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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,9842
OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25 (https://dejure.org/2025,9842)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.04.2025 - 2 M 16/25 (https://dejure.org/2025,9842)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. April 2025 - 2 M 16/25 (https://dejure.org/2025,9842)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Rn. 26 c) Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Erhaltung eines Denkmals dem Eigentümer auch dann zumutbar, wenn eine objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung zwar zu einem negativen Ergebnis gelangt, jedoch die praktische Möglichkeit eines Verkaufs des Denkmals an einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Preis besteht (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - juris Rn. 10;… Urteil des Senats vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 - juris Rn. 92 ).

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa auf Grund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016, a.a.O.).

    Der Nachweis solcher Verkaufsbemühungen ist grundsätzlich nur dann entbehrlich, wenn diese von vornherein hoffnungslos erscheinen, etwa weil ein Erhalt des Denkmals von vornherein für jedermann auch unter Berücksichtigung besonderer Affektionsinteressen offensichtlich unwirtschaftlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Auch eine staatliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit kann je nach ihrer konkreten rechtlichen Ausgestaltung geeignet sein, den vorausgesetzten Gemeinwohlbezug solcher Anlagen und Einrichtungen herzustellen, deren Leistungserbringung sich nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen vollzieht und auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012 - 4 C 14.10 - juris Rn. 11, m.w.N.).

    Eine den Gemeinwohlbezug herstellende hoheitliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit vermitteln beispielsweise Bestimmungen des Bestattungsrechts und/oder ein öffentlich-rechtlichen Vertrag, der bestimmt, dass der Private als Beliehener hoheitliche Aufgaben wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 2. Februar 2012, a.a.O., Rn. 12, zu einem Krematorium).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 2 M 70/23

    Solaranlage auf Dach im Denkmalbereich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Denkmalfähig ist eine Sache, wenn einer der in § 2 Abs. 1 Satz 2 DenkmSchG LSA genannten Schutzgründe für ihre Erhaltung spricht; denkmalwürdig ist sie, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das die auf einem gesetzlichen Schutzgrund beruhende Erhaltung der Sache rechtfertigt (Beschluss des Senats vom 7. März 2024 - 2 M 70/23 - juris Rn. 29 ).

    Entscheidend ist, dass sich eine individuelle schöpferische Leistung auf der Basis künstlerischer Inspiration am Bauwerk ablesen lässt, wobei die kulturell-künstlerische Bedeutung nicht nur im Sinne eines Beitrages für die Kunstgeschichte zu verstehen, sondern stets auch geschichtlich einzuordnen ist (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 7. März 2024, a.a.O. Rn. 31 f., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Zum anderen ist der Seltenheitswert eines Kulturdenkmals nur einer von mehreren denkmalpflegerischen Belangen, die das öffentliche Interesse im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 DenkmSchG LSA zu begründen vermögen, der aber im Ergebnis nicht dazu führen darf, dass Denkmalschutz und Denkmalpflege auf die Erhaltung lauter letzter Exemplare zu beschränken wäre (VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1990 - 1 S 2998/89 - juris Rn. 18; ThürOVG…, Beschluss vom 19. September 2023 - 1 ZKO 397/21 - juris Rn. 25).

    Von untergeordnetem Gewicht ist dieses Kriterium regelmäßig dann, wenn der Aussagewert eines Kulturdenkmals durch seine Situation im Gefüge gleichartiger Kulturdenkmale aus derselben Entstehungszeit gesteigert wird (VGH BW, Urteil vom 23. Juli 1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2022 - 2 M 131/21

    Denkmalrechtliche Sanierungsanordnung zur Verhinderung eines drohenden …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Auch unter Berücksichtigung dieser Einschränkung kann für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nur ein objektbezogener Maßstab zur Feststellung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit gelten (Beschluss des Senats vom 5. Januar 2022 - 2 M 131/21 - juris Rn. 33 , m.w.N.).

    Auch wenn die Zumutbarkeit vorläufiger Sicherungsmaßnahmen zu beurteilen ist, liegt grundsätzlich keine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vor, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbs die Sanierungsbedürftigkeit des Denkmals nach den o.g. Maßstäben offensichtlich war oder wenn die angeordneten Sicherungsmaßnahmen auf einer Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen beruhen (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 5. Januar 2022 - 2 M 131/21 - juris Rn. 34 f., m.w.N.).

