Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 77 Abs 2 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht auf eine beabsichtigte Asylentscheidung im schriftlichen Verfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylverfahren; Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Gehörsverstoß; Hinweispflicht; Asylklage; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren; Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht
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Asylverfahren; Entscheidung im schriftlichen Verfahren; Gehörsverstoß; Hinweispflicht; Asylklage; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren; Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 05.02.2025 - 15 A 4/25
- OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2023 - 5 LA 141/23
Asylrechtsklageverfahren; Voraussetzungen einer Entscheidung ohne mündliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Rn. 11 Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs läge nur dann vor, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 28. November 2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ; BVerwG…, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10).Eine derartige gesonderte Fristsetzung widerspräche zudem dem gesetzgeberischen Anliegen, mit der seit dem 1. Januar 2023 für die Verwaltungsgerichte nach § 77 Abs. 2 AsylG gegebenen Möglichkeit einer Entscheidung durch Urteil im schriftlichen Verfahren auf eine "Verfahrenserleichterung und -beschleunigung" hinzuwirken (…vgl. Begründung des Gesetzentwurfs vom 8. November 2022, BT-Drucks. 20/4327, S. 42; vgl. zum Ganzen im Ergebnis ebenso VGH München…, Beschluss vom 31. Juli 2024 - 13a ZB 24.30090 -, juris Rn. 9 sowie OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ).
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist nämlich die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12 ; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 4 LA 64/24 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).
Nachdem das Verwaltungsgericht in der Eingangsbestätigung der Klage ordnungsgemäß auf die in Betracht kommende Verfahrensweise nach § 77 Abs. 2 AsylG hingewiesen hat, hätte der anwaltliche Vertreter der Klägerin, um der Klägerin das nunmehr eingeforderte rechtliche Gehör zu verschaffen (schon aus anwaltlicher Vorsicht, vgl. dazu nur Heusch/Houben, NVwZ 2023, 7, 12 sowie OVG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12 ), zeitnah eine mündliche Verhandlung beantragen müssen.
- BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08
Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Rn. 19 Im Übrigen kann sich auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs nicht berufen, wer die im konkreten Fall gegebenen prozessualen Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2008 - 1 B 3.08 -, juris Rn. 9). - BVerwG, 15.10.2001 - 8 B 104.01
Übertragung auf den Einzelrichter; Erfordernis der Begründung des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Rn. 7 Abgesehen davon, dass von einer nach § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 Nr. 1 VwGO beachtlichen vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts nur auszugehen ist, wenn darin zugleich ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG (Anspruch auf den gesetzlichen Richter) liegt, das heißt, es müssen willkürliche oder manipulative Erwägungen für die Fehlerhaftigkeit des als Mangel gerügten Vorgangs bestimmend gewesen sein (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 8 B 104.01 -, juris Ls 1 und Rn. 7 f. m. w. N.;… BeckOK AuslR/Seeger, 43. Ed. 1.10.2024, AsylG § 76 Rn. 3), ist entgegen der Darstellung der Klägerin ausweislich der Akte des Verwaltungsgerichts eine Einzelrichterübertragung erfolgt.
