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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3483
OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.07.1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 (https://dejure.org/1998,3483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertreter des öffentlichen Interesses; Einlegung von Rechtsmitteln; Prozeßvertreter; Klageabweisung; Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben; Landkreis; Aufgabenzuweisung; Landesgesetzgeber; Konkrete Aufgaben; Überörtliche Angelegenheiten; Örtlicher Aufgabenkreis; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (20)

  • OVG Brandenburg, 07.11.1996 - 1 D 34/94
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Anlaß für den Senat, insoweit "ungefragt auf Fehlersuche zu gehen", besteht nicht (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996 - 1 D 34/94.NE - NVwZ-RR 1988, 37).

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Im Anschluß an den Rastede-Beschluß entwickelte sich eine streitige Diskussion darüber, ob Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Landkreise nicht bereits verfassungsrechtlich unzulässig sind (Nachweise bei OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.;… Sachs-Nierhaus, GG, 1996, Art. 28, Rdn. 65; Ehlers, DVBl. 1997, 225, 226 Fußn. 7).

    Dementsprechend wird auch sonst zwischen überörtlichen Angelegenheiten einerseits und Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben andererseits unterschieden (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.;… von Münch/Kunig - Löwer, GG, 3. Aufl. 1995, Art. 28 Rdn. 85;… Sachs-Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; Henneke, DVBl. 1995, 475, 476; Knöpfle, BayVBl. 1994, 385, 391; Schmidt-Jortzig, DÖV 1993, 973, 980; Schwarz, NVwZ 1996, 1182, 1184; differenzierend: Henneke, Der Landkreis 1998, 168, 173; offengelassen: OVG Saarland, B. v. 15.9.1993 - 1 W 67/93 - DÖV 1994, 438; aA: Ehlers, DVBl. 1997, 225).

    Nach der Landkreisordnung in Brandenburg "fördert" der Kreis die kreisangehörigen Gemeinden und Ämter in der Erfüllung ihrer Aufgaben, "ergänzt" durch sein Wirken die Selbstverwaltung der Gemeinden und Ämter und trägt zu einem gerechten "Ausgleich" der unterschiedlichen Belastung der Gemeinden und Ämter bei (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß - wie bereits ausgeführt worden ist - auch das Bundesverfassungsgericht betont, daß der örtliche Aufgabenkreis nicht für alle Gemeinden ungeachtet etwa ihrer Einwohnerzahl, flächenmäßigen Ausdehnung und Struktur gleich ist und eine bestimmte Aufgabe beispielsweise bei mittleren und größeren Gemeinden örtlich bezogen sein kann, ohne dies auch bei kleineren Gemeinden zu sein (…B. v. 7.2.1991, a.a.O.;… Rastede-Beschluß, a.a.O.; vgl. auch OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; von Münch/Kunig-Löwer, GG;… a.a.O., Art. 28 Rdn. 45;… Sachs-Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 41; Henneke, Der Landkreis 1998, 168, 170).

    Maßnahmen der Wirtschaftsförderung und der Förderung des Fremdenverkehrs sind in der Regel nicht auf das Gebiet einzelner Gemeinden beschränkt, sondern bezwecken die Förderung und Entwicklung des Kreises, jedenfalls größerer Gebiete (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (…vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • VGH Bayern, 25.07.1996 - 4 B 94.1199
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung zur Rechtslage in anderen Bundesländern ausgesprochen, daß Kreisumlagebescheide von den Gemeinden anfechtbare Verwaltungsakte sind (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691 m.w.N.).

    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (…vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Für Bayern hat der BayVGH (Urteile vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112, und vom 25.7.1996 - 4 B 94.1199 = BayVBl. 1996, 691) für eine dem § 87 Abs. 2 ThürKO vergleichbare Vorschrift entschieden, daß aus dieser keine Ausgleichsaufgabe hergeleitet werden könne.

