Rechtsprechung
| FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines sogenannten Einheimischen-Modells
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines sogenannten Einheimischen-Modells
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Teilwertermittlung bei Entnahme eines betrieblichen Grundstücks im Rahmen eines sogenannten Einheimischen-Modells
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
- BFH, 29.05.2012 - IV B 111/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BFH, 04.12.1986 - IV R 162/85
Teilwert eines Wirtschaftsgutes - Feststellung des höheren Teilwerts - …
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Der Teilwert ist ein objektiver Wert, der von der Marktlage am Stichtag bestimmt wird (BFH Urteil vom 4. Dezember 1986 - IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296).Für Wirtschaftsgüter - so auch für Grundstücke eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs -, die für den Betrieb entbehrlich oder jederzeit ersetzbar sind, wird der Teilwert in der Regel mit dem Verkehrswert gleichgesetzt (vgl. BFH Urteil vom 4. Dezember 1986 - IV R 162/85, BFH/NV 1987, 296).
- BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91
Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Denn eine Gemeinde kann grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob sie sich zur Erfüllung eines öffentlichen Interesses der Mittel des Privatrechts bedienen will (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "BVerwG" vom 11. Februar 1993 4 C 18/91, BVerwGE 92, 56). - BFH, 01.02.2001 - IV R 3/00
Gestaltungsmissbrauch bei Verlustmantelkauf
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
(BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 IV R 3/00, BStBl II 2001, 520).
- BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Zur Bewertung der Nutzungsentnahme, wenn ein betrieblich genutzter Pkw auf einer …
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Die dabei untergehenden stillen Reserven werden aber nach herrschender Meinung nicht aufgedeckt und versteuert (vgl. BFH Beschluss vom 23. Januar 2001 - VIII R 48/98, BStBl II 2001, 395). - BFH, 18.07.2001 - I R 48/97
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Rn. 39 Von einer Steuerumgehung im Sinne des § 42 Abs. 1 AO ist nämlich nur auszugehen, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die - gemessen an dem erstrebten Ziel - unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 18. Juli 2001 I R 48/97, BFH/NV 2001, 1636). - BFH, 29.04.1999 - IV R 63/97
Teilwert bei Betriebseröffnung
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Bei einem Grundstück lassen sich die Wiederbeschaffungskosten aus dem Verkehrswert oder gemeinen Wert ableiten (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Urteil vom 29. April 1999 IV R 63/97, BStBl II 2004, 639). - BFH, 08.09.1994 - IV R 16/94
Von der Gemeinde aus ansiedlungspolitischen Gründen eingeräumte Vorzugspreise für …
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Rn. 30 Der Verkehrswert (vgl. § 194 BauGB) oder der gemeine Wert (§ 9 Abs. 2 BewG) unbebauter Grundstücke ist üblicherweise entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder in Ausnahmefällen durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. BFH Urteil vom 8. September 1994 VI R 16/94, BStBl II 1995, 309 m.w.N.). - BFH, 19.05.1998 - I R 54/97
Aus dem bloßen Anstieg der Marktzinsen kann ein unter den Anschaffungskosten …
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Rn. 29 Der Teilwert eines Wirtschaftsgutes liegt dabei zwischen dem gemeinen Wert/Einzelveräußerungspreis als Untergrenze und den Wiederbeschaffungskosten als Obergrenze (vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 1998 I R 54/97, BStBl II 1999, 277 m.w.N.). - BFH, 21.06.1994 - VI R 16/94
Anerkennung verschiedener Posten als Werbungskosten
Auszug aus FG München, 12.07.2011 - 2 K 769/08
Rn. 30 Der Verkehrswert (vgl. § 194 BauGB) oder der gemeine Wert (§ 9 Abs. 2 BewG) unbebauter Grundstücke ist üblicherweise entweder unmittelbar aus Verkaufspreisen für benachbarte vergleichbare Grundstücke oder auf der Grundlage von Durchschnittswerten (Richtwerten) oder in Ausnahmefällen durch Einzelgutachten zu ermitteln (z. B. BFH Urteil vom 8. September 1994 VI R 16/94, BStBl II 1995, 309 m.w.N.).
- BFH, 21.09.2016 - X R 58/14
Teilwertbestimmung und voraussichtlich dauernde Wertminderung bei unbebauten …
Rn. 34 b) Ansiedlungspolitisch bedingte Vorzugspreise, die eine Gemeinde gewährt, können sich nur dann mit dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis decken, wenn die Gemeinde mit den Vorzugspreisen den Grundstücksmarkt zum Stichtag so stark bestimmt, dass auch andere Eigentümer ihre Grundstücke nicht teurer verkaufen können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 340, BStBl II 1995, 309, unter 2., m.w.N. auf die Literatur zur Ermittlung von Grundstückswerten; ebenso für Vorzugspreise nach einem "Einheimischen-Modell" FG München, Urteil vom 12. Juli 2011 2 K 769/08, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 501;… Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BFH-Beschluss vom 29. Mai 2012 IV B 111/11, BFH/NV 2012, 1482).
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