Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beiordnung Notanwalt; Nachweis, keinen Anwalt gefunden zu haben; Studiengebühren
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
124a Abs. 4 S. 1 VwGO; § 173 Satz 1 VwGO; § 78b ZPO; § 13 NHG
Beiordnung eines Notanwaltes im Berufungszulassungsverfahren; Nachweis über eine vergebliche Suche nach einer angemessenen Anzahl in Betracht kommender Rechtsanwälte zurÜbernahme eines Mandats; Verfahren um die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende - BRAK-Mitteilungen
Zu den Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beiordnung eines Notanwaltes im Berufungszulassungsverfahren; Nachweis über eine vergebliche Suche nach einer angemessenen Anzahl in Betracht kommender Rechtsanwälte zurÜbernahme eines Mandats; Verfahren um die Erhebung von Studiengebühren für Langzeitstudierende
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 06.06.2005 - 1 A 134/03
- OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05
Papierfundstellen
- NJW 2005, 3303
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.07.1999 - 9 B 333.99
Anwaltszwang, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05
Auch wenn die Anforderungen an den rechtsuchenden Beteiligten im Rahmen des § 78 b ZPO nicht überspannt werden dürfen (…VGH Bad.-Württ., aaO;… Hartmann, aaO; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 28.7.1999 - BVerwG 9 B 333.99 -, Buchholz, 303 § 78 b ZPO Nr. 3), also etwa nicht verlangt werden kann, dass sich der Beteiligte bei allen am Sitz des Berufungsgerichts tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten um die Übernahme des Mandats (vergeblich) bemüht hat, sind allein in Lüneburg, dem Sitz des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, wesentlich mehr als die von der Klägerin um Mandatsübernahme konkret ersuchten vier Rechtsanwälte auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts tätig, die von der Klägerin um die Mandatsübernahme hätten gebeten werden können, tatsächlich aber nicht gebeten worden sind. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 9 A 2240/03
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05
Nach § 78 b Abs. 1 ZPO kommt eine Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren, in dem wie hier für das Berufungszulassungsverfahren Anwaltszwang herrscht (s. § 67 Abs. 1 VwGO), eine Beiordnung nur dann in Betracht, wenn der Rechtssuchende nachgewiesen hat, dass es ihm trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich gewesen ist, eine zur Vertretung bereite Rechtsanwältin/einen bereiten Rechtsanwalt zu finden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.11.1998 - 1 S 2376/98 -, NVwZ-RR 1999, 280; OVG NW, Beschl. v. 5.6.2003 - 9 A 2240/03 -, NJW 2003, 2624;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNr. 4 zu § 78 b), und wenn zusätzlich die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts - nicht aussichtslos erscheint. - VGH Baden-Württemberg, 09.11.1998 - 1 S 2376/98
Beiordnung eines Notanwaltes für das Verfahren auf Zulassung der Berufung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.08.2005 - 2 LA 383/05
Nach § 78 b Abs. 1 ZPO kommt eine Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren, in dem wie hier für das Berufungszulassungsverfahren Anwaltszwang herrscht (s. § 67 Abs. 1 VwGO), eine Beiordnung nur dann in Betracht, wenn der Rechtssuchende nachgewiesen hat, dass es ihm trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich gewesen ist, eine zur Vertretung bereite Rechtsanwältin/einen bereiten Rechtsanwalt zu finden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.11.1998 - 1 S 2376/98 -, NVwZ-RR 1999, 280; OVG NW, Beschl. v. 5.6.2003 - 9 A 2240/03 -, NJW 2003, 2624;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl. 2004, RdNr. 4 zu § 78 b), und wenn zusätzlich die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts - nicht aussichtslos erscheint.
- OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des …
Hierzu kann er sich - in den Grenzen des Rechtsmissbrauchs (vgl hierzu OLG Jena NJW 2002, 1890, 1891), für deren Überschreiten keine Anhaltspunkte bestehen - auch deutlicher Formulierungen bedienen, um seiner Auffassung Ausdruck zu verleihen (vgl. BVerfG NJW 2005, 3303, 3304; BayObLG NJW 2005, 1291, 1292; OLG Düsseldorf NJW 1998, 3214, 3215; KG NStZ-RR 1998, 12, 13; OLG Bremen NStZ 1999, 621, 622;… OLG Hamm a.a.O.). - OVG Niedersachsen, 12.05.2025 - 8 LA 139/24
Härtefall; Insolvenzverfahren; Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsbefreiung; …
Nach § 173 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in Verbindung mit § 78b Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt die Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren, in dem - wie hier für das Berufungszulassungsverfahren - Anwaltszwang herrscht (vgl. § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO), nur dann in Betracht, wenn der Rechtssuchende nachgewiesen hat, dass es ihm trotz zumutbarer Anstrengung nicht möglich gewesen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden (Nds. OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 2 m. w. Nw.), und wenn zusätzlich die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier: die Zulassung der Berufung gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2024 - nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.Bei der begehrten Beiordnung eines Notanwalts zur Durchführung eines Berufungszulassungsverfahrens muss diese Substantiierung und Glaubhaftmachung innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO erfolgen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
Auch wenn die Anforderungen an den rechtssuchenden Beteiligten im Rahmen des § 78b ZPO nicht überspannt werden dürfen, also etwa nicht verlangt werden kann, dass sich der Beteiligte bei allen am Sitz des Berufungsgerichts tätigen Rechtsanwälten um die Übernahme des Mandats (vergeblich) bemüht hat (Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3;… Becker, in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Auflage 2023, § 78b ZPO Rn. 5), kommen für die Übernahme eines Mandats in Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht als geeignete Rechtsanwälte auch solche in Betracht, die zwar im Bereich des öffentlichen Rechts tätig sind, aber nicht zur Gruppe der Fachanwälte für Verwaltungsrecht gehören (Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3); außerdem wäre es der in A-Stadt wohnhaften Klägerin durchaus zuzumuten gewesen, ggf. einen Rechtsanwalt aus der nahegelegenen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbaren Großstadt Hamburg mit der Übernahme des Mandats zu betrauen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
Die insoweit vom Prozessgericht vorzunehmende Prüfung ist nicht auf etwaiges Vorbringen der Klägerin begrenzt; heranzuziehen sind die Aktenlage sowie das eigene Vorbringen der Klägerin unter Berücksichtigung des (abgesenkten) Maßstabs eines laienhaften Vortrags (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - BVerwG 2 B 4.17 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 4 m. w. Nw.;… Beschl. v. 23.3.2020 - 1 LA 2/20 -, juris Rn. 15 f.; Beschl. v. 27.1.2022 - 8 LA 23/22 -).
Einer Kostenentscheidung für das Antragsverfahren nach § 78b ZPO bedarf es nicht (Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 7).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 2 ME 97/26
Zulässigkeit einer vorläufigen Gewährung von Wohngeld durch einstweilige …
Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von postulationsfähigen Prozessvertretern vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (…BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9, so auch Beschl. v. 15.12.2022 - 2 B 28/22 -, juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 1.12.2025 - 2 ME 187/25 -, juris Rn. 6, v. 26.5.2025 - 2 LA 36/25 -, juris Rn. 12 u. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).Zugleich dürfen die Anforderungen an die Darlegung, dass der Antragsteller keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, zum Schutz effektiven Rechtsschutzes nicht überspannt werden (…Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, 61. Ed. 1.7.2026, ZPO, § 78b Rn. 6, so auch: BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 1.12.2025 - 2 ME 187/25 -, juris Rn. 3 u. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2020 - 1 LA 2/20
Notanwalt, Beiordnung
Zwar hat der Kläger binnen der ihm hierfür von der Berichterstatterin eingeräumten Frist in der gebotenen Weise (…vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3) dargetan, dass er sich erfolglos um eine andere anwaltliche Vertretung im Berufungszulassungsverfahren bemüht hat.Ein Grund, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, kommt unter Einbeziehung der Aktenlage weder nach dem zur Begründung des Berufungszulassungsantrags am 18. Februar 2020 eingereichten Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten noch aufgrund des im Rahmen des Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts erfolgten eigenen Vorbringens des Klägers, auch unter Berücksichtigung eines abgesenkten Maßstabs eines laienhaften Vortrags (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 4), ernsthaft in Betracht.
