließen. - VG Göttingen, 15.09.2006 - 3 A 58/05
Zur Beihilfefähigkeit von Medikamenten gegen erektile Dysfunktion; …
Zum selben Ergebnis würde im Übrigen führen, wenn mit dem BVerwG (Urteil vom 30.10.2003 - 2 C 26.02 -, BVerwGE 119, 168ff) bezüglich der Beihilfefähigkeit von Medikamenten gegen erektile Dysfunktion unmittelbar darauf abgestellt würde, dass das Beihilfeprogramm , welches sich aus dem Gesamtzusammenhang der Beihilfevorschriften ergibt, nicht durch schlichte Verwaltungsvorschriften, sondern nur durch den Gesetzgeber selbst geändert werden darf (vgl. in diesem Sinne auch VG Koblenz, Urteil vom 23.02.2005 - 2 K 2236/04.KO - VG Freiburg, Urteil vom 05.03.2002 - 6 K 1783/00 -, beide zitiert nach juris). - VG Gelsenkirchen, 22.02.2008 - 3 K 2953/07
Beihilfefähigkeit, Ausschluss verschreibungspflichtiger Medikamente, …
Dem Antrag war ein Schreiben des Klägers beigefügt, wonach er an einer behandlungsbedürftigen erektilen Dysfunktion leide, Zugleich wies er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (2 K 2236/04 KO) vom 23. Februar 2005 hin, wonach ein Anspruch auf Beihilfe zu einem Potenzmittel bestehe, soweit das Präparat ärztlich verordnet worden sei.
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| FG Saarland, 11.11.2007 - 2 K 2236/04 |
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Schenkung einer "Besserungsabrede-Forderung" (§§ 7, 9 ErbStG)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 11.11.2007 - 2 K 2236/04
- FG Saarland, 13.11.2007 - 2 K 2236/04
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