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| OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Gültigkeit einer Klarstellungssatzung; Abgrenzung von Innen- und Außenbereich
- Wolters Kluwer
Heilung eines Fehlers bei der Ladung zu einer Gemeinderatssitzung; Abgrenzung der Innenbereichsflächen vom Außenbereich anhand der Grun...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Heilung eines Fehlers bei der Ladung zu einer Gemeinderatssitzung; Abgrenzung der Innenbereichsflächen vom Außenbereich anhand der Grundstücks- und Parzellengrenzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.08.2015 - 2 K 174/13
Klarstellungssatzung - Zurechnung zum Bebauungszusammenhang - Wirkung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Aus diesem Grund hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015 - 2 K 174/13 -, juris RdNr. 17;… OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, juris RdNr. 14, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18]).Ein umfassend gestellter Normenkontrollantrag ist deshalb nicht als teilweise unzulässig zu verwerfen oder mit einer nachteiligen Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückzuweisen, wenn eine Satzung vom Gericht nur für teilunwirksam erklärt wird (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O. RdNr. 18;… OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris RdNr. 21, m.w.N.).
Rn. 24 2. Die Gültigkeit einer Klarstellungssatzung hängt mithin allein davon ab, ob die Antragsgegnerin sich an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Innenbereichs gehalten hat; denn die Gemeinde ist nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich zu entscheiden (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 27;… OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 19;… OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011, a.a.O., RdNr. 40).
Ausgehend von diesen Grundsätzen, die sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 26.08.2015 (a. a. O.) zu Eigen gemacht hat, leidet die Klarstellungssatzung an einem erheblichen Mangel, weil die Antragsgegnerin mehr als nur einzelne Außenbereichsflächen dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil A-Stadt zugeordnet hat, sodass schon deshalb die Satzungsermächtigung des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB tatbestandlich nicht greift.
Die Unwirksamkeit bestimmter Festsetzungen hat unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 139 BGB nur dann nicht die Gesamtunwirksamkeit zur Folge, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung ohne den unwirksamen Teil beschlossen hätte (OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 34).
- BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10
Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Aus diesem Grund hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (…OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015 - 2 K 174/13 -, juris RdNr. 17; OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, juris RdNr. 14, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18]).Hat die Gemeinde die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Ergebnis fehlerhaft festgelegt, indem sie Grundstücksflächen zu Unrecht in den Innenbereich einbezieht oder zu Unrecht dem Außenbereich zuweist, ist dies ein im gerichtlichen Verfahren stets beachtlicher Rechtsverstoß, der - mangels Anwendbarkeit besonderer Verfahrensvorschriften oder des Abwägungsgebots - auch von den Planerhaltungsvorschriften nach § 215 Abs. 1 BauGB nicht erfasst wird (BVerwG, Urt. v. 22.09.2010, a.a.O., RdNr. 14).
Hat eine Gemeinde eine Klarstellungssatzung erlassen, hierbei jedoch zu Unrecht Außenbereichsgrundstücke mit erfasst, so verfehlt sie die Satzungsermächtigung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB; eine Umdeutung in eine Einbeziehungssatzung kommt nicht in Betracht (BVerwG, Urt. v. 22.09.2010, a.a.O., RdNr. 19 f.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2011 - 8 C 10945/11
Normenkontrollantrag gegen Klarstellungssatzung; Antragsbefugnis; Unwirksamkeit …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Aus diesem Grund hat der von der Grenzfestlegung betroffene Grundstückseigentümer sowohl die Antragsbefugnis als auch ein schutzwürdiges Interesse für eine Normenkontrolle gegen die Klarstellungssatzung (…OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015 - 2 K 174/13 -, juris RdNr. 17; OVG RP, Urt. v. 21.12.2011 - 8 C 10945/11 -, juris RdNr. 14, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 22.09.2010 - BVerwG 4 CN 2.10 -, BVerwGE 138, 12 [18]).Für den Charakter als Klarstellungssatzung spricht zudem, dass die Antragsgegnerin das für die hier allein in Betracht zu ziehende Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) vorgesehene Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB) nicht durchgeführt hat (OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 18).
