Rechtsprechung
| FG Hessen, 28.06.1993 - 2 K 4907/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 80
- EFG 1994, 3
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Brandenburg, 24.04.2003 - L 6 V 10/02
Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjährungseinrede bei Ansprüche auf …
allg. BVerwG, Urt. v. 07.02.1974, Az.: III C II 5671, BVerwGE 44, 339, 345), die Gefahr der Geldübermittlung zu tragen hat (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juni 1993, Aktenzeichen 2 K 4907/92, NJW 1995, S. 80).Haftet der Gläubiger für die Verlustgefahr bei einer Geldübermittlung, wenn er es unterlässt, eine geänderte Kontonummer mitzuteilen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juni 1993, Aktenzeichen 2 K 4907/92 a.a.O.;… Heinrichs, a.a.O. Anm. 8) oder wenn er durch Änderung des Empfangsortes zur Gefahrerhöhung beiträgt (§ 270 Abs. 3 BGB), so muss er erst recht bei erfolgter ordnungsgemäßer Anweisung der Leistung auf ein anderes, aber von ihm dem Schuldner mitgeteiltes Bankkonto nach Treu und Glauben die Zahlung gegen sich gelten lassen (BFH, Beschl. v. 12.07.1994, VII B 79/94, zitiert nach juris), da auch nur der Gläubiger das Risiko der Fehlleitung gesetzt hat.
- FG Düsseldorf, 14.03.1997 - 18 K 3978/93
Anspruch des Finanzamtes auf Rückerstattung der erstatteten Umsatzsteuer ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Brandenburg, 20.03.2002 - L 6 V 10/02
Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjähruhng von Ansprüchen auf …
allg. BVerwG, Urt. v. 07.02.1974, Az.: III C II 5671, BVerwGE 44, 339, 345) [BVerwG 07.02.1974 - III C 115/71], die Gefahr der Geldübermittlung zu tragen hat (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juni 1993, Aktenzeichen 2 K 4907/92, NJW 1995, S. 80).Haftet der Gläubiger für die Verlustgefahr bei einer Geldübermittlung, wenn er es unterlässt, eine geänderte Kontonummer mitzuteilen (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 28. Juni 1993, Aktenzeichen 2 K 4907/92 a.a.O.;… Heinrichs, a.a.O. Anm. 8) oder wenn er durch Änderung des Empfangsortes zur Gefahrerhöhung beiträgt (§ 270 Abs. 3 BGB), so muss er erst recht bei erfolgter ordnungsgemäßer Anweisung der Leistung auf ein anderes, aber von ihm dem Schuldner mitgeteiltes Bankkonto nach Treu und Glauben die Zahlung gegen sich gelten lassen (BFH, Beschl. v. 12.07.1994, VII B 79/94, zitiert nach juris), da auch nur der Gläubiger das Risiko der Fehlleitung gesetzt hat.
- BFH, 12.07.1994 - VII B 79/94
Haftung bei fehlerhafter Überweisung einer Steuererstattung
In Anwendung dieser Grundsätze, die weiterhin als maßgeblich zu erachten sind (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 28. Juni 1993 2 K 4907/92, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1994, 3) ergibt sich, daß die Antragsteller die erfolgte Überweisung, die sie tatsächlich nicht erreicht hat, nach Treu und Glauben gegen sich gelten lassen müssen. - FG Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 2 K 158/16
Voraussetzung für Widerruf der alten Bankverbindung durch Angabe einer neuen …
Rn. 30 Zwar teilt der Senat die wohl einhellige Auffassung, dass in der Angabe einer neuen Bankverbindung grundsätzlich der Widerruf der zuvor angegebenen Bankverbindung gesehen werden kann, so dass die Finanzbehörde auf das neu angegebene Konto zu leisten hat (…Rüsken in: Klein, AO, 13. Auflage 2016, § 224 Rn. 15b;… Alber in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 244. Lieferung 09.2017, § 224 AO, Rn. 65, m. w. N.; Hessisches FG, Urteil vom 5. April 1993 10 K 1744/91, EFG 1994, 3; FG Münster, Urteil vom 21. Januar 2016 6 K 3303/14 AO, EFG 2016, 606, unter II.2.a). - FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 4 K 330/98
Verlustgefahr bei Giroüberweisung
Anders ist die Lage nur bei ständigem Zahlungsverkehr zwischen dem Finanzamt und dem Steuerpflichtigen - etwa bei der Umsatzsteuer - zu beurteilen, wo zum Beispiel bereits im Betriebseröffnungsbogen ausdrücklich eine Kontoverbindung für - alle - Erstattungszwecke abgefragt wird, oder wenn es bereits eine ständige Übung der Erstattung auf ein bestimmtes Konto gibt (vgl. etwa die Urteile des FG Bremen vom 17.03.1992 II 140/91 K - EFG 1993, 63 und des Hessischen FG vom 28.06.1993 - 2 K 907/92 - EFG 1994, 3). - FG Nürnberg, 25.01.2000 - I 240/97
Folgen einer vom Steuerpflichtigen nicht genehmigten Überweisung
Das begründet nach § 37 Abs. 2 AO einen Rückforderungsanspruch des Finanzamts, mit dem das Finanzamt spätestens durch den angefochtenen Abrechnungsbescheid aufgerechnet hat (vgl. zum Ganzen Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 25.10.1990 2 K 64/86, EFG 1991, 227; Hess. Finanzgericht, Urteil vom 5.4.1993 10 K 1744/91, EFG 1994, 3).
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