Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voreingenommenheit des Richters durch Zugehörigkeit zum gleichen Gericht wie Verfahrensbeteiligte; Befangenheit eines Richters durch frühere Mitgliedschaft in einem Spruchkörper
Verfahrensgang
- VG Schwerin - 1 B 811/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01
Papierfundstellen
- DVBl 2001, 938 (Ls.)
- DÖV 2001, 791
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.11.1996 - 9 K 3/94
Bodenneuordnungsverfahren; Getrenntes Gebäudeeigentum; Sondereigentum; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.07.1957 - IV ARZ 5/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Schleswig, 01.12.1987 - 1 W 63/87
Vorsitzender Richter; Kammer für Handelssachen; Besorgnis der Befangenheit
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 29.06.1977 - 1 W 43/77 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2274/93
Zum Begriff des Aufenthaltsraums iSd KÜO BW 1984 § 1 Nr 9 (F: 1991-12-02); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Nürnberg, 08.12.1966 - 5 W 77/66 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VG Freiburg, 05.11.1993 - 7 K 1902/93
Selbstablehnung von Richtern; Anzeige eines Richters von Verhältnissen, die seine …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Düsseldorf, 18.02.1997 - 12 K 3081/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.01.2014 - VGH B 35/12
Ablehnung eines Richters des Verfassungsgerichts wegen der Besorgnis zur …
Rn. 15 In der Rechtsprechung ist insoweit zu Recht anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437]; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544;… Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).Zwar soll die Zugehörigkeit zu demselben Spruchkörper nach einer verbreiteten Ansicht grundsätzlich eine engere dienstliche oder persönliche Bindung zwischen Richterkollegen und damit in der Regel auch eine Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66 -, MDR 1967, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 1 W 43/77 -, MDR 1978, 583; VG Freiburg, Beschluss vom 5. November 1983 - 7 K 1902/93 -, VBlBW 1994, 37; E. Schneider, DRiZ 1978, 42 [44];… Czybulka, a.a.O.; offen gelassen von OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 W 63 und 88/87 -, MDR 1988, 236 f.).
Entscheidender Faktor sei dabei nicht unmittelbar die Zugehörigkeit zum Spruchkörper, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft, die von der Entscheidung im konkreten Verfahren beeinflusst werden könne (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436 [437]; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 W 63 und 88/87 -, MDR 1988, 236 f.).
- BVerfG, 29.06.2004 - 1 BvR 336/04
Begriff der Besorgnis der Befangenheit
Diese Auslegung des Begriffs "Besorgnis der Befangenheit" in § 42 ZPO folgt der Rechtsprechung der allgemeinen Gerichte und der Fachgerichtsbarkeiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 4. Juli 1957, ZZP 71, S. 447 ; sich anschließend: BFH…, Beschluss vom 1. August 2001, BFH/NV 2002, S. 40 ; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 8. Dezember 1966, MDR 1967, S. 407; LAG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 16. April 1968, BB 1968, S. 794; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001, DVBl 2001, S. 938 ; VG Düsseldorf…, Beschluss vom 18. Februar 1997, NWVBl 1997, S. 436 ) und steht im Einklang mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 M 14/10
Besorgnis der Befangenheit von Mitgliedern einer Berufungskommission an einer …
Etwas anderes kann aber dann gelten, wenn sich aus dem beruflichen Zusammenwirken eine "besondere kollegiale Nähe" sowie "freundschaftliche Kontakte" entwickeln (vgl. Beschl. d. Senats v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 -, Rn. 9, 15, zit. nach juris).
- OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08
Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im …
Anders ist dies jedoch zu beurteilen, wenn über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinaus freundschaftliche Beziehungen bestehen (vgl. vgl. ThürVerfGH, Beschluss vom 24. Januar 2007 - VerfGH 49/06 u. a. -, m. w. N.; OVG des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, DVBl. 2001, 182; BayOLG, Beschluss vom 2. Oktober 1986 - …Allein dieser Umstand begründet einen Ablehnungsgrund (vgl. OVG des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.01.2001 - 2 M 4/01 -, DVBl. 2001, 182; OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.1987 - 1 W 63 u. 88/87 -, MDR 88, 236; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.04.1974 - IV 455/74 -, BWVPr 1974, 157).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2014 - 81 D 2.11
Befangenheit; Besorgnis der - (verneint); Ablehnung; Disziplinarsache; …
Rn. 4 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ohne Hinzutreten weiterer Umstände die bloße Zugehörigkeit des Richters zu dem gleichen Gericht wie ein Verfahrensbeteiligter in der Regel lediglich eine Kollegialität begründet und daher allein die Unvoreingenommenheit des Richters nicht infrage stellt (…vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 15 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 12 K 3081/95 -, NWVBl. 1997, 436; VG Freiburg, Beschluss vom 10. Februar 2011 - 6 K 100/11 -, NVwZ-RR 2011, 544;… Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 54 Rn. 54 m.w.N.).Rn. 5 Zwar wird vertreten, dass die Zugehörigkeit zu demselben Spruchkörper grundsätzlich eine engere dienstliche oder persönliche Bindung zwischen Richterkollegen und damit in der Regel auch eine Besorgnis der Befangenheit begründen kann (…vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rn. 16 unter Bezugnahme auf OLG Nürnberg, Beschluss vom 8. Dezember 1966 - 5 W 77/66 -, MDR 1967, 407; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Juni 1977 - 1 W 43/77 -, MDR 1978, 583; VG Freiburg, Beschluss vom 5. November 1983 - 7 K 1902/93 -, VBlBW 1994, 37; E. Schneider, DRiZ 1978, 42;… Czybulka, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, BeckRS 2001, 30473076; OLG Schleswig, Beschluss vom 1. Dezember 1987 - 1 W 63 und 88/87 -, MDR 1988, 236 f.).
- OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 5 PS 293/12
Beschlussfähigkeit eines zur Entscheidung an sich berufenen Gerichts durch …
Es ist davon auszugehen, dass es einem Richter aufgrund seiner Ausbildung, ethischen Tradition und beruflichen Erfahrungen ohne Schwierigkeiten möglich ist, zwischen den sich stellenden Rechtsfragen und der Person der Beteiligten zu differenzieren (vgl. zutreffend OVG MV, Beschluss vom 18.1.2001 - 2 M 4/01 -, juris Rnrn.Zwar ist in der Rechtsprechung die Auffassung verbreitet, dass die Zugehörigkeit zum gleichen Spruchkörper eines Gerichts jedenfalls bei einem Berufsrichter in der Regel die Besorgnis der Befangenheit begründet (siehe OVG MV, Beschluss vom 18.1.2001, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).
- OLG Düsseldorf, 20.10.2009 - 2 Ss 107/09 Rn. 17 Zwar ist im Ausgangspunkt ein rein kollegiales Verhältnis zwischen zwei Richtern nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern DVBl 2001, 938;… Meyer-Goßner, StPO, a. a. O., § 24 Rdnr. 10).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2015 - 1 M 3/15
Spruchkörperbedingte Zusammenarbeit als Befangenheitsgrund im richterlichen …
Nicht die Zugehörigkeit zu einem Spruchkörper und die Zusammenarbeit in der Vergangenheit ist entscheidend, sondern die beiderseitige Aufgabe einer offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Zukunft (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 2 M 4/01 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 - u. a., juris). - OLG Düsseldorf, 12.04.2010 - 2 Ss 107/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Strafverfahren
Zwar ist im Ausgangspunkt ein rein kollegiales Verhältnis zwischen zwei Richtern nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern DVBl 2001, 938;… Meyer-Goßner, StPO , a. a. O., § 24 Rdnr. 10). - VG Freiburg, 10.02.2011 - 6 K 100/11
Befangenheit aller Berufsrichter einer Kammer wegen ehrenamtlichem Richter dieser …
Dabei kommt es weniger auf die kollegiale Nähe in der Vergangenheit (so aber VG Freiburg, Beschl. v. 05.11.1993 - 7 K 1902/93 - VBlBW 1994, 37, unter Hinweis auf die Mitwirkung einer ehrenamtlichen Richterin in der betroffenen Kammer über acht Jahre hinweg), sondern mehr darauf an, ob eine solche Nähe auch in Zukunft besteht und ob besondere weitere Umstände hinzutreten (OVG MV, Beschl. v. 18.01.2001 - 2 M 4/01 - juris).
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin - 1 B 811/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2001 - 2 M 4/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.02.2001 - 2 M 4/01
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 454
- DVBl 2001, 1084 (Ls.)
- DÖV 2001, 699
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 20.04.2010 - B 1 KR 27/09 R
Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers - Wechsel des DO-Angestellten …
Rn. 22 Die Regelung ist insoweit dem für das Beamtenversorgungsrecht geltenden § 107b BeamtVG ähnlich, welcher für den Fall eines konsensualen Wechsels eines Beamten oder Richters von einem Dienstherrn in den Dienst eines anderen Dienstherrn (§ 107b Abs. 1 BeamtVG) eine größere Mobilität im öffentlichen Dienst bewirken soll (vgl zB OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern NVwZ-RR 2001, 454, 455 f mwN). Die Herbeiführung eines Dienstherrenwechsels älterer Beamter und Richter war vor Einführung des § 107b BeamtVG nämlich dadurch erschwert, dass die Versorgungslast allein den letzten Dienstherrn traf (vgl BVerwG, Urteil vom 31.1.1980 - 2 C 15.78, Buchholz 232 § 15 BBG Nr. 11 S 8). - VG Köln, 23.07.2020 - 4 K 1984/19
Postnachfolgeunternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995
Rn. 152 Vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -, juris Rn. 30. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
Mecklenburg-Vorpommern; Privatschulfinanzierung 2006
Rn. 98 Gegen die Überbezuschussung von Schulen in freier Trägerschaft spricht auch das im Verfassungsrecht verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln (vgl. Beschl. des Senats vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -).