Rn. 24 2. Die Gültigkeit einer Klarstellungssatzung hängt mithin allein davon ab, ob die Antragsgegnerin sich an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Innenbereichs gehalten hat; denn die Gemeinde ist nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich zu entscheiden (…OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 27; OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 19;… OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011, a.a.O., RdNr. 40).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08
Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Ein umfassend gestellter Normenkontrollantrag ist deshalb nicht als teilweise unzulässig zu verwerfen oder mit einer nachteiligen Kostenfolge als teilweise unbegründet zurückzuweisen, wenn eine Satzung vom Gericht nur für teilunwirksam erklärt wird (…OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O. RdNr. 18; OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris RdNr. 21, m.w.N.).Rn. 24 2. Die Gültigkeit einer Klarstellungssatzung hängt mithin allein davon ab, ob die Antragsgegnerin sich an die Grenzen des tatsächlich vorhandenen Innenbereichs gehalten hat; denn die Gemeinde ist nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich zu entscheiden (…OVG LSA, Urt. v. 26.08.2015, a. a. O., RdNr. 27;… OVG RP, Urt. v. 21.12.2011, a.a.O., RdNr. 19; OVG BBg, Urt. v. 27.10.2011, a.a.O., RdNr. 40).
- BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14
Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 30.06.2015 - BVerwG 4 C 5.14 -, juris RdNr. 11 ff.) ist "Ortsteil" im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. - BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Mögliche Bestandteile eines Bebauungszusammenhangs sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - BVerwG 4 C 6.71 -, BVerwGE 41, 233 m.w.N.) erstens bebaute Grundstücke, soweit die darauf befindliche Bebauung geeignet ist, den Bebauungszusammenhang selbst herzustellen oder an seiner Entstehung mitzuwirken. - BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Besondere topografische Gegebenheiten wie etwa Geländehindernisse, Erhebungen oder Einschnitte (Dämme, Böschungen, Gräben, Flüsse usw.) oder eine Straße können als äußerlich erkennbare Umstände dazu führen, dass der Bebauungszusammenhang im Einzelfall nicht am letzten Baukörper endet, sondern dass ihm noch ein oder auch mehrere unbebaute Grundstücke bis zu einer sich aus der örtlichen Situation ergebenden natürlichen Grenze zuzuordnen sind (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 12.12.1990 - BVerwG 4 C 40.87 -, juris RdNr. 22). - BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2019 - 2 K 40/16
Zweitens können auch unbebaute Grundstücke dem Bebauungszusammenhang angehören, wenn es sich um eine Baulücke im engeren Sinne des Wortes handelt, d.h. um ein zwar unbebautes, aber bebauungsfähiges Grundstück, das trotz der fehlenden Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit der umgebenden Bebauung nicht stört; dem Fall eines unbebauten Grundstücks gleichzustellen sind Grundstücke mit baulichen Anlagen, die selbst nicht geeignet sind, den Bebauungszusammenhang herzustellen oder an seiner Entstehung mitzuwirken (BVerwG, Beschl. v. 02.08.2001 - BVerwG 4 B 26.01 -, juris).
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2025 - 2 M 48/25
Anfechtung einer Baugenehmigung
Rn. 23 Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB endet mit dem letzten vorhandenen Bauwerk, wenn nicht besondere topographische oder geographische Umstände vorliegen, die eine zum Außenbereich hin abgrenzbare Fläche markieren und diese deshalb als noch zum Bebauungszusammenhang gehörig erscheinen lassen (BVerwG…, Beschluss vom 18. Dezember 1987 - 4 B 249.87 - juris Rn. 1; Urteil des Senats vom 6. Februar 2019 - 2 K 40/16 - juris Rn. 29 , juris). - VGH Hessen, 21.10.2025 - 5 A 2395/21
Unwirksame (gestaltende) Zuordnung einer Baufläche durch einen …
Weder der Beklagte noch die Beigeladene zu 1. sind außerhalb der gemeindlichen Bauleitplanung gemäß §§ 1 ff. BauGB in Verbindung mit § 8 BauGB ermächtigt, planerisch über die Zugehörigkeit von Flächen zum Innenbereich im Sinne des § 34 BauGB beziehungsweise zum Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB zu entscheiden (für den Fall der rechtswidrigen Zuweisung eines im Außenbereich belegenen Grundstücks zum Innenbereich durch eine Klarstellungssatzung im Sinne des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB: OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 C 10945/11 -, juris Rdnr. 19;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteil 27. Oktober 2011 - OVG 10 A 11.08 -, juris Rdnr. 40; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Februar 2019 - 2 K 40/16 -, juris Rdnr. 24). - OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 C 11595/20
Unwirksamkeit einer Ergänzungssatzung; Einbeziehung von Außenbereichsflächen in …
Insoweit gelten die für Bebauungspläne entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Februar 2019 - 2 K 40/16 -, juris Rn. 31). - VG Aachen, 16.12.2020 - 5 K 4024/18
Baugenehmigung; Wochenendhaus; Innenbereich; Außenbereich; Satzung; …
Rn. 39 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2010 - 4 CN 2.10 -, a.a.O.; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 6. Februar 2019 - 2 K 40/16 -, juris Rn. 24; Söfker in: Ernst/ Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2020, § 34 Rn. 97.
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