Rechtsprechung
| FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03
Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
30 Zur Übernahme der Feststellungen des Landgerichts besteht insbesondere auch deswegen Anlass, weil die strafgerichtliche Entscheidung bereits rechtskräftig geworden ist (vgl. BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, ZfZ 2004, 162, sowie BFH-Beschlüsse vom 14. November 2003 VIII B 70/02, BFH/NV 2004, 513 und vom 2. Juli 2008 VII B 242/07, n.v.).Sie würde eher ermessensfehlerhaft handeln, wenn sie den Betreffenden von einer Inanspruchnahme freistellte (BFH-Urteil vom 2. Dezember 2003 VII R 17/03, BFH/NV 2004, 597).
- BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Rn. 25 Für die Stellung und Verantwortlichkeit einer Person als faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (vgl. z.B. BGH-Urteil vom 11. Juli 2005 II ZR 235/03, HFR 2005, 1220). - EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
34 Denn einem Unternehmer steht trotz Erfüllung sämtlicher materieller und formeller Voraussetzungen dann kein Vorsteuerabzugsrecht mehr zu, wenn aufgrund objektiver Sachlage feststeht, dass er dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht hat (vgl. sog. Karussellrechtsprechung, insbes. EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, DStR 2006, 1274; vom 12. Januar 2006 C-354/03, C-355/03 und C-484/03, DStR 2006, 133; und vom 6. Dezember 2012 C-285/11, MwStR 2013, 37).
- EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
34 Denn einem Unternehmer steht trotz Erfüllung sämtlicher materieller und formeller Voraussetzungen dann kein Vorsteuerabzugsrecht mehr zu, wenn aufgrund objektiver Sachlage feststeht, dass er dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht hat (vgl. sog. Karussellrechtsprechung, insbes. EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, DStR 2006, 1274; vom 12. Januar 2006 C-354/03, C-355/03 und C-484/03, DStR 2006, 133; und vom 6. Dezember 2012 C-285/11, MwStR 2013, 37). - BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00
USt; Geschäftsführer-Haftung
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Dies gilt nicht nur im Falle der Nichterfüllung einer Steuerschuld, sondern auch im Fall der Verletzung der Steuererklärungspflichten (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2003 VII R 17/00, BFH/NV 2001, 1100). - EuGH, 06.12.2012 - C-285/11
Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
34 Denn einem Unternehmer steht trotz Erfüllung sämtlicher materieller und formeller Voraussetzungen dann kein Vorsteuerabzugsrecht mehr zu, wenn aufgrund objektiver Sachlage feststeht, dass er dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht hat (vgl. sog. Karussellrechtsprechung, insbes. EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 C-439/04 und C-440/04, DStR 2006, 1274; vom 12. Januar 2006 C-354/03, C-355/03 und C-484/03, DStR 2006, 133; und vom 6. Dezember 2012 C-285/11, MwStR 2013, 37). - BFH, 23.04.2014 - VII R 41/12
Zur Haftung des Steuerhehlers, der schwarzgebrannten Alkohol erwirbt - Übernahme …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Dies gilt grundsätzlich auch für die Haftung nach § 71 AO, wenn der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil vom 23. April 2014 VII R 41/12, BFH/NV 2014, 1459). - BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13
Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte; …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Der Vorsteuerabzug ist zu versagen, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (vgl. BGH-Urteil vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 312/13, DStR 2014, 365). - BFH, 26.10.2011 - VII R 22/10
Rechtfertigung einer vom FG selbst ermittelten Haftungsquote bei fehlender …
