Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, Art 8 MRK, Art 6 Abs 1 GG
Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines Ausländers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebung; Beistandsgemeinschaft; Erkrankung; Lebenspartner; Abschiebung bei Erkrankung der deutschen Lebenspartnerin und Verlobten eines Ausländers
- rechtsportal.de
Unverhältnismäßiger Eingriff in das Familienleben durch eines Abschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Abschiebung eines Ausländers bei schwer erkrankter Lebenspartnerin
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.08.2021 - 7 B 166/21
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- EGMR, 13.06.1979 - 6833/74
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Rn. 11 Die durch Art. 8 EMRK gebotene Achtung des Familienlebens gilt für nichteheliche wie für eheliche Familien gleichermaßen (EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979 - 6833/74 - juris). - BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Rn. 3 Rechtliche Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG können sich aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u.a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa mit Blick auf Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17;… Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 - Rn. 11 ). - VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20
Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Er hat nach derzeitiger Sachlage voraussichtlich einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG, weil mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab: HessVGH, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 3 B 1049/20 - juris Rn. 12, m.w.N.) davon auszugehen ist, dass seine Abschiebung derzeit rechtlich unmöglich ist.
- OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 2 M 194/11
Baueinstellungsverfügung - Abgrenzung verfahrensfreie Instandhaltungsarbeiten und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Beschwerde - grundsätzlich - mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird, und "neue" Umstände beim vorläufigen Rechtsschutz in Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO oder in Änderungsverfahren zu Beschlüssen nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Gericht der Hauptsache einzubringen sind (so Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 12 ), ob erst im Beschwerdeverfahren neue vorgetragene Gründe dann unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn sie dem Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren bewusst vorenthalten worden sind (so VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 5; NdsOVG…, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; in diese Richtung tendierend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), oder ob der Beschwerdeführer nicht gehindert ist, neue Gründe vorzutragen und neue Beweismittel vorzulegen, selbst wenn ihm diese bereits früher bekannt waren bzw. zur Verfügung standen oder sogar von ihm erst nachträglich geschaffen wurden (so etwa BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 6, m.w.N.). - BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11
Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Daher schließt der Umstand, dass der Ausländer mit seiner Lebensgefährtin (noch) nicht verheiratet ist, die Annahme einer Beistandsgemeinschaft nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11 - juris Rn. 1 juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.2014 - 2 M 127/14
Abschiebungsschutz wegen Schwangerschaft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Rn. 3 Rechtliche Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG können sich aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen u.a. auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa mit Blick auf Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17; Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 - Rn. 11 ). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04
(Anforderungen an die Beschwerdebegründung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Beschwerde - grundsätzlich - mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird, und "neue" Umstände beim vorläufigen Rechtsschutz in Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO oder in Änderungsverfahren zu Beschlüssen nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Gericht der Hauptsache einzubringen sind (…so Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 12 ), ob erst im Beschwerdeverfahren neue vorgetragene Gründe dann unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn sie dem Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren bewusst vorenthalten worden sind (so VGH BW, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 5; NdsOVG…, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; in diese Richtung tendierend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), oder ob der Beschwerdeführer nicht gehindert ist, neue Gründe vorzutragen und neue Beweismittel vorzulegen, selbst wenn ihm diese bereits früher bekannt waren bzw. zur Verfügung standen oder sogar von ihm erst nachträglich geschaffen wurden (so etwa BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 6, m.w.N.). - VGH Bayern, 30.01.2017 - 4 CE 16.2575
Vorrang der Selbsthilfe bei Obdachlosenunterbringung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Beschwerde - grundsätzlich - mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird, und "neue" Umstände beim vorläufigen Rechtsschutz in Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO oder in Änderungsverfahren zu Beschlüssen nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Gericht der Hauptsache einzubringen sind (…so Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 12 ), ob erst im Beschwerdeverfahren neue vorgetragene Gründe dann unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn sie dem Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren bewusst vorenthalten worden sind (so VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 5; NdsOVG…, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; in diese Richtung tendierend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), oder ob der Beschwerdeführer nicht gehindert ist, neue Gründe vorzutragen und neue Beweismittel vorzulegen, selbst wenn ihm diese bereits früher bekannt waren bzw. zur Verfügung standen oder sogar von ihm erst nachträglich geschaffen wurden (so etwa BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 6, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2019 - 2 M 153/18
Abschiebungsschutz bei Risikoschwangerschaft
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Eine Bescheinigung im Sinne des § 60a Abs. 2c AufenthG ist nur zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung der Reisefähigkeit des abzuschiebenden Ausländers gemäß § 60a Abs. 2c Satz 1 AufenthG erforderlich (Beschluss des Senats vom 17. Januar 2019 - 2 M 153/18 - juris Rn. 21 , m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 20.07.2012 - 12 ME 75/12
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.2021 - 2 M 118/21
Dabei bedarf keiner Vertiefung, ob die Beschwerde - grundsätzlich - mit "neuem Vorbringen" insoweit nicht geführt werden kann, als damit eine Änderung der Sach-, Rechts- oder Verfahrenslage dargetan wird, und "neue" Umstände beim vorläufigen Rechtsschutz in Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO oder in Änderungsverfahren zu Beschlüssen nach § 123 Abs. 1 VwGO beim Gericht der Hauptsache einzubringen sind (…so Beschluss des Senats vom 31. Januar 2012 - 2 M 194/11 - juris Rn. 12 ), ob erst im Beschwerdeverfahren neue vorgetragene Gründe dann unberücksichtigt zu bleiben haben, wenn sie dem Verwaltungsgericht im erstinstanzlichen Verfahren bewusst vorenthalten worden sind (so VGH BW…, Beschluss vom 8. November 2004 - 9 S 1536/04 - juris Rn. 5; NdsOVG, Beschluss vom 20. Juli 2012 - 12 ME 75/12 - juris Rn. 9; in diese Richtung tendierend: OVG LSA…, Beschluss vom 18. September 2008 - 3 M 511/08 - juris Rn. 4), oder ob der Beschwerdeführer nicht gehindert ist, neue Gründe vorzutragen und neue Beweismittel vorzulegen, selbst wenn ihm diese bereits früher bekannt waren bzw. zur Verfügung standen oder sogar von ihm erst nachträglich geschaffen wurden (so etwa BayVGH…, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 CE 16.2575 - juris Rn. 6, m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 65/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine bevorstehende Abschiebung
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08
Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06
Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2019 - 2 M 138/18
Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung; Abschiebungsschutz wegen unmittelbar …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2014 - 2 M 117/14
Unzumutbarkeit der Rückkehr bei faktischem Inländer
- VG Berlin, 25.06.2025 - 41 L 307.25 Unabhängig von der Frage, inwiefern die Schutzwirkungen von Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und Art. 8 EMRK es gebieten, auch Verlobte als Familienangehörige im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen, begründet eine beabsichtigte Eheschließung jedenfalls erst dann im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit ein rechtliches Abschiebungshindernis, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - OVG 3 S 109.16 - juris Rn. 2, …und vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. September 2021 - 2 M 118/21 - juris Rn. 7; VG Berlin, Urteil vom 11. Dezember 2024 - VG 37 K 285/22 A -).
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