Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992, § 34a AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 AsylVfG 1992
Berufungszulassung in Rücküberstellungsverfahren (hier nach Bulgarien); Nachweis systemischer Mängel im Asylsystem Bulgariens - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückführung subsidiär Schutzberechtigter nach Bulgarien bei Vorliegen von systemischen Mängeln
- rechtsportal.de
Rückführung subsidiär Schutzberechtigter nach Bulgarien bei Vorliegen von systemischen Mängeln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückführung subsidiär Schutzberechtigter nach Bulgarien bei Vorliegen von systemischen Mängeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.10.2016 - 10 A 377/16
- OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- VG Köln, 16.08.2016 - 20 L 1609/16
Berücksichtigung systemischer Mängel im ungarischen Asylverfahren im Rahmen der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Ungeklärt sei außerdem, ab welchem Zeitpunkt die Dreimonatsfrist zu laufen beginne, insofern verweist er auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. August 2016 - 20 L 1609/16.A -, und ob aus der Überschreitung der Dreimonatsfrist subjektive Rechte für den Kläger verletzt seien.Aufgrund des Verweises auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. August 2016 - 20 L 1609/16.A - dürfte es dem Kläger um eine Auslegung des Art. 23 Abs. 2 UAbs. 2 der Dublin-III-VO gehen.
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht, in Bezug auf einen Dublin-Staat - hier Bulgarien - nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien systemische Mängel aufweisen, die gleichsam zwangsläufig eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber befürchten lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 - sowie Urteil vom 14. November 2013 - C-4/11 - und Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u. C-493/10 - jeweils juris). - EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht, in Bezug auf einen Dublin-Staat - hier Bulgarien - nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien systemische Mängel aufweisen, die gleichsam zwangsläufig eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber befürchten lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 - sowie Urteil vom 14. November 2013 - C-4/11 - und Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u. C-493/10 - jeweils juris).
- EuGH, 14.11.2013 - C-4/11
Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Die Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat mit den Erfordernissen der Charta, der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht, in Bezug auf einen Dublin-Staat - hier Bulgarien - nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn ernsthaft zu befürchten wäre, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien systemische Mängel aufweisen, die gleichsam zwangsläufig eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber befürchten lassen (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 - sowie Urteil vom 14. November 2013 - C-4/11 - und Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 u. C-493/10 - jeweils juris). - BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14
Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Systemische Mängel im Sinne regelhaft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 - juris) so defizitärer Verfahrens- oder Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Bulgarien, die erwarten lassen, dass auch im konkret zu entscheidenden Einzelfall dort mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, werden mit der bloßen Befürchtung, dass sich die Situation umkehren könnte, nicht substantiiert aufgezeigt. - VG Freiburg, 04.02.2016 - A 6 K 1356/14
Systemische Mängel im Asylsystem Bulgariens
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Im Rahmen der Ausführungen zu den ernstlichen Zweifeln verweist der Kläger hierzu auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 4. Februar 2016 - A 6 K 1356/14 -, aus dem er eine Passage (…juris Rn. 16) zitiert, und weitere nicht näher genannte "diverse Entscheidungen", die die Rückführung subsidiär Schutzberechtigter nach Bulgarien als rechtswidrig erachteten. - OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2016 - 2 LA 16/16
(Keine) Zulassung der Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Dazu genügt es nicht, auf ältere Erkenntnismittel zu verweisen und der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte und weitere nicht näher genannte Entscheidungen entgegenzusetzen, wobei sich letztere nicht einmal zu der aufgeworfenen Frage verhalten, sondern sich mit den Lebensbedingungen subsidiär Schutzberechtigter in Bulgarien - zu dieser Personengruppe gehört der Kläger nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Februar 2016 - 2 LA 16/16 ) - auseinandersetzen. - OVG Niedersachsen, 18.10.2013 - 8 LA 221/12
Verpflichtung zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahe legen könnten (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Oktober 2013 - 8 LA 221/12 -, juris;… Berlit, a.a.O., Rdnr. 611).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 LA 56/17
Entscheidungserheblichkeit berufungsgerichtlicher Rechtsfragen; Zulassung der …
Es ist nicht von vornherein absehbar, dass das Berufungsverfahren nur zu einer Bestätigung der Auffassung des Verwaltungsgerichts führen kann (zu diesen Anforderungen vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, Juris Rn. 7 m.w.N.;… OVG Münster, Beschl. v. 17.01.2014 - 16 A 51/14.A -, Juris Rn. 5 m.w.N.;… Marx, AsylG, 9. Aufl., § 78 Rn. 36 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 4 LA 56/17
