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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42898
OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16 (https://dejure.org/2017,42898)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.09.2017 - 2 LB 14/16 (https://dejure.org/2017,42898)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 (https://dejure.org/2017,42898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zweitwohnungssteuerpflicht des Verleihers (Eigentümer) bei einer unentgeltlichen lebzeitigen Wohnungsüberlassung (Leihe); Angreifen eines Vorauszahlungsbescheids für die Zweitwohnungssteuer auch nach Ergehen eines Veranlagungsbescheides mit der Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuerpflicht des Verleihers (Eigentümer) bei einer unentgeltlichen lebzeitigen Wohnungsüberlassung (Leihe); Angreifen eines Vorauszahlungsbescheids für die Zweitwohnungssteuer auch nach Ergehen eines Veranlagungsbescheides mit der Klage

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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (21)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16

    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Es bedarf stets einer Auslegung im Einzelfall (Fortführung der Rechtsprechung OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Anschluss BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64/16 -).

    Rn. 26 Der Kläger verweist zur Begründung des Fehlens seiner Verfügungsbefugnis über die Immobilie auf das Urteil des Senats vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2017 (- 9 B 64.16 -).

    Rn. 40 Innehaben einer Wohnung bedeutet ein Bewohnen oder jedenfalls eine entsprechende Absicht, wobei diese nicht tatsächlich verwirklicht werden muss; das Bereithalten, "Vorhalten" der Wohnung ist ausreichend (…Thiem/Böttcher, Rn. 292a zu § 3 KAG ; OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, juris, Rn. 32 ).

    Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer ergibt, dass der Steuertatbestand nur erfüllt ist, wenn die Wohnung (auch) für den persönlichen Lebensbedarf genutzt oder vorgehalten wird (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016, aaO., juris, Rn. 33).

    Rn. 42 Allerdings ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 (9 C 28.15) eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Familienangehörige zu Wohnzwecken dann kein zweitwohnungssteuerpflichtiger Aufwand im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, wenn die Wohnung für unbestimmte Zeit im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wird, das nur nach den Bestimmungen der §§ 573 ff. BGB für ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt werden kann, oder wenn der Verleiher im Einvernehmen mit dem Entleiher eine Zweckbestimmung getroffen hat und die Wohnung daher nur nach Maßgabe von § 604 Abs. 2 BGB zurückfordern kann (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, rn 17f.;BVerwG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -, Rn. 4, juris; vorgehend OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -).

    Insoweit ist nichts erkennbar dafür, was das Rechtsverhältnis des Klägers zu seiner Mutter von demjenigen eines Vermieters zu seiner Mieterin unterschiede (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016, aaO, juris, Rn. 40; BVerwG…, Beschluss vom 7. März 2017, aaO, juris, Rn. 8f.).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Es bedarf stets einer Auslegung im Einzelfall (Fortführung der Rechtsprechung OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Anschluss BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64/16 -).

    Rn. 26 Der Kläger verweist zur Begründung des Fehlens seiner Verfügungsbefugnis über die Immobilie auf das Urteil des Senats vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2017 (- 9 B 64.16 -).

    Rn. 42 Allerdings ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 (9 C 28.15) eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Familienangehörige zu Wohnzwecken dann kein zweitwohnungssteuerpflichtiger Aufwand im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, wenn die Wohnung für unbestimmte Zeit im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wird, das nur nach den Bestimmungen der §§ 573 ff. BGB für ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt werden kann, oder wenn der Verleiher im Einvernehmen mit dem Entleiher eine Zweckbestimmung getroffen hat und die Wohnung daher nur nach Maßgabe von § 604 Abs. 2 BGB zurückfordern kann (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, rn 17f.;BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -, Rn. 4, juris; vorgehend OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -).

    Insoweit ist nichts erkennbar dafür, was das Rechtsverhältnis des Klägers zu seiner Mutter von demjenigen eines Vermieters zu seiner Mieterin unterschiede (vgl. dazu OVG Schleswig…, Urteil vom 22. Juli 2016, aaO, juris, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017, aaO, juris, Rn. 8f.).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Es bedarf stets einer Auslegung im Einzelfall (Fortführung der Rechtsprechung OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Anschluss BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28/15 -, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64/16 -).

    Er kann Inhaber der Wohnung sein, soweit er sie weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -), sich also die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält (BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 - vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 -und vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, Rn. 14, juris).

    Rn. 42 Allerdings ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 (9 C 28.15) eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Familienangehörige zu Wohnzwecken dann kein zweitwohnungssteuerpflichtiger Aufwand im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, wenn die Wohnung für unbestimmte Zeit im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wird, das nur nach den Bestimmungen der §§ 573 ff. BGB für ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt werden kann, oder wenn der Verleiher im Einvernehmen mit dem Entleiher eine Zweckbestimmung getroffen hat und die Wohnung daher nur nach Maßgabe von § 604 Abs. 2 BGB zurückfordern kann (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, rn 17f.;BVerwG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -, Rn. 4, juris; vorgehend OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -).

