Rechtsprechung
| VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 2 Abs 3 Nr 2b UIG, § 3 Abs 1 UIG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 3 UIG, § 8 Abs 2 Nr 4 UIG
Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Beratung und Verabschiedung des 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011 stehen - lda.brandenburg.de
Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Missbräuchliche Antragstellung, Schutz besonderer Verfahren, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
- fragdenstaat.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Missbräuchliche Antragstellung, Schutz besonderer Verfahren, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12
Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende …
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Ist das betreffende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, sind auch die obersten Bundesbehörden als informationspflichtige Stellen anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 - "Flachglas Torgau", juris; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris).Die Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O.).
Die Beratungen im Bundeskanzleramt sind zwar vertraulich, was sich unmittelbar aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG ergibt (vgl. EuGH…, Urteil vom 14. Februar 2012, a.a.O., juris Rn. 60 ff., 65; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).
Der Abschluss eines laufenden Verfahrens bildet dabei zwar keine unüberwindbare zeitliche Grenze, gehört aber zu den Kriterien, die im Rahmen der einzelfallbezogenen Prüfung zu würdigen sind, ob das Bekanntgeben der Information nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlage II
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Dazu gehört z.B. die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 2004 - 2 BvK 1/01 - juris Rn. 43).Je weiter ein Informationsbegehren in den innersten Bereich der Willensbildung der Regierung eindringt, desto gewichtiger muss das Informationsbegehren sein, um sich gegen ein von der Regierung geltend gemachtes Interesse an Vertraulichkeit durchsetzen zu können (vgl. BVerfGE 110, 199 [221 f.]).
Besonders hohes Gewicht kommt dabei dem Informationsinteresse zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 [130]; 110, 199 [222]).
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 1984 - 2 BvE 11, 15/83 -, BVerfGE 67, 100 [139]) zum Beweiserhebungsrecht eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und dem hieraus folgenden Recht auf Vorlage von Akten setzt die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk notwendigerweise einen "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" voraus, der einen auch von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt.Besonders hohes Gewicht kommt dabei dem Informationsinteresse zu, soweit es um die Aufdeckung möglicher Rechtsverstöße und vergleichbarer Missstände innerhalb der Regierung geht (vgl. BVerfGE 67, 100 [130]; 110, 199 [222]).
- EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen …
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Ist das betreffende Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, sind auch die obersten Bundesbehörden als informationspflichtige Stellen anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 - "Flachglas Torgau", juris; BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - juris).Die Beratungen im Bundeskanzleramt sind zwar vertraulich, was sich unmittelbar aus § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012, a.a.O., juris Rn. 60 ff., 65; BVerwG…, Urteil vom 2. August 2012, a.a.O., juris Rn. 23 f., 30).
- BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09
Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; …
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Es lässt sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen, dass die Klägerin ausschließlich zweckfremde, nicht umweltbezogene Eigeninteressen verfolgt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 - juris, Rn. 37). - BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11
Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Einschlägig ist allein der Gesichtspunkt des Schutzes der funktionsnotwendigen freien und offenen Willensbildung innerhalb der Regierung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2011 - BVerwG 7 B 14.11 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2012 - 12 S 12.12
Zugang zu Umweltinformationen im Vorfeld der Planfeststellung (Flughafen Berlin …
Auszug aus VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12
Der Begriff der Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG ist vielmehr weit auszulegen und umfasst auch Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren, die geeignet sind, die abschließende Entscheidung des Gesetzgebers zu beeinflussen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. Mai 2012 - OVG 12 S 12.12 - juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14
Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der …
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf sein vorangegangenes Urteil im Verfahren VG 2 K 249.12 (OVG 12 B 6.14), in dem die Klägerin Informationsansprüche gegenüber dem Bundeskanzleramt geltend macht, im Wesentlichen ausgeführt:. - VG Berlin, 22.05.2014 - 2 K 285.12
Zugang zu Informationen
Unter dem 18. Dezember 2013 hat die Kammer ein schriftliches Urteil in einem parallelen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten erlassen (- VG 2 K 249.12 -), wobei die Beklagte in jenem Rechtsstreit durch das Bundeskanzleramt vertreten gewesen ist.Rn. 21 1. Die genannten Voraussetzungen liegen vor (vgl. zu allem mit Bezug auf das Bundeskanzleramt schon: Urteil der Kammer vom 18. Dezember 2013 - VG 2 K 249.12 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2014 - 12 S 26.14
Einstweilige Anordnung; Zugang eine Energieunternehmens zu Informationen des …
Das Verwaltungsgericht hat der Klage, nachdem sie teilweise zurückgenommen bzw. in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, mit Urteil vom 18. Dezember 2013, den Beteiligten zugestellt am 10./13. Januar 2014, stattgegeben (VG 2 K 249.12). - VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Planung einer Bundesautobahn; …
Damit entfällt aber auch der Schutz für den Entwurf, da der Arbeitsprozess durch eine Bekanntgabe nicht mehr unterbrochen bzw. behindert werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2013 - VG 2 K 249.12 - Juris Rn. 57 m.w.N.). - VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14
Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen …
Geschützt ist der interne Diskussionsprozess bis zur abschließenden Entscheidung (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Dezember 2013 - VG 2 K 249.12 -, juris, unter Verweis auf OVG Münster…, Urteil vom 3. August 2010 - 8 A 283.08 -, juris Rn. 78, 89 und 90).
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