Antrag auf Zulassung der Berufung eines über Griechenland eingereisten …
Es ist nicht von vornherein absehbar, dass das Berufungsverfahren nur zu einer Bestätigung der Auffassung des Verwaltungsgerichts führen kann (zu diesen Anforderungen vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, Juris Rn. 7 m.w.N.;… OVG Münster, Beschl. v. 17.01.2014 - 16 A 51/14.A -, Juris Rn. 5 m.w.N.;… Marx, AsylG , 9. Aufl., § 78 Rn. 36 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21
Keine Gruppenverfolgung politisch inaktiver Kurden in der Türkei
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen könnten (OVG Schleswig, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2017 - 4 LA 118/16
Prüfungsprogramm des BAMF und des Verwaltungsgerichts bei bereits erfolgter …
Hierzu bedürfte es der konkreten Bezeichnung einer Rechts- oder Tatsachenfrage sowie der Erläuterung, dass der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt, warum sie im angestrebten Berufungsverfahren entscheidungserheblich (klärungsfähig) wäre und warum sie im Interesse der einheitlichen Auslegung und Anwendung oder der Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2020 - 4 LA 152/19
Asylverfahren Türkei; Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Tatsachenfrage im …
Vielmehr bedarf es in diesen Fällen zumindest eines überprüfbaren Hinweises auf vom Verwaltungsgericht nicht berücksichtigte sonstige Tatsachen- und Erkenntnisquellen (z.B. Gutachten, Auskünfte, Presseberichte), die zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit aufzeigen, dass die aufgeworfene Tatsachenfrage anders als in der angefochtenen Entscheidung zu beantworten ist (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.;… vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 08.06.2016 - 13 A 1222/16.A -, juris Rn. 6;… VGH Kassel, Beschl. v. 26.03.2007 - 7 UZ 3020/06.A -, juris Rn. 84). - OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2019 - 4 LA 171/19
Aufruf der Sache als Bedingung für die Öffentlichkeit der Verhandlung
Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen könnten (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 5, 7). - VG München, 30.01.2017 - M 25 S 16.50987
Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid
Rn. 27 In Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. VGH BW, U.v. 18.3.2015 - A 11 S 2042/14 - juris Rn. 57 ff.;… BayVGH, U.v. 29.1.2015 - 13a B 14.50038 - juris Rn. 32 ff.;… OVG LSA, B.v. 29.3.2016 - 3 L 47/16 - juris Rn. 20 ff.; OVG SH, B.v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 - juris Rn. 7 ff.;… OVG Saarl., U.v. 13.12.2016 - 2 A 260/16 - juris Rn. 29 i.V.m. Rn. 26 ff.;… U.v. 16.11.2016 - 2 A 89/16 - juris Rn. 29;… U.v. 25.10.2016 - 2 A 95/16 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 31.10.2016 - 11 A 1096/16.A - juris 14;… vgl. zu der untergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls: VG München, B.v. 14.12.2016 - M 1 S. 16.51008 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.11.2016 - M 7 S. 16.50777 - juris Rn. 15 ff.;… B.v. 13.10.2016 - M 6 S. 16.50623 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 28.9.2016 M 24 S. 16.50502 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 25.8.2016 - M 12 K 16.50117 - juris Rn.., B.v. 5.8.2016 - M 1 S. 16.50380 - juris Rn. 33 ff.;… VG Regensburg, B.v. 23.2.2016 - RN 1 S. 16.50036 - juris Rn. 21 ff., VG Düsseldorf, B.v. 26.10.2016 - 12 L 2365/16.A - juris Rn. 25 ff.) geht das Gericht zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt nicht davon aus, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Bulgarien systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylsuchenden im Sinne von Art. 4 EU-Grundrechte-Charta implizieren. - OVG Schleswig-Holstein, 10.07.2018 - 4 LA 41/18
Zulassungsgrund der Divergenz
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der einheitlichen Auslegung und Anwendung oder der Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf, oder wenn sie eine tatsächliche Frage aufwirft, deren in der Berufungsentscheidung zu erwartende Klärung verallgemeinerungsfähige Auswirkungen hat (OVG Schleswig, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 5). - VG München, 30.01.2017 - M 25 S 16.51216
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
In Übereinstimmung mit der überwiegenden Mehrheit der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. VGH BW, U.v. 18.3.2015 - A 11 S 2042/14 - juris Rn. 57 ff.;… BayVGH, U.v. 29.1.2015 - 13a B 14.50038 - juris Rn. 32 ff.;… OVG LSA, B.v. 29.3.2016 - 3 L 47/16 - juris Rn. 20 ff.; OVG SH, B.v. 16.11.2016 - 2 LA 106/16 - juris Rn. 7 ff.;… OVG Saarl., U.v. 13.12.2016 - 2 A 260/16 - juris Rn. 29 i.V.m. Rn. 26 ff.;… U.v. 16.11.2016 - 2 A 89/16 - juris Rn. 29;… U.v. 25.10.2016 - 2 A 95/16 - juris Rn. 27; OVG NW, B.v. 31.10.2016 - 11 A 1096/16.A - juris 14;… vgl. zu der untergerichtlichen Rechtsprechung ebenfalls: VG München, B.v. 14.12.2016 - M 1 S. 16.51008 - juris Rn. 14 ff.;… B.v. 2.11.2016 - M 7 S. 16.50777 - juris Rn. 15 ff.;… B.v. 13.10.2016 - M 6 S. 16.50623 - juris Rn. 23 ff.;… B.v. 28.9.2016 M 24 S. 16.50502 - juris Rn. 30 ff.;… U.v. 25.8.2016 - M 12 K 16.50117 - juris Rn.., B.v. 5.8.2016 - M 1 S. 16.50380 - juris Rn. 33 ff.;… VG Regensburg, B.v. 23.2.2016 - RN 1 S. 16.50036 - juris Rn. 21 ff., VG Düsseldorf, B.v. 26.10.2016 - 12 L 2365/16.A - juris Rn. 25 ff.) geht das Gericht zu dem entscheidungserheblichen Zeitpunkt nicht davon aus, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen in Bulgarien systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylsuchenden im Sinne von Art. 4 EU-Grundrechte-Charta implizieren.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".