Dies gilt auch, wenn man zu seinen Gunsten nur eine laienhafte Darstellung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO verlangt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 4).
Für das Antragsverfahren nach § 78b ZPO bedarf es keiner Kostenentscheidung (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 7;… siehe wegen der Kostenfreiheit auch Jacoby, in: Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2016, § 78b Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 26.05.2025 - 2 LA 36/25
Antrag auf Zulassung der Berufung; Beiordnung; Einlegungsfrist; Glaubhaftmachung; …
Gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 78b Abs. 1 ZPO hat das Prozessgericht, insoweit - wie hier gemäß § 67 Abs. 4 VwGO für einen Antrag auf Zulassung der Berufung (Senatsbeschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 2;… NdsOVG, Beschl. v. 23.3.2020 - 1 LA 2/20 -, juris Rn. 12) - eine Vertretung durch Anwälte geboten ist, einer Partei auf ihren Antrag durch Beschluss für den Rechtszug einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beizuordnen, wenn sie einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht findet und die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von postulationsfähigen Prozessvertretern vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (…BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9, so auch Beschl. v. 15.12.2022 - 2 B 28/22 -, juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
Zugleich dürfen die Anforderungen an die Darlegung, dass der Antragsteller keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, zum Schutz effektiven Rechtsschutzes nicht überspannt werden (…Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, 56. Ed. 1.3.2025, ZPO § 78b Rn. 6, so auch: BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
Jedenfalls reichen aber auch die mit dem Schreiben vom 6. April 2025 in Kopie vorgelegten E-Mails, aus denen sich die Gründe der Absagen dreier der 13 Rechtsanwälte bzw. Kanzleien ergeben, ersichtlich nicht aus (…so auch BayVGH, Beschl. v. 13.3.2009 - 3 CS 09.19 -, juris Rn. 12;… vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 15.12.2022 - 2 B 28.22 -, juris Rn. 5, wonach unter Bezugnahme auf zahlreiche Entscheidungen des BGH, der eine Mandatsanfrage an vier Rechtsanwälte einfordert, jedenfalls der Nachweis von fünf Anfragen für ausreichend erachtet wurde; vgl. auch Senatsbeschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 2, in dem die Anfrage an sechs Rechtsanwälte für nicht ausreichend erachtet wurde;… vgl. NdsOVG, Beschl. v. 23.3.2020 - 1 LA 2/20 -, juris Rn. 14 zum Nachweis der Absagen von mehr als 10 Rechtsanwälten).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2026 - 8 PS 22/26
Verwerfung des Antrags des Antragstellers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts …
Nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 78b Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) kommt die Beiordnung eines Notanwalts in einem Verfahren, in dem Anwaltszwang herrscht, nur dann in Betracht, wenn der Rechtssuchende nachgewiesen hat, dass es ihm trotz zumutbarer Anstrengung nicht möglich gewesen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden (Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 2 m. w. Nw.; Beschluss vom 12.5.2025 - 8 LA 140/24 -), und wenn zusätzlich die beabsichtigte Rechtsverfolgung - hier: der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts - nicht mutwillig oder aussichtslos erscheint.Die insoweit vom Prozessgericht vorzunehmende Prüfung ist nicht auf etwaiges Vorbringen des Antragstellers begrenzt; heranzuziehen sind die Aktenlage sowie das eigene Vorbringen des Antragstellers unter Berücksichtigung des (abgesenkten) Maßstabs eines laienhaften Vortrags (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28.3.2017 - BVerwG 2 B 4.17 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 - juris Rn. 4 m. w. Nw.; Beschluss vom 27.1.2022 - 8 LA 23/22 - Beschluss vom 12.5.2025 - 8 LA 139/24 -).
c) Eine Kostenentscheidung für das Antragsverfahren nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 78b ZPO ist entbehrlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.11.2012 - 4 AV 2.12 -, NJW 2013, 711, 712; Nds. OVG, Beschluss vom 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 7).
