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| VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17.A |
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- EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Während der EGMR im Juni 2011 zur allgemeinen Situation in Mogadischu noch festgestellt hatte, die Gewalt dort sei so intensiv, dass jedem in der Stadt tatsächlich die Gefahr einer gegen Art. 3 EMRK verstoßenden Misshandlung drohe (vgl. EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - Nrn. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich -, Rn. 250), ist er dementsprechend bereits im September 2013 zum gegenteiligen Ergebnis gekommen (vgl. EGMR…, Urteil vom 5. September 2013 - Nr. 886/11, K.A.B./Schweden -, Rn. 91).In ganz außergewöhnlichen Fällen könnten daher auch (schlechte) humanitäre Verhältnisse Art. 3 EMRK verletzen, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung "zwingend" seien (EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - Nrn. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich -, Rn. 278 m.w.N.).
Außerdem habe die Weigerung von al-Shabaab, internationale Hilfsorganisationen in den Gebieten unter ihrer Kontrolle tätig werden zu lassen, die Lage erheblich verschlechtert (EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - Nrn. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich -, Rn. 282).
Andernorts müsste er mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ebenfalls in einem Lager für Binnenvertriebene Zuflucht suchen (ähnlich EGMR, Urteil vom 28. Juni 2011 - Nrn. 8319/07 und 11449/07, Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich -, Rn. 267).
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18
Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Dies umfasst auch das Verbot der Abschiebung in einen Zielstaat, in dem dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung im Sinne von Art. 3 EMRK droht (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, juris, Rn. 11).bb) Diese Differenzierung ist entgegen einer verbreiteten Tendenz in der deutschen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, juris, Rn. 12; anders noch: BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 23 ff.) jedenfalls in Bezug auf die - hier im Fokus stehende - Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers in seinen Herkunftsstaat nicht durch die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu der Frage entbehrlich geworden, wann die Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit schlechten Lebensverhältnissen einen Verstoß gegen Art. 4 GRCh darstellt.
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Bei der Auslegung dieser Bestimmung ist maßgeblich auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 22).bb) Diese Differenzierung ist entgegen einer verbreiteten Tendenz in der deutschen Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 45/18 -, juris, Rn. 12; anders noch: BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, juris, Rn. 23 ff.) jedenfalls in Bezug auf die - hier im Fokus stehende - Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers in seinen Herkunftsstaat nicht durch die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu der Frage entbehrlich geworden, wann die Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mit schlechten Lebensverhältnissen einen Verstoß gegen Art. 4 GRCh darstellt.
- EGMR, 29.01.2013 - 60367/10
[ENG]
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Nur wenn die schlechten humanitären Bedingungen nicht nur oder überwiegend auf Armut oder fehlende staatliche Mittel beim Umgang mit Naturereignissen, wie einer Dürre, zurückzuführen sind, sondern durch Handlungen oder Unterlassungen des Empfangsstaats oder nichtstaatlicher Akteure in diesem Staat verursacht werden, etwa in Form von direkten und indirekten Aktionen von Parteien eines (innerstaatlichen) bewaffneten Konflikts, hält der EGMR das im Verfahren M.S.S. gegen Belgien und Griechenland entwickelte Kriterium für besser geeignet, nach dem die Fähigkeit des Betroffenen berücksichtigt werden muss, seine elementaren Bedürfnisse zu befriedigen, wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, weiter seine Verletzlichkeit für Misshandlungen und seine Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit (…vgl. EGMR, a.a.O., Rn. 279 ff. m.w.N.; vgl. zur Abgrenzung der beiden Maßstäbe ferner ausführlich: EGMR, Urteil vom 29. Januar 2013 - Nr. 60367/10, S.H.H./Vereinigtes Königreich -, Rn. 74 ff. und 88 ff.).Zudem bestehe in Afghanistan eine signifikante Präsenz von internationalen Hilfsorganisationen, wohingegen solchen Organisationen in mehreren Gebieten Somalias der Zutritt verwehrt worden sei (vgl. EGMR, Urteil vom 29. Januar 2013 - Nr. 60367/10, S.H.H./Vereinigtes Königreich -, Rn. 91).
