Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im Konkurrentenstreit um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts ist eine Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilungen sowohl des ausgewählten als auch des übergangenen Bewerbers erforderlich; Erforderlichkeit einer Inzidentkontrolle der dienstlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Im Konkurrentenstreit um die Stelle eines Leitenden Oberstaatsanwalts ist eine Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilungen sowohl des ausgewählten als auch des übergangenen Bewerbers erforderlich; Erforderlichkeit einer Inzidentkontrolle der dienstlichen ...
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 10.05.2010 - 6 B 1939/09
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.09.2009 - 2 M 97/09
Konkurrentenstreit - Zur Inzidentkontrolle der dienstlichen Beurteilung des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Zur Änderung einer einstweiligen Anordnung analog § 80 Abs. 7 VwGO (Folgeverfahren nach dem Beschluss des Senats vom 02.09.2009 - 2 M 97/09 -).Rn. 1 Durch Beschluss des Senats vom 02.09.2009 - 2 M 97/09 - ist dem Beschwerdegegner im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht ... anhängigen Hauptsacheverfahrens 6 A 332/09 untersagt worden, den Beigeladenen zum Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht ... zu ernennen und in die entsprechende Planstelle einzuweisen.
Eine derartige Überprüfung kann auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und ebenso wie für den ausgewählten auch für den übergangenen Bewerber erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 02.09.2009, a.a.O., m.w.N.).
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Rn. 33 Wird eine dienstliche Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen oder auf allgemeine oder pauschal formulierte Werturteile gestützt, hat der Dienstherr diese auf Verlangen des Beamten im Beurteilungsverfahren zu konkretisieren bzw. plausibel zu machen (…vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, Rn. 13, zitiert nach juris), was wohl auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte nachgeholt werden können (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.06.1980 - 2 C 8/78 -, Rn. 25 f., zitiert nach juris).Die Plausibilisierung muss inhaltlich so beschaffen sein, dass das Recht des Beurteilten, Einwände gegen die Beurteilung vorzutragen, ebenso gewährleistet ist wie das Recht auf gerichtliche Überprüfung der Beurteilung (Art. 19 Abs. 4, 33 Abs. 2 GG), zumal wenn diese im Hinblick auf eine Bewerbung des Beurteilten um ein Beförderungsamt erstellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.06.1980 - 2 C 8/78 -, Rdnr. 25, zitiert nach juris).
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Bei einer solchen Konstellation bedarf die Annahme, dem Beigeladenen komme gegenüber dem Beschwerdeführer ein Eignungsvorsprung zu, einer besonderen Begründung bzw. Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, Rn. 23, zitiert nach juris).
- BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99
Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Kontrolldichte dienstlicher …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Rn. 33 Wird eine dienstliche Beurteilung auf allgemein gehaltene Tatsachenbehauptungen oder auf allgemeine oder pauschal formulierte Werturteile gestützt, hat der Dienstherr diese auf Verlangen des Beamten im Beurteilungsverfahren zu konkretisieren bzw. plausibel zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 29.05.2002 - 2 BvR 723/99 -, Rn. 13, zitiert nach juris), was wohl auch noch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hätte nachgeholt werden können (…vgl. BVerwG, Urteil v. 26.06.1980 - 2 C 8/78 -, Rn. 25 f., zitiert nach juris). - BVerfG, 23.03.1995 - 2 BvR 492/95
Asylfolgeverfahren
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Rn. 8 Die Abänderung eines im einstweiligen Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO ergangenen rechtskräftigen Beschlusses ist analog § 80 Abs. 7 VwGO auf Antrag eines Beteiligten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.03.1995 - 3 BvR 492/95 -, - 2 BvR 493/95 -, Rn. 7, zitiert nach juris;… OVG Lüneburg, Beschluss v. 18.05.2010 - 2 ME 111/10 -, Rn. 4 m.w.N., zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 30.05.2007 - 5 LC 44/06
Zuständigkeit eines Ruhestandbeamten als Beurteiler bei einer Neubeurteilung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Diese Auffassung hat der Beschwerdegegner jedoch - wie sich aus seinem Erlass vom 17.09.2009 ergibt - geändert, weil er angenommen hat, dass sich nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 30.05.2007 (5 LC 44/06) "die Zuständigkeit bei Neubeurteilungen nach dem Zeitpunkt der Vornahme der Neubeurteilung" richte. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2008 - 2 M 115/08
Notwendigkeit eines Sachantrages in einem auf Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Ob es, wie der Beschwerdeführer anscheinend meint, ausgereicht hätte, lediglich die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zu begehren (vgl. Beschluss des Senats vom 09.12.2008 - 2 M 115/08 -, m.w.N.), bedarf hier keiner weiteren Prüfung; denn der Beschwerdeführer hat noch innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist über die Aufhebung hinaus einen Sachantrag gestellt. - BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08
Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2010 - 2 M 127/10
Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die der Senat teilt, ist die Vorschrift über die Unbeachtlichkeit von Verfahrensfehlern gemäß § 46 VwVfG nicht anwendbar auf Regelungen, die nach ihrem Sinn und Zweck einer bestimmten Befriedungs- und Konsensfunktion einem Verfahrensbeteiligten eine vom Ausgang des Verfahrens unabhängige, selbständig durchsetzbare Verfahrensposition einräumen (vgl. Beschluss vom 28.04.2009 - 1 WB 29/08 -, Rn. 31, m.w.N., zitiert nach juris).
- OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11
Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung …
Dass im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Fertigung der Überbeurteilung die Beurteilungsrichtlinien allgemein entgegen ihrem Wortlaut gehandhabt worden sind und dass das Niedersächsische Justizministerium eine solche von den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinien abweichende ständige Verwaltungspraxis gebilligt oder doch geduldet hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris; Urteil vom 2.3.1995 - 2 C 17.94 -, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 9.2.2000 - 2 M 4517/99 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010 - 2 M 127/10 -, juris), ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich.Diesem Zweck kann eine nachträgliche Erörterung nicht gerecht werden, da sich die Meinung des Beurteilers dann schon verfestigt hat (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 16.8.2010, a. a. O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 10 S 29.18
Beamter der Bundespolizei; Auswahlverfahren; dienstliche Beurteilung; mündlicher …
Sieht man darin insbesondere eine Vorschrift, die (jedenfalls auch) der Wahrung der Rechte des zu Beurteilenden dient und diesem die Möglichkeit geben soll, noch vor einer endgültigen Festlegung des Beurteilers zu dessen Einschätzung und den Beurteilungsgrundlagen Stellung zu nehmen, die eigene Sicht der Dinge darzulegen und ggf. auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen, ist dieser Zweck nach Eröffnung der Beurteilung nicht mehr erreichbar und das Vorgespräch nicht durch ein späteres Gespräch bei Eröffnung der Beurteilung oder im Rahmen eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens ersetzbar (vgl. zur Annahme eines nicht heilbaren Fehlers, der zur - formellen - Rechtswidrigkeit der Beurteilung führt OVG MV, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 M 127/10 -, juris Rn. 26; NdsOVG…, Beschluss vom 8. September 2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 20; VG Bln…, Beschluss vom 13. März 2014 - 7 L 310.13 -, juris Rn. 22 ;… Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand Juni 2018, Rn. 317a, 326;… Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, Rn. 257; vgl. auch OVG NW…, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 1 B 271/14 -, juris Rn. 13 zu einem vorgeschriebenen Berichterstattergespräch im Vorfeld einer Beurteilungskonferenz.). - VGH Hessen, 13.09.2022 - 1 B 808/22
Konkurrenteneilverfahren
Sieht man den Zweck eines Beurteilungsvorgespräches in der Wahrung der Rechte des zu Beurteilenden und soll diesem die Möglichkeit geben werden, noch vor einer endgültigen Festlegung des Beurteilers zu dessen Einschätzung und den Beurteilungsgrundlagen Stellung zu nehmen, ist dieser Zweck nach Eröffnung der Beurteilung nicht mehr erreichbar (sog. absolute Fehler, dafür vgl. OVG MV, Beschluss vom 16. August 2010 - 2 M 127/10 -, juris Rn. 26; Nds. OVG…, Beschluss vom 8. September 2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 20; VG Berlin…, Beschluss vom 13. März 2014 - 7 L 310.13 -, juris Rn. 22;… Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand Februar 2020, Rn. 317a, 326;… Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 257). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 2 M 163/11
Bekanntgabe der Beförderungsauswahlentscheidung vor vorbehaltener Beteiligung des …
Denn soweit nicht bereits im erstinstanzlichen Verfahren bei entsprechendem Zeitablauf noch die Gelegenheit besteht, die ergänzenden Verwaltungsvorgänge des Antragsgegners bezüglich der Anhörung des Präsidialrats einzusehen, stünde nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats jedenfalls der Weg über einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zur Verfügung, um Ergänzendes einzubringen (vgl. Beschl. des Senats v. 16. August 2000 - 2 M 127/10 -, zit. nach juris Rn. 1 ). - VG Bayreuth, 22.11.2022 - B 5 K 21.647
Dienstliche Beurteilung, Beurteilungsbeitrag, ermessensfehlerfreie Entscheidung …
Sieht man darin insbesondere eine Vorschrift, die (jedenfalls auch) der Wahrung der Rechte des zu Beurteilenden dient und diesem die Möglichkeit geben soll, noch vor einer endgültigen Festlegung des Beurteilers zu dessen Einschätzung und den Beurteilungsgrundlagen Stellung zu nehmen, die eigene Sicht der Dinge darzulegen und ggf. auf den Meinungsbildungsprozess Einfluss zu nehmen, ist dieser Zweck nach Eröffnung der Beurteilung nicht mehr erreichbar und das Vorgespräch nicht durch ein späteres Gespräch bei Eröffnung der Beurteilung oder im Rahmen eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens ersetzbar (vgl. zur Annahme eines nicht heilbaren Fehlers, der zur - formellen - Rechtswidrigkeit der Beurteilung führt OVG MV, B.v. 16.8.2010 - 2 M 127/10 - juris, Rn. 26;… NdsOVG, B.v. 8.9.2011 - 5 ME 234/11 - juris, Rn. 20;… OVG NW, B.v. 12.6.2014 - 1 B 271/14 - juris, Rn. 13 zu einem vorgeschriebenen Berichterstattergespräch im Vorfeld einer Beurteilungskonferenz).
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