- OVG Saarland, 21.09.2026 - 1 B 112/26
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; erfolglose Bemühungen um einen …
Für die Übernahme eines Mandats im Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht als geeignete Rechtsanwälte kommen indes, worauf der Senat die Antragstellerin bereits in seiner Eingangsverfügung vom 12.08.2026 hingewiesen hat, auch solche Rechtsanwälte in Betracht, die nicht auch Fachanwälte für Medizinrecht oder auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sind.[Ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2005, 2 LA 383/05, BeckRS 2005, 29147, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2003, 9 A 2240/03, juris Rn. 7.][Ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.08.2005, 2 LA 383/05, BeckRS 2005, 29147, sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2003, 9 A 2240/03, juris Rn. 7.] Dementsprechend durfte sich die Antragstellerin bei ihrer Suche nach einem vertretungsbereiten Rechtsanwalt auch nicht auf den Kreis von Rechtsanwälten beschränken, die die Bezeichnung Fachanwalt für Medizinrecht führen bzw. die im Ruf eines Spezialisten auf diesem Rechtsgebiet stehen.[In diesem Sinne auch Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl. 2016, zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 78b Rn. 9.][In diesem Sinne auch Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl. 2016, zu der insoweit vergleichbaren Vorschrift des § 78b Rn. 9.]. - OVG Niedersachsen, 01.12.2025 - 2 ME 187/25
Beiordnung; Rechtsanwalt; Beschwerdeverfahren; Antrag auf Beiordnung eines …
Dazu gehört, dass er eine angemessene Zahl von postulationsfähigen Prozessvertretern vergeblich um die Übernahme des Mandats ersucht hat (…BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9, so auch Beschl. v. 15.12.2022 - 2 B 28/22 -, juris Rn. 5; Senatsbeschl. v. 26.5.2025 - 2 LA 36/25 -, juris Rn. 12 u. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).Zugleich dürfen die Anforderungen an die Darlegung, dass der Antragsteller keinen zu seiner Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, zum Schutz effektiven Rechtsschutzes nicht überspannt werden (…Piekenbrock, in: BeckOK ZPO, 56. Ed. 1.3.2025, ZPO § 78b Rn. 6, so auch: BVerwG, Beschl. v. 28.3.2017 - 2 B 4.17 -, juris Rn. 9; Senatsbeschl. v. 22.8.2005 - 2 LA 383/05 -, juris Rn. 3).
- OLG Köln, 09.10.2007 - 52 Zs 494/07
Notanwalt im Klageerzwingungsverfahren - Aufgabe bisheriger Senatsrechtsprechung
Wenn aber der Gesetzgeber bei dieser Bedeutung des Klageerzwingungsverfahrens für den Verletzten Anwaltszwang anordnet, dann muss unter dem Gesichtspunkt effektiven Rechtsschutzes sichergestellt werden, dass der Antragsteller wie die Partei im Anwaltsprozess der ZPO - unter den Voraussetzungen des § 78 b ZPO - die Beiordnung eines Rechtsanwalts erreichen kann (vgl. im Übrigen zur Beiordnung eines Notanwalts im Verwaltungsgerichtsverfahren OVG Münster NJW 2003, 2624; OVG Lüneburg NJW 2005, 3303). - BGH, 19.07.2017 - AR (Ri) 2/16
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde …
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechts- und Notanwalts gemäß §§ 173 Satz 1 VwGO, 78b Abs. 1 ZPO und §§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, 121 Abs. 5 ZPO wird zurückgewiesen, weil die Klägerin den erforderlichen Nachweis dafür nicht geführt hat, dass es ihr trotz zumutbarer Anstrengungen nicht möglich gewesen ist, einen zur Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, und die beabsichtigte Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint (vgl. OVG Lüneburg, NJW 2005, 3303 unter 1 m.w.N.). - BGH, 19.07.2017 - AR (Ri) 1/16
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2025 - 22 D 223/24
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für eine beabsichtigte Klage auf …
- OVG Sachsen, 29.09.2021 - 5 A 396/21
Notanwalt; zumutbare Anstrengungen Darlegung
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