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Dem Finanzamt, das keinerlei Angaben über die Gesamtverbindlichkeiten und die Gesamtsumme der bezahlten Verbindlichkeiten erhalten hat, kann ein Schätzungsfehler grundsätzlich nicht vorgeworfen werden (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2011 VII R 22/10, BFH/NV 2012, 777). - BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94
Auszug aus FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Der Grundsatz der nur anteiligen Tilgungsverpflichtung greift insoweit nicht ein, weil es sich nicht um eine Zahlungsverpflichtung der GmbH, sondern um eine zu Unrecht an die GmbH ausgezahlte Steuervergütung handelt (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1995 VII R 99-100/94, BFH/NV 1996, 97; Beschluss des FG Hamburg vom 26. Oktober 2010 - 3 V 85/10, EFG 11, 1111). - BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02
NZB: Feststellungen in einem Strafurteil
- BFH, 02.07.2008 - VII B 242/07
Erhebung von Einfuhrabgaben wegen Besitzes unverzollter und unversteuerter …
- FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10
Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben
- FG Köln, 10.04.2019 - 9 K 167/15
Haftung: Haftung des Steuerberaters nach § 71 AO wegen Beihilfe zur …
Dies gilt grundsätzlich auch für die Haftung nach § 71 AO, wenn der Geschäftsführer einer GmbH infolge einer begangenen Steuerhinterziehung neben dem Haftungstatbestand des § 69 AO zugleich den Haftungstatbestand des § 71 AO verwirklicht hat (…BFH v. 23.04.2014 VII R 41/12, BFH/NV 2014, 1459; FG München v. 25.11.2014 2 K 40/12, juris).Einer besonderen Begründung für die Ausübung des Ermessens bedarf es daher weder dem Grunde noch der Höhe nach (…BFH v. 26.02.1991 VII R 3/90, BFH/NV 1991, 504; v. 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl. II 2004, 919;… v. 14.02.2006 VII B 119/05, BFH/NV 2006, 1246; v. 12.02.2009 VI R 40/07, BFHE 224, 306, BStBl II 2009, 478; FG Berlin-Brandenburg v. 06.03.2018 9 K 9306/12, juris; FG München v. 25.11.2014 2 K 40/12, juris; FG Münster v. 24.11.2010 8 K 4132/07, juris;… Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 191 AO Rz. 72 m.w.N. der Rspr.).
- VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 32/20
Gewerbesteuer - Haftungsbescheid
Faktischer Geschäftsführer ist, wer nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand genommen und ihre Geschäfte wie ein Geschäftsführer geführt hat (FG B-Stadt…, Urteil vom 29. März 2017 - 3 K 183/15 -, juris, Rn. 29; FG München, Urteil vom 25. November 2014 - 2 K 40/12 -, juris, Rn. 25). - FG München, 29.06.2022 - 3 K 3128/18
Rechtmäßigkeit von Haftungsbescheiden für Steuerschulden und als Geschäftsführer …
bb) Für die Stellung und Verantwortlichkeit einer Person als faktischer Geschäftsführer einer Gesellschaft ist es erforderlich, dass der Betreffende nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, welches die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (…BGH-Urteil vom 11. Juli 2005 II ZR 235/03, HFR 2005, 1220 , Rz. 8 m.w.N.; FG Hamburg…, Urteil vom 29. März 2017 3 K 183/15, EFG 2017, 1225 , Rz. 49 und FG München, Urteil vom 25. November 2014 2 K 40/12, juris, Rz. 25). - VG Schleswig, 19.10.2020 - 4 B 31/20
Gewerbesteuer - Haftungsbescheid
Faktischer Geschäftsführer ist, wer nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand genommen und ihre Geschäfte wie ein Geschäftsführer geführt hat (FG Hamburg…, Urteil vom 29. März 2017 - 3 K 183/15 -, juris, Rn. 29; FG München, Urteil vom 25. November 2014 - 2 K 40/12 -, juris, Rn. 25). - VG München, 07.08.2025 - M 28 S 25.3754
Gewerbesteuerhaftung für Steuerschulden einer UG, einstweiliger Rechtsschutz …
Faktischer Geschäftsführer ist, wer nach dem Gesamterscheinungsbild seines Auftretens die Geschicke der Gesellschaft durch eigenes Handeln im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand genommen und ihre Geschäfte wie ein Geschäftsführer geführt hat (…vgl. m.w.N. BFH, U.v. 5.8.2010 - V R 13/09 - juris Rn. 41;… FG Hamburg, U.v. 29.3.17 - 3 K 183/15 - juris Rn. 48; FG München, U.v. 25.11.14 - 2 K 40/12 - juris Rn. 25).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".