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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 16.10.2008

Rechtsprechung
   FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5268
FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2005,5268)
FG Köln, Entscheidung vom 24.08.2005 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2005,5268)
FG Köln, Entscheidung vom 24. August 2005 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2005,5268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deutsche Vorsteuervergütung für ein tschechisches Unternehmen auch ohne Gegenseitigkeitserfordernis?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer: - Deutsche Vorsteuervergütung für ein tschechisches Unternehmen auch ohne Gegenseitigkeitserfordernis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer Vergütung von Vorsteuerbeträgen an im Ausland ansässige Unternehmer ; Frage nach dem Erfordernis der einengenden Auslegung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 86/560/EWG im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) und damit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1900
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.04.2003 - V R 35/01

    Vergütung von Vorsteuerbeträgen

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Er schließt sich allerdings den bereits vom BFH im Urteil vom 10. April 2003 (V R 35/01, BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782) geäußerten Zweifeln an, wonach Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie ggfls.

    Rn. 31 bbb) Angesichts der Tatsache, dass Tschechien wie auch die Europäischen Gemeinschaften seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaaten der WTO und damit Vertragspartner des GATS sind, kommt es auch im Streitfall auf die vorgenannte Frage der Auslegung der Dreizehnten Richtlinie, für die alleine der EuGH zuständig ist (ebenso bereits BFH im Urteil vom 10. April 2003 in BFHE 202, 187, BStBl II 2003, 782), an.

  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Rn. 16 cc) Die gegenüber der Klägerin abgerechneten Steuern sind schließlich auch als Vorsteuerbeträge abziehbar (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG), weil die Klägerin die Steuern selber schuldete (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Genius Holding, EuGHE 1989, 4227; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH--vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • EuGH, 13.12.1989 - 342/87

    Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Rn. 16 cc) Die gegenüber der Klägerin abgerechneten Steuern sind schließlich auch als Vorsteuerbeträge abziehbar (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG), weil die Klägerin die Steuern selber schuldete (vgl. dazu EuGH-Urteil vom 13. Dezember 1989 Rs. C-342/87, Genius Holding, EuGHE 1989, 4227; Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH--vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 75/01

    General Agreement on Trade in Services; GATS

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Rn. 32 (1) Beim GATS handelt es sich um ein rein völkerrechtliches Abkommen, das nur zwischen den Mitgliedern Rechte und Pflichten begründet (vgl. BFH-Beschluss vom 17. November 2004 I R 75/01, BFH/NV 2005, 690 mwN).
  • EuGH, 02.05.2001 - C-307/99

    OGT Fruchthandelsgesellschaft - "Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Bananen …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Gemeinschaftsrechtliche Massnahmen sind danach nicht am Massstab des WTO-Rechts zu messen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. September 2001 Rs. C-89/99, Schieving-Nijstad vof u.a., EuGHE I 2001, 5851; EuGH-Beschluss vom 2. Mai 2001 Rs. C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, EuGHE I 2001, 3159).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Es ist insoweit aber darauf hinzuweisen, dass die vorgenannte Einschränkung nur für bilaterale Verträge zwischen Mitgliedstaaten vertreten wird (vgl. BVerwG-Urteil vom 29. April 1971 1 C 7.69, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 2, S. 8;… Vedder in Grabitz/Hilf, EGV, Art. 234 Rz. 10;… Geiger, EUV/EGV, 4. Aufl. 2004, Art. 307 Rz. 6), während im Streitfall die Europäischen Gemeinschaften gerade selbst Vertragspartei des multilateralen GATS geworden sind.
  • BVerwG, 05.04.2005 - 6 B 2.05

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestütz auf die Rechtsgründe der …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Ein solcher Vorbehalt soll danach nicht nur für die Zollunion existieren, sondern es seien die stillschweigenden Vorbehalte auch auf die Bildung von Freihandelszonen, wie die EWG, die EU und die EG auszuweiten (so ausdrücklich Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2004 14 A 1937/99, BRAK-Mitteilungen 2005, 44; bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG-- vom 5. April 2005 6 B 2/05, juris-Dok. WBRE410011825).
  • EuGH, 13.09.2001 - C-89/99

    Schieving-Nijstad u.a. - "Übereinkommen zur Errichtung der …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Gemeinschaftsrechtliche Massnahmen sind danach nicht am Massstab des WTO-Rechts zu messen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. September 2001 Rs. C-89/99, Schieving-Nijstad vof u.a., EuGHE I 2001, 5851; EuGH-Beschluss vom 2. Mai 2001 Rs. C-307/99, OGT Fruchthandelsgesellschaft, EuGHE I 2001, 3159).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2004 - 14 A 1937/99