    Diese Entscheidung hat deshalb auch zu Recht keine Zustimmung gefunden (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996, a.a.O.; Knöpfle, BayVBl. 1994, 385).

    Es kann deshalb sein, daß eine Aufgabe, die ursprünglich örtliche Bedeutung hatte, im Laufe der Zeit überörtliche Bedeutung erlangt, oder umgekehrt, und sich so die Zuständigkeit von einer Gebietskörperschaft auf die andere verlagert (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996, a.a.O.).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (…vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (…offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    1997, 175 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 108. Schließlich führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 3.3.1997 - 8 B 130/96 - NVwZ 1988, 66 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109, aus, daß weder der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 28 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschlössen, daß eine kreisangehörige Gemeinde mit der von ihr geleisteten Kreisumlage auch eine Verwaltungstätigkeit des Kreises mitfinanziere, die für sie und ihre Einwohner ohne Nutzen sei, weil sie selbst diese Verwaltungstätigkeit leisten müsse und erbringe.

    Es genügt eine generalklauselartige Ermächtigung (a.A. nur Wimmer, NVwZ 1998, 28, 30).

    Eine Entscheidung für Nordrhein-Westfalen ist nicht ersichtlich; nach Wimmer, NVwZ 1998, 28, 29 Fußn. 10, sind in Nordrhein-Westfalen beim Verwaltungsgericht Köln Klagen zu diesem Fragenkomplex anhängig.

    Darauf, daß drei Gemeinden des beklagten Landkreises eigene Bibliotheken betreiben, kommt es entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht an (vgl. - wie dargelegt - BVerwG, Beschluß vom 3.3.1997- 8 B 130/96 - a.a.O.).

    Handelt es sich um überörtliche Angelegenheiten, dann ist der Landkreis zu ihrer Wahrnehmung berechtigt und kann ihm dadurch entstehende Kosten mittels der Kreisumlage von den Gemeinden fordern - völlig unabhängig davon, ob und inwieweit die einzelnen Gemeinden von der Wahrnehmung der überörtlichen Angelegenheit einen unmittelbaren oder mittelbaren Nutzen haben (vgl. auch BVerwG, B. v. 3.3.1997 - 8 B 130/96 - NVwZ 1998, 66 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109).

  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    "Finanzbedarf" der Landkreise im Sinne des § 28 Abs. 1 FAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (…vgl. nur OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199 - BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; VG Saarlouis, U. v. 13.2.1998 - 11 K 295/93 - S. 11 m.w.N.).

    Für Bayern hat der BayVGH (Urteile vom 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112, und vom 25.7.1996 - 4 B 94.1199 = BayVBl. 1996, 691) für eine dem § 87 Abs. 2 ThürKO vergleichbare Vorschrift entschieden, daß aus dieser keine Ausgleichsaufgabe hergeleitet werden könne.

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (…vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (…offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben sind solche Aufgaben, die zwar die Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG den Gemeinden zugewiesenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen, die aber bei mangelnder Leistungsfähigkeit der Gemeinden gleichwohl vom Kreis zu dem Zweck wahrgenommen werden, die Einwohner im Kreisgebiet gleichmäßig zu versorgen und zu betreuen; um Ergänzungsaufgaben handelt es sich, wenn der Kreis die Aufgaben der Gemeinden selbst übernimmt; Ausgleichsaufgaben liegen vor, wenn der Kreis den kreisangehörigen Gemeinden oder Dritten administrative oder finanzielle Hilfen gewährt (vgl. hierzu nur: BVerwG, B. v. 24.4.1996 - 7 NB 2/95 - NVwZ 1996, 1222).

    Nach BVerwG, B. v. 24.4.1996 - 7 NB 2/95 - NVwZ 1996, 1222, ist der Landesgesetzgeber durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gehindert, den Kreisen mittels einer an die mangelnde Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Gemeinden anknüpfenden Generalklausel Aufgaben zuzuweisen, die herkömmlich mit dem Begriff "Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben" umschrieben würden.