  • BGH, 27.04.1994 - IV ZR 132/93

    Begriff der Leistung; Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Der Lauf der in § 2325 Abs. 3 BGB normierten 10-Jahresfrist beginnt in einem solchen Fall, in welchem das Grundstück wegen der uneingeschränkten Nutzungsmöglichkeit nicht aus dem Vermögen des Erblassers ausgegliedert wird, nicht (vgl. BGH, Urteil von dem 27. April 1994, - IV ZR 132/93 -, juris , Leitsatz 2).

    Auch durch eine solche Vereinbarung wird das Grundstück nicht aus der Erbmasse ausgliedert und beginnt die 10-Jahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB nicht zu laufen (BGH, Urteil vom 27. April 1994, - IV ZR 132/93 -, juris, Rn 12).

  • BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15

    Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Darüber hinaus ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Abgrenzung zu der nach § 518 BGB formbedürftigen Schenkung die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- und Geschäftsräumen - Grenze stellt die einer Gebrauchsüberlassung nahekommende Weggabe der Substanz der Sache dar - regelmäßig auch bei langer Vertragslaufzeit der Leihe und auch dann wenn ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten des Entleihers vereinbart worden ist, selbst dann nicht formbedürftig, wenn das Recht des Verleihers zur Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen ist (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 27. Januar 2016 - XII ZR 33/15 -, juris Leitsatz 2, Rn. 17ff).

    Rn. 56 Liegt danach ein wirksamer, nicht formbedürftiger Leihvertrag vor (vgl. dazu BGH, Urteil vom 27. Januar 2016, aaO, juris, Rn. 24ff, Leitsatz 2 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BGH), durch den sich der Kläger gegenüber seiner Mutter zur unentgeltlichen und lebzeitigen Überlassung der Wohnung verpflichtet hat, kann das Leihverhältnis wegen der beschriebenen Zweckbestimmung nicht einseitig und ohne Vorliegen eines wichtigen dies rechtfertigenden Grundes beendet werden und wäre die Mutter nicht unberechtigten Räumungs- bzw. Herausgabebegehren ihres Sohnes ausgesetzt.

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 - juris, Rn. 8f. …und vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 - juris, Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251).

    In den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1978 - 7 B 118-124.78 - Leitsatz 2; vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Leitsatz 1 …und vom 31. Mai 2005, aaO.) ging es um die Frage, ob ein bestandskräftiger (hervorgehoben durch den Senat) endgültiger Vorausleistungsbescheid einen vorausgegangenen vorläufigen Heranziehungsbescheid gegenstandslos macht, ihn also als Rechtsgrund verbunden mit dem dann einhergehenden Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses ablöst.

  • BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04

    Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Für die maßgeblich nach dem jeweiligen Landesrecht zu beurteilende Frage, ob eine solche ersetzende Wirkung eintritt, ist zu berücksichtigen, dass der Regelungsinhalt von vorläufigen wie endgültigen Abgabenbescheiden zwei Gegenstände haben kann, nämlich zum einen die Festsetzung der Abgabe und zum anderen die Zahlungsaufforderung; die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses hat dementsprechend gegebenenfalls beide Regelungsgegenstände in den Blick zu nehmen (…BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 - juris, Rn. 8f. und vom 31. Mai 2005 - 10 B 65.04 - juris, Rn. 5 mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 251).

    In den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1978 - 7 B 118-124.78 - Leitsatz 2; vom 19. Dezember 1997 - 8 B 244.97 -, Leitsatz 1 und vom 31. Mai 2005, aaO.) ging es um die Frage, ob ein bestandskräftiger (hervorgehoben durch den Senat) endgültiger Vorausleistungsbescheid einen vorausgegangenen vorläufigen Heranziehungsbescheid gegenstandslos macht, ihn also als Rechtsgrund verbunden mit dem dann einhergehenden Verlust des Rechtsschutzbedürfnisses ablöst.

