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Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 14.07.2015

Rechtsprechung
   VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20291
VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,20291)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.07.2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,20291)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,20291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Nr 3b IFG, § 8 Abs 1 S 1 Nr 2 UIG 2005, § 8 Abs 2 Nr 4 UIG 2005, § 2 Nr 1 IFG, § 2 Abs 3 UIG 2005
    Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit der Planung einer Bundesautobahn; hier: Eignungsabschätzung durch externe Gutachter

  • fragdenstaat.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende …

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
    Die Informationen sind deshalb nur dann geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen (vgl. zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG: BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - Juris Rn. 26).

    Auch § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG schützt die Informationen deshalb nur dann, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbilden oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung der Behörde zulassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 - BVerwG 7 C 7.12 - Juris Rn. 26).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide; …

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
    Er ist, auch soweit er juristische Personen umfasst, nicht auf Organisationen beschränkt, die sich Zielen des Umweltschutzes widmen, sondern erfasst auch gewerbliche Unternehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - BVerwG 7 C 2.09 - Juris Rn. 26).
  • VG Berlin, 01.06.2012 - 2 K 177.11

    Anwendungsbeobachtungen für Arzneimittel werden teilweise publik

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
    Diese muss das Vorliegen von Ausschlussgründen plausibel darlegen; dabei müssen die Angaben nicht so detailliert sein, dass Rückschlüsse auf die geschützte Information möglich sind, sie müssen aber so einleuchtend und nachvollziehbar sein, dass das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 1. Juni 2012 - VG 2 K 177.11 - Juris Rn. 31).
  • VG Berlin, 07.08.2013 - 2 K 273.12

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Sperren des Informationszugangs

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
    Die Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung, wie Sachinformationen oder gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld, sind ebenso wie das Ergebnis der Willensbildung nicht von § 3 Nr. 3 Buchst. b) IFG erfasst (vgl. VG Berlin, Urteil vom 7. August 2013 - VG 2 K 273.12 - Juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12

    Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im …

    Auszug aus VG Berlin, 02.07.2015 - 2 K 82.13
    Damit entfällt aber auch der Schutz für den Entwurf, da der Arbeitsprozess durch eine Bekanntgabe nicht mehr unterbrochen bzw. behindert werden kann (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Dezember 2013 - VG 2 K 249.12 - Juris Rn. 57 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2020 - 4 LB 45/17

    Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener …

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Anwendungsbereich des Versagungsgrundes zum Schutz des behördlichen Beratungsvorgangs nur den Beratungsvorgang als solchen, nicht aber die Tatsachengrundlage und die Grundlagen der Willensbildung als Beratungsgegenstand sowie das Ergebnis der Willensbildung als Beratungsergebnis umfasst (BVerwG…, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 -, juris Rn. 5; VG Köln…, Urteil vom 05.11.2015 - 13 K 3206/14 -, juris Rn. 41) und dass bloße Sachinformationen oder gutachterliche Stellungnahmen im Vorfeld nicht aus dem Informationszugang ausgenommen sind (OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13.11.2015 - OVG 12 B 16.14 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Urteil vom 02.07.2015 - 2 K 82.13 -, juris Rn. 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 3/19

    Zu den informationszugangsrechtlichen Ansprüchen eines bestellten …

    Deshalb ist der Beratungsvorgang als solcher geschützt, das heißt der Beratungsprozess, nicht aber die den Beratungen zugrundeliegenden, bereits zuvor vorliegenden Sachinformationen, über die beraten wird (Beratungsgegenstände) oder auch die Beratungsergebnisse (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 -, juris Rn. 5; VG Köln…, Urteil vom 05. November 2015 - 13 K 3206/14 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Urteil vom 02. Juli 2015 - 2 K 82.13 -, juris Rn. 27; vgl. zu dieser Auslegung des § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG auch OVG Schleswig…, Urteil vom 15.09.1998 - 4 L 139/98 -, juris Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2022 - 4 LB 45/17

    Zugang zu Informationen des Wissenschaftlichen Dienstes des …

    Denn der Anwendungsbereich des Versagungsgrundes zum Schutz des (behördlichen) Beratungsvorgangs umfasst nur den Beratungsvorgang als solchen, nicht aber die ihm zugrundeliegenden Sachinformationen, Tatsachengrundlagen oder gutachterliche Stellungnahmen und sonstige Grundlagen der Willensbildung als Beratungsgegenstand sowie das Ergebnis der Willensbildung als Beratungsergebnis (so schon Drechsler, in: PdK, Band A 16 SH, Stand Mai 2013, § 9 Ziffer 2.4, S. 70;… zu § 7 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 UIG a.F.: Urt. des Senats v. 15.09.1998 - 4 L 139/98 -, juris Rn. 40;… zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG: VG Berlin, Urt. v.22.05.2014 - 2 K 285.12 -, juris Rn. 27;… zu § 3 Nr. 3 lit. b IFG: BVerwG, Urt. v. 30.03.2017 - 7 C 19.15 - juris Rn. 10, Urt. v. 02.08.2012 - 7 C 7/12 -, juris Rn. 26; VG Berlin, Urt. v. 02.07.2015 - 2 K 82.13 -, juris Rn. 27).
  • VG Schleswig, 15.04.2024 - 10 A 53/22

    Keine Verpflichtung von informationspflichtigen Stellen zur …

    Deshalb ist der Beratungsvorgang als solcher geschützt, das heißt der Beratungsprozess, nicht aber die den Beratungen zugrundeliegenden, bereits zuvor vorliegenden Sachinformationen, über die beraten wird (Beratungsgegenstände) oder auch die Beratungsergebnisse (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 -, juris Rn. 5; VG Köln…, Urteil vom 5. November 2015 - 13 K 3206/14 -, juris Rn. 41; VG Berlin, Urteil vom 2. Juli 2015 - 2 K 82.13 -, juris Rn. 27).
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   VG Berlin, 14.07.2015 - 2 K 82.13   

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https://dejure.org/2015,111586
VG Berlin, 14.07.2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,111586)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.07.2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,111586)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - 2 K 82.13 (https://dejure.org/2015,111586)
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Wird zitiert von ...

  • VG Schleswig, 30.01.2026 - 6 A 59/25

    Informationszugang zu Protokollen nichtöffentlicher Sitzungen der …

    Informationen sind deshalb nur geschützt, wenn sie den Vorgang der behördlichen Willensbildung und Abwägung abbildeten oder jedenfalls gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zulassen (VG Berlin, Urteil vom 14. Juli 2015 - 2 K 82.13 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 3. September 2019 - OVG 12 N 58.15 -, juris Rn. 2 f.).
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