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Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 21.08.2008

Rechtsprechung
   FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5467
FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2006,5467)
FG Köln, Entscheidung vom 19.01.2006 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2006,5467)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2006,5467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Umsatzsteuererstattung für ausländische Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Vergütung von Vorsteuerbeträgen; Notwendigkeit des Geschäftssitzes im Ausland innerhalb des Gemeinschaftsgebiets; Begriff "Ansässigkeit" im Sinne der 13. Richtlinie; Vorrangigkeit der Bindungswirkung einer Unternehmerbescheinigung gegenüber einer ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Auslegung des Begriffs "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2006, 166
  • EFG 2006, 612
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 4970/99

    Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den …

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Rn. 12 Im Klageverfahren (I. Rechtszug, Az. 2 K 4970/99) machte die Klägerin ergänzend geltend, sie habe ihre Ansässigkeit in Luxemburg durch die Bescheinigung i.S. des § 61 Abs. 3 UStDV 1993 nachgewiesen.

    Rn. 13 Der erkennende Senat gab der Klage durch Urteil vom 26. Oktober 2001 (2 K 4970/99, EFG 2002, 166) statt und begründete dies im Wesentlichen wie folgt: Die Klägerin sei Unternehmerin i.S. des § 2 UStG 1993, weil sie in eigenem Namen Verträge abgeschlossen und Leistungen gegenüber ihrer Muttergesellschaft in der Schweiz erbracht habe.

  • BFH, 22.01.2004 - V R 71/01

    Vorsteuervergütungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Letzteres ergibt sich vor allem daraus, dass der BFH aus der Unternehmerbescheinigung bereits eine für die Ansässigkeit des Unternehmers im Ausstellungsstaat sprechende widerlegliche Vermutung abgeleitet hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2004 V R 71/01, BFH/NV 2004, 1046), obwohl die Ansässigkeit in der Unternehmerbescheinigung nicht positiv angesprochen wird.
  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Denn die Niederlassungsfreiheit betreffe nur die Zugehörigkeit einer Gesellschaft zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats (…Verweis auf EuGH-Urteile vom 14. Dezember 2000 Rs. C-141/99 -AMID-, Slg. 2000, I-11619 Rn. 20, und vom 5. November 2002 Rs. C-208/00 -Überseering BV-, Internationales Steuerrecht -IStR- 2002, 809), während der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit für die Bestimmung von wirtschaftlichen Folgen (z.B. Ort von Dienstleistungen, Vorsteuervergütungsberechtigung) ausschlaggebend sei.
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Die gegenüber der Klägerin abgerechneten Steuern sind auch als Vorsteuerbeträge abziehbar (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 193), weil die Klägerin die Steuern selber schuldete (vgl. dazu BFH-Urteil vom 2. April 1998 V R 34/97, BFHE 185, 536, BStBl II 1998, 695).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Nationale Regelung, die …

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Rn. 18 Ob die in § 11 AO 1977 umschriebenen Voraussetzungen den gemeinschaftsrechtlichen Begriffsmerkmalen der "Ansässigkeit" bzw. des "Sitzes" i.S. von Art. 1 der Dreizehnten Richtlinie entsprächen, sei im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu ermitteln (Verweis auf Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -EuGH- vom 11. Juli 2002 Rs. C-62/00 -Marks & Spencer-, Slg. 2002, I-6325).
  • EuGH, 17.07.1997 - C-190/95

    ARO Lease

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Der zur Ansässigkeit bedeutsamen Voraussetzung der "festen Niederlassung" ergangenen Rechtsprechung sei aber zu entnehmen, dass diese einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur besitzen müsse, die eine Erbringung von Umsätzen ermögliche (Verweis auf EuGH-Urteil vom 17. Juli 1997 Rs. C-190/95 -ARO Lease BV-, Slg. 1997, I-4383 Rn. 16).
  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Rn. 15 Durch Revisionsurteil vom 22. Mai 2003 (V R 97/01, BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819) hob der Bundesfinanzhof (BFH) das vorgenannte Urteil auf und verwies die Rechtssache an das Finanzgericht (FG) zurück.
  • EuGH, 14.12.2000 - C-141/99

