Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 17 Abs 1 S 2 FStrG, § 17e Abs 6 S 1 FStrG
Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FStrG § 17 Abs. 1 S. 2; FStrG § 17e Abs. 6 S. 1
Ergebnisrelevanz einer abwägungsfehlerhaften Varianatenauswahl bei einem Planfeststellungsbeschluss für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ergebnisrelevanz einer abwägungsfehlerhaften Varianatenauswahl bei einem Planfeststellungsbeschluss für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 2 K 99/12
Klagen gegen sog. "Magdeburger Tunnel"
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Eine Straßenplanung ist auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (Urt. d. Senats v. 10.10.2013 - 2 K 99/12 -, juris, RdNr. 128).Die Frage, inwieweit es bauliche Alternativen zu der vom Beklagten gewählten Lösung gibt, um die verkehrlichen Probleme am streitigen Knoten zu lösen, betrifft nicht die Planrechtfertigung, sondern die Abwägung der verschiedenen in Betracht kommenden Varianten (Urt. d. Senats v. 10.10.2013, a.a.O., RdNr. 128).
Als Betroffener kann der Kläger auch die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013, a.a.O., RdNr. 138;… VGH BW, Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 -, ZUR 2007, 427, RdNr. 57 in juris).
- BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03
Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann nicht mit Erfolg geltend machen, es sei bereits jetzt erkennbar, dass er durch spätere Planfeststellungsbeschlüsse für andere Planungsabschnitte weitere Nutzflächen verlieren und jedenfalls dann sein Betrieb in Gefahr geraten werde, wenn in dem für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich maßgeblichen Zeitpunkt seines Erlasses Planfeststellungsbeschlüsse für weitere Planungsabschnitte noch nicht ergangen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, NuR 2005, 177 [178], RdNr. 28, m.w.N.).Soweit eine etwaige künftige Belastung mit weiteren Maßnahmen noch nicht verbindlich feststeht, braucht sie weder als allgemeines Zumutbarkeitskriterium noch in ihrer Kumulation mit der streitgegenständlichen Maßnahme im Hinblick auf eine sich möglicherweise dann ergebende Betriebsgefährdung berücksichtigt zu werden; vielmehr wird dann in den zeitlich nachfolgenden Planfeststellungsbeschlüssen in der Regel die bereits erfolgte Belastung des landwirtschaftlichen Betriebs in den Blick zu nehmen sein, weil der Betroffene durch die abschnittsweise Planung unter Rechtsschutzgesichtspunkten nicht schlechter gestellt werden darf als er stünde, wenn sämtliche durch das Gesamtvorhaben bedingten Belastungen für seinen Betrieb auf einmal ihm gegenüber auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen wären (BVerwG, Urt. v. 17.08.2004, a.a.O.).
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Der Kläger hat weder einen Anspruch auf die begehrte Aufhebung des streitigen Planfeststellungsbeschlusses noch auf die - im Aufhebungsantrag als minus enthaltene (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72, RdNr. 35 in juris) - Feststellung, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig und deshalb nicht vollziehbar ist.Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - 9 A 11.03 -, juris, RdNr. 57, m.w.N.).
- BVerwG, 10.10.2012 - 9 A 19.11
Verkehrsprognose; Modellprognose; Bundesverkehrswegeplanung; Fernverkehrsmatrix; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Da ein auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründetes Rechtsverhältnis nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt und deshalb die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hat (…BVerwG, Urt. v. 01.09.1997, a.a.O., RdNr. 26, m.w.N.), haben nicht nur die von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer, sondern auch Pächter von Grundstücken, die für das Vorhaben benötigt werden, Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme der Grundstücke kausal ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, RdNr. 13).Verkehrsprognosen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; sie sind lediglich daraufhin zu überprüfen, ob sie methodisch einwandfrei erarbeitet worden sind, nicht auf unrealistischen Annahmen beruhen und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (BVerwG, Urt. v. 10.10.2012, a.a.O., [S. 650], RdNr. 21, m.w.N.).
- BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Er kann geltend machen, durch das planfestgestellte Vorhaben, insbesondere die (dauerhafte) Inanspruchnahme von ihm gepachteter landwirtschaftlich genutzter Flächen in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.09.1997 - 4 A 36.96 -, BVerwGE 105, 178 [179 ff.], RdNr. 25 ff. in juris).Da ein auf der Grundlage der §§ 535 ff. BGB begründetes Rechtsverhältnis nach den einschlägigen privatrechtlichen Vorschriften Bestandsschutz genießt und deshalb die Qualität von Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG hat (BVerwG, Urt. v. 01.09.1997, a.a.O., RdNr. 26, m.w.N.), haben nicht nur die von der Planung betroffenen Grundstückseigentümer, sondern auch Pächter von Grundstücken, die für das Vorhaben benötigt werden, Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch), soweit der geltend gemachte Fehler für die Inanspruchnahme der Grundstücke kausal ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.2012 - 9 A 19.11 - NVwZ 2013, 649, RdNr. 13).
- BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08
Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Deshalb kann die Planfeststellungsbehörde regelmäßig bei einer Landinanspruchnahme bis zu diesem Anhaltswert ohne Einholung eines landwirtschaftlichen Sachverständigengutachtens davon ausgehen, dass eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung oder -vernichtung des betroffenen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebs nicht eintritt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 - 9 A 13.08 -, BVerwGE 136, 332 [338], RdNr. 26 f., m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2257/05
Planfeststellungsbeschluss für den Umbau des Bahnknotens Stuttgart
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Als Betroffener kann der Kläger auch die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (…vgl. Urt. d. Senats v. 10.10.2013, a.a.O., RdNr. 138; VGH BW, Urt. v. 08.02.2007 - 5 S 2257/05 -, ZUR 2007, 427, RdNr. 57 in juris). - BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11
Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Sie ist insbesondere befugt, Alternativen, die ihr auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erscheinen, schon in einem frühen Verfahrensstadium auszuscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.01.2012 - 7 VR 13.11 [7 A 22.11] -, DVBl 2012, 1102). - BVerwG, 15.03.2013 - 9 B 30.12
Planrechtfertigung; Verkehrsprognose
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Eine gesetzliche Vorgabe, nach welchen Methoden eine Verkehrsprognose im Einzelnen zu erstellen ist, gibt es nicht; eine aktuelle Zählung ist nicht zwingend erforderlich, vielmehr kann die Verkehrsstärke auch nach den in der Straßenplanung gebräuchlichen Modell- und Trendprognosen bestimmt werden (BVerwG, Beschl. v. 15.03.2013 - 9 B 30.12 -, juris, RdNr. 10, m.w.N.). - BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04
Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 19.08.2004 - 4 A 9.04 -, juris, RdNr. 15) verlangt das Abwägungsgebot, dass - erstens - eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass - zweitens - in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, und dass - drittens - weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. - BVerwG, 19.12.2013 - 9 B 44.13
Verfahrensfehler; Abwägungsfehler; Ergebnisrelevanz.
- BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei …
- BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlerhafter Überschätzung …
- BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00
Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig
- BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04
Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes; …
- BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01
Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme
- BVerwG, 25.02.2014 - 7 B 24.13
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden
Insoweit kommt es für die Planrechtfertigung darauf an, ob das planfestgestellte Vorhaben gemessen an den Zielen des FStrG vernünftigerweise geboten ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.07.2016 - BVerwG 9 C 3.16 -, juris, RdNr. 23; Urt. d. Senats v. 16.10.2014 - 2 K 82/12 -, juris, RdNr. 36, m.w.N.).Rn. 122 Als Betroffener kann der Kläger die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (vgl. Urt. d. Senats v. 16.10.2014 - 2 K 82/12 -, juris, RdNr. 47, m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19
Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines …
Eine Straßenplanung ist auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (…Urteile des Senats vom 10. Oktober 2013 - 2 K 99/12 - juris, Rn. 128 , und vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris Rn. 38 ).Rn. 92 Ein Betroffener kann die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris, Rn. 47 , m.w.N., …und vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 122 ).
- VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in …
Dagegen ist eine Straßenplanung auch dann noch vernünftigerweise geboten, wenn mit dem Vorhaben eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nicht in jeder Hinsicht bzw. nur teilweise gelingt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 -, juris).Rn. 130 Die Planrechtfertigung unterliegt der vollständigen gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 - 11 C 14.00 -, NVwZ 2002, 350; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 -, juris).
- OVG Thüringen, 19.08.2025 - 1 O 136/25
Planfeststellung für den Hochwasserschutz an der Weißen Elster
Die Klägerin, die als Betroffene die Vorzugswürdigkeit einer ihre Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen kann (vgl. OVG LSA, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 -, juris Rn. 47 m. w. N.), hat nicht eingewandt, dass die von der Planfeststellungsbehörde verworfene Variante 2 mit ihren Untervarianten 2a und 2b vorzugswürdig gewesen wären.
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