- BVerwG, 15.09.2008 - 1 C 12.08
Ausweisung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung; Mündlichkeitsprinzip; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Rn. 11 Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs läge nur dann vor, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH Mannheim…, Beschluss vom 28. November 2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ; BVerwG, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 31.07.2024 - 13a ZB 24.30090
Asylrecht, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Nachweis des Zugangs des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Eine derartige gesonderte Fristsetzung widerspräche zudem dem gesetzgeberischen Anliegen, mit der seit dem 1. Januar 2023 für die Verwaltungsgerichte nach § 77 Abs. 2 AsylG gegebenen Möglichkeit einer Entscheidung durch Urteil im schriftlichen Verfahren auf eine "Verfahrenserleichterung und -beschleunigung" hinzuwirken (…vgl. Begründung des Gesetzentwurfs vom 8. November 2022, BT-Drucks. 20/4327, S. 42; vgl. zum Ganzen im Ergebnis ebenso VGH München, Beschluss vom 31. Juli 2024 - 13a ZB 24.30090 -, juris Rn. 9 sowie OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ). - VG Gießen, 21.02.2023 - 8 K 218/22
Entscheidung im schriftlichen Verfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Wenn nämlich die Beteiligten (auch ohne anwaltliche Vertretung) zulässigerweise zu einer mündlichen Verhandlung geladen werden können, weil nach Ansicht des Gesetzgebers zwei Wochen ausreichend Vorbereitungszeit gewähren, ist es den Beteiligten regelmäßig auch zumutbar, innerhalb einer solchen Zeitspanne zu prüfen, ob sie einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellen wollen oder nicht (vgl. VG Gera…, Urteil vom 6. Dezember 2024 - 6 K 1398/24 Ge -, juris Rn. 18; VG Köln…, Urteil vom 29. Februar 2024 - 1 K 6653/18.A -, juris Rn. 16; VG Gießen, Urteil vom 21. Februar 2023 - 8 K 218/22 GI.A -, juris Ls 2, Rn. 15). - OVG Niedersachsen, 17.01.2025 - 4 LA 64/24
Asyl; rechtliches Gehör; offensichtlich unbegründet; schriftliches Verfahren; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist nämlich die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 12 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 4 LA 64/24 -, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - A 12 S 1688/23
Asylverfahren; Entscheidung im schriftlichen Verfahren trotz Antrag auf mündliche …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Rn. 11 Der von der Klägerin geltend gemachte Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs läge nur dann vor, wenn mündlich hätte verhandelt werden müssen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 28. November 2023 - A 12 S 1688/23 -, juris Rn. 5; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris Rn. 11 ; BVerwG…, Urteil vom 15. September 2008 - 1 C 12.08 -, juris Rn. 10). - VG Köln, 29.02.2024 - 1 K 6653/18
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2025 - 2 LA 38/25
Wenn nämlich die Beteiligten (auch ohne anwaltliche Vertretung) zulässigerweise zu einer mündlichen Verhandlung geladen werden können, weil nach Ansicht des Gesetzgebers zwei Wochen ausreichend Vorbereitungszeit gewähren, ist es den Beteiligten regelmäßig auch zumutbar, innerhalb einer solchen Zeitspanne zu prüfen, ob sie einen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellen wollen oder nicht (vgl. VG Gera…, Urteil vom 6. Dezember 2024 - 6 K 1398/24 Ge -, juris Rn. 18; VG Köln, Urteil vom 29. Februar 2024 - 1 K 6653/18.A -, juris Rn. 16; VG Gießen…, Urteil vom 21. Februar 2023 - 8 K 218/22 GI.A -, juris Ls 2, Rn. 15).
- OVG Bremen, 23.09.2026 - 1 LA 254/25
Griechenland; Urteil im schriftlichen Verfahren; Erfolgloser Antrag auf Zulassung …
Eine solche läge nur dann vor, wenn im schriftlichen Verfahren entschieden wurde, obwohl mündlich hätte verhandelt werden müssen (…vgl. VGH BW, Beschl. v. 28.11.2023 - A 12 S 1688/23, juris Rn. 5; OVG SH, Beschl. v. 09.11.2023 - 5 LA 141/23, juris Rn. 11 und v. 27.03.2025 - 2 LA 38/25, juris Rn. 11;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.09.2008 - 1 C 12.08, juris Rn. 10).Es kann dahinstehen, ob der Hinweis des Verwaltungsgerichts, ab wann mit dem Erlass eines Urteils im schriftlichen Verfahren nach § 77 Abs. 2 Satz 1 AsylG a.F. zu rechnen sei, aus Rechtsgründen zwingend geboten war (dafür u.a. Heusch/Houben, NVwZ 2023, 7, 13 und Münch, ZAR 2023, 298, 300; dagegen OVG SH, Beschl. v. 27.03.2025 - 2 LA 38/25, juris Rn. 10, 14 f.).
