Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
LSA-LPIG § 6 Abs. 1; ; LSA-LPIG § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; ROG § 12 Abs. 1 Nr. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Landesplanerische Untersagungsverfügung: Abwägung; Entwicklungsgebot; Erschweren; Ermessensentscheidung; In Aufstellung befindlicher Ziele der Raumordnung; Konzept, gesamträumliches; Unmöglichmachen; Untersagungsverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet für die Nutzung von Windenergie mit fünf zeichnerisch festgesetzten Einzelstandorten für Windkraftanlagen mit einer maximalen Nabenhöhe von 100 Metern; Voraussetzungen für das Vorliegen von in Aufstellung ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.10.2008 - 4 B 49/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 512 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Wo die Grenze zur unzulässigen Verhinderungsplanung verläuft, lässt sich nicht abstrakt im Sinne eines mehr oder weniger festen Anteils an der Gesamtfläche der Planungsregion bestimmen; dies hängt vielmehr von den tatsächlichen Verhältnissen im jeweiligen Planungsraum ab (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.2008 - 4 CN 2.07 -, NVwZ 2008, 559).Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 24.01.2008, a. a. O.) ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn ein Planungsträger das gesamte Planungsgebiet zunächst nach allgemeinen Kriterien untersuchen lässt und dabei vorerst von örtlichen Besonderheiten absieht und auch noch nicht in den Blick nimmt, ob im Ergebnis eine ausreichend große Fläche für die Windenergienutzung verbleibt.
Der Antragstellerin ist zwar darin beizupflichten, dass der Planungsträger das Interesse der Windkraftanlagenbetreiber, ältere Anlagen durch effizientere neue Anlagen zu ersetzen und diese dabei gegebenenfalls auch neu anzuordnen (Repowering), in der Abwägung zu berücksichtigen hat (BVerwG, Urt. v. 24.01.2008, a. a. O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01
Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Ohne Erfolg bleibt auch der Einwand, der REP Harz verstoße gegen die Entwicklungspflicht in § 6 Abs. 1 LPlG LSA, weil er - zwar auf der Grundlage des Senatsurteils vom 11.11.2004 (2 K 144/01 - ZNER 2004, 370), aber entgegen Nr. 3.5a des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt (LEP-LSA) - nicht nur Eignungsgebiete, sondern auch Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Nutzung der Windenergie ausweise.Nach der Rechtsprechung des Senats erschöpft sich einerseits die innergebietliche Wirkung von Eignungsgebieten in der Feststellung, dass die innerhalb ihrer Grenzen liegenden Flächen aufgrund ihrer naturräumlichen Eigenschaft für die Windenergie geeignet sind, so dass damit zwar eine den Anlagenstandort ermöglichende, aber keine standortsichernde Entscheidung getroffen ist, die sich gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzt; auf der anderen Seite ist außerhalb von Eignungsgebieten die Nutzung der Windenergie im Regelfall ausgeschlossen (vgl. hierzu Urt. d. Senats v. 11.11.2004, a. a. O.).
Auch bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen hat sich der Abwägungsvorgang im Grundsatz an den Vorgaben zu orientieren, die für die Aufstellung von Bauleitplänen und die dabei zu beachtenden Abwägungsschritte entwickelt worden sind (vgl. Urt. d. Senats v. 11.11.2004, a. a. O.).
- OVG Niedersachsen, 15.04.1996 - 1 M 1464/96
Bebauungsplan; Untersagung der gemeindlichen Planung; Durchsetzung bestehender …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24.05.2006 - 2 M 165/05 -) setzt eine Untersagung nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 LPlG zunächst eine hinreichende Konkretisierung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung voraus, weil sich sonst gar nicht beurteilen lässt, ob und inwieweit die beanstandete Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist oder nicht (vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 15.04.1996 - 1 M 1464/96 -, ZfBR 1996, 225, m. w. N.).Bei der Frage, ob eine landesplanerische Untersagungsverfügung rechtmäßig erlassen werden kann, bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der in Aufstellung befindliche Regionale Entwicklungsplan in seinen einzelnen Festlegungen von einer gerechten Abwägung getragen sein wird (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.04.1996, a. a. O.).
- BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01
Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Eignet sich nur ein geringer Teil des Plangebiets für eine Windenergienutzung, so lässt sich eine im Vergleich zur Gesamtgröße kleine Konzentrationszone schon aus diesem Grunde nicht als Indikator für eine missbilligenswerte Verhinderungstendenz werten (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BVerwGE 117, 287 [295]). - BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02
Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Eine andere Auslegung dieser landesrechtlichen Vorschriften widerspräche der sich aus der Privilegierung der Windenergie (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) ergebenden bundesrechtlichen Vorgabe, der Nutzung der Windenergie substanziellen Raum zu verschaffen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.03.2003 - BVerwG 4 C 4.02 -, BVerwGE 118, 33 [47]). - BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87
Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Ebenso wie die Zurückstellung nach § 15 BauGB kein zulässiges Instrument ist, um ohne positive Vorstellungen über die gemeindliche Planung einen planerischen Freiraum zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. vom 05.02.1990 - 4 B 191/89 - NVwZ 1990, 559), dürfen auch raumordnungswidrige Planungen und Maßnahmen nach § 11 LPlG nur untersagt werden, wenn die Ziele der Raumordnungs- und Landesplanung hinreichend konkretisiert sind. - BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04
In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Vielmehr dient er erklärtermaßen dem Schutz öffentlicher Belange (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 - BVerwGE 122, 364 [370]). - BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08
Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Im Übrigen hat die Antragstellerin selbst eingeräumt, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. v. 17.09.2008 - 4 BN 22.08 -, ZfBR 2008, 806) ein allein wegen formeller Fehler unwirksamer Raumordnungsplan gleichwohl als ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung zu betrachten sei. - BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Da die (abschließende) planerische Abwägung noch aussteht, kann es - ebenso wie im Verhältnis der Veränderungssperre zu dem zu sichernden künftigen Bebauungsplan (vgl. dazu BVerwG, Beschl. vom 21.12.1993 - 4 NB 40.93 - ZfBR 1994, 145) - nur darauf ankommen, dass die angefochtene Untersagung auf ein Ziel ausgerichtet ist, das mit den Mitteln der Regionalplanung erreicht werden kann (…Beschl. d. Senats v. 24.05.2006, a. a. O.). - BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89
Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2008 - 2 M 216/08
Ebenso wie die Zurückstellung nach § 15 BauGB kein zulässiges Instrument ist, um ohne positive Vorstellungen über die gemeindliche Planung einen planerischen Freiraum zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschl. vom 05.02.1990 - 4 B 191/89 - NVwZ 1990, 559), dürfen auch raumordnungswidrige Planungen und Maßnahmen nach § 11 LPlG nur untersagt werden, wenn die Ziele der Raumordnungs- und Landesplanung hinreichend konkretisiert sind. - OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.2007 - 8 C 11412/06
Konzentrationsflächen für Windenergie im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz …
- BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06
Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.08.2007 - 2 L 610/04
- VG Magdeburg, 19.03.2010 - 4 A 35/08
Versagung der Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans für einen Windpark
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in diesem Zusammenhang in seinem Beschluss vom 23.12.2008 (- 2 M 216/08 -, juris, zur landesplanerischen Untersagungsverfügung) zutreffend ausgeführt:.Zutreffend führt das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 23.12.2008 (a. a. O.) aus:.
Rn. 42 Das erkennende Gericht teilt auch die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 23.12.2008, a. a. O.), dass sich die Beigeladene bei der Abwägung nicht mit den Eigentumsinteressen derjenigen Betreiber hat auseinandersetzen müssen, die keine Einwendungen im Planaufstellungsverfahren erhoben haben.
Das Gericht nimmt insoweit Bezug auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Kammer vom 10.10.2008 (…a. a. O.) und des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.12.2008 (a. a. O.).
- OVG Thüringen, 23.10.2017 - 1 EO 589/17
Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Heilung von Planungsmängeln
Das Schutzziel der Sicherung der Planung könnte häufig nicht erreicht werden, wenn es erst zu einem relativ späten Zeitpunkt, in dem sämtliche maßgeblichen Belange ermittelt und die Abwägung stattgefunden hat, zur Anwendung gelangen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Januar 2017 - 1 EO 956/16 - n. v., Entscheidungsumdruck S. 6 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - juris Rn. 16; BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40.93 - juris Rn. 2 zur Veränderungssperre;… Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky, Raumordnungs- und Landesplanungsrecht der Länder, Stand 2/2016, § 14 ROG, Rn. 68 f., 74, a. A. Bäumler in Cholewa, Raumordnung, Stand März 2016, § 14 ROG, 18).Rn. 11 Mängel des Entwurfs berühren seine Sicherungsfähigkeit lediglich dann, wenn das jeweilige in Aufstellung befindliche Ziel ersichtlich unter keinem rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zu einem rechtmäßigen Raumordnungsplan führen kann, weil beispielsweise die Planung nur der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planinstrumente nicht bestimmt sind, oder wenn ein Ziel von vornherein mit evidenten und nicht mehr heilbaren Mängeln behaftet ist (BVerwG…, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 4 NB 40/93 - juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - juris Rn. 16; VG Cottbus…, Urteil vom 15. März 2015 - 4 K 374/13 - juris Rn. 38;… Schmitz in Bielenberg/Runkel/Spannowsky: Raumordnungs- und Landesplanungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblattsammlung, Stand VII 017, § 14 Rn. 74;… VGH Bad.Württ., Urteil vom 19. September 2007 - 8 S 1584/06 - juris Rn. 19;… Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Mai 2017, § 14 Rn. 55).
- VG Cottbus, 05.03.2015 - 4 K 374/13
Immissionsschutzrecht
Bei der Frage, ob eine befristete landesplanerische Untersagung rechtmäßig erlassen worden ist, bedarf es keiner abschließenden Prüfung, ob der in Aufstellung befindliche Regionalplan in seinen einzelnen Festlegungen von einer gerechten Abwägung getragen sein wird; um das Vorliegen eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung verneinen zu können, muss die Planung von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet sein (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - juris, Rnrn. 16 f.; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 15. April 1996 - 1 M 1464/96 - juris Rn. 13).
- OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen …
Insoweit werden nicht die gleichen Anforderungen gestellt wie bei der Prüfung, ob einem privilegierten Vorhaben in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als öffentlicher Belang nach § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB entgegenstehen (vgl. OVG LSA, Beschluss v. 23.12.2008, 2 M 216/08; VG Halle, Urteil v. 19.08.2010, 4 A 9/10 , beide zitiert nach juris). - VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10
Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche …
Dass der Planentwurf der Beigeladenen zu 2) aber von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet war (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - Juris), ergibt sich weder aus dem Vorbringen der Klägerin noch ist dies sonst ersichtlich. - VG Halle, 19.08.2010 - 4 A 9/10
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 8 Windkraftanlagen mit …
Dass die Planung der Beigeladenen zu 2) aber von vornherein mit evidenten, im weiteren Planverfahren nicht heilbaren Mängeln behaftet ist (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 2 M 216/08 - Juris), ergibt sich weder aus dem Vorbringen der Klägerin noch ist dies sonst ersichtlich.
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