    AMID - "Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Direkte Steuern - Abzug von …

    Auszug aus FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03
    Denn die Niederlassungsfreiheit betreffe nur die Zugehörigkeit einer Gesellschaft zur Rechtsordnung eines Mitgliedstaats (Verweis auf EuGH-Urteile vom 14. Dezember 2000 Rs. C-141/99 -AMID-, Slg. 2000, I-11619 Rn. 20, und vom 5. November 2002 Rs. C-208/00 -Überseering BV-, Internationales Steuerrecht -IStR- 2002, 809), während der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit für die Bestimmung von wirtschaftlichen Folgen (z.B. Ort von Dienstleistungen, Vorsteuervergütungsberechtigung) ausschlaggebend sei.
  • BFH, 18.01.2007 - V R 23/05

    Vorsteuervergütungsantrag: Vorlage der Original-Rechnung, Ausschlussfrist, …

    Diese Auslegung ist auch gemeinschaftsrechtlich geboten (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Vorschriften über das Vorsteuer-Vergütungsverfahren: BFH-Urteile vom 22. Mai 2003 V R 97/01, BFHE 203, 193, BStBl II 2003, 819;… vom 22. Oktober 2003 V R 95/01, BFH/NV 2004, 828; in BFHE 203, 531, BStBl II 2004, 196; vom 10. Februar 2005 V R 56/03, HFR 2005, 1208; FG Köln, Vorlagebeschluss vom 19. Januar 2006 2 K 5044/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 612).
  • FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03

    Vergütung der Vorsteuerbeträge an einen im Ausland ansässigen Unternehmer; …

    Im vorliegenden Klageverfahren des II. Rechtszuges hat der erkennende Senat das Streitverfahren ausgesetzt (§ 74 FGO) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) mit Beschluss vom 19. Januar 2006 (2 K 5044/03, EFG 2006, 612) nach Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2007 - 6 K 1713/06

    Geltendmachung von Vorsteuern aus Rechnungen für die angebliche Anschaffung von …

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 28.06.2007 (C-73/06 - Planzer -, UR 2007, 654 auf Vorlagebeschluss des FG Köln vom 19.01.2006 - 2 K 5044/03, EFG 2006, 612) ausgeführt, dass der Steuerpflichtige sich nicht missbräuchlich auf Normen des Gemeinschaftsrechts berufen darf und deshalb der behauptete Sitz einer Gesellschaft auch der wirtschaftlichen Realität entsprechen muss (…Planzer, Rn. 43, 44, 45).
  • FG Köln, 22.10.2008 - 4 K 1367/05

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug einer Einzelunternehmung; Voraussetzungen des …

    cc) Anhaltspunkte für die Definition des umsatzsteuerlichen Sitzbegriffes bietet darüber hinaus die schon erwähnte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - vom 28. Juni 2007 (C-73/06 - Planzer-, UR 2007, 654 auf Vorlagebeschluss des FG Köln vom 19. Januar 2006 2 K 5044/03, EFG 2006, 612), wo dieser den Begriff des "Sitzes einer wirtschaftlichen Tätigkeit" und den einer "festen Niederlassung" einer Gesellschaft ausgelegt hat (wobei im Streitfall Art. 3 Buchst. b und Art. 9 der 8. Richtlinie 79/1072/EWG und Art. 1 Nr. 1 der 13. Richtlinie 86/560/EWG zu beurteilen waren).
  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 3482/05

    Ort der Ansässigkeit; Ordnungsmäßigkeit einer Unternehmerbescheinigung

    Wie dem Vorlagebeschluss des FG Köln vom 19.1.2006 (2 K 5044/03, EFG 2009, 1257) zu entnehmen sei, seien mindestens drei verschiedene Anknüpfungspunkte, die ihrerseits auch noch auslegungsfähig seien, in Betracht gekommen.
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dejure.org Übersicht FG Köln