- EGMR, 10.09.2015 - 4601/14
R.H. v. SWEDEN
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
An dieser Einschätzung hat der EGMR im September 2015 festgehalten (vgl. EGMR, Urteil vom 10. September 2015 - Nr. 4601/14, R.H./Schweden -, Rn. 68). - EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Der EuGH geht von einem solchen Verstoß aus, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hätte, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befände, die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris, Rn. 92). - BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23/12 -, juris, Rn. 32). - BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18
Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse; …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Zum anderen betrifft die Rechtsprechung des EuGH die Abschiebungen von Asylbewerbern bzw. anerkannt Schutzberechtigten, für die nach dem jeweils einschlägigen Unionsrecht eine gesteigerte Schutzpflicht der Mitgliedstaaten besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 25/18 -, juris, Rn. 10 f.). - BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19
Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Hierbei ist ein gewisser Grad an Mutmaßung dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent und kann daher nicht ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis verlangt werden, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2/19 -, juris, Rn. 6). - EGMR, 11.01.2007 - 1948/04
Somalia, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 14.07.2021 - 2 K 498/17
Binnenvertriebene zählen neben Angehörigen der Minderheiten und zurückkehrenden Flüchtlingen - der Kläger würde im Falle seiner Abschiebung nach Mogadischu in alle drei dieser Kategorien fallen - zu den am stärksten verwundbaren Gruppen in Somalia (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Mai 2007 - Nr. 1948/04, Salah Sheekh/Niederlande -, Rn. 140). - EGMR, 05.09.2013 - 886/11
[ENG]
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2021 - A 13 S 3196/19
Begründung keines generell, allenfalls individuellen Abschiebungshindernisses …
Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, wonach das Niveau willkürlicher Gewalt in Mogadischu nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson allein auf Grund ihrer Anwesenheit einer ernsthaften individuellen Bedrohung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG oder einer realen Gefahr im Sinne des Art. 3 EMRK ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11.19 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.07.2019 a. a. O. Rn. 45; OVG Bremen…, Beschluss vom 26.10.2021 - 1 LA 301/20 - juris Rn. 18 ff.;… BayVGH, Urteile vom 12.02.2020 a. a. O. Rn. 50, 58 ff., vom 12.07.2018 - 20 B 17.31292 - juris Rn. 22 ff. …und vom 27.03.2018 a. a. O. Rn. 25 ff.;… VGH Hessen Urteil vom 01.08.2019 a. a. O. Rn. 40 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2021 - VG 2 K 498/17.A - BeckRS 2021, 26494 Rn. 20 und Gerichtsbescheid vom 03.12.2020 - VG 2 K 1688/15.A - juris Rn. 32, 40;… VG München, Urteile vom 04.05.2021 - M 11 K 18.33548 - juris Rn. 25 ff. …und vom 04.08.2020 - M 11 K 17.41381 - juris Rn. 29 ff., 41;… VG Cottbus, Urteile vom 08.12.2020 - 5 K 2093/15.A - juris Rn. 56 ff. …und vom 25.08.2020 - 5 K 2339/16.A - juris Rn. 41 ff., 58 ff.; VG Gießen…, Urteil vom 29.06.2020 - 8 K 9875/17.GI.A - juris Rn. 39 ff.).Rn. 59 Auch wenn nach alledem in Somalia sowohl die allgemeine Sicherheitslage als auch die allgemeine wirtschaftliche und Versorgungslage als äußerst prekär einzustufen sind, bedeutet dies noch nicht, dass deshalb eine Rückführung nach Somalia, insbesondere nach Mogadischu, in Anwendung von § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK generell ausgeschlossen wäre; vielmehr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu prüfen, wie sehr die allgemeine Lage in Somalia den jeweiligen Kläger persönlich betreffen würde (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 17.07.2019 a. a. O. Rn. 30, 44 ff.; BayVGH…, Urteil vom 12.02.2020 a. a. O. Rn. 50, 58 ff.;… VGH Hessen Urteile vom 14.10.2019 - 4 A 1575/19.A - juris Rn. 60 f. …und vom 01.08.2019 a. a. O. Rn. 33 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2021 a. a. O. Rn. 29 ff. und Gerichtsbescheid vom 03.12.2020 a. a. O. Rn. 35 ff.;… VG München, Urteile vom 04.05.2021 a. a. O. Rn. 34 ff. …und vom 04.08.2020 a. a. O. Rn. 41 ff.;… VG Cottbus, Urteile vom 08.12.2020 a. a. O. Rn. 59, 62 ff. …und vom 25.08.2020 a. a. O. Rn. 67 ff.;… VG Minden, Urteile vom 01.12.2020 - 1 K 4736/18.A - juris Rn. 38 ff. …und vom 04.11.2020 a. a. O. Rn. 59 ff., 88 ff.; VG Gießen…, Urteil vom 29.06.2020 a. a. O. Rn. 55 ff.; VG Freiburg…, Urteil vom 29.04.2020 - A 1 K 8214/17 - juris Rn. 52 ff.).
Angesichts von alledem ist davon auszugehen, dass es dem Kläger bei einer Rückkehr nach Somalia, insbesondere nach Mogadischu, gelingen wird, dort - in der Anfangszeit auch unter Rückgriff auf die Unterstützung seiner Familie und ggf. seines Clans im Hinblick auf Unterkunft, Grundversorgung und Arbeitssuche - seinen Lebensunterhalt wieder eigenständig bestreiten zu können (zur darüber hinaus bestehenden Möglichkeit der Inanspruchnahme von Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen wie REAG/GARP und REINTEG bzw. IRARA vgl. BFA-Länderinformation, S. 229 ff.; VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 14.07.2021 a. a. O. Rn. 41;… VG Minden, Urteile vom 01.12.2020 a. a. O. Rn. 68 ff. …und vom 04.11.2020 a. a. O. Rn. 198 ff.; VG Gießen…, Urteil vom 29.06.2020 a. a. O. Rn. 60).
- VG Frankfurt/Oder, 17.12.2021 - 2 K 176/18
Somalia: Kein Flüchtlingsschutz wegen drohender Zwangsrekrutierung durch Al …
Nach der neueren Rechtsprechung seiner Kammer, der sich der erkennende Einzelrichter anschließt, ist heute in Bezug auf die Lebensverhältnisse in Somalia - anders als der EGMR im Jahr 2011 noch angenommen hatte - das strengere Kriterium der zwingenden humanitären Gründe anzuwenden (vgl. Urteil vom 14. Juli 2021 - 2 K 498/17.A-, juris, Rn. 29 f.).
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