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 N 3.84

    Ausschluss von Küchen und Kochstellen in Zuordnung zu einzelnen Zimmern bei …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Allerdings darf auch bei einem Sondergebiet die Bestimmung der "Art der Nutzung" nicht so konkret werden, dass eine individuelle Nutzung festgeschrieben wird, denn die Festsetzung der "Art der Nutzung" setzt begriffsnotwendig ein bestimmtes Maß an Generalisierung voraus (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1984 - 4 N 3.84 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Dabei kann die insoweit erforderliche Zweckbestimmung auch eine Nutzung zu sportlichen Zwecken sein (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 2016 - 2 L 7/14 - juris Rn. 112 ff., m.w.N., zur Zweckbestimmung "Wassersport").
  • OVG Hamburg, 27.10.2008 - 2 Bf 53/07

    Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Dagegen soll eine Alteneinrichtung, die keiner konkreten staatlichen Gewährleistungsdimension unterliegt, nicht die Voraussetzungen als Gemeinbedarfsanlage erfüllen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - 2 Bf 53/07.Z - juris Rn. 13).
  • VG München, 17.11.2015 - M 1 K 15.3452

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines ehemaligen Gasthofs in …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Eine hoheitliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit wird beispielsweise auch für Anlagen angenommen, die der Heimaufsicht unterliegen (VG Düsseldorf…, Urteil vom 29. April 2021 - 28 K 2728/19 - juris Rn. 46 ff.), für Asylbewerberunterkünfte, deren Betrieb auf Grundlage der staatlichen Verpflichtung zur Schaffung solcher Einrichtungen (§§ 44, 53 AsylG) erfolgt (VG München, Urteil vom 17. November 2015 - M 1 K 15.3452 -juris Rn. 23) sowie für den Betrieb einer Großtagespflegestelle der Kinderbetreuung, die im Rahmen des von den §§ 22 ff. SGB VIII und des BayKiBiG etablierten Systems der staatlichen Förderung der Kinderbetreuung erfolgt (VG Augsburg…, Urteil vom 20. April 2011 - Au 4 K 10.1631 - juris Rn. 49).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2021 - 28 K 2728/19

    Wannsee-Entscheidung, Gebietscharakter, Anlage für soziale Zwecke, Gebot der …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2025 - 2 M 16/25
    Eine hoheitliche Gewährleistungs- und Überwachungsverantwortlichkeit wird beispielsweise auch für Anlagen angenommen, die der Heimaufsicht unterliegen (VG Düsseldorf, Urteil vom 29. April 2021 - 28 K 2728/19 - juris Rn. 46 ff.), für Asylbewerberunterkünfte, deren Betrieb auf Grundlage der staatlichen Verpflichtung zur Schaffung solcher Einrichtungen (§§ 44, 53 AsylG) erfolgt (VG München…, Urteil vom 17. November 2015 - M 1 K 15.3452 -juris Rn. 23) sowie für den Betrieb einer Großtagespflegestelle der Kinderbetreuung, die im Rahmen des von den §§ 22 ff. SGB VIII und des BayKiBiG etablierten Systems der staatlichen Förderung der Kinderbetreuung erfolgt (VG Augsburg…, Urteil vom 20. April 2011 - Au 4 K 10.1631 - juris Rn. 49).
  • VG Augsburg, 20.04.2011 - Au 4 K 10.1631

    Zulässigkeit einer Großtagespflegestelle als Kinderkrippe und Anlage für soziale …

  • OVG Niedersachsen, 30.12.2021 - 1 LA 91/20

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; Ermessen; Kulturlandschaft

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2009 - 10 A 1406/08

    Übernahme eines Baudenkmals einer ehemaligen Textilfabrik; Austausch von …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.2009 - 1 A 10547/09

    Kloster Marienberg in Boppard darf nicht abgerissen werden

  • BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 11.21

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Verlust der Denkmaleigenschaft; denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2011 - 2 A 2645/08

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Wohnnutzung eines ehemaligen …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.1998 - 8 S 1950/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Erweiterung einer Friedhofsfläche - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2010 - 2 L 62/09

    Beseitigung eines Wohnhauses im Außenbereich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 A 11121/12

    Geplanter Bau eines Altenteilerhauses bei Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2024 - 10 A 2277/22
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2021 - 1 B 10081/21

    Windkraftanlagen in Klosternähe dürfen gebaut werden

  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2024 - 10 A 1397/22

    Keine Abrissgenehmigung für Hofsynagoge in Detmold

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • OVG Niedersachsen, 30.06.2009 - 7 KS 186/06

    Abwägungsmängel, Erheblichkeit; Denkmalschutz, Beurteilung des Vorliegens; …

  • OVG Thüringen, 19.09.2023 - 1 ZKO 397/21

    Kulturdenkmal; gemeindliches Vorkaufsrecht; öffentliches Interesse i.S.v. § 2 …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.01.2008 - 3 L 155/07

    Die Darlegungs- und Beweislastverteilung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2022 - 2 L 5/22

    Unzulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage auf Änderung der Darstellung in …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2026 - 2 M 122/25

    Denkmalrechtliche Sicherungsverfügung

    Im Übrigen besteht die Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers nach § 9 Abs. 2 Satz 1 DenkmSchG LSA dauerhaft und ist nicht durch früher bereits durchgeführte Instandsetzungsarbeiten beendet (Beschluss des Senats vom 25. April 2025 - 2 M 16/25 - juris Rn. 20 ), insbesondere wenn diese nicht dazu geführt haben, dass die Erhaltung des Denkmals gewährleistet ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 25. April 2025 - 2 M 16/25 - juris Rn. 22 ff, m.w.N.) ist für die Frage, ob die Erhaltung eines Denkmals dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar ist, in erster Linie von Bedeutung, ob dem Eigentümer - ungeachtet finanzieller Folgelasten - überhaupt angesonnen werden darf, das Kulturdenkmal in seiner Substanz zu erhalten.