  • BGH, 04.03.2015 - XII ZR 46/13

    Ausgleichsansprüche des ehemaligen Lebensgefährten der Tochter wegen Arbeits- und …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Der Zweck einer unentgeltlichen Wohnraumnutzung hebt eine Gebrauchsüberlassung an Familienangehörige über den Bereich der üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10 -, juris, Rn. 26 und vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Der Zweck einer unentgeltlichen Wohnraumnutzung hebt eine Gebrauchsüberlassung an Familienangehörige über den Bereich der üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10 -, juris, Rn. 26 …und vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16
    Der Zweck einer unentgeltlichen Wohnraumnutzung hebt eine Gebrauchsüberlassung an Familienangehörige über den Bereich der üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 -, juris, Rn. 12;… Urteil vom 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10 -, juris, Rn. 26 …und vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13 -, juris, Rn. 16).
  • BGH, 25.11.2008 - XI ZR 413/07

    Erlaubnisvorbehalt nach dem Rechtsberatungsgesetz für die Übertragung einer …

  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 103/60

    Hypothekenbestellung für Scheinforderung

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

  • BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …

  • BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12

    Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2016 - 2 LB 1/16

    Zusammenfassung technisch getrennter Abwasserbeseitigungsanlagen zu einer …

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 26.73

    Rückerstattung einer Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Verjährung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2009 - 2 LB 43/08

    Erledigung; Prozessrecht; Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung

  • BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Denn der endgültige, indes nicht bestandskräftige, weil ebenfalls mit der Klage angegriffene Bescheid ersetzt den Vorauszahlungsbescheid nicht (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 -, juris, Rn. 29 bis 34).

    Daran wird deutlich, dass das Schleswig-Holsteinische Landesrecht die gesetzliche Möglichkeit einer Trennung zwischen der Festsetzung der Abgabe in Form der Zweitwohnungssteuerveranlagung und der Zahlungsverpflichtung als Zweitwohnungssteuervorauszahlung vorsieht mit der Konsequenz, dass beiden Bescheiden unterschiedliche Regelungsinhalte zu kommen (…vgl. auch zum Beitragsbescheid, Urteil des Senats vom 27. Januar 2009 - 2 LB 43/08 -, juris Rn. 35 ff. und zum Gebührenbescheid, Urteil des Senats vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 -, juris, Rn. 44 ; zum Ganzen: Urteil des Senats vom 14. September 2017 a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

    Durch die endgültige, aber noch nicht bestandskräftige Festsetzung hat sich die Erhebung der Vorauszahlung im Bescheid vom 30. April 2021 nicht erledigt; letzterer kommt mit dem darin enthaltenen Zahlungsbefehl weiterhin ein eigenständiger Regelungsgehalt zu (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 29 bis 34;… Urt. v. 30.01.2019 - 2 LB 90/18 -, juris Rn. 63 ).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen …

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt, oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21;… Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris, Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40;… Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).

    Bei der unentgeltlichen Überlassung an einen Angehörigen oder einen Dritten verleibt das Innehaben der Wohnung bei dem Nutzungsberechtigen, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsbefugnis nicht begibt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 - juris Rn. 77; BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40 f.; Urteil vom 27. März 2012 - 4 LB 1/12 - n.v.).

    Bei der Beurteilung sind alle Tatsachen und Gegebenheiten des Einzelfalls umfassend zu würdigen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 - juris Rn. 4;… Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 16 ff.;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 19; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 42).

    Dabei ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch anerkannt, dass ein rechtlich verbindliches Leihverhältnis über die unentgeltliche Nutzung einer Wohnung auch stillschweigend vereinbart werden kann, wenn sich dies aus den Umständen, etwa der im Anschluss daran praktizierten Nutzung, ergibt (vgl. BGH…, Urteil vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 - juris Rn. 12;… Urteil vom 18. Oktober 2011 - X ZR 45/10 - juris Rn. 26;… Urteil vom 4. März 2015 - XII ZR 46/13 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 45).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 - 6 LB 3/24

    Zweitwohnungssteuer; Innehaben einer Zweitwohnung bei Überlassung an …

    Dies kann bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Leihvertrag (§ 598 BGB), in dem die Geltung der mietrechtlichen Kündigungsvorschriften der §§ 573 ff. BGB vereinbart wurde, der Fall sein oder dann, wenn der Verleiher im Einvernehmen mit dem Entleiher eine Zweckbestimmung getroffen hat und die entliehene Wohnung daher nur nach Maßgabe von § 604 Abs. 2 BGB zurückfordern kann (…stRspr BVerwG, Beschl. v. 07.02.2017 - 9 B 64.16 -, juris Rn. 4, Urt. v. 11.10.2016 - 9 C 28.15 -, juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 42 ).

    Bei der unentgeltlichen Überlassung von Immobilien hebt regelmäßig - auch im Rahmen bestehender Verwandtschaftsverhältnisse - bereits der Zweck der Nutzung der Immobilie als Wohnraum die Gebrauchsüberlassung über den Bereich der üblichen Gefälligkeiten des täglichen Lebens hinaus (…BGH, Urt. v. 10.10.1984 - VIII ZR 152/83 -, juris Rn. 12, Urt. v. 18.10.2011 - X ZR 45/10 -, juris Rn. 26;… vgl. auch VGH München, Urt. v. 29.07.2015 - 4 B 15.877 -, juris Rn. 39; OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 45 ).