  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    § 71 Abs. 1 Satz 2 VKO entsprach dem § 87 Abs. 1 ThürKO; zwischen "übergemeindlichen Aufgaben" und "überörtlichen Angelegenheiten" besteht kein sachlicher Unterschied (…vgl. nur Uckel/Hauth/Hoffmann, a.a.O., § 87 ThürKO Rdn.1;… Sachs- Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, 414).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung des VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, daß Gemeinde und Landkreis als Aufgabenträger nebeneinander stehen können, wenn die Finanzierung oder Förderung einer bestimmten Maßnahme sowohl örtliche als auch überörtliche Bezüge hat.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Nach der schleswig-holsteinischen Landkreisordnung soll die Selbstverwaltung des Kreises die Selbstverwaltung der kreisangehörigen Gemeinden "ergänzen und fördern" und sollen Kreis und Gemeinden "alle Aufgaben der örtlichen Selbstverwaltung im Zusammenwirken erfüllen" (vgl. OVG Schleswig-Holstein, U. v. 20.12.1994 - 2 K 4/94 - DVBl. 1995, 469, 472).

    Es kann dahinstehen, ob die den Landkreisen zuzubilligende Fehlergrenze 1 % des Umlagesatzes (vgl. BayVGH, U. v. 25.7.1996 - 4 B 94.1199, BayVBl. 1996, 691; U. v. 4.11.1992 - 4 B 90.718 - BayVBl. 1993, 112; dem BayVGH folgend die Vorinstanz) oder 0, 5 % (vgl. OVG Schleswig, U. v. 20.12.1994, a.a.O.) beträgt (…offengelassen auch von OVG Brandenburg, U. v. 7.11.1996, a.a.O.; aA Ehlers, DVBl. 1997, 225, 232: keine Bagatellgrenze, aber lediglich Teilnichtigkeit der Haushaltssatzung).

  • VG Würzburg, 23.02.1994 - W 2 K 93.34

    Klage gegen einen Kreisumlagebescheid; Verwendungszweck der Kreisumlage; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    § 71 Abs. 1 Satz 2 VKO entsprach dem § 87 Abs. 1 ThürKO; zwischen "übergemeindlichen Aufgaben" und "überörtlichen Angelegenheiten" besteht kein sachlicher Unterschied (…vgl. nur Uckel/Hauth/Hoffmann, a.a.O., § 87 ThürKO Rdn.1;… Sachs- Nierhaus, GG, a.a.O., Art. 28 Rdn. 65; VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, 414).

    Nicht zu folgen ist der Auffassung des VG Würzburg, U. v. 23.2.1994 - W 2 K 93.34 - BayVBl. 1994, 412, daß Gemeinde und Landkreis als Aufgabenträger nebeneinander stehen können, wenn die Finanzierung oder Förderung einer bestimmten Maßnahme sowohl örtliche als auch überörtliche Bezüge hat.

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    1997, 175 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 108. Schließlich führte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 3.3.1997 - 8 B 130/96 - NVwZ 1988, 66 = Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 109, aus, daß weder der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch Art. 28 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschlössen, daß eine kreisangehörige Gemeinde mit der von ihr geleisteten Kreisumlage auch eine Verwaltungstätigkeit des Kreises mitfinanziere, die für sie und ihre Einwohner ohne Nutzen sei, weil sie selbst diese Verwaltungstätigkeit leisten müsse und erbringe.
  • BVerwG, 28.02.1997 - 8 N 1.96

    Gültigkeit einer Haushaltssatzung unter Beachtung der gemeindlichen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.07.1998 - 2 KO 143/97
    Diese Rechtsprechung des 7. Senats bekräftigte der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 28.2.1997 - 8 N 1/96 - NVwZ 1998, 63 = ThürVBl.
  • VG Saarlouis, 06.10.1995 - 11 K 360/92
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84

    Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer …

  • OVG Saarland, 15.09.1993 - 1 W 67/93

    Finanzielle Unterstützung; Kreisangehörige Gemeinde; Haushaltsfehlbetrag; …

  • OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht; …

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage; …

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 129.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.11.1968 - Gr. Sen. 1.67

    Umfang des Bestehens des Vertretungserfordernisses nach § 67 Abs. 1 …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.12.1987 - 5 A 124/87

    Lehramtsbewerber; Referendar; Teilzeitbeschäftigung; Nebentätigkeit; Lehramt; …

  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und …

    Finanzbedarf im Sinne des § 28 Abs. 1 Satz 1 ThürFAG ist lediglich der Finanzbedarf, der bei einer zulässigen Aufgabenwahrnehmung entsteht (vgl. eingehend Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ThürVBl. 1999, 40 = ThürVGRspr. 1998, 166).

    Der Kreis darf diese Aufgabe gemäß § 11 Abs. 2 ThürSportFG auch wahrnehmen (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O., dem aber zugrunde lag, dass das Hallenbad noch in Trägerschaft der Gemeinde S stand).

    Dazu war er bei Abschluss des Entsorgungsvertrages unter dem Geltungsregime der noch maßgeblichen Vorläufigen Kommunalordnung - VKO - vom 24. Juli 1992 (GVBl S. 383) gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 VKO auch befugt (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).

    Aus diesem Grund ist es auch unbeachtlich, dass in dem hier maßgeblichen Jahr 1996 die Übernahme einer Ergänzungsaufgabe nach der seit dem 1. Juli 1994 geltenden Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl S. 501) nicht mehr zulässig gewesen wäre (vgl. ebenso Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - a. a. O.).

    Diese Geringfügigkeitsgrenze ist nach Auffassung des Senats überschritten, wenn das Umlagesoll in Höhe von 1 % des Umlagesatzes der Kreisumlage zu Unrecht erhoben wurde (so auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 B 94.1199 -BayVBl. 1996, S. 691-692, noch offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 116).

  • OVG Thüringen, 16.10.2001 - 2 KO 141/97

    Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Fehlerquote; Schulumlage; …

    Dies folge für die Aufgaben des Projekts "Ökologischer Landkreis", der "Wirtschaftsförderung und Tourismus" und der "Fahrbibliothek" aus den entsprechenden Ausführungen des Urteils des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -.

    In materieller Hinsicht führt die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - aus, dass in Thüringen zur Wahrnehmung von überörtlichen Aufgaben auf Gemeindeebene die Institute der Einheitsgemeinde, der Verwaltungsgemeinschaft und der erfüllenden Gemeinde geschaffen worden seien, um in Abgrenzung zu den Landkreisen das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht aufzuwerten und zu stärken.

    Er bittet den Senat, seine Auffassung im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - hinsichtlich der Fördermaßnahme für das Hallenbad Sollstedt zu überprüfen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der beigezogenen Behördenakten des Beklagten, der Haushaltssatzung und der Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 1995, der von der Klägerin vorgelegten Akten sowie der Gerichtsakten 2 KO 140/97 und 2 KO 143/97, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Beratung waren, Bezug genommen.

    Hierzu hat der Senat bereits im Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ausgeführt:.

    Hierzu hat der Senat bereits in dem Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - ebenfalls betreffend die Kreisumlage 1995 der Beklagten ausgeführt:.

    Zur Berechnung der Fehlergrenze hat der Senat im Verfahren 2 KO 143/97 ausgeführt:.

  • VerfGH Thüringen, 09.06.2017 - VerfGH 61/16

    Urteil zum Normenkontrollantrag der CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz

    Die "überörtlichen Angelegenheiten" sind diejenigen Angelegenheiten, die den Landkreisen kraft landesgesetzlicher Regelung als eigene Aufgaben - in Abgrenzung zu den den Gemeinden kraft Verfassungsrecht zustehenden örtlichen Aufgaben - zustehen (ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -, juris Rn. 60).

