Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 11 Abs 3 AufenthG 2004, § 11 Abs 1 AufenthG 2004
Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung eines vietnamesischen Staatsangehörigen als Flüchtling; Kürzere Befristung des mit der Ausweisung verbundenen Einreiseverbots und Aufenthaltsverbots
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 17.03.2015 - 7 A 119/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16
Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Bei der nach § 11 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) von der Ausländerbehörde zu treffenden Ermessensentscheidung über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, juris, RdNr. 19) sind die Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht vor Änderung des § 11 AufenthG (juris: AufenthG 2004) durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 - zur Bemessung der Frist aufgestellt hat (…vgl. Urt. v. 14.05.2013 - BVerwG 1 C 13.12 -, InfAuslR 2013, 334 [335 f.], RdNr. 31 ff.), weiterhin zu beachten.Hinsichtlich der Länge der festzusetzenden Frist ("wie") bestimmt § 11 Abs. 3 AufenthG in seiner aktuellen Fassung, dass hierüber im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe nach Ermessen zu entscheiden ist, sowie dass die Frist nur unter bestimmten Voraussetzungen fünf Jahre überschreiten darf und zehn Jahre nicht überschreiten soll (BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, juris, RdNr. 19).
Diese gesetzgeberische Entscheidung ist mit höher- und vorrangigem Recht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 22.02.2017, a.a.O., RdNr. 20 ff.).
Allerdings dürfte bei einem hinreichend geklärten Sachverhalt eine grobe Eingrenzung des zulässigen Rahmens der Ausländerbehörde eine sachgerechte Ermessensausübung regelmäßig erheblich erleichtern (BVerwG, Urt. v. 22.02.2017, a.a.O., RdNr. 25).
Frist nur im Falle einer entsprechenden Ermessensverdichtung zu seinen Gunsten (BVerwG, Urt. v. 22.02.2017, a.a.O., RdNr. 27).
- BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11
Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Mit dieser durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung im Jahr 2015 eingeführten Regelung hat der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 14.02.2012 - 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29 [44 ff.], RdNr. 31 ff.)reagiert, wonach die Bemessung der Frist nach Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes 2011 nicht mehr im Ermessen der Ausländerbehörde stehe, es sich vielmehr um eine gebundene Entscheidung handele.Dies hatte das Bundesverwaltungsgericht vor dem Hintergrund des seinerzeit offenen Wortlauts der Vorschrift mit dessen unionsrechtlicher Prägung durch die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger - Rückführungsrichtlinie - (ABl. L 348 S. 98) und der Bedeutung der Befristung für die Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 GG sowie Art. 8 EMRK begründet (BVerwG, Urt. v. 14.02.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Bei der nach § 11 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) von der Ausländerbehörde zu treffenden Ermessensentscheidung über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Abs. 1 AufenthG (juris: AufenthG 2004) (…vgl. BVerwG, Urt. v. 22.02.2017 - BVerwG 1 C 27.16 -, juris, RdNr. 19) sind die Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht vor Änderung des § 11 AufenthG (juris: AufenthG 2004) durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 - zur Bemessung der Frist aufgestellt hat (vgl. Urt. v. 14.05.2013 - BVerwG 1 C 13.12 -, InfAuslR 2013, 334 [335 f.], RdNr. 31 ff.), weiterhin zu beachten.Rn. 32 Nach den Vorgaben, die das Bundesverwaltungsgericht - wenn auch vor Änderung des § 11 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom 27.07.2015 - zur Bemessung der Frist aufgestellt hat (vgl. Urt. v. 14.05.2013 - BVerwG 1 C 13.12 -, InfAuslR 2013, 334 [335 f.], RdNr. 31 ff.), ist die Frist allein unter präventiven Gesichtspunkten zu bestimmen.
- BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12
Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Aus der deutschen Staatsangehörigkeit eines Familienangehörigen folgt für sich genommen zwar noch nicht, dass eine Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft im Ausland ohne Hinzutreten besonderer Umstände stets unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.07.2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278 [284 f.], RdNr. 17). - BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12
Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Gehören einer familiären Lebensgemeinschaft deutsche Staatsangehörige an, besteht aber besonderer Anlass zur Prüfung, ob diesen ein Verlassen Deutschlands zuzumuten ist (BVerwG, Urt. v. 13.06.2013 - BVerwG 10 C 16.12 -, NVwZ 2013, 1493 [1495 f.], RdNr. 27). - BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09
Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Lebt ein Ehegatte im Bundesgebiet, der andere im Ausland, kommt es maßgeblich auf den Willen an, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, der bei beiden Ehegatten vorhanden sein muss und auf dessen Existenz nur durch äußere Anzeichen geschlossen werden kann (…vgl. OVG BBg, Urt. v. 29.01.2009 - OVG 2 B 11.08 -, juris, RdNr. 23; BayVGH, Beschl. v. 09.11.2009 - 19 C 09.1839 - juris, RdNr. 11), und für den der Ausländer, der sich darauf beruft, die materielle Beweislast trägt (BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, BVerwGE 136, 222 [228 f.], RdNr. 17 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Lebt ein Ehegatte im Bundesgebiet, der andere im Ausland, kommt es maßgeblich auf den Willen an, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, der bei beiden Ehegatten vorhanden sein muss und auf dessen Existenz nur durch äußere Anzeichen geschlossen werden kann (vgl. OVG BBg, Urt. v. 29.01.2009 - OVG 2 B 11.08 -, juris, RdNr. 23; BayVGH, Beschl. v. 09.11.2009 - 19 C 09.1839 - juris, RdNr. 11), und für den der Ausländer, der sich darauf beruft, die materielle Beweislast trägt (…BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, BVerwGE 136, 222 [228 f.], RdNr. 17 ff.). - VG Stuttgart, 21.03.2011 - 11 K 5175/10
Eheschließung nach Ausweisung und Abschiebung; Schutzwürdigkeit der ehelichen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Rn. 37 Sofern jedoch - etwa durch Vorlage von Briefen, E-mail-Ausdrucken oder weiterer Erklärungen - ein Wille beider Eheleute zur Führung einer eheliche Lebensgemeinschaft feststellbar sein sollte, dürfte der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht deshalb ein nur geringes Gewicht beizumessen sein, weil sie in Kenntnis der bereits verfügten Ausweisung geschlossen wurde (…vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 -, InfAuslR 2002, 119 [121]; VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2011 - 11 K 5175/10 -, juris, RdNr. 33). - OVG Bremen, 30.10.2001 - 1 A 218/01
Ermessensentscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Ausweisung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Rn. 37 Sofern jedoch - etwa durch Vorlage von Briefen, E-mail-Ausdrucken oder weiterer Erklärungen - ein Wille beider Eheleute zur Führung einer eheliche Lebensgemeinschaft feststellbar sein sollte, dürfte der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht deshalb ein nur geringes Gewicht beizumessen sein, weil sie in Kenntnis der bereits verfügten Ausweisung geschlossen wurde (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 30.10.2001 - 1 A 218/01 -, InfAuslR 2002, 119 [121];… VG Stuttgart, Urt. v. 21.03.2011 - 11 K 5175/10 -, juris, RdNr. 33). - VGH Bayern, 09.11.2009 - 19 C 09.1839
Prozesskostenhilfe; Befristung der Wirkungen der Abschiebung; Erfordernis der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15
Lebt ein Ehegatte im Bundesgebiet, der andere im Ausland, kommt es maßgeblich auf den Willen an, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, der bei beiden Ehegatten vorhanden sein muss und auf dessen Existenz nur durch äußere Anzeichen geschlossen werden kann (…vgl. OVG BBg, Urt. v. 29.01.2009 - OVG 2 B 11.08 -, juris, RdNr. 23; BayVGH, Beschl. v. 09.11.2009 - 19 C 09.1839 - juris, RdNr. 11), und für den der Ausländer, der sich darauf beruft, die materielle Beweislast trägt (…BVerwG, Urt. v. 30.03.2010 - BVerwG 1 C 7.09 -, BVerwGE 136, 222 [228 f.], RdNr. 17 ff.). - BVerwG, 06.03.2014 - 1 C 2.13
Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären …
- BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach …
- VG München, 30.07.2015 - M 12 K 15.2049
Regelausweisung; Einschleusen von Ausländern
- VG Berlin, 30.10.2012 - 15 K 58.12
Auslegung eines Rechtsschutzbegehrens gegen eine Ausweisung; Maßstab für die …
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 2 M 25/21
Ausweisung eines islamischen Predigers
Setzt sie ermessensfehlerhaft eine zu lange Frist fest, ist diese Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren aufzuheben und die Behörde zur Neubescheidung zu verpflichten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 25; Beschluss des Senats vom 20. Juni 2017 - 2 L 62/15 - juris Rn. 30 ).
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