    Anspruch eines amerikanischen Staatsangehörigen auf Zulassung zur Prüfung für die …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Ein solcher Vorbehalt soll danach nicht nur für die Zollunion existieren, sondern es seien die stillschweigenden Vorbehalte auch auf die Bildung von Freihandelszonen, wie die EWG, die EU und die EG auszuweiten (so ausdrücklich Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen vom 30. September 2004 14 A 1937/99, BRAK-Mitteilungen 2005, 44; bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts -BVerwG-- vom 5. April 2005 6 B 2/05, juris-Dok. WBRE410011825).
  • FG Köln, 16.02.2001 - 2 K 4913/98

    Nichtgewährung einer Vorsteuervergütung an in Brasilien ansässige Unternehmer …

    Auszug aus FG Köln, 24.08.2005 - 2 K 3126/04
    Rn. 27 bb) Der Senat hat zwar keine Zweifel daran, dass § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG den Vorgaben des reinen Wortlauts des Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie entspricht (vgl. bereits Senatsurteil vom 16. Februar 2001 2 K 4913/98, EFG 2001, 789;… ebenso Stadie, a.a.O., § 18 UStG Rz. 876).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 97/22

    Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets …

    Insoweit hat auch der EuGH Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (jetzt Art. 306 MwStSystRL) dahingehend ausgelegt, dass der Anwendungsbereich nicht auf Reiseleistungen beschränkt ist, die von Reiseveranstaltern oder Reisebüros erbracht werden, sondern vielmehr auf alle Unternehmer anwendbar ist, die in eigenem Namen einzelne oder mehrere Reiseleistungen als eine einheitliche Leistung erbringen und dazu Reisevorleistungen in Anspruch nehmen, die von anderen Unternehmen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile vom 13. Oktober 2005 C-200/04, IST, DStRE 2005, 1481 [FG Köln 24.08.2005 - 2 K 3126/04], und vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, DStRE 1998, 843 [BFH 25.08.1998 - II B 25/98]).
  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 96/22

    Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter; …

    Insoweit hat auch der EuGH Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (jetzt Art. 306 MwStSystRL) dahingehend ausgelegt, dass der Anwendungsbereich nicht auf Reiseleistungen beschränkt ist, die von Reiseveranstaltern oder Reisebüros erbracht werden, sondern vielmehr auf alle Unternehmer anwendbar ist, die in eigenem Namen einzelne oder mehrere Reiseleistungen als eine einheitliche Leistung erbringen und dazu Reisevorleistungen in Anspruch nehmen, die von anderen Unternehmen erbracht werden (vgl. EuGH-Urteile vom 13. Oktober 2005 C-200/04, IST, DStRE 2005, 1481 [FG Köln 24.08.2005 - 2 K 3126/04], und vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, DStRE 1998, 843 [BFH 25.08.1998 - II B 25/98]).
  • FG Niedersachsen, 13.11.2025 - 5 K 42/25

    Drittstaat; Reiseveranstalter; Gemeinschaftsgebiet; Ort der Leistung; Zur …

    Insbesondere ist bei den nach Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG (jetzt Art. 306 MwStSystRL) zu besteuernden Umsätzen eines Wirtschaftsteilnehmers das einzige relevante Kriterium für die Anwendung dieses Artikels der Haupt- oder Hilfscharakter der Reiseleistung (EuGH-Urteil vom 13. Oktober 2005 C-200/04, IST, DStRE 2005, 1481 [FG Köln 24.08.2005 - 2 K 3126/04]).
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   FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 3126/04   

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https://dejure.org/2008,10536
FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2008,10536)
FG Köln, Entscheidung vom 16.10.2008 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2008,10536)
FG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 2 K 3126/04 (https://dejure.org/2008,10536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    UStG § 3a Abs. 1; ; UStG § ... 13b; ; UStG § 18 Abs. 9 S. 6; ; UStDV §§ 59 ff.; ; Richtlinie des Rates vom 17. 11. 1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern m Zusammenspiel mit der Meistbegünstigungsklausel (RL 86/560/EWG) Art. 2 Abs. 2; ; FGO § 101 S. 1; ; GATS Art. II Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vorsteuervergütungsverfahren; Gegenseitigkeit der Leistung bei ausländischem Unternehmen für Flugsicherung und Flugtraining

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 18 Abs. 9 S. 6 Umsatzsteuergesetz (UStG) mit Art. 2 Abs. 2 der RL 86/560/EWG nach Art. II Abs. 1 General Agreement on Trade in Services (GATS); Zulässigkeit des Abhängigmachens einer Vorsteuervergütung durch die Mitgliedsstaaten der EU von der Gewährung ...

