Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 28 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 2 Nr 2 AufenthG 2004, § 17 Abs 1 StGB, § 284 StGB
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei strafrechtlicher Verurteilung wegen unerlaubter Vermittlung von Sportwetten als Betreiber eines Internetcafes - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bewertung eines Rechtsverstoßes eines Ausländers in Ausnahmefällen als geringfügig auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten; Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels durch Entscheidung der Ausländerbehörde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei strafrechtlicher Verurteilung wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bewertung eines Rechtsverstoßes eines Ausländers in Ausnahmefällen als geringfügig auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten; Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels durch Entscheidung der Ausländerbehörde
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Auch vorsätzliche Straftaten können als geringfügiger Rechtsverstoß i.S.d. Ausländerrechts gelten
Verfahrensgang
- VG Halle, 20.11.2012 - 1 A 156/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03
Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten kann es unter engen Voraussetzungen Ausnahmefälle geben, in denen der Rechtsverstoß des Ausländers als geringfügig im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG (juris: AufenthG 2004) zu bewerten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, BVerwGE 122, 193).Dem entsprechend kommt es für das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes sehr wohl darauf an, ob der festgestellte Rechtsverstoß geringfügig oder nicht geringfügig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, BVerwGE 122, 193 [198], RdNr. 19 in juris; Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, juris, RdNr. 28 f.).
Allerdings kann es auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten unter engen Voraussetzungen Ausnahmefälle geben, in denen der Rechtsverstoß des Ausländers als geringfügig zu bewerten ist (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a.a.O.).
Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a.a.O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26.10.2009;… Beschl. d. Senats v. 22.06.2009, a.a.O., m.w.N.).
Auch kann die Ausländerbehörde, wenn ein Ausländer wegen einer Straftat verurteilt ist, - auch im Strafbefehlsverfahren - grundsätzlich von der Richtigkeit der Verurteilung ausgehen; das ist namentlich dann der Fall, wenn nichts dafür ersichtlich ist, dass die Behörde den Vorfall besser aufklären kann als die Kriminalpolizei, die Staatsanwaltschaft oder das Strafgericht (BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a.a.O., S. 197, RdNr. 18, m.w.N.).
- BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94
Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Diese Vorschrift ist so zu verstehen, dass ein Rechtsverstoß nur dann unbeachtlich ist, wenn er vereinzelt und geringfügig ist, andererseits aber immer dann beachtlich ist, wenn er vereinzelt, aber nicht geringfügig oder geringfügig aber nicht vereinzelt ist (BVerwG, Urt. v. 24.09.1996 - 1 C 9.94 -, BVerwGE 102, 63 [66]).Rn. 10 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, kann eine vorsätzlich begangene Straftat zwar grundsätzlich nicht als geringfügig im Sinne von § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG angesehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996, a.a.O.).
Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann der Fall sein, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1996, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09
Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Dem entsprechend kommt es für das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes sehr wohl darauf an, ob der festgestellte Rechtsverstoß geringfügig oder nicht geringfügig ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004 - 1 C 23.03 -, BVerwGE 122, 193 [198], RdNr. 19 in juris; Beschl. d. Senats v. 22.06.2009 - 2 M 86/09 -, juris, RdNr. 28 f.).Sie kommt vielmehr auch im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalles zu der Bewertung führen, dass es sich um einen geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften handelt, etwa wenn es sich offenbar um eine erstmalige strafrechtliche Verfehlung handelt, das Strafmaß gering ist und Anhaltspunkte für eine Wiederholungsgefahr nicht erkennbar sind (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.11.2004, a.a.O.) bzw. wenn die Straftat lediglich zu einer Verurteilung bis zu 30 Tagessätzen geführt hat (vgl. Nr. 55.2.2.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum AufenthG vom 26.10.2009; Beschl. d. Senats v. 22.06.2009, a.a.O., m.w.N.).
Rn. 11 Zwar hat der Senat angenommen, dass eine mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen geahndete Urkundenfälschung nicht mehr als geringfügig anzusehen sein dürfte (vgl. Beschl. v. 22.06.2009, a.a.O., RdNr. 30).
- BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07
Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Damit ist die Frage angesprochen, ob sich der Kläger in einem Verbotsirrtum befand und ob ein solcher Irrtum für ihn vermeidbar war (vgl. BGH, Urt. v. 16.08.2007 - 4 StR 62/07 -, NJW 2007, 3078). - BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Solche Zweifel liegen nur dann vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt worden sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, NVwZ-RR 2011, 546, m.w.N.). - BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03
Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Rn. 8 Bei dem Vorliegen eines Ausweisungsgrundes kommt es - ähnlich wie bei der allgemeineren Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - allein darauf an, ob ein Ausweisungstatbestand abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen verwirklicht ist, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 30.05.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346 [347], RdNr. 7 in juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, NVwZ 2005, 460, RdNr. 13 in juris, zu der vergleichbaren Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1990). - VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Rn. 8 Bei dem Vorliegen eines Ausweisungsgrundes kommt es - ähnlich wie bei der allgemeineren Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - allein darauf an, ob ein Ausweisungstatbestand abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen verwirklicht ist, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 30.05.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346 [347], RdNr. 7 in juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, NVwZ 2005, 460, RdNr. 13 in juris, zu der vergleichbaren Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1990). - BVerwG, 14.01.1981 - 1 B 857.80
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Es ist nicht Aufgabe der Ausländerbehörde, das Strafverfahren gewissermaßen zu wiederholen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.01.1981 - 1 B 857.80 -, BayVBl 1981, 186 [187], RdNr. 3 in juris). - KG, 02.02.2012 - 1 Ss 552/11
Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unklare Rechtslage bei …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Kammergericht Berlin in einem Urteil vom 02.02.2012 ([4] 1 Ss 552/11 [327/11] -, juris) die Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin, ein Vermittler von Sportwetten habe sich auch noch im Jahr 2010 aufgrund der unklaren Rechtslage in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum nach § 17 Satz 1 StGB befunden, bestätigt hat.
- VG Magdeburg, 30.07.2020 - 2 B 285/20
Nachholung des Visumverfahrens bei deutschem Ehegatten; maßgeblicher Zeitpunkt …
Rn. 39 Einer Abwägung zwischen öffentlichem Ausweisungsinteresse und privatem Bleibeinteresse des Ausländers bedarf es im Fall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 2 L 206/12 , Rn. 8 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07, Rn. 7, beide juris). - VG Magdeburg, 30.09.2024 - 2 B 250/23 Rn. 21 Einer Abwägung zwischen öffentlichem Ausweisungsinteresse und privatem Bleibeinteresse des Ausländers bedarf es im Fall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07.01.2014, 2 L 206/12 , juris Rn. 8 ).
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