    Es ist nicht Aufgabe der Denkmalschutzbehörde, ohne Mitwirkung des Eigentümers Nutzungskonzepte allein zu dem Zweck zu entwickeln, die Frage der Zumutbarkeit des Erhaltungsaufwands beantworten zu können (Beschluss des Senats vom 25. April 2025, a.a.O., Rn. 23).

    Ein Nutzungskonzept kann insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn offensichtlich ist, dass eine wirtschaftlich zumutbare Nutzung des Denkmals ausgeschlossen ist (Beschluss des Senats vom 25. April 2025, a.a.O., Rn. 23, m.w.N.).

    Voraussetzung hierfür ist, dass der Eigentümer bei Erwerb des Denkmals die Denkmaleigenschaft kannte oder zumindest vorwerfbar nicht kannte (Beschluss des Senats vom 25. April 2025, a.a.O., Rn. 24, m.w.N.).

    Der Nachweis solcher Verkaufsbemühungen ist grundsätzlich nur dann entbehrlich, wenn diese von vornherein hoffnungslos erscheinen, etwa weil ein Erhalt des Denkmals von vornherein für jedermann auch unter Berücksichtigung besonderer Affektionsinteressen offensichtlich unwirtschaftlich ist (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 25. April 2025, a.a.O., Rn. 26, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2026 - 2 M 32/26

    Kosten der Ersatzvornahme - Verwaltungsvollstreckungsrecht

    Die hiergegen erhobene Beschwerde wies der Senat mit Beschluss vom 25. April 2025 ( 2 M 16/25 ) zurück.

    Zunächst ist festzuhalten, dass der Senat in seinem Beschluss vom 25. April 2025 ( 2 M 16/25 - juris) die Darstellung des Grundstücks des Antragstellers als Gemeinbedarfsfläche nicht für unwirksam erklärt hat.

  • VG Würzburg, 17.04.2026 - W 5 K 25.782

    Kein Anspruch auf Abbruch des ehemaligen Sanatoriums Apolant in Bad Kissingen

    Schließlich hat das OVG Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 25. April 2025 (2 M 16/25 - BeckRS 2025, 8628 Rn. 24) entschieden, dass ein privater Grundstückseigentümer sich nicht auf die Unzumutbarkeit eines Erhaltungsaufwands berufen könne, wenn der Verpflichtete "sehenden Auges" ein sanierungsbedürftiges Denkmal erwerbe, die Denkmaleigenschaft kenne und die Sanierungsbedürftigkeit offensichtlich sei.
  • VG Hamburg, 02.12.2025 - 7 E 5426/24

    Erfolgloser Eilantrag betreffend eine denkmalrechtliche Verfügung, mit der …

    Es ist anerkannt, dass dies grundsätzlich eine Berufung auf die wirtschaftliche Unzumutbarkeit im Denkmalrecht ausschließt (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 25.4.2025, 2 M 16/25, juris Rn. 24;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.3.2022, 1 LA 26/21, juris Rn. 16; OVG Berlin, Beschl. v. 17.2.2020, OVG 2 S 5.19, S. 15 BA;… OVG Bautzen, Urt. v. 24.9.2015, 1 A 467/13, juris Rn. 19, 21;… OVG Koblenz, Urt. v. 2.12.2009, 1 A 10547/09, juris Rn. 38;… Spennemann, in: Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 5. Aufl. 2022, Teil F Rn. 17).
  • VG Schleswig, 25.02.2026 - 8 A 117/23

    Anforderungen an die Denkmaleigenschaft; Substanzverlust; unzureichender …

    Entscheidend ist letztlich der dokumentarische und exemplarische Charakter des Schutzobjektes als eines Zeugnisses der Vergangenheit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. April 2025 - 2 M 16/25 - juris Rn. 16; OVG Schleswig…, Urteil vom 10. Oktober 1995 - 1 L 27/95 - juris Rn. 36; OVG A-Stadt…, Beschluss vom 5. Juli 2022 - 3 Bs 259/21 - juris Rn. 23; VG Schleswig, Urteil vom 8 A 193/21 - n. v.).
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