    Überörtlich sind deshalb Aufgaben, die zwar für die Lebensbedürfnisse der Menschen an ihrem Wohnort Bedeutung haben, aber nicht durch spezifische Umstände der örtlichen Gemeinschaft bedingt sind und nach ihrem sachlichen Zuschnitt sowie den weitergreifenden Auswirkungen nur im größeren Verband wahrgenommen werden können; solche überörtlichen Aufgaben entstehen in einem weiteren Raum als dem der Gemeinden, nämlich aus dem Kreisgebiet als einheitlichem Ganzen (ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -, juris Rn. 61).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.04.2011 - 2 A 11423/10

    Zulässigkeit einer progressiven Kreisumlage

    Der Umstand, dass einzelne große Gemeinden die Aufgabe auf örtlicher Ebene zu erfüllen vermögen, schließt es nicht aus, dass für andere Teile des Kreisgebiets die Zuständigkeit dem Landkreis im Rahmen einer überörtlichen Aufgabenerfüllung anfällt (vgl. OVG RP, Urteil vom 8. Dezember 1998 - 7 C 11935/97 - AS 27, 279 [288]; OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [274 ff.]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f.).

    Eine wirksame und nachhaltige Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung erfordert unter heutigen Bedingungen indes häufig eine über den Bereich und die Verwaltungskraft einzelner Gemeinden und Verbandsgemeinden hinausgehende, abgestimmte und kraftvolle Aufgabenerfüllung, die bei den kleinteiligen Gemeindestrukturen in Rheinland-Pfalz in der Regel nur noch der überörtlichen Gemeinschaft im Kreisverbund möglich ist (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29. August 2001 - 9 R 2/00 - AS 29, 255 [275]; ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 - juris, Rn. 89 f. Zum Ganzen auch Dietlein, in: Gabler/Höhlein, Kommunalverfassungsrecht Rheinland-Pfalz, § 2 LKO Erl. 2.2 (Dezember 2010); Henneke, Der Landkreis 2004, 245 [247 ff.]).

  • OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 411/03

    Kommunalrecht; Kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von Mietverträgen; …

    Zu diesen Aufgaben gehören grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die in der Gemeinde wurzeln und zu ihr einen speziellen Bezug haben (vgl. ThürOVG, Urteil vom 20. Juli 1998, - 2 KO 143/97 -, ThürVwGRspr. 1998, 166, 171 m. w. N.; vgl. Rücker/Dieter/Schmidt, Kommunalverfassungsrecht Thüringen, Loseblattsammlung, Erg.Lfg. 4/2002, ThürKO § 2 Anm. 2.; vgl. Henneke, ThürVBl. 1999, 25 ff.).
  • VerfGH Thüringen, 06.06.2002 - VerfGH 14/98

    Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung Art. 91 Abs. 1 ThürVerf …

    Der Kreisumlagebescheid ist ein Verwaltungsakt, der von der betroffenen Gemeinde nach Widerspruch mit der Anfechtungsklage vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden kann (vgl. ThürOVG, ThürVBl 1999, 40, [41]).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2004 - 10 LB 4/02

    Allzuständigkeit; Anhörung; Ausgleichsaufgabe; Ausgleichszahlung; Bedarfsdeckung; …

    Das ergänzende Tätigwerden des Landkreises kommt den Gemeinden zugute, hindert diese aber nicht, selbst tätig zu werden (Ehlers, DVBl. 1997, 225, 226), also selbst wieder auf die Aufgaben zuzugreifen (im Ergebnis ebenso: Thür. OVG, Urt. v. 20.7. 1998, - 2 KO 143/97 -, ThürVerwBl. 1999, 40, 42; BbgVerfG…, Urt. vom 15.10.1998 - VfGBbg 38/97 u.a. - NVwZ-RR 1999, 90, 91;… OVG Schleswig, Urt. v. 20.12.1994 - 2 K 4/94 -, DVBl. 1995, 469, 472).
  • VG Meiningen, 04.09.2007 - 2 K 904/04