Rechtsprechung
   FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11716
FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2008,11716)
FG Köln, Entscheidung vom 21.08.2008 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2008,11716)
FG Köln, Entscheidung vom 21. August 2008 - 2 K 5044/03 (https://dejure.org/2008,11716)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    Bestimmung der Ansässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vergütung der Vorsteuerbeträge an einen im Ausland ansässigen Unternehmer; Voraussetzungen für das Vorliegen einer festen Niederlassung in Luxemburg; Maßgeblichkeit der Unternehmerbescheinigung für die Bestimmung der Ansässigkeit; Bestimmung der Begriffe "Sitz der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuervergütung: - Bestimmung der Ansässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1257
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 - …

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Eine dem Muster in Anhang B der 8. Richtlinie vom 6. Dezember 1979 (79/1072/EWG, ABl.EG Nr. L 331/1979, 11, im Folgenden: 8. EG-Richtlinie) entsprechende Bescheinigung begründet grundsätzlich die Vermutung, dass der Betreffende nicht nur in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die genannte Bescheinigung ausgestellt hat, mehrwertsteuerpflichtig ist, sondern dass er dort auch ansässig ist (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, ......., Slg. 2007, I-5655, BFH/NV Beilage 2007, 418;… BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, BFH/NV 2008, 1422).

    Die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Unternehmerbescheinigung bedeutet nämlich nicht, dass es der Steuerverwaltung des Staates, in dem die Erstattung der Vorsteuer beantragt wird, verwehrt wäre, sich bei Zweifeln an der wirtschaftlichen Realität des Sitzes, dessen Anschrift in dieser Bescheinigung angegeben ist, zu vergewissern, ob diese Realität tatsächlich gegeben ist, indem sie auf die Verwaltungsmaßnahmen zurückgreift, die die Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hierzu vorsieht (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.;… BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, a.a.O.).

    Denn die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität ist ein grundlegendes Kriterium für die Anwendung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Vermeidung der betrügerischen oder missbräuchlichen Berufung auf Normen des Gemeinschaftsrechts (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Hat die Steuerverwaltung des Erstattungsstaats beispielsweise im Falle eines Verdachts auf Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten Zweifel an der wirtschaftlichen Realität des in dieser Bescheinigung angegebenen Sitzes, steht ihr nach Art. 6 der 8. EG-Richtlinie die Möglichkeit offen, den Steuerpflichtigen zu zwingen, ihr die Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob der Erstattungsantrag begründet ist, so etwa Informationen, von denen anzunehmen ist, dass sie es ihr ermöglichen, die wirtschaftliche Realität des in der Bescheinigung über die Steuerpflichtigeneigenschaft genannten Sitzes zu bewerten (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Der Verwaltung stehen auch die gemeinschaftsrechtlichen Instrumente der Verwaltungskooperation und der Amtshilfe zu Gebote (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Der Niederlassungsbegriff fordert einen Mindestbestand, der durch das ständige Zusammenwirken der für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen erforderlichen Personal- und Sachmittel gebildet wird (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Dagegen weist der Umstand, dass die Fahrzeuge im betreffenden Mitgliedstaat zugelassen sind, nicht auf eine feste Niederlassung in diesem Mitgliedstaat hin (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Da Art. 1 Nr. 1 der 13. EG-Richtlinie, wie auch Art. 1 der 8. EG-Richtlinie, zwischen den Begriffen "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" und "feste Niederlassung" unterscheidet, hat der erste dieser Begriffe nach der Vorstellung des Gemeinschaftsgesetzgebers eine vom zweiten unabhängige Bedeutung (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Der "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" bezeichnet den Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung der Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.;… BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, a.a.O.).

    Bei der Bestimmung des Sitzes der wirtschaftlichen Tätigkeit einer Gesellschaft ist eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, und zwar in erster Linie der statuarische Sitz, der Ort der zentralen Verwaltung, der Ort, an dem die Führungskräfte der Gesellschaft zusammentreffen, und der - gewöhnlich mit diesem übereinstimmende - Ort, an dem die allgemeine Unternehmenspolitik dieser Gesellschaft bestimmt wird (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

    Andere Elemente, wie der Wohnsitz der Hauptführungskräfte, der Ort, an dem die Gesellschafterversammlung zusammentritt, der Ort, an dem die Verwaltungsunterlagen erstellt und die Bücher geführt werden, und der Ort, an dem die Finanz- und insbesondere die Bankgeschäfte hauptsächlich wahrgenommen werden, können ebenfalls in Betracht gezogen werden (EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.).