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer: - Vorsteuervergütungsverfahren; Gegenseitigkeit der Leistung bei ausländischem Unternehmen für Flugsicherung und Flugtraining

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.06.2007 - C-335/05

    Řízení Letového Provozu - Dreizehnte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 Abs. …

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 3126/04
    Mit Urteil vom 7. Juni 2007 (C-335/05, Slg. 2007 Seite I-04307) hat der EuGH die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.

    Die Frage, ob Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie im Verhältnis zu Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) und damit Vertragsparteien des GATS (BGBl II 1994, 1473, 1643) nach Maßgabe der in Art. 11 Abs. 1 GATS geregelten Meistbegünstigungsklausel einengend ausgelegt werden muss, ist zu verneinen (vgl. EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 C-335/05, Slg. 2007 Seite I-04307).

    Der in Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie verwendete Begriff "Drittländer" umfasst auch solche Drittländer, die sich auf die Meistbegünstigungsklausel nach Art. 11 Abs. 1 GATS berufen können (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 C-335/05, a.a.O.).

    Denn da Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie jedem Mitgliedstaat für die einzelnen Drittländer die Entscheidung darüber überlässt, ob jeweils ein Gegenseitigkeitserfordernis vorzusehen ist oder nicht, erlaubt er es den Mitgliedstaaten, ihre Gesetzgebung in dem Maße, in dem diese Entscheidungsfreiheit durch mit bestimmten Drittländern geschlossene Verträge beschränkt wird, an die entsprechenden Verträge anzupassen (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 C-335/05, a.a.O.).

    Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie lässt die Befugnis und die Verantwortung der Mitgliedstaaten unberührt, ihren Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen wie dem GATS nachzukommen (EuGH, Urteil vom 7. Juni 2007 C-335/05, a.a.O.).

  • BFH, 17.11.2004 - I R 75/01

    General Agreement on Trade in Services; GATS

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 3126/04
    Weder seinem Wortlaut noch seinem Zweck nach zielt es darauf ab, einzelnen Personen Rechte zu verleihen ( BFH, Beschluss vom 17. November 2004, I R 75/01, BFH/NV 2005, 690).
  • FG Köln, 16.02.2001 - 2 K 4913/98

    Nichtgewährung einer Vorsteuervergütung an in Brasilien ansässige Unternehmer …

    Auszug aus FG Köln, 16.10.2008 - 2 K 3126/04
    § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG steht dabei nicht nur im Einklang mit den Vorgaben des reinen Wortlauts des Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie (vgl. bereits Senatsurteil vom 16. Februar 2001 2 K 4913/98, EFG 2001, 789;… ebenso Stadie, a.a.O., § 18 UStG Rz. 876), sondern widerspricht auch nicht dem Verständnis des Art. 2 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie im Zusammenspiel mit der Meistbegünstigungsklausel nach Art. 11 Abs. 1 GATS.
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 1/18

    Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren …

    Etwaige Verstöße sind nur im Rahmen eines von den Mitgliedstaaten einzuleitenden Verfahrens zu überprüfen (vgl. BFH-Urteile vom 8. August 2013 - V R 3/11, BFHE 242, 535, BStBl II 2014, 46, Rz 36; vom 19. November 2014 - V R 39/13, BFHE 248, 399, BStBl II 2015, 352, Rz 23, m.w.N.; FG Köln, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 K 3126/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 222, Rz 28;… Stadie in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 18 Rz 662 f.).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2021 - 2 K 622/18

    Hinzurechnung des Gewinnanteils eines aus einer AG entstandenen und in einem …

    Etwaige Verstöße gegen die vorgenannten Gebote sind nur im Rahmen eines von den Mitgliedstaaten einzuleitenden Verfahrens zu überprüfen, während sich der Einzelne nicht auf die Regeln der Welthandelsorganisation berufen kann (…vgl. BFH-Urteile vom 08.08.2013 - V R 3/11, BStBl II 2014, 46, Rz. 36;… vom 19.11.2014 - V R 39/13, BStBl II 2015, 353, Rz. 23;… vom 22.05.2019 - XI R 1 /18, Rz. 48; ebenso FG Köln Urteil vom 16.10.2008 - 2 K 3126/04, EFG 2009, 222, Rz. 28).
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