    Kommunalrecht; Verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte bei Anfechtung eines …

    Fehle es an einer Zuständigkeit, so sei die Haushaltssatzung bzw. der Haushaltsplan insoweit nichtig, weshalb es an einer Rechtsgrundlage für die Kreisumlageerhebung fehle (ThürOVG, U. v. 20.07.1998, Az.: 2 KO 143/97 m.w.N.; a. A.: OVG Münster, U. v. 22.02.2005, 15 A 130/04, [...]).

    Dies hängt davon ab, ob man die Rechtsprechung des Thüringer OVG (U. v. 20.07.1998, a.a.O.) dahin versteht, dass unter Finanzbedarf im Sinne des § 28 Abs. 1 ThürFAG nur derjenige Finanzbedarf, der für rechtmäßige Aufgabenwahrnehmung anfällt, zu verstehen ist, so dass dann eine Abweichung von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes vorläge.

  • OVG Saarland, 29.08.2001 - 9 R 2/00

    Ermessen der Kommunalaufsicht bei der Mitgestaltung einer Kreisumlage; …

    Thüringer Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.7.1998 - 2 KO 143/97 -, Juris,.
  • VG Cottbus, 08.12.2022 - 1 K 838/19
    Folge hiervon dürfte - einer abschließenden Klärung dieser Frage bedarf es vorliegend nicht - eine mögliche Fehlerhaftigkeit des Umlagesatz sein (…zur Berücksichtigung einer Fehlerquote von 0, 5 - 1% des Umlagesatzes jedoch vgl. etwa: OVG des Saarlandes, Urt. v. 29. August 2001 - 9 R 2/00 -, juris Rn. 118 - 120; Thüringer OVG, Urt. v. 20. Juli 1998 - 2 KO 143/97 -, juris Rn. 17/117: Bayerischer VGH, Urt. v. 04. November 1992 - 4 B 90.718 -, juris Rn. 24 ff., 103;… Hessischer VGH, Urt. v. 27. Januar 1999 - 8 N 3392/94 -, juris Rn. 114; a. A.: Ehlers, "Die Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben der Kreise und ihre Finanzierung" in DVBl. 1997, 225 ff, 232), wenn der Landkreis in die Kreisumlage Ausgaben für landkreisfremde Aufgaben eingerechnet hat (…Bayerischer VGH, Urt. v. 04. November 1992 - 4 B 90.718 -, NVwZ-RR 1993, 574; Tysper: "Die Kreisumlage im Zerrspiegel aktueller Verwaltungsjudikatur - Eine Streitschrift wider die Allmacht der Landkreise und Ohnmacht der kreisangehörigen Gemeinden" [Teil 1] in KommJur 2009, 408 unter II. a. E. zum saarländischen Kreisumlagerecht; Obermann in Schumacher (Hrsg.): Kommunalverfassungsrecht Brandenburg, Juni 2010, § 130 unter 2.;… a. A.: OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22. Februar 2005 - 15 A 130/04 -, juris Rn. 25 m. w. N.;… VG Potsdam, Urt. v. 07. April 2016 - VG 1 K 4195/13 -, UA S. 9/10 [unter Hinweis auf die Vergleichbarkeit mit einer Steuer]).
  • VG Weimar, 30.08.2006 - 6 K 137/05

    Erhebung einer Kreisumlage beruhend auf einer nichtigen Haushaltssatzung; …

  • VG Weimar, 22.02.2006 - 6 K 1491/02

    Finanzausgleich; Erfolglose Anfechtung eines Kreisumlagebescheides; …

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