  • BFH, 14.05.2008 - XI R 58/06

    Vorsteuervergütungsverfahren - Bindungswirkung der Unternehmerbescheinigung - …

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Eine dem Muster in Anhang B der 8. Richtlinie vom 6. Dezember 1979 (79/1072/EWG, ABl.EG Nr. L 331/1979, 11, im Folgenden: 8. EG-Richtlinie) entsprechende Bescheinigung begründet grundsätzlich die Vermutung, dass der Betreffende nicht nur in dem Mitgliedstaat, dessen Steuerverwaltung ihm die genannte Bescheinigung ausgestellt hat, mehrwertsteuerpflichtig ist, sondern dass er dort auch ansässig ist (…EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, ......., Slg. 2007, I-5655, BFH/NV Beilage 2007, 418; BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, BFH/NV 2008, 1422).

    Die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Unternehmerbescheinigung bedeutet nämlich nicht, dass es der Steuerverwaltung des Staates, in dem die Erstattung der Vorsteuer beantragt wird, verwehrt wäre, sich bei Zweifeln an der wirtschaftlichen Realität des Sitzes, dessen Anschrift in dieser Bescheinigung angegeben ist, zu vergewissern, ob diese Realität tatsächlich gegeben ist, indem sie auf die Verwaltungsmaßnahmen zurückgreift, die die Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer hierzu vorsieht (…EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.; BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, a.a.O.).

    Der "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit" bezeichnet den Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung der Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden (…EuGH, Beschl. v. 28.06.2007, C-73/06, a.a.O.; BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, a.a.O.).

    Da es sich insoweit aber in Art. 1 Nr. 1 der Dreizehnten Richtlinie und Art. 1 der 8. EG-Richtlinie um identische und in einem ähnlichen Zusammenhang verwandte Begriffe handelt, ist diese Definition auch auf die im Streitfall ggf. anwendbare 8. EG-Richtlinie zu übertragen (vgl. BFH, Urt. v. 14.05.2008, XI R 58/06, a.a.O.).

  • BFH, 22.05.2003 - V R 97/01

    Vorsteuer-Vergütungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Das dort ergangene stattgebende Urteil wurde durch den BFH im Revisionsverfahren mit Revisionsurteil vom 22. Mai 2003 (V R 97/01, BStBl II 2003, 819, BFHE 203, 193) aufgehoben und die Rechtssache an das Finanzgericht zurückverwiesen.
  • FG Köln, 19.01.2006 - 2 K 5044/03

    Auslegung des Begriffs "Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit"

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Im vorliegenden Klageverfahren des II. Rechtszuges hat der erkennende Senat das Streitverfahren ausgesetzt (§ 74 FGO) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH ) mit Beschluss vom 19. Januar 2006 (2 K 5044/03, EFG 2006, 612) nach Art. 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • EuGH, 11.11.2004 - C-73/03

    Spanien / Kommission

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Mit Urteil vom 28. Juni 2007 (C-73/03, BFH/NV Beilage 2007, 418) hat der EuGH die Vorlagefragen wie folgt beantwortet:.
  • FG Köln, 26.10.2001 - 2 K 4970/99

    Ausschluß des Vorsteuervergütungsverfahrens auf pauschalierte Reisekosten und den …

    Auszug aus FG Köln, 21.08.2008 - 2 K 5044/03
    Daraufhin erhob die Klägerin Klage vor dem Finanzgericht Köln im I. Rechtszug, Az.: 2 K 4970/99.
  • FG Köln, 09.11.2010 - 2 K 3482/05

    Ort der Ansässigkeit; Ordnungsmäßigkeit einer Unternehmerbescheinigung

    Wie dem Vorlagebeschluss des FG Köln vom 19.1.2006 (2 K 5044/03, EFG 2009, 1257) zu entnehmen sei, seien mindestens drei verschiedene Anknüpfungspunkte, die ihrerseits auch noch auslegungsfähig seien, in Betracht gekommen.
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