  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand …

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13;… Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4;… Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21;… Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40;… Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2020 - 2 LB 2/19

    Bestreiten des Zugangs des Zweitwohnungssteuerbescheides

    Der bestandskräftige Bescheid vom 9. Januar 2017 über die Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2016 in Höhe von 772, 92 ersetzt damit den angefochtenen Vorauszahlungsbescheid in gleicher Höhe vom 11. Januar 2016 (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, juris, Rn. 63 bis 66 mit Verweis auf das Urteil des Senats vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 -, juris, Rn. 29 bis 34; in denen die Festsetzungsbescheide, weil sie jeweils angegriffen worden sind, die jeweiligen Vorauszahlungsbescheide nicht ersetzt haben).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

    Denn durch die endgültige, aber noch nicht bestandskräftige Festsetzung hat sich der Vorauszahlungsbescheid vom 12. Januar 2021 nicht erledigt; letzterem kommt mit dem darin enthaltenen Zahlungsbefehl weiterhin ein eigenständiger Regelungsgehalt zu (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 29 bis 34, Urt. v. 30.01.2019 - 2 LB 90/18 -, juris Rn. 63 ).
  • VG München, 13.10.2022 - M 10 K 19.3100

    Rechtmäßige Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Landeshauptstadt München

    Zu klären ist dabei zunächst anhand der Interessenlage der Beteiligten, ob die unentgeltliche Überlassung überhaupt auf einen Rechtsbindungswillen zurückgeht, oder nicht (vgl. OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 45).

    So kann die unentgeltliche dauerhafte Nutzung von Wohnraum auf einem gegebenenfalls geschlossenen konkludenten Leihvertrag beruhen (…BGH, U.v. 10.10.1984 - VIII ZR 152/83 - juris Rn. 12; s. auch OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 45).

    Ob darüber hinaus eine (mündlich vereinbarte) Zweckbestimmung i.S.v. § 604 Abs. 2 BGB vorliegt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Tatsachen des Einzelfalls zu klären (vgl. OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 42).

  • VG München, 02.12.2024 - M 10 K 22.2450

    Zweitwohnungsteuer, Abschluss eines konkludent geschlossenen Mietvertrags …

    Zu klären ist zunächst anhand der Interessenlage der Beteiligten, ob die Überlassung überhaupt auf einen Rechtsbindungswillen zurückgeht, oder nicht (…vgl. zur Abgrenzung von Miet- und Leihvertrag sowie sonstigem Gefälligkeitsverhältnis bei der Überlassung von Wohnraum: BGH, U.v. 20.9.2017 - VIII ZR 279/16 - juris Rn. 20 ff. = NZM 2017, 729; s. auch OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 45).

    So kann die unentgeltliche dauerhafte Nutzung von Wohnraum auf einem gegebenenfalls geschlossenen konkludenten Leihvertrag beruhen (…vgl. BGH, U.v. 10.10.1984 - VIII ZR 152/83 - juris Rn. 12; s. auch OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 45).

    Ob darüber hinaus bei einem Leihvertrag eine (mündlich vereinbarte) Zweckbestimmung im Sinn von § 604 Abs. 2 BGB vorliegt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Tatsachen des Einzelfalls zu klären (vgl. OVG SH, U.v. 14.9.2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 42).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 4/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

    Denn durch die endgültige, aber noch nicht bestandskräftige Festsetzung hat sich die Erhebung der Vorauszahlung im Bescheid vom 11. Juni 2020 nicht erledigt; letzterer kommt mit dem darin enthaltenen Zahlungsbefehl weiterhin ein eigenständiger Regelungsgehalt zu (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 14.09.2017 - 2 LB 14/16 -, juris Rn. 29 bis 34, Urt. v. 30.01.2019 - 2 LB 90/18 -, juris Rn. 63 ).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als …

  • VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21

    Zweitwohnungssteuer 2017 - 2020 - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

  • VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine auf dem Bodenrichtwert fußende Festsetzung …

  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 15/21
  • VG München, 30.04.2024 - M 10 K 20.5883

    Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Landeshauptstadt …

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit; …

  • VG Schleswig, 04.02.2026 - 4 B 45/25

    Zweitwohnungssteuer für eine an eine unter Eheleuten gegründete GbR vermietete …

  • VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22

    Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord- …

  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 4 B 25/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung und Beginn der Untätigkeitsfrist

  • VG München, 22.04.2026 - M 10 K 25.2444

    Zweitwohnungsteuer, Innehaben einer Zweitwohnung (verneint), Überlassung der …

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 177/17

    Abwassergebühr

  • VG Schleswig, 11.02.2020 - 2 A 43/18

    Zweitwohnungssteuer - Bemessung nach der Jahresrohmiete

  • VG Bayern, 22.04.2026 - M 10 K 25.2444

    Verlust der Zweitwohnungsteuerpflicht

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