Dafür spricht bereits, dass mit der Einfügung des § 77 Abs. 2 AsylG a.F. auf eine Verfahrenserleichterung und -beschleunigung in Asylklageverfahren hingewirkt werden sollte (…vgl. BT-Drucks. 20/4327, S. 42) und im Asylrecht im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid - sogar ohne anwaltliche Vertretung - nach § 78 Abs. 7 AsylG innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung mündliche Verhandlung beantragt werden muss (so auch OVG SH, Beschl. v. 27.03.2025 - 2 LA 38/25, juris Rn. 18 zum Verstreichenlassen von vier Wochen ohne vorherige Fristsetzung;… OVG MV , Beschl. v. 26.01.2026 - 4 LZ 325/25 OVG, juris Rn. 9).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2026 - 11 A 2605/25
Antrag; Hinweis ohne mündliche Verhandlung; rechtliches Gehör
Rn. 12 Vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 11. Februar 2026 - 4 LZ 333/25 -, juris, Rn. 15 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Oktober 2025 - A 11 S 2008/25 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 9. Oktober 2025 - 16 A 1932/25.A -, juris, Rn. 8; OVG S.-H., Beschlüsse vom 27. März 2025 - 2 LA 38/25 -, juris, Rn. 19, und vom 9. November 2023 - 5 LA 141/23 -, juris, Rn. 12; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 1 LA 354/24 -, juris, Rn. 11. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2026 - 4 LZ 325/25
Anwendung des § 77 Abs. 2 AsylVfG 1992
Sie kann auch für die Entscheidung über die hier in Rede stehende Prozesshandlung - den Antrag auf mündliche Verhandlung - als angemessen angesehen werden, zumal dieser Antrag keiner Begründung bedarf (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2025 - 2 LA 38/25 - juris Rn. 16, 18).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2026 - 4 LB 325/25
Anwendung des § 77 Abs. 2 AsylVfG 1992
Sie kann auch für die Entscheidung über die hier in Rede stehende Prozesshandlung - den Antrag auf mündliche Verhandlung - als angemessen angesehen werden, zumal dieser Antrag keiner Begründung bedarf (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. März 2025 - 2 LA 38/25 - juris Rn. 16, 18). - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2025 - 16 A 1932/25 Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2024 - 3 B 13.24, 3 VR 1.24 -, juris, Rn. 27; OVG Schl.-H., Beschluss vom 27. März 2025 - 2 LA 38/25 -, juris, Rn. 19; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Januar 2025 - 4 LA 64/24 -, juris, Rn. 4; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Dezember 2024 - 1 LA 354/24 -, juris, Rn. 10.
- VG Bayreuth, 09.04.2026 - B 7 K 26.30473
Sekundärmigration Griechenland, verfristete Klage, keine Wiedereinsetzung in den …
Weiterhin hat keiner der Beteiligten - weder bis zum Ablauf der vom Gericht gesetzten angemessenen Frist noch bis zum Zeitpunkt des Urteilserlasses - die mündliche Verhandlung beantragt (vgl. BayVGH, B.v. 31.3.2026 - 24 ZB 26.30410 - juris; OVG Schleswig, B.v. 27.3.2025 - 2 LA 38/25 - juris Rn. 10 ff.;… BayVGH, B.v. 31.7.2024 - 13a ZB 24.30090 - juris Rn. 6 ff. VGH Mannheim, B.v. 28.2.2025 - A 9 S 215/25 - juris Rn. 2 ff.;… OVG Bremen, B.v. 18.12.2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 9 ff.). - VG Bayreuth, 31.07.2025 - B 7 K 25.30883
Einstellung des Asylverfahrens, Untertauchen des Asylbewerbers, Unbekannter …
Letztlich sind auch die weiteren Voraussetzungen des § 77 Abs. 2 Satz 1 AsylG gegeben, da es sich bei der vorliegenden Klage um keinen Fall des § 38 Abs. 1 AsylG bzw. des § 73b Abs. 7 AsylG handelt und der Kläger anwaltlich vertreten ist (vgl. zum Ganzen auch: OVG Schleswig, B.v. 27.3.2025 - 2 LA 38/25 - juris Rn. 10 ff.;… BayVGH, B.v. 31.7.2024 - 13a ZB 24.30090 - Rn. 6 ff. VGH Mannheim, B.v. 28.2.2025 - A 9 S 215/25 - juris Rn. 2 ff.;… OVG Bremen, B.v. 18.12.2024 - 1 LA 354/24 - juris Rn. 9 ff.).
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