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2014 - 4 S 2640/13
Versorgungslastenverteilung; Berücksichtigung der Abfindung bei landesinternem …
Zu § 107b BeamtVG a.F. war anerkannt, dass - trotz der auf die Einzahl abstellenden Formulierung ("der aufnehmende Dienstherr" bzw. "der abgebende Dienstherr") -die Versorgungslastenteilung für jeden von mehreren aufeinanderfolgenden Einzelfällen der Übernahme gelten sollte, wenn jeweils die Voraussetzungen hierfür vorlagen (vgl. OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -, NVwZ-RR 2001, 454 und Kümmel, BeamtVG, § 107b RdNr. 39). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2012 - 2 L 44/09
Höhe der staatlichen Finanzierungshilfe zur Privatschulfinanzierung im Jahre 2005
Rn. 32 Gegen die Überbezuschussung von Schulen in freier Trägerschaft spricht auch das im Verfassungsrecht verankerte Gebot des sparsamen Umgangs mit Haushaltsmitteln (vgl. Beschl. des Senats vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2001 - 2 M 64/01
Ausschreibung, Ernennung, Konkurrentenstreit
Die Beschwerde des Antragsgegners blieb erfolglos (Beschluss des Senats vom 16.02.2001 - 2 M 4/01 -). - VG Stuttgart, 20.11.2013 - 3 K 210/13
Versorgung - Versorgungslastenteilung; Dienstherrenwechsel; Erstattungsmodell; …
Unstreitig dürfte sein, dass bei mehrfachem Dienstherrnwechsel unter dem Regime des § 107 b BeamtVG a.F. die Versorgungslastenverteilung für jeden Einzelfall gelten sollte (vgl. etwa Kümmel, BeamtVG, § 107 b, Erl. 39; OVG Greifswald, B. v. 16.02.2001 - 2 M 4/01 -, NVwZ-RR 2001, 454). - VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01
Konkurrentenstreit unter Beamten
aa) Allgemein und zu Recht wird verlangt, dass die Behörde die Entscheidung über die Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Beförderungsstelle auf einen vollständigen Sachverhalt stützt, der insbesondere den gesamten für die persönliche und fachliche Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalt der Personalakten umfasst (vgl. aus jüngster Zeit nur: HessVGH, Beschl. v. 5.9.2000 - 1 TG 2709/00 in BDVR-Rundschreiben 4/2001, 98; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.2.2000 in NdsRpfl. 2000, 184; OVG Greifswald, Beschl. v. 16.2.2001 in NVwZ-RR 2001, 454, [455]; BayVGH, Beschl. v. 19.1.2000 in DÖD 2000, 111).
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Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2001 - 2 M 4/01 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 13 B 221/00
- OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2001 - 2 M 4/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.1999 - 2 B 11735/99
Anforderungen an den Zulassungsgrund der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2001 - 2 M 4/01
Ebensowenig kann eine solche Untersuchung davon abhängig gemacht werden, dass die Hinzuziehung einer Vertrauensperson gestattet wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.09.1999 - 2 B 11735/99 -, NVwZ-RR 2000, 626). - OVG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 3 L 78/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2001 - 2 M 4/01
§ 17 SGB X gewährt den Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens kein Recht, einen Amtsträger auf Seiten der Behörde wegen Befangenheit förmlich abzulehnen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 02.04.1992 - 3 L 78/91 -, NVwZ-RR 1993, 395 = GewArch 1992, 308, zum gleichlautenden § 81 a LVwG).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2002 - 2 M 4/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05
Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin hat eine Zwangsgeldfestsetzung gerade keinen Strafcharakter; sie stellt ausschließlich ein Beugemittel dar, mit dem der Pflichtige zu der auferlegten Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst werden soll (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.03.2002 - 2 M 4/01 - Juris, m. w. Nachw;… BVerwG, Urt. v. 16.12.2004 - 1 C 30.03 -, BVErwGE 122, 293;… BFH, Urt. v. 29.04.1980 - VII R 4/79 -, BFHE 131, 425).
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