Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 3 Abs 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 4 AufenthG 2004, § 5 Abs 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 S 2 AufenthG 2004, § 25a Abs 1 AufenthG 2004
Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche nach einem Schulabschluss; rechtzeitige Passbeschaffung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebung; Aufenthaltserlaubnis; Duldung; Ermessen; Identitätstäuschung; Integrationsprognose; Jugendlicher; Passpflicht; Sicherung des Lebensunterhalts; Visum; Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Jugendliche
- rechtsportal.de
Antrag passloser indischer Staatsangehöriger auf Aussetzung ihrer Abschiebung nach Indien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Passpflichterfüllung bei Vornahme aller notwendigen Schritte zur Passbeschaffung trotz anhaltender Verfahrensdauer bei Botschaft
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.08.2021 - 2 B 100/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12
Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - juris Rn. 13).Das Handeln muss zudem schuldhaft sein, also auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen, und für die Aussetzung der Abschiebung ursächlich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 16).
Die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG gilt auch bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 18).
Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, unterliegt keinem Einschätzungsspielraum der Behörde, sondern ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 26).
Dabei dürfen dem Ausländer wegen der gesetzgeberischen Wertung in § 25a Abs. 1 Satz 3 AufenthG etwaige Falschangaben und Täuschungen seiner Eltern und/oder Dritter nicht zugerechnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 31).
Eigene Verstöße gegen seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten sind aber beachtlich und entsprechend zu gewichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 31).
Es ist eine isolierte Betrachtung allein des Integrationsgrades des ganz oder teilweise in Deutschland aufgewachsenen Kindes ohne Rücksicht auf das Verhalten der übrigen Familienangehörigen vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 24; OVG SH…, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 4 MB 126/18 - juris Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2020 - 11 S 427/20
Erlaubnisfiktion des § 81 Abs. 3 S. 1 AufenthaltG 2004 - Passivlegitimation des …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Ein Ausländer ist geduldet, wenn ihm eine rechtswirksame Duldung erteilt worden ist oder er einen Rechtsanspruch auf Duldung hat (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - juris Rn. 20).Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (…vgl. Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2016 - 2 M 73/16 - juris Rn. 5 ; VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 33 m.w.N.).
In den Fällen, in denen der Ausländer die Voraussetzungen eines Soll- oder Regelanspruchs erfüllt, dürfte das Ermessen dahingehend auszuüben sein, dass von einer Nachholung des Visumverfahrens abgesehen wird, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Visumverfahren bewusst umgangen wurde (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 42, unter Hinweis auf Nr. 5.2.3 Abschnitt A der Verwaltungsvorschriften des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Ausländerrecht (VwV-AuslR-IM) vom 2. November 2010 - 4-1310/131 - Stand: 28. April 2015, https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-582769288/jum1/JuM/Justizministerium%20NEU/Migration_Erlasse/Verwaltungsvorschrift%20IM/VwV-AuslR-IM_ABSCHNITT_A_-_AufenthG_2804215.pdf).
Die Soll-Regelung bedeutet, dass die Aufenthaltserlaubnis in der Regel erteilt werden muss und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 43).
§ 60a Abs. 2b AufenthG greift nicht ein, da der Antragsteller zu 3 die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG (noch) nicht besitzt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 44).
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 14; VGH BW, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 45).
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17
Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Bei einer Ermessensentscheidung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG über das Absehen von den Regelerteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG, insbesondere der Erfüllung der Passpflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG), kann das Verhalten der Mutter einem minderjährigen Ausländer - jedenfalls im Rahmen einer Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG - nicht zugerechnet werden (so aber NdsOVG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 13 LB 43/17 - juris Rn. 70).
- BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08
D (A), Verfassungsbeschwerde, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Bei aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen, die den Umgang mit einem Kind berühren, ist maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 26 f.). - BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08
Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - juris Rn. 14; VGH BW…, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 45). - OVG Sachsen, 13.08.2021 - 3 B 277/21
Abschiebung; Folgenbeseitigung; Wohnungsbetreten zur Nachtzeit; Duldung; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Jedenfalls dann, wenn alle notwendigen und zumutbaren Schritte zur Passbeschaffung unternommen wurden und der Zeitpunkt der Ausstellung des Passes nur noch von der Dauer des Verfahrens bei der Botschaft abhängt, ist der Nichterfüllung der Passpflicht im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur noch geringes Gewicht beizumessen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 13. August 2021 - 3 B 277/21 - juris Rn. 38). - OVG Schleswig-Holstein, 14.01.2019 - 4 MB 126/18
Aufenthaltsgewährung für gut integrierten Jugendlichen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Es ist eine isolierte Betrachtung allein des Integrationsgrades des ganz oder teilweise in Deutschland aufgewachsenen Kindes ohne Rücksicht auf das Verhalten der übrigen Familienangehörigen vorzunehmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2015 - 1 C 17.12 - a.a.O. Rn. 24; OVG SH, Beschluss vom 14. Januar 2019 - 4 MB 126/18 - juris Rn. 6). - VG Münster, 15.10.2020 - 3 L 747/20
Armenien Wehrpflicht Passbeschaffung Zumutbarkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Im Hinblick auf die Erfüllung der Passpflicht kann ein Ausnahmefall gegeben sein, wenn der Ausländer sich um einen Pass bemüht hat und ihn in zumutbarer Weise nicht erlangen kann (vgl. VG Münster, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 3 L 747/20 - juris Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.10.2016 - 2 M 73/16
Aufenthaltserlaubnis bei gut integrierten Jugendlichen
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Geboten ist eine die konkreten individuellen Lebensumstände des ausländischen Jugendlichen oder Heranwachsenden berücksichtigende Gesamtbetrachtung, etwa der Kenntnisse der deutschen Sprache, des Vorhandenseins eines festen Wohnsitzes und enger persönlicher Beziehungen zu dritten Personen außerhalb der eigenen Familie, des Schulbesuchs und des Bemühens um eine Berufsausbildung und Erwerbstätigkeiten, des sozialen und bürgerschaftlichen Engagements sowie der Akzeptanz der hiesigen Rechts- und Gesellschaftsordnung (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Oktober 2016 - 2 M 73/16 - juris Rn. 5 ; VGH BW…, Beschluss vom 3. Juni 2020 - 11 S 427/20 - a.a.O. Rn. 33 m.w.N.). - VGH Bayern, 14.04.2020 - 10 C 19.2214
Erfüllung der Passpflicht als Voraussetzung für die Erteilung einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2021 - 2 M 117/21
Diese wird nur durch den Besitz eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes erfüllt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 10 C 19.2214 - juris Rn. 4).
- VG Berlin, 22.02.2022 - 21 K 729.21 In die Abwägung sind auch die Gründe einzustellen, aufgrund derer die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nicht vorliegen (vgl. zum Vorstehenden BVerwG…, Urteil vom 14. Mai 2013, a.a.O., Rn. 31; ferner OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 30).
Entsprechend wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung der Nichterfüllung der Passpflicht im Rahmen des § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG nur dann geringes Gewicht beigemessen, wenn alle notwendigen und zumutbaren Schritte zur Passbeschaffung unternommen wurden und der Zeitpunkt der Ausstellung des Passes nur noch von der Dauer des Verfahrens bei der Botschaft abhängt (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 33, OVG Bautzen…, Beschluss vom 13. August 2021 - 3 B 277/21 - juris Rn. 38).
Nach der Rechtsprechung des OVG Magdeburg (…vgl. Beschlüsse vom 22. Dezember 2021 - 2 M 113/21 - juris Rn. 45 und vom 14. Dezember 2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 34) soll die Vorschrift auf Aufenthaltserlaubnisse aus humanitären Gründen nach § 25a AufenthG schon nicht anwendbar sein.
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.2025 - 11 S 1780/24
Zeitpunkt der Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung bei Übermittlung an das …
Insbesondere kann weder aus dem Akteninhalt noch aus dem klägerischen Vortrag geschlossen werden, dass der Kläger alle notwendigen und ihm zumutbaren Schritte zur Erlangung eines Passes unternommen hat (vgl. zu diesem Erfordernis BayVGH…, Beschluss vom 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946 - juris Rn. 25; OVG LSA, Beschluss vom 14.12.2021 - 2 M 117/21 - juris Rn. 33;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.03.2008 - 11 S 378/08 - juris Rn. 12). - VG Göttingen, 01.06.2026 - 1 B 34/26
Zumutbar; Libanon; geklärte Identität; Passsbeschaffung; Zurechnung; …
Soweit der Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht Magdeburg im Beschluss vom 14.12.2021 - 2 M 117/21 - (…juris Rn. 30) verweist, ist dem entgegenzuhalten, dass sich das Gericht in dem genannten Beschluss lediglich zur (fehlenden) Zurechenbarkeit von Täuschungen und Falschangaben verhält.
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